TOP 6Öffentlich

Breitband

FB 02/0053/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

In einem Vortrag erläutert Herr Begaß die Vorlage zu diesem Top. Für Fragen stehen zusätzlich noch Roman von der Lohe, Mitarbeiter FB 02 und Andre Schnittker, FB01, Referent des Oberbürgermeisters, zur Verfügung. Wie man sieht ist das Thema Digitalisierung sehr umfassend, es reicht von Aachen 2025 – informieren, sensibilisieren über den ats und den Digital HUB – planen, realisieren bis zum Thema Infrastruktur, die zwar mit Breitband mittlerweile ganz gut ausgestattet ist, jedoch trotzdem noch blinde Flecken aufweist.

Wichtige Fragen sind daher: Was ist erforderlich in der Zukunft? Wer ist zuständig? Ist die Finanzierung gesichert? Derzeit sind sowohl Herr Schnittker als auch Herr von der Lohe stark in das Thema involviert. Allerdings müssen deren originäre Zuständigkeiten auch erhalten werden, insofern sind für dieses Thema Fördergelder beantragt worden.

Herr Adenauer pflichtet dem bei und bemerkt, dass vor kurzem bei der StädtRegion Aachen die Stelle eines Breitbandkoordinators geschaffen worden ist, die 80/20 finanziert ist.

Frau Kehren ergänzt mit der Frage, wie die Rolle der StädteRegion da einzuordnen ist, und welche Verzahnung es mit der StädteRegion an dieser Stelle gibt.

Herr Begaß klärt auf, dass die Förderung zur Einrichtung eines Breitbandkoordinators durch Bundes- und Landesmittel voll finanziert werden kann. Letztendlich hängt es von der Höhe der Dotierung ab, ob man eine 80%ige oder eine 100%ige Förderung hat.

Da die StädteRegion für eine völlig andere räumliche Ausdehnung verantwortlich ist, die Stadt hingegen den Wissenschaftsbereich bedienen muss, hat man sich dazu entschlossen die Beantragung für StädteRegion und Stadt separat vorzunehmen. Nach dem Aachen-Gesetz ist die Stadt Aachen zudem nicht zuständig für die Verkehrsinfrastruktur, das hat die StädteRegion übernommen.

Da die Förderung des Breitbandkoordinators sich aus Personalkosten: 150.000 Euro und Beratungsförderung 50.000 Euro zusammen setzt kann es sein, dass nur die Personalkosten genehmigt werden. Darauf angesprochen entgegnet Herr Begaß, dass man dann trotzdem mit der Arbeit beginne, aber eben mit weniger Schwung. Bei konkreten Maßnahmen muss man wahrnehmen, dass der ländliche Raum tatsächlich unterversorgt ist. Daher pochen diese stärker auf eine Erstversorgung. Wichtig für uns ist es an den Schnittstellen präsent zu sein und die Vernetzung zu gewährleisten.

Frau Kehren weist darauf hin, dass am Freitag ein Pressetermin zum Thema Breitband in Eilendorf stattfindet. Sie fände es schön, wenn zukünftig die Mitglieder des Ausschusses über Termine die sie betreffen könnten vorab informiert werden könnten.

Für konkrete Fragen zum Thema Breitband stehen Herr Begaß, Herr von der Lohe und Herr Schnittker gerne zur Verfügung.

Beschluss

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wirtschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und unterstreicht die Bedeutung eines leistungsstarken Breitbandstandards in Aachen für Wirtschaft, Wissenschaft und die Bürger. Er beauftragt die Verwaltung, Fördergelder nach den nachfolgend aufgeführten Richtlinien zur Finanzierung einer Koordinierungsfunktion für den Breitbandausbau zu beantragen; da lt. beiden Richtlinien eine Förderquote von 100% zu erzielen ist, würden sich auf der Kostenseite keine Auswirkungen für die Stadt Aachen ergeben. Landesförderrichtlinie der sog. ‘Enabling Maßnahmen‘ (noch in der Freigabe) 150.000 € über drei Jahre zum Einsatz von Breitbandkoordinatoren und/oder Erstellung von NGA-Entwicklungskonzepten/-plänen Richtlinie ‘Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland Beratungsleistungen bis max. 50.000 €

