Raumordnungsverfahren Gasfernleitung Zeelink I - Stellungnahme der Stadt Aachen
FB 61/0447/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Auf die Verwaltungsvorlage wird verwiesen.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Kissing als Projektleiter der bauausführenden Firma sowie Herrn Kumkar vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen.
Herr Müller von der SPD-BF möchte auf den genauen Verlauf der Streckenführung eingehen. Die vorliegenden Karten seien schwer zu lesen; erst bei der farblichen Variante lasse sich der Streckenverlauf besser erkennen. Herr Müller erklärt anhand eines auf Leinwand dargestellten Planes den gedachten Verlauf; wobei die Trasse in Eynatten/Belgien neben der Autobahn beginnen soll. Sie verlaufe über die Monschauer Straße, den Ritscheider Weg in Richtung Aachener Straße über Eich und Oberforstbach. Danach führe die Trasse in Richtung Bierstrauch/Münsterstraße, quere zwischen Pützgasse und Bau, lasse den Rollefbach auf der linken Seite liegen und gehe unter dem Viadukt durch Richtung Trierer Straße. Herr Müller schildert den weiteren gedachten Verlauf der Gasfernleitung und bittet abschließend die Verwaltung um Stellungnahme hierzu.
Herr Kumkar vom Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen antwortet, dass die von Herrn Müller beschriebene Strecke die ursprünglich geplante Variante der MET aus dem Jahre 2008 sei. Diese Variante sei bezüglich des Korridors weitegehend identisch mit der Variante der OGE. Der gravierende Unterschied sei allerdings, dass MET seinerzeit einen Trassenvorschlag eingezeichnet habe, dies sei jetzt explizit nicht der Fall. Es handele sich um einen 600 m breiten Korridor, innerhalb dessen eine Trasse gefunden werden solle. Herr Kumkar verweist auf seinen Vortrag in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Brand vom 01.06.2016 und teilt anhand einer neu erstellten Power-Point-Präsentation ergänzend mit, dass ein Trassierungskriterium für eine Leitung eine Trassenbündelung sei, z. B. zu Autobahnen, zu Eisenbahnstrecken oder auch zu anderen Leitungen. Die in der Karte markierten roten Punkte stellten eine bevorzugte Lage für andere Leitungen dar. Es könne natürlich passieren, dass ein Korridor „voll belegt“ sei. Hinsichtlich der technischen Daten verweise er auf die Vorlage. Es sei nicht zu verkennen, dass ein Eingriff in Natur und Landschaft erfolgen werde. Die Stellungnahme der Verwaltung sei in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Umwelt, Abteilung Umweltverträglichkeit und Grünplanung erarbeitet worden. Die Stadt Aachen habe aufgrund der Grenzlage eine Schlüsselstellung für das europaweite sowie das darüber hinausgehende Leitungsnetz. Aktuell könne anhand der Unterlagen nicht mehr nachvollzogen werden, warum die seinerzeit geplante Trasse der MET aus dem Jahre 2008 nicht genutzt worden sei. Deshalb fordere die Stadt Aachen vor dem Hintergrund der Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft die Bezirksregierung auf, sowohl die raumordnerische Beurteilung zur MET aus 2008 als sonstiges Erfordernis der Raumordnung mit ihrer Bevorzugung der Alternativtrasse entlang der BAB A 44 zwischen Brand und Forst bei ihrer anstehenden Beurteilung zu berücksichtigen und darauf hinzuwirken, dass diese Trassenführung auch für Zeelink I genutzt werden kann. Die raumordnerische Beurteilung aus dem MET-Verfahren sei bis zum Jahre 2020 gültig. Es werde davon ausgegangen, dass nach Eingang der Stellungnahmen bei der Bezirksregierung Köln ein Erörterungstermin stattfinden werde.
Herr Müller von der SPD-BF teilt mit, dass die im Jahre 2008 geplante Trasse einen Bestandsschutz von 10 Jahren haben solle. Dies würde bedeuten, dass die Trasse im Jahre 2018 für jedermann frei zugänglich sei.
Herr Kumkar bestätigt, dass der Bestandsschutz bestehe. Allerdings könne er zum konkreten Rechtsanspruch keine Aussage machen.
