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Fortschreibung des Berichts der Kommunalen Pflegeplanung 2015

FB 50/0174/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Rüter und Herr Xhonneux stellen anhand einer PowerPoint Präsentation die aktuelle Entwicklung in der kommunalen Pflegeplanung vor (Anlage 1).

Frau Seufert fragt nach, wie der aktuelle Fachkräftemangel in der Pflege sich weiter entwickeln wird und welche alternativen Zukunftskonzepte in der Pflege geplant sind.

Frau Rüter erläutert, dass die Entwicklung des Fachkräftemangels unklar ist und keine sicheren Prognosen aufgestellt werden können. Sie kann noch nicht abschätzen, ob es zukünftig unter Umständen zu einer Zusammenlegung der Berufe Alten- und Krankenpflege kommt.

Frau Dr. Lassay bittet um Erklärung, wie es zu der ausgeprägten Erhöhung der Anzahl der Pflegebedürftigen in den nächsten Jahren kommt. Sie fragt nach, ob sich die vermehrte Pflege durch Angehörige in den ländlichen Gebieten dadurch erklären lässt, dass es dort nicht ausreichend ambulante Pflegedienste gibt.

Frau Rüter erklärt, dass die Erhöhung der Anzahl der Pflegebedürftigen vor allem auf den demographischen Wandel und die längere Lebenserwartung zurückzuführen ist. Zudem hat sich die Definition von Pflegebedürftigkeit geändert, so dass zukünftig ein größerer Personenkreis hiervon umfasst wird. Im ländlichen Raum sind ausreichend ambulante Pflegedienste vorhanden.

Vor allem in größeren Städten wohnen oft alleinstehende ältere Menschen, deren Pflege nicht durch Angehörige sichergestellt werden kann.

Herr Hansen bedankt sich für die umfassenden Informationen. Er fragt nach, ob es eine Dunkelziffer bei der Höhe pflegebedürftigen Personen gibt.

Frau Rüter erläutert, dass sich eine Dunkelziffer im Bereich der privat Pflegeversicherten ergeben kann.

Frau Strack fragt nach, ob in der Statistik auch pflegebedürftige Kinder und Jugendliche enthalten sind und wie viele Kurzzeitpflegeplätze es für Kinder und Jugendliche gibt.

Frau Rüter kann diese Frage nicht abschließend beantworten, hierzu muss der Landschaftsverband Rheinland befragt werden.

Frau Dr. Lassay merkt an, dass ihr außer in Hospizen keine Kurzzeitpflegeplätze für Kinder und Jugendliche bekannt sind.

Herr Müller teilt bezugnehmend auf die vorhergehende Frage von Frau Dr. Lassay mit, dass die gestiegene Anzahl der Pflegebedürftigen auch auf einer besseren Beratung beruht. Die meisten Pflegebedürftigen möchten bei Bedarf lieber in eine stationäre Einrichtung in ihrem gewohnten Umfeld leben. Er hat gehört, dass in Stolberg ein Demenzdorf geplant ist.

Herr Xhonneux erklärt hierzu, dass die AWO in Stolberg-Mausbach bereits eine Einrichtung betreibt, die aus 5 kleineren Häusern besteht und sich speziell an Demenzerkrankte richtet. Die erkrankten Menschen leben dort in Wohngemeinschaften zusammen. Zudem gibt es in Bardenberg bereits die Einrichtung „Pro 8“ für diese Zielgruppe.

Herr Linden merkt an, dass die Quartiere mehr in den Blickwinkel genommen werden müssen.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Am 16.10.2014 ist das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen – APG NRW – in Kraft getreten.

Ziel ist nach § 1 des Gesetzes die Sicherstellung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Unterstützungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen sowie deren Angehörige durch die Förderung der Entstehung, Entwicklung und Qualität von Dienstleistungen, Beratungsangeboten, Pflegeeinrichtungen und alternativen Wohnformen. Sämtliche Maßnahmen nach diesem Gesetz

sind darauf auszurichten, das Selbstbestimmungsrecht von älteren Menschen und pflegebedürftigen Menschen jeder Lebensphase zu sichern.

Die Träger der Sozialhilfe haben nunmehr die Möglichkeit, eine verbindliche Bedarfsplanung einzuführen. Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 10.12.2015 beschlossen, die verbindliche Bedarfsplanung für die vollstationären Pflegeeinrichtungen einzuführen und für das Jahr 2016 keinen Bedarf an zusätzlichen Pflegeplätzen in der StädteRegion auszuweisen.

In der Kommunalen Pflegeplanung sind die regionsangehörigen Kommunen betrachtet worden. Aussagen zu einzelnen Sozialräumen waren nicht möglich. Die Berücksichtigung sozialräumlicher Bedarfe erfordert die Festlegung von Sozialräumen. Dies ist nur in Zusammenarbeit mit den Kommunen möglich. Bezogen auf die Datenlage lassen sich Quotienten oder Basiszahlen weitestgehend nur auf der Ebene Stadt Aachen und der Ebene aller Kommunen des Altkreises generieren.

Es ist für die Zukunft zu prüfen, ob entsprechende Sozialräume in Absprache mit den Kommunen definiert und entsprechende Bevölkerungsdaten zur Verfügung gestellt werden können. Aussagen zum künftigen Bedarf müssen auf der Basis von Versorgungsquoten getroffen werden. Bedarfseinschätzungen auf der Basis konstanter Inanspruchnahme - wie bisher - sind auf sozialräumlicher Ebene nicht möglich, da generell keine Modelle zur Bevölkerungsentwicklung unterhalb der Gemeindemodellrechnung verfügbar sind.

Frau Rüter und Herr Xhonneux von der StädtRegion Aachen stellen die Kommunale Pflegeplanung vor.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung:

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-06-08 FB 50_0174_WP17 Fortschreibung des B SAO.pdf

24.11.2024

4.2 MB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 23.06.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
Fachbereich Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:01

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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