23. Juni 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 3Öffentlich

Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)

FB 61/0483/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Geulen referiert zum Thema.

Er beantwortet eine Frage der Frau Rhie zum Umfang des Beschäftigungsverhältnisses. Das Ticket soll für Vollzeitbeschäftigte und Beschäftigte mit der halben tariflichen Stundenzahl gelten. Das sei eine Frage der Finanzierung.

Herr Achilles kritisiert, dass das Modell für Kunden bzw. Betriebe kompliziert zu handhaben sei.

Nach weiteren Erläuterungen des Herrn Geulen fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen a)stimmt der Einführung eines „AVV-Firmen-Ticket“ als Pilotprojekt zu den beschriebenen Konditionen zu und b)stimmt der Einführung eines „AVV-Firmen-Ticket“ als Pilotprojekt für die „Kreishandwerkerschaft Aachen“ und dem „Handelsverband Aachen Düren Köln“ zu den beschriebenen Konditionen zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

a)stimmt der Einführung eines „AVV-Firmen-Ticket“ als Pilotprojekt zu den beschriebenen Konditionen zu und

b)stimmt der Einführung eines „AVV-Firmen-Ticket“ als Pilotprojekt für die „Kreishandwerkerschaft Aachen“ und dem „Handelsverband Aachen Düren Köln“ zu den beschriebenen Konditionen zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Tarifliche Angelegenheiten:

Einführung eines fakultativen AVV-Job-Ticket-Modells – „AVV-Firmen-Ticket“

Aufgrund der Anforderungen bzw. Wünsche von Seiten interessierter potentieller Job-Ticket-Kunden im Verkehrsgebiet des AVV, bei denen das traditionelle solidarisch finanzierte AVV-Job-Ticket keine Akzeptanz in der jeweiligen Belegschaft findet, hat die Verbundgesellschaft im Zusammenwirken mit den Verkehrsunternehmen im AVV das Modell eines fakultativen AVV-Job-Ticket-Modells entwickelt. Dieses Modell ist konzipiert für Unternehmen ab 50 Mitarbeiter. Im Gegensatz zum solidarisch finanzierten Job-Ticket, das eine Fahrtberechtigung im gesamten Verbundgebiet des AVV beinhaltet, wird das fakultative AVV-Job-Ticket den 4 Preisstufen im AVV entsprechend zwischen Wohn- und Arbeitsort ausgestellt. Die Preise der AVV-Monatskarten im Abonnement werden dabei nochmals wie folgt rabattiert:

Mindestabnahme 20 % der Beschäftigten = 5,0 % Rabatt

Mindestabnahme 25 % der Beschäftigten = 7,5 % Rabatt

Mindestabnahme 30 % der Beschäftigten = 10,0 % Rabatt

Bislang wurde dieses neue Angebot im Rahmen eines Pilotprojektes mehreren Arbeitgebern angeboten, weiterführende Gespräche stehen noch aus.

Basierend auf vorgenanntem Angebot konnte jedoch mit der „Kreishandwerkerschaft Aachen“ und dem „Handelsverband Aachen Düren Köln“ vereinbart werden, im Rahmen eines Pilotprojektes ein fakultatives Job-Ticket mit den folgenden Rahmenbedingungen anzubieten:

Zentraler Bezug über den Dachverband / Federführer

Gilt für Unternehmen bis 49 Mitarbeitern

Mindestens 2 Ticket-Bestellungen je Unternehmen

10 % / 5 % Rabatt auf den Abonnement-Preis für Erwachsene /Auszubildende

Grundsätzliche Mindestabnahme je Dachverband / Federführer 250 Tickets

Start des 2-jährigen Pilotprojektes am 01.10.2016

Im Übrigen gelten die Mitnahmebestimmungen und Erweiterungsmöglichkeiten auf benachbarte Verbundgebiete sinngemäß wie beim bestehenden solidarischen AVV-Job-Ticket.

Das neue fakultative AVV-Job-Ticket-Modell soll unter der Marke „AVV-Firmen-Ticket“ vertrieben werden.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-05-31 FB 61_0483_WP17 Tarifliche Angelegen SAO.pdf

26.11.2024

78.9 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 23.06.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:02