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Anlauf- und Beratungsstelle in der Antoniusstraße für Frauen in der Prostitution

FB 50/0170/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Dr. Lassay begrüßt die Anmietung der Räumlichkeiten in der Antoniusstraße. Sie bittet um Prüfung, ob auch das Gesundheitsamt in diesen Räumlichkeiten, genauso wie in den anderen Räumlichkeiten von SOLWODI, beratend tätig werden kann.

Frau Braxein erwidert, dass das Gesundheitsamt dies abgelehnt hat und erklärt, dass die Stadt Aachen das Gesundheitsamt der StädteRegion hierzu nicht verpflichten kann. Das zeitlich befristete Beratungsangebot des Gesundheitsamtes in den bisherigen Räumlichkeiten von SOLWODI wurde nicht genutzt. Frau Dr. Lassay bittet trotzdem, mit dem Gesundheitsamt hierüber nochmal ins Gespräch zu kommen.

Herr Müller merkt an, dass man erst den Zwischenbericht abwarten soll und sich anschließend nochmals an das Gesundheitsamt wenden kann.

Herr Hansen äußert Bedenken, in wieweit sich den in der Antoniusstraße arbeitenden Frauen direkt unter der Beobachtung der Zuhälter überhaupt die Möglichkeit eröffnet, diese Beratungsstelle direkt vor Ort in Anspruch zu nehmen. Die Frauen stehen dort unter einem enormen Druck durch die Hinterleute,

so dass eine kontinuierliche Beratung sehr schwierig wird,

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung

zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen hat das Objekt Antoniusstraße 7 erworben und die uneingeschränkte Verfügungsgewalt. Die praktische Unterhaltung obliegt der gewoge. Die Immobilie ist voraussichtlich bis zum 31.12.2017 nutzbar.

Der Mitglieder des Arbeitskreises „Prostitution und Menschenhandel“ des Frauennetzwerkes Aachen haben das Objekt besichtigt und für die Nutzung als Anlauf- und Beratungsstelle für Prostituierte für gut befunden.

Die Angelegenheit wurde in der Sitzung des Runden Tisches „Prostitution in Aachen“ am 28.08.2015 beraten. Es bestand Einigkeit darüber, dass in dem Haus eine niedrigschwellige Anlaufstelle und ein Treffpunkt zum Kaffee- oder Teetrinken mit der Möglichkeit, Beratungsangebote zu erhalten, eingerichtet werden soll. Es soll getestet werden, ob eine derartige Einrichtung in der Straße angenommen wird.

Am 17.02.2016 hat eine Begehung der Immobilie durch Mitglieder des Runden Tisches unter Begleitung eines Mitarbeiters der gewoge stattgefunden. Drei Räume, der Flur und die Toilette im vorderen Bereich des Gebäudes sollen genutzt werden und müssen entsprechend hergerichtet werden.

SOLWODI hat sich bereit erklärt, die Beratungsstelle unter Beteiligung der AIDS-Hilfe, der Schuldnerberatung und EhrenamtlerInnen zu leiten.

SOLWODI hat unter Vorlage des in Anlage 1 beigefügten Konzepts bei der Stiftungsverwaltung einen Zuschuss in Höhe von 9.685 € für 2016 und in Höhe von 9.612 € für 2017 beantragt.

Der FB 50 hat das Projekt als förderwürdig bewertet.

Aufgrund der Zweckidentität im Sinne der Mildtätigkeit von SOLWODI und der Stiftung „Elisabethspitalfonds“ besteht eine grundsätzliche Fördermöglichkeit des Projektes. Der benötigte Zuschussbetrag steht in der Stiftung „Elisabethspitalfonds“ im aktuellen Haushaltsjahr zur Verfügung.

Die Stiftungsverwaltung hat dem Antrag zugestimmt und wird den Zuschuss in der gesamten Höhe von 19.297,- Euro genehmigen und auszahlen. Die Mittelverwendung muss SOLWODI mit Hilfe von Projektberichten zum 31.12.2016 und 31.12.2017 sowie mit einer Schlussrechnung zum 31.12.2017 belegen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Der Zuschussbetrag für 2016 und 2017 in Höhe von insgesamt 19.297,- € wird aus Stiftungsmitteln des Elisabethspitalfonds zur Verfügung gestellt.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-06-08 FB 50_0170_WP17 Anlauf- und Beratung SAO.pdf

20.11.2024

416.2 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 23.06.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:01