KASTE-Mittel 2017 ffAtelierhaus Aachen e.V.
E 49.5/0056/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
Es erfolgt eine kurze Aussprache.
Die Beigeordnete, Frau Schwier, weist darauf hin, dass die Mittel in Höhe von 40.000,00 € dem Zuschuss des Kulturbetriebs zusätzlich ab dem Jahre 2017 zur Verfügung gestellt werden müssen.
Die Vorsitzende, Frau Dr. Schmeer, bekräftigt diese Information.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Hauptausschuss:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Betriebsausschuss Kultur:
Das Atelierhaus Aachen e.V. erhält einen dreijährigen Förderbescheid in Höhe von 40.000,00 € für die Dauer von 2017 – 2019 in Form einer Anteilsfinanzierung.
Der erforderliche Zuschuss an den Atelierhaus Aachen e.V. wird über den Wirtschaftsplan des E 49 abgebildet.
E 49 wird den entsprechenden Aufwand zum Haushalt der Stadt Aachen 2017 anmelden.
Gesamtstädtisch wird allerdings eine Absenkung der daraus resultierenden Belastung anzustreben sein.
BeschlussvorschlagBetriebsausschuss Kultur:
Der Betriebsausschuss Kultur beschließt:
Das Atelierhaus Aachen e.V. erhält einen dreijährigen Förderbescheid in Höhe von 40.000,00 € für die Dauer von 2017 – 2019 in Form einer Anteilsfinanzierung.
Der erforderliche Zuschuss an den Atelierhaus Aachen e.V. wird über den Wirtschaftsplan des E 49 abgebildet.
E 49 wird den entsprechenden Aufwand zum Haushalt der Stadt Aachen 2017 anmelden.
Gesamtstädtisch wird allerdings eine Absenkung der daraus resultierenden Belastung anzustreben sein.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das Atelierhaus Aachen e.V. soll in das Depot Talstraße einziehen.
Angemietet werden dort insgesamt 990 qm zzgl. der entsprechenden Verkehrsflächen.
Es ist beabsichtigt, einen Mietvertrag über fünf Jahre zu fertigen.
Demzufolge ist erforderlich, dass aufgrund der vorliegenden Kostenkalkulationen für das Jahr 2017ff ein Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 40.000,00 €/a zunächst für die Dauer von drei Jahren bewilligt wird.
Aufgrund des Mietvertrages sollte beabsichtigt werden, diesen Zuschuss ggfs. auch als Festbetragsfinanzierung nach Ablauf von drei Jahren zu erneuern.
Das Atelierhaus Aachen e.V. ist bemüht, die Zuschusskosten der Stadt Aachen zu senken, indem weitere Drittmittel generiert werden. Daher empfiehlt die Verwaltung folgenden Beschluss:
Das Atelierhaus Aachen e.V. erhält einen dreijährigen Förderbescheid in Höhe von 40.000,00 € für die Dauer von 2017 – 2019 in Form einer Anteilsfinanzierung.
Der erforderliche Zuschuss an den Atelierhaus Aachen e.V. wird über den Wirtschaftsplan des E 49 abgebildet.
E 49 wird den entsprechenden Aufwand zum Haushalt der Stadt Aachen 2017 anmelden.
Gesamtstädtisch wird allerdings eine Absenkung der daraus resultierenden Belastung anzustreben sein.
Weitere Dokumente (6)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 76284
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=76284
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-06-23 E 49.5_0056_wp17 kaste-mittel 2017 ff sao
17.11.2024
3.8 MB
Betroffene Straßen
Karte wird geladen…
Metadaten
- TOP
- Ö 3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sonderitzung des Betriebsausschusses Kultur
- Gremium
- Betriebsausschuss Kultur
- Datum
- Mi., 06.07.2016
- Uhrzeit
- 18:30
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend
- Kulturservice
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 23:10