Raumordnungsverfahren Gasfernleitung Zeelink I - Stellungnahme der Stadt Aachen
FB 61/0447/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Günther, Abteilung Vorbereitende Bauleitplanung im Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.
Herr Günther stellt das von der Bezirksregierung Köln eingeleitete Raumordnungsverfahren für die Errichtung der Gasfernleitung Zeelink Imit einem Vorzugs- und einem Variantenkorridor für die Leitungsführung sowie die vorgesehene Stellungnahme der Stadt Aachen vor. Der Vortrag ist in Allris als Anlage beigefügt.
Der Stadtbezirk Richterich ist nur von der Linienführung des Variantenkorridors betroffen. Hier sind einige Infrastrukturmaßnahmen kritisch zu prüfen, z.B. die Bahnstrecke, Richtericher Dell und die geplante Umgehungsstraße.
Die Stellungnahme der Stadt Aachen wird voraussichtlich am 29.06.2016 vom Rat der Stadt Aachen beschlossen, so dass die Stellungnahme fristgerecht zum 01.07.2016 bei der Bezirksregierung Köln vorliegt.
Herr Bezirksvertreter Kuckelkorn bevorzugt bei Vergleich der vorgestellten Varianten die Prüfung der bislang in diesem Verfahren noch nicht berücksichtigtenTrassenführung entlang der BAB A 44 wie von der Verwaltung vorgeschlagen. Mit der Vorzugsvariante seien erhebliche Eingriffe in Naturschutzgebiete z.B. im Bereich Brand verbunden, der Variantenkorridor sei im Vergleich wesentlich länger. Auch dieses stelle einen erheblichen Eingriff dar.
Herr Günther erklärt, dass es auch Wunsch der Stadtverwaltung Aachen sei, dass die Trassenführung entlang der BAB, die bereits in einem ähnlichen Verfahren Thema war, geprüft werde. Jedoch könne nicht auf die alten Ergebnisse zurückgegriffen werden, da von einem aktuellen Informationsstand ausgegangen werden müsse. Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Kuckelkorn nach der bereits in Richterich vorhandenen Gasleitung erläutert Herr Günther, dass diese noch eine Zeitlang für das L-Gas gebraucht würde. Wenn die Vorkommen auslaufen, brauche man insgesamt die Leitungskapazität im Netzzusammenhang.
Auf Nachfrage von Herrn Bezirksvertreter Feil nach den wasserrechtlichen Auswirkungen der vorgestellten Varianten weist Herr Günther darauf hin, dass die Vorzugsvariante Wasserschutzgebiete z.B. den Eicher Stollen, Reichwald und im Bereich der Kalksteinzüge durchlaufen würde, im Variantenkorridor wären keine betroffen.
Herr Bezirksvertreter Pontzen erkundigt sich, ob Ausgleichsflächen für Avantis tangiert werden. Herr Günther sieht keine Hinweise auf mögliche Konflikte durch die geplante Trassenführung. Darüber hinaus möchte Herr Bezirksvertreter Pontzen wissen, ob die Bergbaubehörde in die Prüfung des Variantenkorridors einbezogen wurde. Im Bereich Richterich (Karl-Friedrich-Str.) und Horbach seien Verwerfungen bekannt. Herr Günther erklärt hierzu, dass es Sinn des Raumordnungsverfahrens sei, alle betroffenen Behörden und Institutionen zu beteiligen. Die Stadt Aachen kann auf mögliche Probleme nur hinweisen. Jedoch seien ihm keine Probleme oder Störungen dieser Art bei bisherigen Leitungsverlegungen bekannt.
Herr Bezirksvertreter Brantin merkt an, dass beim Variantenkorridor zum einen die Bahn gequert werden müsse und hier erfahrungsgemäß der zeitliche Vorlauf entsprechender Planungen ca. 2,5 Jahre beträgt und auch die geplante Umgehungsstraße betroffen werde bzw. diese evtl. unmöglich machen könnte. Herr Günther erklärt, dass die Stadt darauf in ihrer Stellungnahme hinweisen werde, jedoch eine Straßenquerung über eine Gastrasse – wie in Brand bereits geschehen - grundsätzlich möglich sei. Der Variantenkorridor werde auch aus anderen Gründen von der Stadt Aachen abgelehnt.
