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Nirmer StraßeNachbesserungsarbeiten im Bereich der Bahnunterführung hier: Antrag der CDU- und FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 24.04.2016

FB 61/0488/WP17 · Entscheidungsvorlage

Nirmer StraßeNachbesserungsarbeiten im Bereich der Bahnunterführung hier:Antrag der CDU- und FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 24.04.2016

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Den Mitgliedern der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf liegt die schriftliche Stellungnahme des Fachbereichs zum gemeinsamen Antrag von CDU und FDP zu den Nachbesserungsarbeiten im Bereich der Bahnunterführung Nirmer Straße vor.

Herr Bode, CDU-Fraktion, erläutert nochmals die Konfliktpunkte, die zu dem Antrag geführt haben.

Die Fachverwaltung teilt in ihrer Stellungnahme mit, dass die Verbreiterung des Gehweges eine provisorische Maßnahme sei und insofern nicht in vollem Umfang den Anforderungen der Barrierefreiheit entspreche. Die DB Netz AG beabsichtigt, die Eisenbahnüberführung 2020 zu erneuern und es handele sich daher hierbei lediglich um eine kostengünstige Zwischenlösung bis zur Realisierung der neuen Bahnunterführung.

Die SPD-Faktion kann der Argumentation der Verwaltung folgen und bestätigt, dass nur das umgesetzt worden sei, was auch beschlossen wurde. Der Schutz der Schulkinder sollte gewährleistet werden.

Die CDU teilt mit, dass sich die meisten Beschwerden der Fußgänger auf die Trennfuge und dem Quergefälle zur Fahrbahnmitte beziehen. Hier soll die Verwaltung überlegen, ob durch die Absenkung des Gehweges die Situation nicht optimiert und die Trennfuge beigearbeitetwerden könne. Weiterhin könnte zur Entschärfung der Fahrsituation der kleine Bordstein auf der anderen Seite entfernt werden.

Herr Mohnen erläutert, dass zur Herstellung der Barrierefreiheit auch eine Gehwegabsenkung erfolgen müsste. Diesbezüglich und im Hinblick auf das Gefälle bzw. die Trennfuge wären kostspielige große bauliche Maßnahmen von mindestens 10.000,00 EURO erforderlich.

Die Bezirksbürgermeisterin ist der Meinung, dass im Hinblick auf die erst in 2020 ggfls. stattfindende Anpassung, jetzt doch ermittelt werden soll, wie hoch die Kosten – zumindest für Absenkung und Beseitigung der Trennfuge – ausfallen würden.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung eine Kostenermittlung zur Bearbeitung der Trennfuge und des Gefälles zur Fahrbahn zu erstellen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorfnimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Mit Schreiben von 24.04.2016 beantragen CDU-und FDP-Fraktion die Maßnahme, die im Herbst 2015 fertiggestellt worden ist, zu überprüfen und Nachbesserungen ggf. kurzfristig zu veranlassen.

Im Herbst 2015 wurde der Gehweg der Nirmer Straße im Bereich Eisenbahnunterführung zur Verbesserung der Fußgängersicherheit um 43 cm auf 1,51 m verbreitert, und die Fahrbahn auf 2,10 m verengt.

Im Antrag wird ausgeführt, dass diese Maßnahme nicht gemäß Beschlussfassung der Bezirksvertretung und des Mobilitätsausschusses umgesetzt wurde (FB 61/0983/WP15).

Außerdem wird die bauliche Umsetzung als suboptimal angesehen, da es in Fahrtrichtung Nirm immer wieder zu Berührungen der rechten Bordsteinkante komme.

Menschen mit Gehbehinderung, die auf Rollatoren oder Rollstühle angewiesen sind, hätten wegen der Trennfuge und dem Gefälle zur Fahrbahn hin Probleme.

Aktuelle Situation im Nirmer Tunnel

Der Tunnel Nirmer Straße hat nach dem Umbau folgenden Querschnitt:

einseitiger Gehweg ca.1,51 m breit; Fahrbahn 2,10m breit, Schrammbord ca.0,45 m.

Die Durchfahrtshöhe wurde auf 2,80m und die Breite auf 2,10 m beschränkt. Wegen der geringen Fahrbahnbreite wird der Bordstein zusätzlich durch Klemmfixelemente verdeutlicht.

Die Verbreiterung des Gehweges erfolgte provisorisch, da die DB Netz AG beabsichtigt, die Eisenbahnüberführung ab 2017 zu erneuern.

Umsetzung

Die Verwaltung hat die in der Bezirksvertretung am 30.06.2014 beschlossene Maßnahme im

IV. Quartal 2015 umgesetzt. Dabei wurde in der Vorlage klar formuliert, dass es sich bei der Gehwegverbreiterung um ein Provisorium handelt. Insofern hat die Oberfläche keine Neubauqualität und entspricht deshalb nicht in vollem Umfang den Anforderungen der Barrierefreiheit.

Die Fahrbahn wurde auf eine Breite von 2,10 m eingeengt, sodass sich dadurch eine Gehwegbreite von ca. 1,50m ergibt.

Auf Anordnung der Straßenverkehrsbehörde ist die tatsächliche Durchfahrbreite von 2,10 m auch ausgeschildert. Dies hat die Bezirksvertretung am 10.09.2014 zustimmend zur Kenntnis genommen.

Aus Sicht der Verwaltung entspricht die Umsetzung der Beschlusslage und dem Grundsatz der sparsamen Verwendung städtischer Finanzmittel, da es sich lediglich um einen Zwischenzustand bis zur Realisierung der neuen Bahnunterführung handelt. Weitere Ausgaben sollten deshalb dort nicht aufgewendet werden.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-06-13 FB 61_0488_WP17 Nirmer StrasseNachbes SAO.pdf

15.11.2024

299.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 22.06.2016
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:00