23. Juni 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 16Öffentlich

Komfortabel und sicher: Mit Pedelecs auf Vorrangrouten durch Aachen

FB 61/0429/WP17 · Entscheidungsvorlage

"Rad-Vorrang-Route Aachen 1"

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Lindemann hält die Maßnahmengrundsätzlich für begrüßenswert, jedoch mit Ausnahme des Abschnitts Fußgängerzone "Schmiedstraße/Fischmarkt/Johannes-Paul-II.-Straße", mit der
Begründung, es gebe dort viele Touristen sowie Außengastronomie; in einer Fußgängerzone sollten Fußgänger Vorrang haben, nicht Fahrräder!
Es gehe auch nicht nur um eine Rad-Vorrang-Route.Allen Verkehrspolitikern sei bekannt, dass im Rahmen der Diskussion zum Verkehrsentwicklungsplan (VEP) die fünf Umweltverbände ADFC, BUND, Greenpeace, Pro Bahn und VCD ein ganzes Rad-Vorrang-Netz vorgeschlagen hätten, dessen einzelne Routen alle durch die Schmiedstraße führen sollten.Dafür sei die Schmiedstraße zu schmal und der Fischmarkt solle nicht zum neuen Verkehrsknotenpunkt werden.
Die Verwaltung solle andere Routen suchen, vorschlagen und prüfen, die die Fußgängerzonen umgehen - z.B. Führung über den Grabenring. Die Koalitionstimme ansonstendem Beschlussvorschlag zu.

Für die Fraktion Grüne bedanktsich Herr Schlagsfür die schnelle Ausarbeitung der Vorlage und begrüßt weitere Verbesserungen für den Radverkehr in Aachen. Außerdem hält er die Einbeziehung von Velocity für sehr positiv, um dieses für Aachen wichtige Projekt weiter zu stärken.

Herr A. Müller würde sich mit seiner Fraktion Die Linke freuen, wenn die Planungen in absehbarer Zeit umgesetzt werden könnten. Bei der Planung derRad-Vorrangroute müsse man ggfls. genau hinschauen, wie der Autoverkehr im eEinzelnen aussehe; so sei z. B. die Lothringerstraße faktisch eine Durchgangsstraße.

Frau Rhie schließt sich den Ausführungen des Herrn Lindemann an. Sie stellt die Frage, inwieweit die Rad-Vorrang-Route von dem vertagten TOP I/15 (Projekt Velocity) abhängt, d. h. ob sie mit Velocity steht und fällt, oder ob sie auch ohne dieses möglich ist.

Herr U. Müller teilt mit, zurzeit befinde man sich erst in dem Stadium der Prüfung, ob die Projektskizze angenommen wird. Es gebe viele Mitbewerber. Deshalb könne es kein durchschnittlicher Antragsein, sondern man müsse ein umfassendes Konzept vorlegen, das belastbar sei, um in die nächste Stufe zu kommen. Wenn daraus ein System nicht funktioniere, müsse es ein anderes geben. Zunächst sollten aber die Informationen von Velocity abgewartet werden. Erst im August könne ein formaler Antrag gestellt werden, wenn die Projektskizze angenommen werden sollte.

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss beschließt, die Verwaltung mit der Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für die Förderantragstellung der in der Projektskizze beschriebenen Maßnahmen zu beauftragen. Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Förderung sowie vorbehaltlich der rechtskräftigen Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Haushalt 2017.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen Mitte unterstützt den von der Verwaltung eingereichten Wettbewerbsbeitrag.

Die Bezirksvertretung Aachen Laurensberg unterstützt den von der Verwaltung eingereichten Wettbewerbsbeitrag.

Die Bezirksvertretung Aachen Eilendorf unterstützt den von der Verwaltung eingereichten Wettbewerbsbeitrag.

Der Mobilitätsausschuss beschließt, die Verwaltung mit der Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für die Förderantragstellung der in der Projektskizze beschriebenen Maßnahmen zu beauftragen.

Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Förderung sowie vorbehaltlich der rechtskräftigen Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Haushalt 2017.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Mobilitätsausschuss wurde in der Sitzung am 17.03.2016 darüber informiert, dass die Verwaltung sich am Bundeswettbewerb „Klimaschutz im Radverkehr“ beteiligen will. Einreichungsschluss war der 15. April 2016. Antragsberechtigt sind Städte, öffentliche und private Unternehmen. Ein Fördersatz von 70 % ist in Aussicht gestellt. Projekte mit einer Laufzeit bis Juni 2018 werden bevorzugt gefördert. Es ist erwünscht, dass das Projekt in Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren realisiert wird. Fördervoraussetzungen sind u.a.:

•Das Projekt muss eine hohe bundesweite Ausstrahlung aufweisen.

•Die geförderten Maßnahmen sollen schnellstmöglich starten und in der Regel innerhalb von ein bis drei Jahren abgeschlossen werden.

•Der Radverkehr wird in einem definierten Gebiet durch investive Maßnahmen dauerhaft gestärkt, indem Straßenraum zugunsten des Radverkehrs (neu) gestaltet wird, zusätzliche Radverkehrseinrichtungen geschaffen oder lokale Radverkehrs-Dienstleistungen ermöglicht werden.

•Es sind spezifische, messbare, akzeptierte, realistische und terminierte Ziele darzustellen. Insbesondere muss das Projekt durch Treibhausgasminderungen zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung beitragen.

Die Verwaltung hat fristgerecht die beigefügte Projektskizze beim Bundesministerium für Umwelt und Klimaschutz eingereicht. Sie enthält zehn Bausteine:

  1. Rad-Vorrang-Netz
  2. Beschilderung, Umbau, LSA
  3. 5 Fahrradzählstellen, davon 1 m. Display
  4. 12 Pedelec-Verleihstationen
  5. 2 Lastenräder
  6. Fahrradparken Innenstadt
  7. Zuschussprogramm Abstellanlagen für Betriebe
  8. Schlecht-Wetter-Ticket
  9. Kampagne „Rad-Vorrang-Route Aachen 1“
  10. Meldeplattform Radverkehr

Sollte die Projektskizze angenommen werden, würde im August 2016 in einer zweiten Stufe ein formaler Projektantrag eingereicht werden. Nur die im Förderwettbewerb angenommenen Maßnahmen werden zum Haushalt 2017ff, ggfls. im Rahmen der Veränderungsnachweisung, angemeldet.

Kosten und Finanzierung:

Der Antrag umfasst ein Volumen von 1,9 Mio. Euro von 2016 – 2018, für die eine Förderung von 70 % beantragt worden ist. Es werden keine Personalkosten der Antragsteller gefördert. 1,34 Mio. Euro würden bei der Stadt Aachen liegen, 560tsd Euro bei Velocity.

Die Aufschlüsselung der für die Stadt Aachen beantragten Kosten auf Maßnahmen und Jahre ist der folgenden Tabelle zu entnehmen.

Die für das Projekt in 2016 benötigten Mittel stehen im PSP-Element 4-120201-905-5 SK 52910000 bereit. Die in 2017 und 2018 benötigten Mittel werden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2017 haushaltsneutral in den Haushalt eingeplant. Andernfalls kann der finale Förderantrag nicht eingereicht werden.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

756.000

0

0

Auszahlungen

0

0

0

1.080.000

0

0

Ergebnis

0

0

0

-324.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

-324.000

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120201-905-5

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.**

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

150.000

179.000

0

154.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

-195.120

-195.120

-240.000

-460.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-45.120

-15.720

-240.000

-306.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

29.400

-66.000

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*inkl. Ermächtigungsübertragung

**im Rahmen Aufstellung HH-Plan 2017 haushaltsneutrale Einplanung der Differenzen

Abstimmungsergebnis

einstimmig

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-04-06 FB 61_0429_WP17 _Rad-Vorrang-Route A SAO.pdf

15.11.2024

3.8 MB

Metadaten

TOP
Ö 16
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 23.06.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:02