Herr Bezirksvertreter Werner fasst zusammen, dass der Variantenkorridor im Hinblick auf Länge und Konflikten aus Sicht der Bezirksvertretung Aachen-Richterich keine wirkliche Alternative darstelle
Herr Günther bestätigt, dass die Verwaltung der gleichen Meinung sei und ihre Stellungnahme entsprechend formuliert habe. Die bisher von der Bezirksregierung Köln nicht geprüfte Alternativtrasse entlang der BAB A 44 würde den Grundsatz Parallelität der Infrastruktur als Freiraumschutz erfüllen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Raumordnungsverfahren zum Neubau der Erdgasfernleitung Zeelink I, zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Raumordnungsverfahren zum Neubau der Erdgasfernleitung Zeelink I, zu beschließen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Raumordnungsverfahren zum Neubau der Erdgasfernleitung Zeelink I, zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse sowie den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Raumordnungsverfahren zum Neubau der Erdgasfernleitung Zeelink I und beauftragt die Verwaltung, diese bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Raumordnungsverfahren Gasfernleitung Zeelink I – Stellungnahme der Stadt Aachen
Projekt Zeelink I
Die Informationen dieses Abschnitts sind den Unterlagen der Bezirksregierung Köln sowie der Open Grid Europe entnommen:
Die Bezirksregierung Köln leitet das Raumordnungsverfahren für die Erdgasfernleitung „ZEELINK I“ mit Auslegung der Verfahrensunterlagen und Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Vom 9. Mai bis einschließlich 1. Juli 2016 können betroffene Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Die Verfahrensunterlagen liegen in dieser Zeit bei den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf, der Städteregion Aachen sowie den betroffenen Kreisen Rhein-Erft-Kreis, Heinsberg, Düren, Rhein-Kreis-Neuss und Viersen sowie den kreisfreien Städten Aachen, Mönchengladbach und Krefeld öffentlich aus.
Das Projekt ZEELINK ist ein wesentlicher Bestandteil einer Erdgasleitungsinfrastruktur, die für die Umstellung von niedrigkalorischem L-Gas auf das hochkalorische H-Gas erforderlich ist. Darüber hinaus wird dadurch die Nord-Süd-Transportkapazität und -flexibilität verstärkt und die Versorgungssicherheit mit Erdgas erhöht. Die von der Open Grid Europe GmbH geplante Erdgasfernleitung ist in zwei Abschnitte unterteilt. Sie führt von Lichtenbusch auf dem Gebiet der Stadt Aachen nach St. Hubert auf dem Gebiet der Stadt Kempen im Kreis Viersen (ZEELINK I) und von dort bis nach Legden im Kreis Borken (ZEELINK II). ZEELINK I und II sind zwei selbständige Abschnitte, für die parallel eigenständige Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Die Bezirksregierung Köln leitet das Verfahren ZEELINK I und die Bezirksregierung Münster ZEELINK II.
Die Notwendigkeit des Projektes geht auf den Netzentwicklungsplan Gas 2015 zurück. Dieser berücksichtigt die strukturellen Veränderungen welche sich durch die schrittweise Umstellung der Versorgungsgebiete von L-Gas (niederkalorisches) auf H-Gas (höherkalorisches) ergeben. Außerdem trägt das Projekt zur Transportflexibilisierung und Erhöhung der Versorgungssicherheit bei.
Wegen der überörtlichen Bedeutung und der Raumbedeutsamkeit des Vorhabens ist zunächst ein Raumordnungsverfahren erforderlich. Dies ist ein Verfahren, welches dem Planfeststellungsverfahren vorangeht. Es soll in einem möglichst frühen Stadium die Raumverträglichkeit des Vorhabens klären und die raumordnerisch günstigste Lösung aufzeigen, um bereits im Vorfeld Fehlplanungen zu vermeiden.
Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens, durch Bekanntmachung der raumordnerischen Beurteilung im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln, schließt sich als zweite Stufe ein Planfeststellungsverfahren an. Die Planfeststellung definiert den konkreten Verlauf der eigentlichen Leitung. Sie bündelt zugleich alle nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen (umfassende Konzentrationswirkung) und ist Grundlage für die Sicherung der Leitung durch Verträge und Grundbucheintragung.
Im Bereich der Stadt Aachen enthalten die Verfahrensunterlagen einen Vorzugskorridor (südöstlich) mit Varianten (nordwestlich) die jeweils in Unterabschnitte gegliedert sind (Übersichtskarten siehe Anlage). Die Untersuchungskorridore sind 600 m breit und werden in einem umfangreichen Prozess nach verschiedenen Kriterien untersucht und bewertet. Die eigentliche Schutzstreifenbreite, welcher später für die konkrete Leitung freizuhalten ist, beträgt 10 m. Für den Zeitraum der Leitungsverlegung ist ein Arbeitsbereich erforderlich. Seine Breite beträgt im Freiland 38 Meter und im Wald 28 Meter. Die Nennweite der Leitung (DN 1200) beträgt 1,2 Meter, sie ist aus ummantelten Stahlrohren gefertigt und auf einen Druck von 100 bar ausgelegt. Die Erdüberdeckung beträgt mindestens einem Meter.