Die Annahme von Herrn Hußmann von der GRÜNE-BF, ob die Trasse anderweitig genutzt werden könne, bestätigt Herr Kumkar.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF erklärt, dass die Politik im Vorfeld von vielen Brander Bürgerinnen und Bürgern angesprochen worden sei. Hierunter seien Menschen gewesen, die vom möglichen Trassenverlauf betroffen, die neugierig seien oder diejenigen, die einfach Befürchtungen hätten. Die Verwaltungsvorlage habe etwas Licht ins Dunkle bringen können, wofür sie sich ausdrücklich im Namen der CDU-BF bei der Verwaltung bedanken wolle. Ihre Fraktion werde sich dem Beschlussvorschlag anschließen. Es gehe nicht darum, die Verantwortung der Stadt Aachen im Dreiländereck in Frage zu stellen, vielmehr werde die derzeitige Trassenführung in Brand so nicht akzeptiert. Die Inanspruchnahme der Flächen mit einem Korridor von 600 m erscheine völlig überzogen. Als Beispiel fügt sie an, dass man über große Umleitungen zum Ziel kommen könne, ihrer Meinung nach aber die kürzeste Strecke genommen werden solle, die bei der durch die Transversale aus dem Jahre 2008 geplanten Trassenführung liege. Die dazu heute erstmalig geäußerten Bedenken können sie nicht nachvollziehen. Der Suchkorridor gehe völlig ignorant mit Bau- und Bodendenkmälern um. Es falle im Moment schwer, die vorgelegte Trassenführung nachzuvollziehen da man sich wünsche, dass mehr auf die Landschaft und ihre Besonderheiten sowie auf Bauflächen Rücksicht genommen werde. Hauptargument gegen die vorgelegte Korridortrasse sei, dass die schützenswerten Bereiche der Stadt und des Bezirkes wie das Naturschutzgebiet Indetal, das FFH-Gebiet im Brander Wald, das Landschaftsschutzgebiet Rollefbachtal, das schon seit vielen Jahren Naturschutzgebiet werden solle, und das Wasserschutzgebiet Eicher Stollen tangiert würden. Es stelle sich die Frage, welchen Sinn eine Ausweisung von Schutzgebieten habe, wenn sie mit der Planung beansprucht werden. Die CDU-BF spreche sich daher ganz deutlich gegen die Führung des Trassenkorridors aus. Im Falle einer Aachener oder Brander Bürgerbewegung gegen das Projekt in der geplanten Trasse werde die CDU Brand sich an die Spitze der Initiative stellen.
Ratsherr Blum von der FDP bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorlage und nimmt vorweg, dass sich die FDP der Stellungnahme anschließen werde. Durch die Trassenführung würden sensible Bereiche in Brand betroffen, wie z. B. der Eicher Stollen, der als Wasserschutzgebiet I eingestuft sei oder das Indetal, wo die Vielfalt der Tierwelt zunehme. Hier seien nun Vögel zu beobachten, die über Jahre hinweg nicht mehr da gewesen seien. Vor vielen Jahren habe die Stadt Aachen das Gewerbegebiet AVANTIS erschließen wollen, dies sei jedoch durch einen einzelnen Hamster über Jahre hinweg verhindert worden. Die Brander Bevölkerung werde die Trassenführung nicht akzeptieren. Es sei daher wahrscheinlich, dass sich die Brander ähnlich wie bei der Bürgerinitiative in Bezug auf die B 258 N entsprechend positionieren würden.
Herr Hellmann von der SPD-BF bedankt sich bei Herrn Kumkar für die Vorlage und den ergänzenden Vortrag. Er begrüßt die Vorlage und den Umstand, dass man dem Votum der Bezirksvertretung Brand aus der letzten Sitzung gefolgt sei. Er schließt sich den Ausführungen von Ratsfrau Lürken und Ratsherrn Blum an. Es bestehe Einigkeit darüber, dass Trassen für Versorgungsleitungen erforderlich seien. Es würden mit dem aktuellen Vorschlag jedoch besonders sensible Bereiche betroffen. Da die Einwendungen der Bürgerschaft und die Richtlinien des Wasserschutzes berücksichtigt werden müssten, spreche sich seine Fraktion für die Trassenführung entlang der Autobahn aus. Man sperre sich nicht gegen den Bau der Leitung, allerdings habe man damals schon von einer Ausnahme gesprochen. Jetzt solle die Trasse den Brander Wald tangieren. Bei kritischer Betrachtungsweise der politischen Entwicklung in Europa müsse er Sicherheitsbedenken geltend machen. Bei einer Bündelung der Leitungen stelle Aachen ein interessantes und strategisches Ziel dar. Eine Bündelung der Leitungen sei zwar auf der einen Seite praktisch, auf der anderen Seite berge sie aber auch Gefahren. Die SPD-BF werde sich dem Beschlussvorschlag der Verwaltung anschließen und hoffe, dass damit Gehör bei der Bezirksregierung gefunden werde.
