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KASTE-Mittel 2017 ffAtelierhaus Aachen e.V.

E 49.5/0056/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Helg, FDP, kündigt an, dass er der Vorlage nicht zustimmen könne. Eine Erhöhung um 40.000 € für 3 Jahre stelle einen Präzedenzfall für eine Ungleichbehandlung der verschiedenen Träger dar.

Frau Lucke führt aus, dass die SPD dem vorgesehenen Zuschuss zustimmen könne und stellt den Antrag, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung derart ergänzt werden soll, dass der Zuschuss zweckgebunden für Mietzahlungen zu verwenden ist.

Frau Bürgermeisterin Dr. Schmeer, CDU, weist darauf hin, dass das Atelierhaus auch früher schon gefördert wurde, da eine günstige Miete für die Räumlichkeiten Guter Hirte gewährt wurde. Der jetzt zu beschließende Zuschuss sei notwendig, damit das Atelierhaus im Depot einziehen könne.

Frau Begolli, DIE LINKE, spricht sich ebenfalls für eine Zweckbindung des Zuschusses für Mietzahlungen aus.

Frau Griepentrog, GRÜNE, plädiert dafür, dass der Zuschuss nicht aus KASTE-Mitteln gewährt werden, sondern on top erfolgen solle.

Herr Schultheis, SPD, führt aus, dass es heute nicht darum gehe, einen Beschluss zu Lasten der KASTE-Mittel zu fassen, sondern darum, dass das Atelierhaus in die Lage versetzt werden solle, seine gute Arbeit weiter fortzusetzen.

Herr Baal, CDU, erläutert, dass in 2014 von allen erkannt worden sei, dass die KASTE-Mittel erhöht werden müssen. Daher sei auch in Haushalt 2015 und für die Folgejahre eine entsprechende Erhöhung eingeplant worden. Die jetzt in Rede stehenden 40.000 € seien daher on top-Mittel.

Frau Griepentrog, GRÜNE, entgegnet, dass der letzte Satz des Beschlussvorschlages der Verwaltung aber anderes vermuten ließe und der Beschluss daher eigentlich um eine Klarstellung ergänzt werden müsste, dass dies nicht zu Lasten der KASTE-Mitteln erfolgen dürfe.

Frau Stadtdirektorin Grehling betont, dass der Beschlussvorschlag der Verwaltung eigentlich eindeutig formuliert sei und es um einen konkret benannten Förderbescheid und um einen Empfänger dieses Förderbescheidesgehe.

Anschließend fasst der Hauptausschuss bei 1 Nein-Stimme mehrheitlich folgenden geänderten

Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Betriebsausschuss Kultur: Das Atelierhaus Aachen e.V. erhält einen dreijährigen Förderbescheid in Höhe von 40.000,00 € für die Dauer von 2017 – 2019 in Form einer Anteilsfinanzierung. Der erforderliche Zuschuss an den Atelierhaus Aachen e.V. wird über den Wirtschaftsplan des E 49 abgebildet und ist zweckgebunden für Mietzahlungen zu verwenden. E 49 wird den entsprechenden Aufwand zum Haushalt der Stadt Aachen 2017 anmelden. Gesamtstädtisch wird allerdings eine Absenkung der daraus resultierenden Belastung anzustreben sein.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag Hauptausschuss:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Betriebsausschuss Kultur:

Das Atelierhaus Aachen e.V. erhält einen dreijährigen Förderbescheid in Höhe von 40.000,00 € für die Dauer von 2017 – 2019 in Form einer Anteilsfinanzierung.

Der erforderliche Zuschuss an den Atelierhaus Aachen e.V. wird über den Wirtschaftsplan des E 49 abgebildet.

E 49 wird den entsprechenden Aufwand zum Haushalt der Stadt Aachen 2017 anmelden.

Gesamtstädtisch wird allerdings eine Absenkung der daraus resultierenden Belastung anzustreben sein.

BeschlussvorschlagBetriebsausschuss Kultur:

Der Betriebsausschuss Kultur beschließt:

Das Atelierhaus Aachen e.V. erhält einen dreijährigen Förderbescheid in Höhe von 40.000,00 € für die Dauer von 2017 – 2019 in Form einer Anteilsfinanzierung.

Der erforderliche Zuschuss an den Atelierhaus Aachen e.V. wird über den Wirtschaftsplan des E 49 abgebildet.

E 49 wird den entsprechenden Aufwand zum Haushalt der Stadt Aachen 2017 anmelden.

Gesamtstädtisch wird allerdings eine Absenkung der daraus resultierenden Belastung anzustreben sein.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Das Atelierhaus Aachen e.V. soll in das Depot Talstraße einziehen.

Angemietet werden dort insgesamt 990 qm zzgl. der entsprechenden Verkehrsflächen.

Es ist beabsichtigt, einen Mietvertrag über fünf Jahre zu fertigen.

Demzufolge ist erforderlich, dass aufgrund der vorliegenden Kostenkalkulationen für das Jahr 2017ff ein Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von 40.000,00 €/a zunächst für die Dauer von drei Jahren bewilligt wird.

Aufgrund des Mietvertrages sollte beabsichtigt werden, diesen Zuschuss ggfs. auch als Festbetragsfinanzierung nach Ablauf von drei Jahren zu erneuern.

Das Atelierhaus Aachen e.V. ist bemüht, die Zuschusskosten der Stadt Aachen zu senken, indem weitere Drittmittel generiert werden. Daher empfiehlt die Verwaltung folgenden Beschluss:

Das Atelierhaus Aachen e.V. erhält einen dreijährigen Förderbescheid in Höhe von 40.000,00 € für die Dauer von 2017 – 2019 in Form einer Anteilsfinanzierung.

Der erforderliche Zuschuss an den Atelierhaus Aachen e.V. wird über den Wirtschaftsplan des E 49 abgebildet.

E 49 wird den entsprechenden Aufwand zum Haushalt der Stadt Aachen 2017 anmelden.

Gesamtstädtisch wird allerdings eine Absenkung der daraus resultierenden Belastung anzustreben sein.

Weitere Dokumente (6)

Zuwendungsbescheid Aha
219.9 KB · PDF
Finanzierungsplan Aha
44.6 KB · PDF
Flächenoption Aha
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Aha Konzept
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Fragenkatalog Aha
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Förderrichtlinien
675.6 KB · PDF

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Sammeldokument öffentlich

2016-06-23 E 49.5_0056_wp17 kaste-mittel 2017 ff sao

17.11.2024

3.8 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
Gremium
Hauptausschuss
Datum
Mi., 06.07.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
Kulturservice
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:08