Neuausrichtung der Abfallwirtschaft
E 18/0064/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Die Vorsitzende Frau Dr. Lassay (Grüne) begrüßt die anwesenden Gäste: vom Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH (INFA) die Herren Dr. Dornbusch und Aldhoff, von der Stadtverwaltung Aachen den zuständigen Beigeordneten Herr Dr. Markus Kremer und vom Aachener Stadtbetrieb die Betriebsleiter Peter Maier undThomas Thalau sowie den Geschäftsbereichsleiter Abfallwirtschaft Dieter Lennartz.
Die Vorsitzende Frau Dr. Lassay übergibt das Wort an Herrn Dr. Dornbusch (INFA), der im Folgenden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe für das neue Konzept der Abfallsammlung mit seinen finanziellen und organisatorischen Auswirkungen erläutert.
Frau Dr. Lassay (Grüne) dankt für die Ausführungen und bittet um Wortmeldungen aus dem Forum.
Verschiedenste Kritiken/Äußerungen aus dem Bürgerkreis:
„zukünftig würde bei größeren Behältergrößen nicht mehr getrennt“, „größere Mülltonnen vor den Gebäuden verschandeln die Optik“, „wer hat an die Single-Haushalte mit wenig Geld gedacht?“, „wie ist das mit den gemachten Rücklagen der letzten Jahren zu verstehen?“, „wohin gehen die 22.000 auszutauschenden Müllbehälter?“, „das alles führt zu einer Steigerung des „wilden Abfalls““, „warum macht man nicht 4-mal im Jahr Sperrmüll frei, bei den anderen Terminen mit Gebühren?“, „wo steht Aachen nach dieser Reform im Ranking innerhalb Deutschlands?“, „die Präsentation durch Folien war viel zu schnell und Zahlenvergleiche waren dabei nicht möglich“, „verursachergerechte Beiträge sind sinnvoll“, „was ist mit den gelben Säcken?“, „wie teuer wird das Austauschen der Behälter?“, „ich möchte diese Zahlen als Bürger sehen“.
Dr. Markus Kremer (Stadt Aachen), Peter Maier, Thomas Thalau und Dieter Lennartz (vom Aachener
Stadtbetrieb) beantworten die gestellten Fragen inklusive Erläuterungen.
Weitere Äußerungen aus dem Bürgerkreis:
„Bei der Kapazität der Häuser und den neuen Kapazitäten der neuen Müllbehälter ist das Aufstellen an manchen Standorten nicht möglich“.
Dieter Lennartz (vom Aachener Stadtbetrieb) antwortet hier sofort und versichert, dass weiterhin bei problematischen Standorten die wöchentliche Leerung und dementsprechend Nicht-Vergrößerung der Behälter gewährleistet bleiben wird.
Weitere Äußerungen aus dem Bürgerkreis:
„das ist eine absurde Diskussion, seit Jahren bringt man seinen Kindern bei, Müll zu trennen und Müll zu vermeiden, und unsere Tonne – wir sind eine 4-köpfige Familie - ist deshalb nie voll, jetzt wird uns dann zwanghaft die Behältergröße verdoppelt, ohne Not…“, „unsere Familie mit zwei kleinen Babys produziert zur Zeit viele Windeln, das ist bei 14-tägiger Leerung schwierig wegen Gerüchen“, „“ich verstehe die Verteilung der Kosten nicht“, „ich möchte die Rechnungen/Logistikkosten sehen“, „wir sind ein 5-Personen-Haushalt, ich stelle das Konzept der Mindestmenge in Frage, Solidargemeinschaften passen nicht bei Mülltrennung“, „wenn Tonne noch Platz hat, kann man – ohne zu trennen – den Müll reinwerfen“, „der Vortrag eben war zu schnell, die Diagramme tlws. falsch, die Zahlen der zu entsorgenden Tonnen sind in unterschiedlichen Aussagen sehr abweichend voneinander“, „die Situation in Brand am Recyclinghof ist jetzt schon chaotisch, wie wird das denn dort zukünftig sein?“, „ist das überhaupt noch veränderbar, oder schon Fakt, dass es sokommen wird?“, „ich habe gehört, die entscheidenden Fraktionen sind sich da sowieso schon alle einig“, „das hier ist eine intransparente Veranstaltung“, „das war ein für mich nicht verständlicher Vortrag“, „wie will man das alles praktisch umsetzen?“.
Herr Servos (SPD und Vorsitzender des Betriebsausschusses Stadtbetrieb) erläutert, dass es definitiv nicht stimmen würde, das die Fraktionen jetzt schon wüssten, wie sie in der Sache entscheiden werden. Es würde sich noch informiert und am kommenden Montag würde darüber beraten. Dieses BüFo dient dazu den Bürgern genau zuzuhören und um Argumente mitzunehmen.