Herr Hußmann bedankt sich im Namen der GRÜNE-BF bei Herrn Kumkar und schließt sich der Stellungnahme und dem Beschlussvorschlag der Verwaltung an. Die GRÜNE-BF erteile der geplanten Trassenführung eine eindeutige Absage. Es sei ein „NoGo“, eine Gasleitung durch ein Naturschutzgebiet zu führen. Auch das Wasserschutzgebiet halte er für besonders schützenswert. Eine Führung der Leitung über den nördlichen Teil der Stadt Aachen sei aber auch keine Alternative. Seine Partei könne sich vorstellen, die Trasse entlang der Autobahn zu führen. Eine andere Option sehe er nicht.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns teilt mit, dass im Jahre 2008 in der Bezirksregierung über das Projekt der Mitteleuropäischen Transversale diskutiert worden sei. Im Zuge der damaligen Planung habe die Bezirksvertretung zu diesem Thema erstmalig eine Resolution verabschiedet, die sich eindeutig gegen die Vorzugsvariante gerichtet habe. Seinerzeit habe erreicht werden können, dass die Variante entlang der Autobahn letztendlich im Raumordnungsverfahren entwickelt worden sei. Glücklicherweise sei die Vorlage der Verwaltung so eindeutig, dass nun auf eine Resolution verzichtet werden könne. Seiner Auffassung nach würde die aktuell vorliegende Vorzugsvariante viel im Natur- und Wasserschutzgebiet in Brand zerstören.
Er bedankt sich bei Herrn Kumkar für seinen Vortrag.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Raumordnungsverfahren zum Neubau der Erdgasfernleitung Zeelink I, zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Raumordnungsverfahren zum Neubau der Erdgasfernleitung Zeelink I, zu beschließen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Raumordnungsverfahren zum Neubau der Erdgasfernleitung Zeelink I, zu beschließen.
Der Rat der Stadt Aachen nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen und der Fachausschüsse sowie den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Stellungnahme der Stadt Aachen zum Raumordnungsverfahren zum Neubau der Erdgasfernleitung Zeelink I und beauftragt die Verwaltung, diese bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Raumordnungsverfahren Gasfernleitung Zeelink I – Stellungnahme der Stadt Aachen
Projekt Zeelink I
Die Informationen dieses Abschnitts sind den Unterlagen der Bezirksregierung Köln sowie der Open Grid Europe entnommen:
Die Bezirksregierung Köln leitet das Raumordnungsverfahren für die Erdgasfernleitung „ZEELINK I“ mit Auslegung der Verfahrensunterlagen und Beteiligung der Öffentlichkeit ein. Vom 9. Mai bis einschließlich 1. Juli 2016 können betroffene Bürgerinnen und Bürger die Unterlagen einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Die Verfahrensunterlagen liegen in dieser Zeit bei den Bezirksregierungen Köln und Düsseldorf, der Städteregion Aachen sowie den betroffenen Kreisen Rhein-Erft-Kreis, Heinsberg, Düren, Rhein-Kreis-Neuss und Viersen sowie den kreisfreien Städten Aachen, Mönchengladbach und Krefeld öffentlich aus.
Das Projekt ZEELINK ist ein wesentlicher Bestandteil einer Erdgasleitungsinfrastruktur, die für die Umstellung von niedrigkalorischem L-Gas auf das hochkalorische H-Gas erforderlich ist. Darüber hinaus wird dadurch die Nord-Süd-Transportkapazität und -flexibilität verstärkt und die Versorgungssicherheit mit Erdgas erhöht. Die von der Open Grid Europe GmbH geplante Erdgasfernleitung ist in zwei Abschnitte unterteilt. Sie führt von Lichtenbusch auf dem Gebiet der Stadt Aachen nach St. Hubert auf dem Gebiet der Stadt Kempen im Kreis Viersen (ZEELINK I) und von dort bis nach Legden im Kreis Borken (ZEELINK II). ZEELINK I und II sind zwei selbständige Abschnitte, für die parallel eigenständige Raumordnungsverfahren durchgeführt werden. Die Bezirksregierung Köln leitet das Verfahren ZEELINK I und die Bezirksregierung Münster ZEELINK II.
