Neuausrichtung Abfallwirtschaft
E 18/0058/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos lobt alle an dem Projekt beteiligten Mitarbeiter und dankt ihnen für die sehr gute Vorbereitung der Workshops. Es handele sich bei der Neuausrichtung der Abfallwirtschaft um ein sehr komplexes Thema. In vielen Punkten habe man einen Konsens erreichen können.
Auch der sachkundige Bürger Schmitz-Reiber dankt für die Grüne-Fraktion den Mitarbeitern. Man habe dieses Thema sehr intensiv in der Fraktion diskutiert und sei im Wesentlichen mit der vorgeschlagenen Variante II einverstanden. Lediglich die Einführung des Mindestlitervolumens sehe er als schwierig an, da es dann vorgeschrieben sei, eine größere Tonne zu nehmen, obwohl der Abfall tatsächlich gar nicht vorhanden sei.
Ratsherr Corsten merkt für die CDU-Fraktion an, dass genau dieser Punkt ebenfalls in der CDU-Fraktion rege diskutiert worden sei.
Aber die Festsetzung auf 7,5 Liter Mindestvolumen pro Person und Woche sei sehr moderat, in anderen Kommunen liege das Mindestvolumen bei 20 Liter /p.P/Woche.
In der Satzung müsse dies festgeschrieben werden, da sonst keinerlei Handhabe gegeben sei, ein Mindestvolumen durchzusetzen.
Zudem werde nun in der Satzung die Möglichkeit der sogenannten Nachbarschaftstonne eröffnet.
Auch er spricht sich für seine Fraktion für die Variante II aus.
Ratsfrau Lucke dankt ebenfalls der Verwaltung im Namen der SPD-Fraktion für die sehr gute Vorarbeit.
In der Fraktion wurde intensiv diskutiert, wo Kosten gesenkt werden können und wo diese erhöht werden müssen.
Ihr gehe es in der Hauptsache um Gerechtigkeit bei der Gebührenhöhe.
Zurzeit zahlen die Nutzer einer 60l Tonne mit 4-wöchentlicher Leerung 1,15 Euro je Liter / Woche, die Nutzer von 240l Tonnen 4,64 Euro /Liter/Woche.
Auch sie spricht sich für die Variante II aus.
Weiterhin solle dieses Modell allen Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden und im Bürgerforum beraten werden.
Ratsherr Blum spricht sich für die FDP-Fraktion ebenfalls für die Variante II aus.
Das Mindestvolumen wurde ebenfalls intensiv diskutiert, letztendlich sei aber der Vorteil gegeben, dass dies zur Müllvermeidung beitrage, da somit weniger Müll nachts wild entsorgt werde oder über den Biobehälter entsorgt werde.
Bedenken erhebe er allerdings wegen der Einführung einer Gebühr für die Abholung des Sperrmülls.
Er regt an, ein Jahr nach Einführung nochmals zu prüfen, ob die Ablagerung von wildem Müll zugenommen habe.
Der sachkundige Bürger Klopstein befürchtet, dass die Gebührenentlastung in Mehrfamilienhäusern nicht bei den Mietern ankommt und fordert eine umfassende Inforation der Bürger. Auf seine Nachfrage nach einer Gebührenermäßigung in Fällen sozialer Härte antwortet der operative Betriebsleiter, Herr Maier, direkt, dass über das Gebührenrecht keine soziale Abfederung möglich sei.
Ratsherr Luczak weist nochmals auf die Möglichkeit zur Nutzung von Nachbarschaftstonnen hin und bittet darum, diese auch zu bewerben.
Der sachkundige Bürger Poschmann regt an, die Recyclinghöfe besser zu bewerben. Die Lenkungsgebühr für Sperrmüll könne eingespart werden, wenn man die Möglichkeit nutze, Sperrmüll selber wegzubringen. Außerdem regt er an, einmal im Quartal eine kostenlose Abholung zu gestatten.