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wirtschaft nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und unterstreicht die Bedeutung eines leistungsstarken Breitbandstandards in Aachen für Wirtschaft, Wissenschaft und die Bürger. Er beauftragt die Verwaltung, Fördergeldernach den nachfolgend aufgeführtenRichtlinien zur Finanzierung einer Koordinierungsfunktion für den Breitbandausbau zu beantragen; da lt. beiden Richtlinien eine Förderquote von 100% zu erzielen ist, würden sich auf der Kostenseite keine Auswirkungen für die Stadt Aachen ergeben.

  1. Landesförderrichtlinie der sog. Enabling Mnahmen (noch in der Freigabe)

150.000 € über drei Jahre zum Einsatz von Breitbandkoordinatoren und/oder Erstellung von NGA-Entwicklungskonzepten/-plänen

  1. Richtlinie rderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland

Beratungsleistungen bis max. 50.000 €

Erläuterungen

Breitband

  1. Einleitung

Immer mehr Anwendungsbereiche sind auf eine gute Breitbandverbindung angewiesen, die so zuverlässig funktioniert wie das Stromnetz. Sowohl bei Industrie 4.0als auch im Privatenbeiden Themen ‘Media on Demand‘ und‘Connected Home‘sowiebei vernetzten Fahrzeugen werden immer größere Datenmengen erhoben, gesendet und empfangen. Erstes Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2018 flächendeckend eine Verbindung von mindestens 50 Mbit pro Sekunde zur Verfügung zu stellen, damit alle Bürger von der Digitalisierung profitieren können und die Voraussetzungen für gleichwertige Lebensbedingungen in Stadt und Land geschaffen werden.

Eine gute Breitbandanbindung ist heute schon einer der wichtigen Wirtschaftsfaktoren und ohne Zweifel ist eine wettbewerbsfähige Infrastruktur eine Grundvoraussetzung für jeglichen wirtschaftlichen Erfolg. Das Internet ist inzwischen ein wesentlicher Faktor entlang der gesamten Wertschöpfung geworden: In der Produktion, im Handel und im Dienstleistungssektor funktioniert ohne ein möglichst leistungsfähigesNetz fast nichts mehr. In Zukunft werden dem heutigen Wissen nach diese 50mBit/s nicht ausreichend sein:

Die Statistik zeigt eine Prognose zum Datenvolumen des privaten und geschäftlichen Internetverkehrs über IP-Netze bis 2019. Laut Quelle belief sich der weltweite private Netz-Traffic im Jahr 2014 auf rund 47,74 Exabyte pro Monat.

1.1.Status in Aachen - Allgemein

Der Breitbandatlas NRW[1] weist für Aachen eine Versorgung von 94,6% ‘Anschlussqualität über 50mBit/s‘ aus. Das darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass diese Anschlussqualität alleine durch die Tatsache herbeigeführt wird, dass in Aachen das Kabelfernseh-Netz der Unitymedia im letzten Jahrhundert gut ausgebaut wurde, denn hierbei handelt es sich nicht um einen Glasfaserstandard; zudemverfügt nicht jedes Haus über einen funktionierenden Kabel-(Haus-) Anschluss (u.a. wg. Vermieter, vorhandener Satelliten-Technik, fehlenderInhouse-Verkabelung). Wie man den aktuellen Versorgungsübersichten der Telekom[2] und NetAachen[3], dem Breitbandatlas[4] des Bundes und Bürgeranfragen entnehmen kann, gibt es hinreichend viele ‘weißeFlecken‘ (unter- bzw. unversorgte Gebiete) in Aachen.