Herr Schnitzler (UWG) dankte den Bürgern und betont, gut zugehört zu haben. Er erläutert, dass die Stadt keinen Gewinn und keinen Verlust mit den Müllgebühren machen darf. Es ginge also lediglich um Kostenverteilung. Er habe es so verstanden, dass circa 50 % von der Gebührenänderung profitieren würden und circa 45 % müssten mehr bezahlen.
Auch Frau Lürken (CDU) betont, dass es noch keine vorgefertigte Meinung dazu gäbe, dass ja der Sinn dieses Bürgerforums sei, Argumente aus der Bevölkerung zu hören.
Weitere Äußerungen aus dem Bürgerkreis:
„muss jeder Haushalt eine grüne Tonne nehmen?“, „gibt es Unterschiede zu Gewerbetreibenden und Behörden?“, „sind die genannten Gebühren für Restmüll UND Bio-Tonne gewesen?“,
Dieter Lennartz (vom Aachener Stadtbetrieb) erläutert, dass eine entsprechende Gebührenbedarfsrechnung für jeden einsehbar sei, man könne jedoch nicht jeden einzelnen spezifischen Bedarf abdecken, bei Betrieben, Gewerbe und Verwaltungen gibt es ein Mindest-Liter-Volumen von 10 Litern (pro Person und Woche).
Peter Maier (Aachener Stadtbetrieb)ergänzt, dass sobald eine neue Verfahrensweise feststünde, ausführlichste Informationen an die Haushalte gegeben würden. Ihm ist wichtig noch einmal daran zu erinnern, dass es sich um eine Satzung handelt – eine Satzung ist immer generalisierend und kann nie Einzelfall-betrachtend sein. Er erläutert ebenfalls, dass weder Behälter noch Fahrzeuge weggeworfen, sondern zum derzeit vorhandenen Marktpreis weiter verkauft würden.
Weitere Äußerungen aus dem Bürgerkreis:
„Kann ich auf Mülltonnen verzichten (Restmüll/Biotonne)?“ „Ich verstehe Gebührenerhöhung, jedoch nicht, dass man Tonnen nehmen muss, welche man nicht bräuchte.“ „Ich rechne mit einer erhöhten Geruchsbelästigung bei Vergrößerung der Abholintervalle.“
Peter Maier (Aachener Stadtbetrieb) antwortet, dass jeder eine Restmülltonnen nehmen muss und auf eine Bio-Tonne nur dann verzichtet werden kann, wenn nachgewiesenermaßen selber kompostiert wird.
Thomas Thalau (Aachener Stadtbetrieb) beantwortet viele andere noch offene Fragen, u.a., das uns eine hochqualifizierte Abfallentsorgung ja auch etwas wert sein sollte. Er bittet um Verständnis für eine Gebührenerhöhung, um den guten Standard zu halten. Er erinnert noch einmal daran, dass entweder der Stadtrat diese Erhöhung beschließen wird oder eben nicht.
Herr Servos (SPD) findet, dass es für ihn als Kommunalpolitiker noch nie ein so sensibles Thema gegeben habe wie diese Müllgebührerhöhung. Er weist noch einmal darauf hin, dass die Gebühren maximal nur um so viel erhöht werden dürfen, wie sie die entstehenden Kosten decken würden. Er gibt der Argumentation Recht, dass es gut wäre, die entsprechende Kostenzahlen auch zu veröffentlichen. Er dankt auch noch der Verwaltung für die geleistete Arbeit im Zusammenhang mit diesem Konzept.
Herr Taufenbach (Linke) erwähnt die zu erwartend schwereren Abfallbehälter und die wegfallenden Arbeitsplätze.
Herr Schmitz-Reiber (CDU) schließt sich den Aussagen von Herrn Servos an und betont das Grundvertrauen in die Stadtverwaltung.
Einer weiteren Wortmeldung eines Bürgers, der das „Verursacherprinzip vermisst“ antwortet direkt Thomas Thalau vom Aachener Stadtbetrieb: bei 250.000 Einwohnern kann es nicht gelingen, für jeden ein individuelles System zu berechnen.
Frau Dr. Lassay (Grüne) resümiert, dass die vielen gemachten Einwände und gestellten Fragen von der Politik gehört wurden und mit in die Entscheidungsgespräche genommen würden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist die Vorlage weiterhin in den Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
In der Betriebsausschusssitzung vom 13.04.2016 wurde der Aachener Stadtbetrieb beauftragt, ein detailliertes, beschlussfähiges und rechtssicheres Konzept zur Neuausrichtung der Abfallwirtschaft zu entwickeln.
Hierzu wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet sowie das Institut für Abfall, Abwasser und Infrastrukturmanagement GmbH (INFA) als externer Berater hinzugezogen.
