Steinbruch der BSR Schotterwerk GmbH in Kornelimünster/BreinigSachstandsbericht zum Antrag nach § 16 BImSchG vom 03.02.2016 auf Genehmigung zur Änderung der Anlage zum Brechen, Trocknen, Malen oder Klassieren von natürlichem oder künstlichem Gestein (Brecher- und Klassieranlage) entsprechend Nr. 2.2 des Anhangs 1 der 4. BImschVAntrag der CDU-BF vom 21.04.2016
BA 4/0050/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Die CDU-BF bemängelt, dass das Aufkommen der Lkw-Verkehre in der Vorlage nicht angeführt und der Vertreter der zuständigen Städteregion nicht in der Sitzung anwesend ist. Daher sollte das Thema in der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung beraten werden.
Auch der SPD-BF ist die Frage nach dem Lkw-Aufkommen sehr wichtig. Die Verwaltung sollte gebeten werden, zu weiteren Fragen, wie z. B. der Nichtveröffentlichung von Sprengungen, Stellung zu nehmen; die Sprengtermine könnten auch in der Zeitung öffentlich bekannt gemacht werden. Die grundsätzliche Existenz des Steinbruches wird von ihr nicht infrage gestellt.
Die CDU-BF erinnert daran, dass die früher im Steinbruch Walheim durchgeführten Sprengungen aufgrund entsprechender Einforderungen der Bürger angekündigt werden mussten.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Auf Vorschlag des Fachbereichs Umwelt, Städteregion Aachen, wurde um Teilnahme des Geschäftsführers der BSR GmbH zu diesem Antrag gebeten. Er soll insbesondere zu den konkreten Änderungen im Betrieb des Steinbruches weitergehende Informationengeben.
Die Städteregion Aachen teilt zum Stand des o. a. Genehmigungsverfahrens folgendes mit:
Aufstellung zum Stand des Genehmigungsverfahrens: | ||
- Eingang des Antrages 09.02.2016 - Vollständigkeitsprüfung 12.02.2016 - Behördenbeteiligung am 15.02.2016: | ||
Bezirksregierung Köln – Dezernat 55; Stellungnahme am 24.02.2016 = keine Bedenken Stadt Stolberg: Stellungnahme am 03.05.2016 = keine durchgreifenden Bedenken Nebenbestimmungen vorgeschlagen. Stadt Aachen: Stellungnahme am 02.03.2016 = grundsätzlich keine Bedenken - aus wasserschutzrechtlicher Sicht bzw. Immissionsschutz Nebenbestimmungen vorgeschlagen. Interne Beteiligung Städteregion Aachen, Untere Wasserbehörde, Untere Abgrabungsbehörde, Untere Landschaftsbehörde und Untere Immissionsschutzbehörde | ||
- Zulassungsbescheid nach § 8 a: | ||
Am 17.03.2016 wurde die Zulassung zum vorzeitigen Beginn erteilt; und gleichzeitig ein öffentlich-rechtlicher Vertrag über den Rückbau der Anlagen abgeschlossen, falls die Genehmigung nicht erteilt wird. | ||
Die abschließende Entscheidung über den Antrag, d. h. die Genehmigung, steht noch aus. | ||
Veröffentlichung der Sprengankündigungen:
Für den Altsteinbruch Blees (Flurstück 45) in dem aktuell hauptsächlich abgebaut wird, gibt es keine Verpflichtung zur öffentlichen Sprengankündigung.
Für den neuen Steinbruch der BSR enthält die Genehmigung eine Auflage, die Sprengtermine öffentlich anzukündigen. Auf Bitten der für die Überwachung der Sprengvorschriften zuständigen Bezirksregierung Köln ist der Vollzug dieser Nebenbestimmung ausgesetzt worden, d. h. zurzeit und bis auf Weiteres wird auf die öffentliche Bekanntmachung verzichtet.
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 76239
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=76239
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-06-17 BA 4_0050_WP17 Steinbruch der BSR S SAO.pdf
22.11.2024
117.1 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
- Datum
- Mi., 06.07.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 23:08