1.2.Bekannte Liste Weiße Flecken (unvollständig)

1.2.1.Sief, Schmidthof

1.2.2.Lemiers

1.2.3.Orsbach-Nord

1.2.4.Hitfeld

1.2.5.Friesenrath

1.2.6.Cockerillpark in Eilendorf

1.2.7.Grenzgebiet Bildchen

1.2.8.Köpfchen

1.2.9.Berensberg

Aufgrund der Grenzlagen ist oftmals nur eine unzureichende bzw. keine Versorgung über LTE

(Mobilfunk) möglich

1.3.Gewerbegebiete

Nach Aussage der regional aktiven Provider (NetAachen, Relaix) sind in allen (städtischen) Gewerbegebieten Leerrohre verfügbar, sodass eine Anbindung an Glasfaser möglich sein sollte. Für Eigentümer/Nutzer und Interessierte des Gewerbeparks Brand fand am 11. Mai 2016 eine Infoveranstaltung statt, bei der Telekom, NetAachen, Relaix und Unitymedia vorstellten, welche Breitbandverbindung im GP Brand aktuell möglich ist.

1.4.Aktive Provider in Aachen

-NetAachen (Glasfaser- /Vectoringausbau in Aachen-Mitte und Aachen-Süd (Brand, Kornelimünster/Walheim)

-Relaix (Glasfaser für Unternehmen)

-Telekom

-Unitymedia

  1. Ausblick in die Zukunft / Glasfaserausbau als Strategie

Laut der Micus-Studie[5] sollten DSL-Technologien nicht Gegenstand einer zukunftsorientierten NGA [Next Generation Access (siehe Micus-Studie)]-Strategie sein, da mit großem Aufwand nur geringe Leistungssteigerungen erreicht werden können. Vectoring und sonstige DSL-Technologien sind dabei kein notwendiger Zwischenschritt auf dem Weg zu einem FTTB-Netz, sondern verzögern dessen Realisierung. Ein möglichst flächendeckender Vectoring / VDSLAusbau mit dem Ziel 50Mbit/s bis 2018 kann nur ein kurzfristiges Ziel sein.

Langfristig ist ein Gigabit/Glasfaser-Standard erforderlich. Es muss gewährleistet sein, dass bei zukünftigen Straßenbauarbeiten Leerrohre für Glasfaserausbau mitverlegt werden, unter der besonderen Maßgabe, dass auch Hausanschlüsse ausgeführt bzw. vorbereitet werden. Verlegearbeiten (Hoch-/Tiefbau) sind die Kostentreiber beim Glasfaserausbau, kostengünstige Verlege Techniken, wie Mini- bzw. Microtrenching sollten in Absprache mit den zu beteiligenden Fachbereichen frühzeitig erprobt werden.

Der FB 02 ist mit allen regional aktiven Providern in Kontakt, um dort einen Ausbau durch Provider durchzuführen, wo es für diese eigenwirtschaftlich sinnvoll ist.

  1. Vorschlag zur Koordination innerhalb der Stadt Aachen:
    1. Mangels originärer Zuständigkeit innerhalb der Stadtverwaltung hat sich eine faktische Aufgabenteilung zwischen FB01 und FB02 ergeben:

FB02:

-Beantragung von Fördermitteln und Koordination der beteiligten FBe und Provider

-Ansprechpartner und Unterstützung von Gewerbe / Unternehmen in Fragen von Dateninfrastruktur in Abstimmung mit den regional aktiven Providern

FB01:

-Ansprechpartner für Bürgeranfragen

-Unterstützung bei Beantragung von Fördermitteln / Politik

3.2.Die bauliche Planung, der Ausbau und die Koordination Straßenbau sollte mit Blick auf die dortige Kompetenz Aufgabe von FB61 bleiben

-Koordination Straßenbau/Leerrohre/ Glasfaserausbau/Hausanschlüsse

3.3.Infrawest/Stawag:

-Netzausbauplanung (Infrawest gehören die meisten Leerrohre in Aachen)

3.4.Aufgrund der Bedeutung des Breitbandausbaus, sowohl für die Wirtschaft als auch für die Bürgerinnen und Bürger (u.a. Telearbeit),die Breitbandversorgung mit zukunftsfähigen Standards zu planen und zu sichern, haben inzwischen diverseKommunen einen Breitbandkoordinator eingerichtet. Um derartige Funktionen zu finanzieren befindet sich das Förderprogramm ‘Enabling Kommunen‘ in Vorbereitung. Seitens der Verwaltung wird empfohlen, einen entsprechenden Förderantrag für die Stadt Aachen zu stellen. FB02– inKooperation mit FB01– isthier in Federführung gegangen, um Fördermittel einzuwerben und um eigenständig zumindest mittelfristig die Aufgabenstellung sicherzustellen. Das Tätigkeitfeld eines Breitbandkoordinators umfasst eine Vielzahl von Aufgaben, welche durch die aktuellen Ressourcen nicht abgedeckt werden können:

-Erstellung einerstadtweiten Strategie, um Synergien zu heben und Einzelprobleme in komplexen Zusammenhängen zu lösen.