Ratsherr Corsten weist wiederholt auf die Möglichkeit zur Nutzung der Nachbarschaftstonne hin, was satzungsrechtlich gestattet sei. Auch werde ein Restabfallbehälter mit einem Volumen von 80 Litern eingeführt, um bei der Wahl der Tonne eine größere Flexibilität zu ermöglichen. Er plädiert jedoch weiterhin für die Einführung des Mindestlitervolumens und weist nochmals darauf hin, dass dieses in anderen Städten wesentlich höher sei. Auch er regt an, nach einem Jahr nochmals zu hinterfragen, was gut war und was noch verbessert werden könne.
Der für den Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Winterdienst zuständige Geschäftsbereichsleiter, Herr Lennartz bedankt sich bei den Ausschussmitgliedern für die positive Rückmeldung und dankt ebenfalls der Presse für die bislang faire und sachliche Berichterstattung.
Bezüglich des Mindestvolumens teilt er mit, dass dies ein deutschlandweit verbreiteter Standard sei. In Aachen sei es im Übrigen so, dass jetzt schon vor Ort tatsächlich ein wesentlich höheres Litervolumen vorhanden sei.
Das Müllgewicht liege im Durchschnitt bei 129 kg/Person/Jahr, dies entspreche im Mittel einem Volumen von 20 Litern/Person/Woche. Somit sei der Müll faktisch vorhanden und ein angenommenes Litervolumen von 7,5 Liter /Person/Woche sehr moderat.
Unbestritten sei ebenfalls, dass viele Haushalte mit der 60 Liter Restmülltonne mit 4-wöchentlicher Leerung hinkommen. Dies sei aber nur ein Teil des Gesamtmülls.
Genauso unbestritten sei es, dass es in Biotonnen oder Papiertonnen Fehlbefüllungen gäbe. Eine konsequente Abfallvermeidung richte sich nicht nach der vorhandenen Behältergröße sondern sei auch Einstellungssache.
Insgesamt sei das neue System ökologisch ausgerichtet. Es gäbe nunmehr den Vorteil, Entsorgungspakete in Anspruch zu nehmen. So könne Restabfall und Bioabfall jeweils individuell festgelegt werden, auch solle die Möglichkeit der Teilung einer Tonne als sog. Nachbarschaftstonne in der Satzung festgeschrieben werden.
Insgesamt sei es unbestritten, dass die Müllgebühren steigen werden, da der Sonderposten aufgebraucht sei. So werde die Gebühr für eine 60 Liter Tonne mit 4-wöchentlicher Leerung um ca. 70-80 Euro pro Jahr steigen.
Die Mehrheit der Bevölkerung werde jedoch von diesem System profitieren.
Es gelte das Solidaritätsprinzip, hier gehe das Allgemeinwohl vor den Individualinteresse.
Insgesamt werde ein gebührenstabiles und gerechtes System installiert.
Ratsfrau Lucke plädiert nochmals für das Müllgebührensystem nach Variante II, auch wenn es für einige Bürgerinnen und Bürger teurer werde.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, bis zur nächsten Sitzung unter Berücksichtigung der Maßnahmenpakete I + II eine angepasste Abfallwirtschaftssatzung sowie Abfallgebührensatzung vorzulegen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
In der Betriebsausschusssitzung vom 13.04.2016 wurde der Aachener Stadtbetrieb beauftragt, ein detailliertes, beschlussfähiges und rechtssicheres Konzept zur Neuausrichtung der Abfallwirtschaft zu entwickeln.
Hierzu wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet sowie das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH (INFA) als externer Berater hinzugezogen.
Ziel der Neuausrichtung ist es, unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, eine aufwandsbezogene und kostendeckende Abfallwirtschaft mit nachhaltig ökologischer Ausrichtung in Aachen sicher zu stellen.
- Zukunftssicheres und nachhaltiges Konzept zur Abfallsammlung
Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hat in ihren beiden Sitzungen am 10.05. und 20.05.2016 folgende Maßnahmen für eine zukunftssichere und nachhaltige Abfallsammlung in Aachen entwickelt.