Die Notwendigkeit des Projektes geht auf den Netzentwicklungsplan Gas 2015 zurück. Dieser berücksichtigt die strukturellen Veränderungen welche sich durch die schrittweise Umstellung der Versorgungsgebiete von L-Gas (niederkalorisches) auf H-Gas (höherkalorisches) ergeben. Außerdem trägt das Projekt zur Transportflexibilisierung und Erhöhung der Versorgungssicherheit bei.
Wegen der überörtlichen Bedeutung und der Raumbedeutsamkeit des Vorhabens ist zunächst ein Raumordnungsverfahren erforderlich. Dies ist ein Verfahren, welches dem Planfeststellungsverfahren vorangeht. Es soll in einem möglichst frühen Stadium die Raumverträglichkeit des Vorhabens klären und die raumordnerisch günstigste Lösung aufzeigen, um bereits im Vorfeld Fehlplanungen zu vermeiden.
Nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens, durch Bekanntmachung der raumordnerischen Beurteilung im Amtsblatt der Bezirksregierung Köln, schließt sich als zweite Stufe ein Planfeststellungsverfahren an. Die Planfeststellung definiert den konkreten Verlauf der eigentlichen Leitung. Sie bündelt zugleich alle nach anderen Rechtsvorschriften erforderlichen Genehmigungen (umfassende Konzentrationswirkung) und ist Grundlage für die Sicherung der Leitung durch Verträge und Grundbucheintragung.
Im Bereich der Stadt Aachen enthalten die Verfahrensunterlagen einen Vorzugskorridor (südöstlich) mit Varianten (nordwestlich) die jeweils in Unterabschnitte gegliedert sind (Übersichtskarten siehe Anlage). Die Untersuchungskorridore sind 600 m breit und werden in einem umfangreichen Prozess nach verschiedenen Kriterien untersucht und bewertet. Die eigentliche Schutzstreifenbreite, welcher später für die konkrete Leitung freizuhalten ist, beträgt 10 m. Für den Zeitraum der Leitungsverlegung ist ein Arbeitsbereich erforderlich. Seine Breite beträgt im Freiland 38 Meter und im Wald 28 Meter. Die Nennweite der Leitung (DN 1200) beträgt 1,2 Meter, sie ist aus ummantelten Stahlrohren gefertigt und auf einen Druck von 100 bar ausgelegt. Die Erdüberdeckung beträgt mindestens einem Meter.
Für das Projekt sind nach Abschluss des Raumordnungsverfahrens folgende Schritte vorgesehen:
- Planfeststellungsverfahren an Mitte 2017
- Hauptbauzeit ab Frühjahr 2019
- Inbetriebnahme 2021
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Stadt Aachen am Raumordnungsverfahren
Als Bestandteil des Raumordnungsverfahrens wird die Öffentlichkeit beteiligt. Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 1. Juli 2016 schriftlich, per E-Mail (ausschließlich unter: ROV.ZEELINK1@bezreg-koeln.nrw.de) oder zur Niederschrift bei den auslegenden Behörden geltend gemacht werden. Betroffene oder interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich darüber hinaus über die Planung im amtlichen Teil des Amtsblattes für den Regierungsbezirk Köln Nr. 16 vom 25. April 2016 und auf den Internetseiten der Bezirksregierung Köln informieren. Die Stadt Aachen bietet über www.aachen.de/bauleitplanung einen einfacheren Zugang zu den Unterlagen auf den Seiten der Bezirksregierung.
Parallel zur öffentlichen Auslegung der Verfahrensunterlagen beteiligt die Bezirksregierung Köln auch die Stadt Aachen am Raumordnungsverfahren Erdgasfernleitung Zeelink1 der Open Grid Europe. Die verbindliche Fristsetzung für Stellungnahmen ist ebenfalls der 1. Juli. 2016, die gesetzlichen Vorgaben sehen keine Fristverlängerung vor!
