23. Juni 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016Laurentiusstraßehier: Hangsicherung der Zufahrt zur Kirche St. Laurentius

E 18/0062/WP17 · Entscheidungsvorlage

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016Laurentiusstraßehier: Hangsicherung der Zufahrt zur Kirche St. Laurentius

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Ausschuss fasst folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei PSP-Element 5-120102-800-02200-300-1 in Höhe von 190.000 € und fasst, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel, den Ausführungsbeschluss für die Hangsicherung der Zufahrt zur Kirche St. Laurentius auf Grundlage der Pläne E1, E2, E4+ E5.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Bereitstellung der erforderlichen überplanmäßigen Mittel, die Umsetzung der Hangsicherung auf Grundlage der Pläne E1, E2, E4+ E5 zu beschließen.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei PSP-Element 5-120102-800-02200-300-1 in Höhe von 190.000 € und fasst, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel, den Ausführungsbeschluss für die Hangsicherung der Zufahrt zur Kirche St. Laurentius auf Grundlage der Pläne E1, E2, E4+ E5.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei PSP-Element 5-120102-800-02200-300-1 in Höhe von 190.000 €.

Der Rat beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei PSP-Element 5-120102-800-02200-300-1 in Höhe von 190.000 €.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Veranlassung:

Die gepflasterte Zufahrt zur Kirche St. Laurentius ist auf einer Länge von rd. 20 m entlang ihrem nord-westlichen Rand mitsamt dem Bordstein und Entwässerungsrinne in Richtung der vorhandenen Steilböschung zur tieferliegenden Laurentiusstraße abgesackt. Die Absackung weist im Grundriss eine längliche, muschelförmige Gestalt auf.

Vorgehen:

Zur Beurteilung des Baugrundes und der Standsicherheit der Böschung wurde vom Ing.-Büro Dieler + Partner GmbH eine Geotechnischer Bericht erstellt.

Ergebnis:

Aus der Beurteilung des Baugrundes geht hervor, dass zur Sicherung der Böschung eine Stützkonstruktion erforderlich ist.

Varianten der Hangsicherung

Die private Zufahrt zu den Gebäuden bei St. Laurentius ist nur 4,00 m breit und muss ständig, auch für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr passierbar sein. Aus diesem Grund sind nur Stützkonstruktionen möglich, die in der Bauphase eine Mindestbreite der Zufahrt von 3,50 m gewährleisten.

Für eine massive Stahlbeton- oder Gabionenkonstruktion müssten der Hang und die Zufahrt soweit abgetragen werden, dass die min. Breite der Zufahrt nicht eingehalten werden könnte.

Eine Rückverankerte Konstruktion, wie zum Beispiel eine Spritzbetonwand, ist auf Grund der Eigentumsverhältnisse der Grundstücke schwierig, da das Grundstück oberhalb des Hanges nicht im städtischen Besitz ist. Auch ist nach Aussage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in diesem Bereich mit Kampfmittel zu rechnen und eine schräg nach unten verlaufende Sondierung, wie für die Rückverankerung erforderlich, nicht möglich.

Daher ist eine platzsparende Stützkonstruktion in Form einer eingespannten Stahlspundwand mit Stahlbetonbalken und Holmgeländer, die wirtschaftlichste und technisch einfachste Lösung.

Die Stahlspundwand soll zusätzlich mit einem Rankgitter zum Begrünen versehen werden. Anhand der beiliegenden Visualisierung ist das Erscheinungsbild in der Örtlichkeit dargestellt.

Kostenschätzung

Die Kosten wurden von einem für die Planung beauftragten Ingenieurbüro auf ca. 200.000 € geschätzt.

Finanzierung

Im Haushalt 2016 wurden für die Maßnahme 10.000 € für die Planung angesetzt. Da die ausreichende Planungstiefe noch nicht erreicht war, wurden die ursprünglich für die Umsetzung der Maßnahme geschätzten Kosten i.H.v. 90.000 € zum Haushaltsplan 2016 in die Liste der aufgrund § 14 nicht eingeplanten Investitionsmaßnahmen aufgenommen.

Die Maßnahme soll aufgrund der erfolgten Konkretisierung der Planung und nach dem aktuellen Stand nun aber so weit wie möglich im laufenden Kalenderjahr ausgeführt werden.

Zur Deckung der im Haushaltsjahr 2016 fehlenden Mittel i.H.v. 190.000 € kann die Haushaltsposition

"Stützwände Ortslage Kornelimünster", PSP Element 5-120102-400-01700-300-1, herangezogen werden, da die dort bereitstehenden Mittel (insgesamt 250.000 €) in dieser Höhe im Haushaltsjahr 2016 nicht benötigt werden.

In 2018 werden die Mittel für die Sanierung bzw. Erneuerung der Stützwände in Kornelimünster wieder haushaltsneutral eingeplant werden.

Zeitlicher Ablauf nach Beschlussfassung und Mittelbereitstellung:

Die Planung ist bis zur Leistungsphase 3 abgeschlossen. Für die Vergabe sollten 3-4 Monate und für die Bauzeit weitere 6-8 Monate eingeplant werden.

Fazit / Unabweisbarkeit

Die Verwaltung empfiehlt, die Hangsicherung der Zufahrt zur Kirche St. Laurentius in Form einer eingespannten Stahlspundwand mit Stahlbetonbalken und Holmgeländer umzusetzen, um die Standfestigkeit der Böschung und der Zufahrt zu sichern.

Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme noch in diesem Kalenderjahr auszuführen.

In der Zufahrt wurde eine Barkenreihe zur Sicherung des Fahrbahnrandes aufgestellt. Diese dient dazu, dass kein Kfz der Hangkrone, und damit den gestörten Bereich zu nahe kommt und ggf. weitere Schäden auslöst bzw. selbst Schaden nimmt.

Eine Stabilisierung des Hangs ergibt sich hieraus nicht. Diese ist jedoch schnellstmöglich durch die beschriebene Maßnahme herzustellen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element 5-120102-800-02200-300-1 Laurentiusstraße, Hangsicherung

investive Auswirkungen

Ansatz

2016

fortgeschriebener Ansatz 2016

Ansatz

2017 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

10.000

200.000

0

0

100.000

200.000

Ergebnis

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

-190.000

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

fortgeschriebener Ansatz 2016

Ansatz

2017 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist nicht gegeben

Abstimmungsergebnis

einstimmig

Weitere Dokumente (13)

90601_E01
890.7 KB · PDF
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Ganzseitiges Foto2
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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-05-30 E 18_0062_WP17 Ueber- und ausserplanm SAO.pdf

16.11.2024

5.2 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 26
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 23.06.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:03