2.1Maßnahmenpaket I – Logistik
Inhalt des Maßnahmenpaketes ist eine Reduzierung des derzeitigen Logistikaufwandes und damit einhergehend eine Senkung der spezifischen Logistikkosten. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
Im Bereich Restabfall:
-Festlegung der Regelintervalle auf 2-wöchentlich und 4-wöchentlich; Beibehaltung des wöchentlichen Intervalls nur für definierte Ausnahmefälle
-Einführung eines 90 l und 240 l Behälters
Zukünftige Behältergrößen und Leerungsintervalle:
- 60 l 4-wöchentlich
- 90 l 2-wöchentlich, 4-wöchentlich
- 120 l2-wöchentlich, 4-wöchentlich
- 240 l2-wöchentlich, 4-wöchentlich
- 770 l2-wöchentlich, 4-wöchentlich
-1.100 l2-wöchentlich, 4-wöchentlich
Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass die überwiegende Behältergröße bei 120-Liter Restabfallbehältern liegt. In der Stadt Aachen sind jedoch etwa 65 Prozent aller Gefäße 60-Liter-Behälter. In den anderen Städten liegt dieser Anteil im Mittel bei nur etwa 16 Prozent.
Der zukünftig nicht mehr angebotene 60-Liter-Abfallbehälter mit wöchentlicher Leerung kann 1:1 durch einen 120-Liter-Behälter mit 2-wöchentlicher Leerung ersetzt werden.
Weiterhin wird zukünftig ein 120-Liter-Behälter mit 4-wöchentlicher Leerung eingeführt, sodass der 60-Liter-Behälter mit zweiwöchentlicher Leerung ebenfalls vom Behältervolumen her 1:1 ersetzt wird.
Die Einführung eines 90-Liter-Behälters dient zur passgenaueren Anpassung des Restabfallbehälters an die anfallende Restabfallmenge sowie die jeweilige Haushaltsgröße.
Die Einführung eines 240-Liter-Behälters dient bei entsprechenden Gebührenanreizen ebenfalls zur Substitution von kleineren Behältern.
Das wöchentliche Intervall wird nur noch in definierten Ausnahmefällen, z.B. bei Kellerstandplätzen, 4-Rad-Gefäßen (MGB 770 und 1100 l) sowie besonderen Rahmen-/Platzbedingungen im Wege der Einzelfallprüfung angeboten.
Durch diese Umstellungen reduzieren sich die jährlichen Behälterentleerungen beim Restabfall von derzeit 1.903.889 Leerungen um 24,9 % auf prognostizierte 1.429.890 Leerungen. Die Grobermittlung der dadurch zu erzielenden Kosteneinsparung beläuft sich auf rund 270.000,-- Euro.
Im Bereich Bioabfall:
-Streckung des Leerungsintervalls von wöchentlich auf 2-wöchentlichen Regelintervall
-Einführung eines 90 l Behälters
-Bioabfallbehältergröße mit erweiterter Wahlmöglichkeit
Zukünftige Behältergrößen und Leerungsintervalle:
- 60 l 2-wöchentlich
- 90 l2-wöchentlich
- 120 l 2-wöchentlich
- 240 l2-wöchentlich
Im Bereich Bioabfall führt die Bestandsaufnahme zu ähnlichen Ergebnissen wie beim Restabfall.
Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass die überwiegende Behältergröße bei 120-Litergefäßen liegt. In der Stadt Aachen hingegen sind etwa 78 Prozent aller Gefäße 60-Liter-Behälter. In den anderen Städten liegt dieser Anteil im Mittel bei nur etwa 12 Prozent.
Zurzeit erfolgt die Sammlung des Bioabfalls im Stadtgebiet Aachen wöchentlich. Innerhalb des Gebietes des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) ist die Stadt Aachen die einzige Stadt, die eine wöchentliche Abfuhr des Bioabfalls durchführt. Die restlichen 24 Kommunen, ausgenommen Monschau, sammeln die Bioabfälle zweiwöchentlich. In der Stadt Monschau werden keine Bioabfallbehälter angeboten. Auch ein deutschlandweiter Vergleich zeigt, dass viele Städte die Bioabfallsammlung in einem zweiwöchentlichen Rhythmus durchführen.