Die umfangreichen Antragsunterlagen wurden von der Verwaltung geprüft und die als Anlage beigefügte Stellungnahme der Stadt Aachen zur Beratung erarbeitet. Auf Grund des erheblichen Umfangs der Antragsunterlagen können diese nur in digitaler Form zur Verfügung gestellt werden (s.o.).
Da durch die räumliche Lage des Vorzugskorridors und der Variantenkorridore alle Stadtbezirke betroffen sind und fachlich die Zuständigkeit mehrerer Ausschüsse berührt ist, ist eine dichte Beratungsfolge bis zur abschließenden Beratung im Rat am 29.06.2016 erforderlich. Auf Grund der Fristsetzung und dem geringen zeitlichen Vorlauf zur Auswertung der umfangreichen Unterlage konnten die Beratungsunterlage und die Stellungnahme teilweise nur als Nachträge verschickt werden. Über die Ergebnisse der Beratungen der vorangegangenen Sitzungen wird jeweils mündlich berichtet.
In den Verfahrensunterlagen wird an verschiedenen Stellen eine „Gasverdichterstation Verlautenheide“ angesprochen oder in Karten dargestellt. Da dies ein eigenständiges Projekt und nicht Gegenstand dieses Raumordnungsverfahrens ist, erfolgt in diesem Rahmen auch keine formelle Stellungnahme hierzu.Vor diesem Hintergrund behält sich die Stadt Aachen ausdrücklich vor, zum Standort einer Gasverdichterstation außerhalb dieses Raumordnungsverfahrens ausführlich Stellung zu nehmen.
Stellungnahme
Die umfangreichen Unterlagen des Raumordnungsverfahrens wurden von den verschiedenen Fachdienststellen der Verwaltung ausgewertet. Auf Grund des zur Verfügung stehenden engen Zeitrahmens konnten die Angaben in den Antragsunterlagen nur stichprobenartig überprüft werden. Hierbei entsteht insgesamt der Eindruck, dass die Grundlagendaten grundsätzlich umfassend ermittelt wurden. Der anschließende Schritt der Bewertung kann aber nicht immer nachvollzogen werden. In diesem Verfahrensschritt geht es um die Definition eines Korridors von 600m Breite, innerhalb dessen, im anschließenden Planfeststellungsverfahren die Lage der eigentlichen Leitung festgelegt würde. Damit ergeben sich grundsätzlich Möglichkeiten der Konfliktminderung im Rahmen einer künftigen, konkreten Leitungstrassenplanung.
Zusammenfassung des Entwurf der Stellungnahme:
1.Die Stadt Aachen erkennt an, dass Aachen in der Grenzlage zu Belgien räumlich eine besondere Schlüsselstelle für die Trassenführung der Gasfernleitung Zeelink I einnimmt.
2.Das geplante Projekt ruft unabhängig von einzelnen Korridorvarianten gravierende Eingriffe in Natur und Landschaft hervor und beeinträchtigt andere städtische Belange. Die wesentlichen Konflikte werden in dieser Stellungnahme aufgezeigt.
3.Mit dem Ziel einer weitgehenden Vermeidung negativer Auswirkungen muss die Stadt Aachen eng in die weitere Planung der Trassenführung eingebunden werden.
4.Die Stadt Aachen fordert vor dem Hintergrund der Vermeidung von Eingriffen in Natur und Landschaft die Bezirksregierung Köln als Verfahrensträgerin auf, sowohl die Raumordnerische Beurteilung zur Mitteleuropäischen Transversale aus 2008 als „sonstiges Erfordernis der Raumordnung“ mit ihrer Bevorzugung der Alternativtrasse entlang der BAB A44 zwischen Brand und Forst ihrer anstehenden Beurteilung zu berücksichtigen und intensiv darauf hinzuwirken, dass diese Trassenführung auch für Zeelink I genutzt werden kann.
Die Verwaltung schlägt vor, die als Anlage beigefügte ausführliche Stellungnahme der Stadt Aachen bei der Bezirksregierung Köln einzureichen.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (6)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 76035
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=76035
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-05-17 FB 61_0447_WP17 Raumordnungsverfahre SAO.pdf
15.11.2024
9.8 MB
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sondersitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 22.06.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 22.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 22:59