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Verringerung der Zugangsvoraussetzungen zum Erhalt des Aachener Ehrenamtspasses

FB 01/0164/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Frau Bürgermeisterin Scheidt, GRÜNE, begrüßt ausdrücklich dieses Vorhaben. Für junge Menschen, die ehrenamtlich arbeiten sei dies gut und richtig.

Frau Höller-Radtke, SPD, begrüßt die Initiative des Asta der RWTH Aachen. Sie regt an, zu prüfen, ob man nach zwei Jahren schon eine Verlängerung aussprechen könne.

Herr Schmidt-Ott, CDU, dankt der Verwaltung für diese Vorlage und äußert, dass die bisherigen Regelungen nicht ganz auf die Lebenssituation der jungen Leute passten. Er schlägt vor, eine Altersbegrenzung für diese Erleichterung festzulegen, da ja gerade junge Leute gefördert werden sollen.

Frau Begolli, DIE LINKE, und Frau Lucke, SPD, sprechen sich gegen eine altersmäßige Begrenzung aus.

Herr Baal, CDU, betont, dass es bei dieser Frage um die Wertschätzung eines besonderen ehrenamtlichen Engagements gehe. Der AStA habe mit seiner Anregung den Blick auf junge Menschen gelenkt, die nicht in der Lage sind, die Voraussetzung eines fünfjährigen Engagements zu erfüllen. Daher sei es besser, eine Altersbegrenzung einzuführen, sonst könne aus dem Ehrenamtspass eine Massenware werden, was ja sicher nicht gewollt sei.

Herr Schultheis, SPD, fragt an, was die Verwaltung denn veranlasst hat, genau diesen Vorschlag zu machen und keine altersmäßige Begrenzung dabei einzuführen.

Herr Oberbürgermeister Philipp führt aus, dass eine Begrenzung auch immer eine willkürliche Grenze sei und absolute Gerechtigkeit bei diesem Thema nicht erreicht werden könne. Er plädiert dafür, die Beschlussfassung zu vertagen und nach erneuter Überlegung das Thema wieder aufzugreifen.

Frau Mahr erläutert, dass die Verwaltung sich durchaus Gedanken über eine altersgemäße Staffelung gemacht habe. Man habe sich aber u.a. dagegen entschieden, weil durch eine tatsächliche Begrenzung auf junge Menschen die Attraktivität des Ehrenamtes für junge Leute nicht größer werde. Es gebe auch bei älteren Menschen Gründe, weshalb sie nicht die fünfjährige Engagement-Zeit erfüllen könnten.

Anschließend vertagt der Hauptausschuss einstimmig die Beschlussfassung zu diesem Thema.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Aachen beschließt, die Berechtigung zum Erhalt von Ehrenamtspässen für kürzere Engagementzeiten in dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umfang zu erweitern.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit geeigneten vergünstigungsgewährenden Stellen Kontakt aufzunehmen und die erforderlichen verwaltungsinternen Maßnahmen zu ergreifen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Bereits mit Beschluss vom 19.12.2001, ergänzt durch Beschluss vom 22.08.2007 hat der Rat der Stadt Aachen zur Wertschätzung langjährigen ehrenamtlichen Engagements die Einführung des Aachener Ehrenamtspasses beschlossen. Für ein nachgewiesenes 5-jähriges ehrenamtliches Engagement wird der Ehrenamtspass für die Dauer von 10 Jahren, für ein 10-jähriges Engagement unbefristet ausgestellt.

Dem Inhaber werden geldwerte Vorteile in städtischen Einrichtungen und bei zahlreichen gewerblichen Anbietern eingeräumt. Die Vergünstigungen haben wertschätzenden Charakter, es werden keine Rabatte im Skontobereich eingeworben.

Die Erstellungs-, Druck und Versandkostenträgt als Hauptsponsor die Sparkasse Aachen.