Nach einer Studie des Umweltbundesamtes ist eine Leerung der Bioabfallbehälter im Abstand von zwei Wochen mit 66 Prozent der am häufigsten gewählte Entleerungsrhythmus.
In diesem Zusammenhang ergab sich auch keine signifikante Erhöhung der Geruchsbelästigung oder Hygieneproblematik bei der Durchführung einer 2-wöchentlichen Leerung.
Durch die Einführung einer zweiwöchentlichen Sammlung von Bioabfall wird die Anzahl der Behälterleerungen im Jahr von derzeit 2.127.060 Leerungen um 46,6 % auf prognostizierte 1.135.602 Leerungen reduziert. Die Grobermittlung der dadurch zu erzielenden Kosteneinsparung beläuft sich auf rund 555.000,-- Euro.
Im Bereich Sperrabfall:
-Einführung einer Lenkungsgebühr i.H.v. 15 €
Ziele dieser Maßnahme sind eine Erhöhung der Verursachergerechtigkeit sowie eine kostenreduzierende Mengensteuerung beim Sperrabfall. Durch die Einführung einer Lenkungsgebühr für Sperrabfall ab der 1. Abholung i.H.v. 15 € werden sich die Abfuhraufträge im Jahr von derzeit 52.600 Aufträgen um rund 70 % auf prognostizierte 15.780 Aufträge reduzieren. Durch die zu erwartende drastische Minimierung der Entsorgungsfahrten wird gleichfalls ein ökologischer Vorteil generiert. Die Grobermittlung der dadurch zu erzielenden Kosteneinsparung unter Einrechnung der zu erwartenden Lenkungsgebühren beläuft sich auf ca. 490.000,-- Euro.
2.2Maßnahmenpaket II – Gebühren
Ziele des Maßnahmenpaketes II sind die Gewährleistung einer geordneten Entsorgung, die Reduzierung der Inanspruchnahme des amtl. Restabfallsackes, eine aufwandsgerechtere Kostenzuordnung sowie eine Abfederung der demografischen Effekte.
Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
-Einführung eines spezifischen Mindestbehältervolumen i.H.v. 7,5 l (E*w)
-Preisanpassung amtlicher Restabfallsack auf 7 €
-Einführung eines demografiesicheren Gebührenmodells (Grund- und Leistungsgebühr)
Mindestbehältervolumen
Derzeit ist es nach der aktuellen Satzungslage so, dass sich jeder Haushalt, unabhängig von der jeweiligen Personenanzahl, einen Restabfallbehälter seiner Wahl bestellen kann. In Aachen ist der 60 l Behälter beim Restabfall mit knapp 65 % und beim Bioabfall mit rund 78 % die am häufigsten verwandte Behältergröße.
Im gesamten Stadtgebiet sind rund 73.000 60 l Rest- und Bioabfallbehälter aufgestellt, die im Rahmen der Entsorgung einen enormen logistischen und kostenmäßigen Aufwand darstellen.
Durch die Einführung eines in vielen anderen Städten bereits allgemein üblichen Mindestbehältervolumens für Restabfallbehälter sollen folgende Vorteile generiert werden:
-Gewährleistung einer geordneten Entsorgung des in privaten Haushaltungen anfallenden Abfalls
-Verhinderung überhöhter Störstoffquoten in Wertstoffen (insb. Bio und LVP)
-Begrenzung der Sperrmüllmengen
-Begrenzung der Nutzung unerwünschter Entsorgungswege (z.B. „wilde Müllstellen“)
-Verhinderung von häufigem Überhangmüll
-Reduzierung der Inanspruchnahme von amtl. Restabfallsäcken
-Begrenzung der Tendenz zu immer kleineren Abfallbehältern
-Gebührenstabilität.
Es ist beabsichtigt, in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen ein Mindestbehältervolumen von 7,5 l pro Person und Woche festzuschreiben, sodass zukünftig das 60 l Restabfallgefäß mit 4-wö. Leerung i.d.R. nur noch für 2-Personen-Haushalt in Betracht kommt.
