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Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE: Verbot sexistischer Werbung

FB 23/0235/WP17 · Kenntnisnahme

Ratsantrag der Fraktion DIE LINKE: Verbot sexistischer Werbung

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Begolli, DIE LINKE, begrüßt, dass in Aachen die Möglichkeiten genutzt werden, im Rahmen von Vertragspartnerschaften darauf einzuwirken, dass sexistische Werbung verhindert wird.

Sie beantragt, den Beschlussentwurf der Verwaltung um folgenden Passus zu erweitern:

„Die Verwaltung wird beauftragt, sich für eine gesetzgeberische Initiative auf Bundesebeneals rechtliche Voraussetzung für eine kommunale Werbemittelsatzung einzusetzen.“

Frau Lucke, SPD, betont, dass man unterscheiden müsse zwischen sexyWerbung und sexistischer Werbung im Sinne von geschlechter-diskriminierend. Sie begrüßt die Schritte, die die Verwaltung unternommen hat und auch, dass im Bund nun entsprechende Gesetzesänderungen auf dem Weg seien. Das Thema müsse aber weiterhin in der Öffentlichkeit bleiben.

Frau Bürgermeisterin Scheidt, GRÜNE, führt aus, dass in Aachen bereits eine hohe Sensibilität für dieses Thema herrsche. Es sei wichtig, dass nun auch auf Bundesebene darüber diskutiert werde. Es dürfe aber auch keine Prüderie durch diese Diskussion entstehen. Bei diesem Thema sei die Würde des Menschen zu beachten. Werbung dürfe nicht menschenverachten sein.

Herr Baal, CDU, äußert, dass sexistische Werbung nicht akzeptabel sei. Aus seiner Sicht sei diese aber bereits nach aktuellem Recht nicht zulässig. Es sei sicher hilfreich, wenn gesetzlich klargestellt werde, was als freie Meinungsäußerung gelten könne und was diskriminierend sei.

Er empfiehlt, auf den Antrag auf Beschlusserweiterung zu verzichten, da dieser nur deklaratorische Wirkung habe könne und sonst keine. Die Stadt habe selber keine Möglichkeit, eine Gesetzesinitiative zu ergreifen. Daher solle man besser gemeinsam zeigen, dass die Verwaltung in ihren Bemühungen unterstützt werde.

Sodann lässt Herr Oberbürgermeister Philipp zunächst über den Antrag von Frau Begolli auf Beschlusserweiterung abstimmen.

Dieser Antrag wird vom Hauptausschuss bei einer Ja-Stimme mehrheitlich abgelehnt.

Anschließend fasst der Hauptausschuss folgenden

Beschluss

Der Hauptausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktion DIE LINKE hat mit Schreiben vom 11.02.2016 einen Ratsantrag: Verbot sexistischer Werbung in Aachen (siehe Anlage) gestellt.

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

Das Verbot sexistischer Werbung auf dem Gebiet der Stadt Aachen ist kein neues Thema. Empörung lösten u. a. die Werbeplakate für die im Sommer 2007 stattgefundene Erotikmesse aus, die von Teilen der Bevölkerung als frauenverachtend empfunden wurde.

Die Verwaltung nutzt bereits im Rahmen von Werbeverträgen und -konzessionen ihre vertraglichen Möglichkeiten, Einfluss auf die Inhalte der Werbung auf den von der Stadt vermarkteten Plakatflächen/Fahrgastunterständen zu nehmen, indem sie ihre Vertragspartner dazu verpflichtet, "sexistische Werbung jeglicher Art" bzw. bildliche Darstellungen oder Aussagen zu unterlassen, die mit der Menschenwürde, den guten Sitten oder der verfassungsmäßigen Ordnung nicht zu vereinbaren sind. In Zweifelsfällen verpflichtet sich der Vertragspartner entsprechend der vertraglichen Regelung, den geplanten Aushang der Stadt zur Genehmigung vorzulegen oder nach Beschwerden den reklamierten Aushang zu "neutralisieren".

Für ein generelles Verbot von geschlechtsdiskriminierender Werbung aufgrund kommunaler Satzungen fehlt es derzeit sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene an einer entsprechenden gesetzlichen Regelung. Eine solche ist aber aufgrund der erheblichen Grundrechtsrelevanz erforderlich, da das BVerfG bereits in seiner Entscheidung vom 12.12.2000 - Aktenzeichen: 1 BvR 1762/95 - Werbeanzeigen als vom Schutzbereich der Pressefreiheit gedeckt ansieht.

Auch der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages (WD 10 - 3000 - 45/15) hat sich anlässlich des Beschlusses der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg gegen sexistische Werbung auf bezirkseigenen Flächen mit dieser Thematik ausführlich befasst, mit dem Ergebnis, dass eine Rechtsgrundlage für den Erlass entsprechender kommunaler Satzungen nur durch ein Parlamentsgesetz geschaffen werden kann (S. 11 Z. 2.5.2).

Damit gilt der Ratsantrag als behandelt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-06-17 FB 23_0235_WP17 Ratsantrag der Frakt SAO.pdf

23.1.2025

535.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 06.07.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:08