Für das Projekt sind nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens folgende Schritte vorgesehen:
- Planfeststellungsverfahren an Mitte 2017
- Hauptbauzeit ab Frühjahr 2019
- Inbetriebnahme 2021
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Stadt Aachen am Raumordnungsverfahren
Als Bestandteil des Raumordnungsverfahrens wird die Öffentlichkeit beteiligt. Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 1. Juli 2016 schriftlich, per E-Mail (ausschließlich unter: ROV.ZEELINK1@bezreg-koeln.nrw.de) oder zur Niederschrift bei den auslegenden Behörden geltend gemacht werden. Betroffene oder interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich darüber hinaus über die Planung im amtlichen Teil des Amtsblattes für den Regierungsbezirk Köln Nr. 16 vom 25. April 2016 und auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln informieren. Die Stadt Aachen bietet über www.aachen.de/bauleitplanung einen einfacheren Zugang zu den Unterlagen auf den Seiten der Bezirksregierung.
Parallel zur öffentlichen Auslegung der Verfahrensunterlagen beteiligt die Bezirksregierung Köln auch die Stadt Aachen am Raumordnungsverfahren Erdgasfernleitung Zeelink1 der Open Grid Europe. Die verbindliche Fristsetzung für Stellungnahmen ist ebenfalls der 1. Juli. 2016, die gesetzlichen Vorgaben sehen keine Fristverlängerung vor!
Die umfangreichen Antragsunterlagen wurden von der Verwaltung geprüft und die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Aachen zur Beratung erarbeitet. Auf Grund des erheblichen Umfangs der Antragsunterlagen können diese nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden (s.o.).
Da durch die räumliche Lage des Vorzugskorridors und der Variantenkorridore alle Stadtbezirke betroffen sind und fachlich die Zuständigkeit mehrerer Ausschüsse berührt ist, ist eine dichte Beratungsfolge bis zur abschließenden Beratung im Rat am 29.06.2016 erforderlich. Auf Grund der Fristsetzung und dem geringen zeitlichen Vorlauf zur Auswertung der umfangreichen Unterlage konnten die Beratungsunterlage und die Stellungnahme teilweise nur als Nachträge verschickt werden. Über die Ergebnisse der Beratungen der vorangegangenen Sitzungen wird jeweils mündlich berichtet.
In den Verfahrensunterlagen wird an verschiedenen Stellen eine „Gasverdichterstation Verlautenheide“ angesprochen oder in Karten dargestellt. Da dies ein eigenständiges Projekt und nicht Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens ist, erfolgt in diesem Rahmen auch keine formelle Stellungnahme hierzu.Vor diesem Hintergrund behält sich die Stadt Aachen ausdrücklich vor, zum Standort einer Gasverdichterstation außerhalb dieses Raumordnungsverfahrens ausführlich Stellung zu nehmen.
Stellungnahme
Die umfangreichen Unterlagen des Raumordnungsverfahrens wurden von den verschiedenen Fachdienststellen der Verwaltung ausgewertet. Auf Grund des zur Verfügung stehenden engen Zeitrahmens konnten die Angaben in den Antragsunterlagen nur stichprobenartig überprüft werden. Hierbei entsteht insgesamt der Eindruck, dass die Grundlagendaten grundsätzlich umfassend ermittelt wurden. Der anschließende Schritt der Bewertung kann aber nicht immer nachvollzogen werden. In diesem Verfahrensschritt geht es um die Definition eines Korridors von 600m Breite, innerhalb dessen, im anschließenden Planfeststellungsverfahren die Lage der eigentlichen Leitung festgelegt würde. Damit ergeben sich grundsätzlich Möglichkeiten der Konfliktminderung im Rahmen einer künftigen, konkreten Leitungstrassenplanung.
Zusammenfassung des Entwurf der Stellungnahme:
1.Die Stadt Aachen erkennt an, dass Aachen in der Grenzlage zu Belgien räumlich eine besondere Schlüsselstelle für die Trassenführung der Gasfernleitung Zeelink I einnimmt.
2.Das geplante Projekt ruft unabhängig von einzelnen Korridorvarianten gravierende Eingriffe in Natur und Landschaft hervor und beeinträchtigt andere städtische Belange. Die wesentlichen Konflikte werden in dieser Stellungnahme aufgezeigt.
3.Mit dem Ziel einer weitgehenden Vermeidung negativer Auswirkungen muss die Stadt Aachen eng in die weitere Planung der Trassenführung eingebunden werden.
4.Die Stadt Aachen fordert vor dem Hintergrund der Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft die Bezirksregierung Köln als Verfahrensträgerin auf, sowohl die Raumordnerische Beurteilung zur Mitteleuropäischen Transversale aus 2008 als „sonstiges Erfordernis der Raumordnung“ mit ihrer Bevorzugung der Alternativtrasse entlang der BAB A44 zwischen Brand und Forst ihrer anstehenden Beurteilung zu berücksichtigen und intensiv darauf hinzuwirken, dass diese Trassenführung auch für Zeelink I genutzt werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte ausführliche Stellungnahme der Stadt Aachen bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (6)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 76011
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=76011
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-05-17 FB 61_0447_WP17 Raumordnungsverfahre SAO.pdf
15.11.2024
9.8 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 15.06.2016
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 22.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 22:56
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
Öffnen