Amtlicher Restabfallsack
Die Nachfrage nach amtlichen Restabfallsäcken nimmt stetig zu. In dem Zeitraum von 2011 bis 2015 ist die Zahl der verkauften Restabfallsäcke um etwa 27 Prozent angestiegen. Das Volumen des amtlichen Restabfallsackes beträgt 70 Liter bei einem Preis von 3,00 Euro. Bei einer wöchentlichen Nutzung des amtlichen Restabfallsackes zahlt der Bürger pro Jahr 156,00 Euro (=3,00 Euro x 52 Wochen). Die Gebühr für einen 60-Liter-Behälter mit wöchentlicher Leerung liegt hingegen bei 276,00 Euro pro Jahr. Die zu geringe Restabfallsackgebühr führt insgesamt zu einem Gebührenverlust von etwa 270.000 Euro pro Jahr. Diese Gegenüberstellung verdeutlicht, dass die Kosten für den amtlichen Restabfallsack in der Vergangenheit zu niedrig waren und eine kostendeckende Erhöhung auf 7,00 Euro geboten ist.
Hierdurch wird eine Reduzierung der Inanspruchnahme der amtlichen Restabfallsäcke erhofft, sodass die Nutzung dieser Restabfallsäcke nicht weiterhin zur Regel wird. Vielmehr soll die Kostenerhöhung wieder dazu führen, dass die amtlichen Restabfallsäcke nur in Ausnahmefällen, wie ursprünglich angedacht, verwendet werden und die Entsorgung der Restabfälle über ausreichend große Behälter erfolgt.
Gebührenmodell
Die aktuelle Restabfallgebühr (Einheitsgebühr) beinhaltet folgende abfallwirtschaftliche Leistungen:
-Restabfallentsorgung
-Bioabfallentsorgung
-Papierentsorgung
-Nutzung von 2 Wertstoffhöfen
-Sperrgutabfuhr
-Elektro- und Elektronikabfallentsorgung
-Baum- und Strauchschnittabfuhr
-Grünschnittsammlung an Sammelplätzen
-Weihnachtsbaumsammlung
-Abgabe schadstoffhaltiger Abfälle.
Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich derzeit ausschließlich nach der Anzahl, dem Volumen und der Abfuhrhäufigkeit der Restabfallbehälter (Litermaßstab).
Da jedoch das Restabfallvolumina in Aachen rückläufig ist, führt dies zwangsläufig dazu, dass der steigende Logistikaufwand und damit auch die steigenden Kosten auf eine immer geringer werdende Basis (Restabfallvolumen) umgelegt werden muss.
Um diesem negativen Trend zu begegnen, ist beabsichtigt, zukünftig eine behälterbezogene Grundgebühr mit linearen Leistungsgebühren für den Restabfall und den Bioabfall einzuführen.
Hierzu ist eine Teilung der Gebühren in einen leistungsunabhängigen Teil (Vorhaltekosten) und einen leistungsabhängigen Teil beabsichtigt.
Durch die Grundgebühr sollen alle Gebührenschuldner an den Vorhaltekosten beteiligt und ein Einnahmesockel unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung gesichert werden. Darüber hinaus soll eine gerechtere Verteilung der fixen und variablen Kosten erfolgen und die Einflüsse durch den demografischen Wandel und das rückläufige Restabfallbehältervolumina abgefedert werden.
Durch die Einführung einer separaten Leistungsgebühr für Rest- und Bioabfall soll mehr Gebührentransparenz durch klare Kostenzuordnung geschaffen werden.
3. Zusammenfassung / Empfehlung
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen soll eine zukunftssichere und nachhaltige Abfallsammlung in Aachen gewährleistet und gleichzeitig einer weiteren Kosten- und Gebührensteigerung entgegen gewirkt werden.
Der Betriebsausschuss wird gebeten, den vorgeschlagenen Maßnahmen vollumfänglich zuzustimmen und den Aachener Stadtbetrieb mit der weiteren Umsetzung zu beauftragen.
Technische Details
ID: 75845
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=75845
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-05-25 E 18_0058_WP17 Neuausrichtung Abfal SAO.pdf
7.6.2025
115.9 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
- Gremium
- Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
- Datum
- Di., 14.06.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 22.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 22:50
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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