Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016Laurentiusstraßehier: Hangsicherung der Zufahrt zur Kirche St. Laurentius
E 18/0062/WP17 · Entscheidungsvorlage
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2016Laurentiusstraßehier: Hangsicherung der Zufahrt zur Kirche St. Laurentius
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Herr Holzbach informiert die Bezirksvertretung über die anstehende Maßnahme zur Sicherung des Hangs.
In diesem Zusammenhang möchte Herr Weise wissen, warum die Stadt Aachen verpflichtet sei, diese Maßnahme durchzuführen. Hierzu erläutert Herr Holzbach, dass der Hang im städtischen Eigentum ist und lediglich die Zufahrt zu den angrenzenden Häusern Privatgelände sei.
Frau Perschon möchte wissen, warum diese Maßnahme derart hoheKosten verursacht. Hierzu legt Herr Holzbach dar, dass die geplante Maßnahme die einzig sinnvolle Alternative darstelle, da anderenfalls der Hang abgetragen werden müsse und die Zufahrt zu den Häusern zu sperren wäre. Dies ist unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Grundstücke jederzeit sowohl für den Privat- als auch für den eventuellen Rettungsverkehr erreichbar sein müssten, nicht möglich.
Herr Gilson stellt fest, dass man wegen fehlender Alternativen nicht umhin käme, der Maßnahme trotz der hohen Kosten zustimmen.
Herr Holzbach führt ergänzend aus, dass der hohe Preis u. a. zum einen der starken Hanglage und den Bodenverhältnissen geschuldet sei.
Herr Krenkel gibt zu bedenken, dass evtl. der Lkw-Verkehr als Mitverursacher für die Hangschäden verantwortlich sei. Hierzu legt Herr Holzbach dar, dass der Hang lediglich durch Pkw und durch die städtische Müllabfuhr befahren werde.
Auf Nachfrage erklärte er, dass eine hohe Dringlichkeit zur Durchführung der geplanten Maßnahme gegeben sei, um weitere Schäden größerer Art zu verhindern.
Auch Frau Pütmann ist der Auffassung, dass eine Abtragung des Hanges nicht möglich sei, da zum einen während der Bauphase kein Rettungsweg vorhanden sei und zum anderen ggf. weitere Prüfmaßnahmen hinsichtlich Versorgungsleitungen, Kampfmittel etc. durchgeführt werden müssten.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Bereitstellung der erforderlichen überplanmäßigen Mittel, die Umsetzung der Hangsicherung auf Grundlage der Pläne E1, E2, E4+ E5 zu beschließen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei PSP-Element 5-120102-800-02200-300-1 in Höhe von 190.000 € und fasst, vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Bereitstellung der überplanmäßigen Mittel, den Ausführungsbeschluss für die Hangsicherung der Zufahrt zur Kirche St. Laurentius auf Grundlage der Pläne E1, E2, E4+ E5.
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei PSP-Element 5-120102-800-02200-300-1 in Höhe von 190.000 €.
Der Rat beschließt die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel bei PSP-Element 5-120102-800-02200-300-1 in Höhe von 190.000 €.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Veranlassung:
Die gepflasterte Zufahrt zur Kirche St. Laurentius ist auf einer Länge von rd. 20 m entlang ihrem nord-westlichen Rand mitsamt dem Bordstein und Entwässerungsrinne in Richtung der vorhandenen Steilböschung zur tieferliegenden Laurentiusstraße abgesackt. Die Absackung weist im Grundriss eine längliche, muschelförmige Gestalt auf.
Vorgehen:
Zur Beurteilung des Baugrundes und der Standsicherheit der Böschung wurde vom Ing.-Büro Dieler + Partner GmbH eine Geotechnischer Bericht erstellt.
Ergebnis:
Aus der Beurteilung des Baugrundes geht hervor, dass zur Sicherung der Böschung eine Stützkonstruktion erforderlich ist.
Varianten der Hangsicherung
Die private Zufahrt zu den Gebäuden bei St. Laurentius ist nur 4,00 m breit und muss ständig, auch für Rettungsfahrzeuge und Feuerwehr passierbar sein. Aus diesem Grund sind nur Stützkonstruktionen möglich, die in der Bauphase eine Mindestbreite der Zufahrt von 3,50 m gewährleisten.