-Moderation des Dialogs zwischen Politik, Verwaltung, TK-Infrastrukturanbietern und Interessensvertretungen

-Pflege von intensiven Kontakten mit TK-Anbietern, Investoren und anderen Akteuren sowie Durchführung von Informationsveranstaltungen, sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Unternehmen.

-Initiierung und Koordination der Erstellung von Breitbandversorgungsanalysen.

-Erarbeitung vonübergeordneten Zielsetzungen für einen Breitbandausbau (Geschäftsmodelle, Kooperationsszenarien, Masterpläne).

-Unterstützung der Verwaltung bei ihren Breitbandvorhaben.

-Begleitung des Umsetzungsprozesses.

-Intensive Kontakte zu umliegenden Kommunen, um kreisweite Kooperation bei grenzüberschreitenden Projekten zu koordinieren.

  1. rdermittel

Um einen besseren Breitbandstandard herzustellen, haben Bund und Land verschiedene Förderprogramme aufgelegt:

Auswahl aktueller Förderprogramme[6]:

4.1.NRW: [7]

4.1.1.GAK: ‘Ländlicher Raum 2014 – 2020‘ nur für die Gemarkungen Kornelimünster,

Lichtenbusch, Sief und Walheim (erst seit Mitte 2015 für Aachen möglich)

4.1.2.RWP: Förderung von Gewerbegebieten

4.1.3.‘Landesförderrichtlinie der sog. Enabling-Maßnahmen‘

auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte

150.000 € über 3 Jahre für folgende Zwecke:

Einsatz von Breitbandkoordinatoren

Erstellung von NGA-Entwicklungskonzepten/-plänen

Quelle breitband.nrw:

http.//rheinisches-revier.de/fileadmin/user_upload/pdf/allgemein/160121_irr_bbc_ foliensatz:irr_160121.pdf> Seite11

Diese Richtlinie befindet sich noch in der Freigabe (Stand 24.05.2016 breitband.nrw)

4.2.Bund: Richtlinie ‘Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland‘

4.2.1.-> 3.1 Wirtschaftlichkeitslückenförderung

4.2.2.-> 3.3 ‘Beratungsleistungen‘

--> 6.7 Nachgewiesene Ausgaben nach Nr. 3.3 dieser Richtlinie werden einmalig in

voller Höhe bis 50.000 € gefördert.

Quelle: http://www.breitbandbuero.de/fileadmin/user_upload/PDF/bfp/foerderrichtlinie-breitbandausbau.pdf

[1]http://breitband.nrw.de/informieren/breitbandatlas-nrw.html (Stand Mitte 2015)

[2]https://www.t-mobile.de/netzausbau/

[3]https://www.netaachen.de/ueber-uns/breitbandausbau/ausbaugebiete

[4]http://www.zukunft-breitband.de/Breitband/DE/Breitbandatlas/BreitbandVorOrt/breitband-vor-ort_node.html

[5]http://www.nrwbank.de/de/corporate/downloads/presse/publikationen/sonstige-downloads/Nachhaltiger-NGA-Netzausbau-als-Chance-fuer-Nordrhein-Westfalen.pdf

[6]http://www.breitband.nrw.de/assets/Tabelle%20F%C3%B6rderprogramme_M%C3%A4rz_2016.pdf

[7]https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/digitaler_wandel_in_nrw_-_fortschrittsbericht_der_landesregierung.pdf

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-06-01 FB 02_0053_WP17 Breitband SAO.pdf

16.11.2024

218.9 KB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Gremium
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft
Datum
Mi., 15.06.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Geändert
22.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 22:55