„Immer mehr Bürgerinnen und Bürger teilen ihre freie Zeit, um mitzumachen und Verantwortung zu übernehmen. Über 40 Prozent der Menschen ab 14 Jahren engagieren sich freiwillig. Das sind zehn Prozent mehr engagierte Bürgerinnen und Bürger als noch vor 15 Jahren. Diese Bereitschaft zu helfen, miteinander zu sprechen, sich zu informieren oder Initiativen ins Leben zu rufen, ist großartig. Dieses Engagement hält unsere Gesellschaft zusammen und ist ein zentraler Pfeiler unserer Demokratie. Es ist auch ein Zeichen für Integration in und an unserer Gesellschaft.“ *

*(Quelle: BMFSFJ Internetredaktion, Pressemitteilung Nr.030/2016, veröffentlicht am Do 14.04.2016, Thema Freiwilliges Engagement, Kinder und Jugend, Willkommen bei Freunden)

Altersstruktur Aachener Ehrenamtspass

Die Altersstruktur der vergebenen Aachener Ehrenamtspässe spiegelt diese Entwicklung derzeit nur bedingt wider. Deutlich wird eine Überbetonung der Altersgruppe zwischen 50 und 80 Jahre:

Alter

Anzahl

unter 20

15

20 – 29

224

30 – 39

368

40 – 49

620

50 – 59

1.062

60 – 69

1.255

70 – 79

1.575

80 – 89

787

über 89

169

Im Vergleich hierzu zeigt die Altersstruktur der freiwillig Engagierten im bundesweiten Schnitt, dass jüngere Menschen unter 30 bzw. unter 50 Jahre sich nicht seltener engagieren als Menschen ab 50+.

Alter

Anzahl in %

14 -29

44,5

30 – 49

45,4

50 – 64

44,8

über 64

35,4

Anteile freiwillig Engagierter nach Regionstyp (Städtischer Bereich) differenziert nach Alter

(Statistik entnommen der vorgenannten Quelle des BMSSFJ)

Für jüngere Menschen ist es schwierig, die für die Erlangung des Aachener Ehrenamtspasses erforderliche Mindestvoraussetzung von5 Jahren ehrenamtlichem Engagement nachzuweisen. Vor allem diejenigen, die nur für begrenzte Dauer in Aachen wohnen, ist eine Wertschätzung seitens der Stadt für das in Aachen erbrachte Tun damit ausgeschlossen. Dies gilt grundsätzlich immer für Jugendliche bzw. junge Erwachsene, v.a. für Studenten.

Angeregt durch eine Anfrage des Allgemeinen Studierendenausschusses (AStA) der RWTH soll durch die Maßnahme das ehrenamtliche Engagement von Studierenden im Besonderen, generell aber auch vonjüngeren Menschen, städtischerseits besonders gefördert und mit Wertschätzung versehen werden.

Die Verwaltung sieht darin zudem einen Beitrag zum Jahr der Wissenschaft, in dem Hochschulen und Stadt auf vielen Feldern näher zusammenrücken.

Die Absenkung der Voraussetzungen für die Erteilung eines Ehrenamtspasses bei einemnachgewiesenen Engagement von 2 Jahren für die Laufzeit von 3 Jahren wird daher angeregt.

Vorgesehen ist, dass nach Ablauf des Befristungszeitraumes und kontinuierlich fortgesetztem Engagement dann die bisher ausschlaggebende 5 Jahres-Frist erreicht wird und damit eine weitere Ausstellung des Ehrenamtspasses möglich wird.

Engagementdauer

Laufzeitdauer des Ehrenamtspasses

2 Jahre

3 Jahre

5 Jahre

10 Jahre

10 Jahre

unbefristet

Jedem Antrag ist ein Nachweis über die Dauer des bisher geleisteten Engagements beizufügen. Das aktuell ausgeübte Engagement muss in der Stadt Aachen erbracht werden. Das Engagement muss in seiner Art und in seinem Ausmaß den im Beschluss vom 19.12.2001 aufgelisteten Beispielen gleichen. Einmalige ehrenamtliche Tätigkeiten reichen, auch wenn sie wiederholt ausgeübt werden, nicht aus (Bsp.: Wahlhelfer…). Die bloße Mitgliedschaft in einem Verein ist ebenfalls nicht ausreichend (Bsp.: Sänger im Gesangsverein).

Die Anpassung der Rahmenbedingungen und Bearbeitungsvoraussetzungen sowie die laufende Bearbeitung(Absprache mit Sponsoren, Anpassung der Vergünstigungsangebote, IT-Anpassung, Werbung etc.) wird dem FB 01, Büro für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement übertragen. Eine Erhöhung der Antragszahlen ist wahrscheinlich.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Aufgrund des Sponsorings ist die Maßnahme nicht haushaltswirksam.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-06-27 FB 01_0164_WP17 Verringerung der Zug SAO.pdf

18.11.2024

188.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 06.07.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:08