Für eine massive Stahlbeton- oder Gabionenkonstruktion müssten der Hang und die Zufahrt soweit abgetragen werden, dass die min. Breite der Zufahrt nicht eingehalten werden könnte.
Eine Rückverankerte Konstruktion, wie zum Beispiel eine Spritzbetonwand, ist auf Grund der Eigentumsverhältnisse der Grundstücke schwierig, da das Grundstück oberhalb des Hanges nicht im städtischen Besitz ist. Auch ist nach Aussage des Kampfmittelbeseitigungsdienstes in diesem Bereich mit Kampfmittel zu rechnen und eine schräg nach unten verlaufende Sondierung, wie für die Rückverankerung erforderlich, nicht möglich.
Daher ist eine platzsparende Stützkonstruktion in Form einer eingespannten Stahlspundwand mit Stahlbetonbalken und Holmgeländer, die wirtschaftlichste und technisch einfachste Lösung.
Die Stahlspundwand soll zusätzlich mit einem Rankgitter zum Begrünen versehen werden. Anhand der beiliegenden Visualisierung ist das Erscheinungsbild in der Örtlichkeit dargestellt.
Kostenschätzung
Die Kosten wurden von einem für die Planung beauftragten Ingenieurbüro auf ca. 200.000 € geschätzt.
Finanzierung
Im Haushalt 2016 wurden für die Maßnahme 10.000 € für die Planung angesetzt. Da die ausreichende Planungstiefe noch nicht erreicht war, wurden die ursprünglich für die Umsetzung der Maßnahme geschätzten Kosten i.H.v. 90.000 € zum Haushaltsplan 2016 in die Liste der aufgrund § 14 nicht eingeplanten Investitionsmaßnahmen aufgenommen.
Die Maßnahme soll aufgrund der erfolgten Konkretisierung der Planung und nach dem aktuellen Stand nun aber so weit wie möglich im laufenden Kalenderjahr ausgeführt werden.
Zur Deckung der im Haushaltsjahr 2016 fehlenden Mittel i.H.v. 190.000 € kann die Haushaltsposition
"Stützwände Ortslage Kornelimünster", PSP Element 5-120102-400-01700-300-1, herangezogen werden, da die dort bereitstehenden Mittel (insgesamt 250.000 €) in dieser Höhe im Haushaltsjahr 2016 nicht benötigt werden.
In 2018 werden die Mittel für die Sanierung bzw. Erneuerung der Stützwände in Kornelimünster wieder haushaltsneutral eingeplant werden.
Zeitlicher Ablauf nach Beschlussfassung und Mittelbereitstellung:
Die Planung ist bis zur Leistungsphase 3 abgeschlossen. Für die Vergabe sollten 3-4 Monate und für die Bauzeit weitere 6-8 Monate eingeplant werden.
Fazit / Unabweisbarkeit
Die Verwaltung empfiehlt, die Hangsicherung der Zufahrt zur Kirche St. Laurentius in Form einer eingespannten Stahlspundwand mit Stahlbetonbalken und Holmgeländer umzusetzen, um die Standfestigkeit der Böschung und der Zufahrt zu sichern.
Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der Maßnahme noch in diesem Kalenderjahr auszuführen.
In der Zufahrt wurde eine Barkenreihe zur Sicherung des Fahrbahnrandes aufgestellt. Diese dient dazu, dass kein Kfz der Hangkrone, und damit den gestörten Bereich zu nahe kommt und ggf. weitere Schäden auslöst bzw. selbst Schaden nimmt.
Eine Stabilisierung des Hangs ergibt sich hieraus nicht. Diese ist jedoch schnellstmöglich durch die beschriebene Maßnahme herzustellen.
Auswirkungen
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Weitere Dokumente (13)
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Technische Details
ID: 75835
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=75835
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-05-30 E 18_0062_WP17 Ueber- und ausserplanm SAO.pdf
16.11.2024
5.2 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum
- Mi., 15.06.2016
- Uhrzeit
- 17:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 22.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 22:55