Ziel der Neuausrichtung ist es, unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, eine aufwandsbezogene und kostendeckende Abfallwirtschaft mit nachhaltig ökologischer Ausrichtung in Aachen sicher zu stellen.
- Zukunftssicheres und nachhaltiges Konzept zur Abfallsammlung
Die interfraktionelle Arbeitsgruppe hat in ihren beiden Sitzungen am 10.05. und 20.05.2016 folgende Maßnahmen für eine zukunftssichere und nachhaltige Abfallsammlung in Aachen entwickelt.
2.1Maßnahmenpaket I – Logistik
Inhalt des Maßnahmenpaketes ist eine Reduzierung des derzeitigen Logistikaufwandes und damit einhergehend eine Senkung der spezifischen Logistikkosten. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
Im Bereich Restabfall:
-Festlegung der Regelintervalle auf 2-wöchentlich und 4-wöchentlich; Beibehaltung des wöchentlichen Intervalls nur für definierte Ausnahmefälle
-Einführung eines 90 l und 240 l Behälters
Zukünftige Behältergrößen und Leerungsintervalle:
- 60 l4-wöchentlich
- 90 l 2-wöchentlich, 4-wöchentlich
- 120 l2-wöchentlich, 4-wöchentlich
- 240 l2-wöchentlich, 4-wöchentlich
- 770 l2-wöchentlich, 4-wöchentlich
-1.100 l2-wöchentlich, 4-wöchentlich
Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass die überwiegende Behältergröße bei 120-Liter Restabfallbehältern liegt. In der Stadt Aachen sind jedoch etwa 65 Prozent aller Gefäße 60-Liter-Behälter. In den anderen Städten liegt dieser Anteil im Mittel bei nur etwa 16 Prozent.
Der zukünftig nicht mehr angebotene 60-Liter-Abfallbehälter mit wöchentlicher Leerung kann 1:1 durch einen 120-Liter-Behälter mit 2-wöchentlicher Leerung ersetzt werden.
Weiterhin wird zukünftig ein 120-Liter-Behälter mit 4-wöchentlicher Leerung eingeführt, sodass der 60-Liter-Behälter mit zweiwöchentlicher Leerung ebenfalls vom Behältervolumen her 1:1 ersetzt wird.
Die Einführung eines 90-Liter-Behälters dient zur passgenaueren Anpassung des Restabfallbehälters an die anfallende Restabfallmenge sowie die jeweilige Haushaltsgröße.
Die Einführung eines 240-Liter-Behälters dient bei entsprechenden Gebührenanreizen ebenfalls zur Substitution von kleineren Behältern.
Das wöchentliche Intervall wird nur noch in definierten Ausnahmefällen, z.B. bei Kellerstandplätzen, 4-Rad-Gefäßen (MGB 770 und 1100 l) sowie besonderen Rahmen-/Platzbedingungen im Wege der Einzelfallprüfung angeboten.
Durch diese Umstellungen reduzieren sich die jährlichen Behälterentleerungen beim Restabfall von derzeit 1.903.889 Leerungen um 24,9 % auf prognostizierte 1.429.890 Leerungen. Die Grobermittlung der dadurch zu erzielenden Kosteneinsparung beläuft sich auf rund 270.000,-- Euro.
Im Bereich Bioabfall:
-Streckung des Leerungsintervalls von wöchentlich auf 2-wöchentlichen Regelintervall
-Einführung eines 90 l Behälters
-Bioabfallbehältergröße mit erweiterter Wahlmöglichkeit
Zukünftige Behältergrößen und Leerungsintervalle:
- 60 l 2-wöchentlich
- 90 l2-wöchentlich
- 120 l 2-wöchentlich
- 240 l2-wöchentlich
Im Bereich Bioabfall führt die Bestandsaufnahme zu ähnlichen Ergebnissen wie beim Restabfall.
Ein Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass die überwiegende Behältergröße bei 120-Litergefäßen liegt. In der Stadt Aachen hingegen sind etwa 78 Prozent aller Gefäße 60-Liter-Behälter. In den anderen Städten liegt dieser Anteil im Mittel bei nur etwa 12 Prozent.
Zurzeit erfolgt die Sammlung des Bioabfalls im Stadtgebiet Aachen wöchentlich. Innerhalb des Gebietes des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW) ist die Stadt Aachen die einzige Stadt, die eine wöchentliche Abfuhr des Bioabfalls durchführt. Die restlichen 24 Kommunen, ausgenommen Monschau, sammeln die Bioabfälle zweiwöchentlich. Auch ein deutschlandweiter Vergleich zeigt, dass viele Städte die Bioabfallsammlung in einem zweiwöchentlichen Rhythmus durchführen.
Nach einer Studie des Umweltbundesamtes ist eine Leerung der Bioabfallbehälter im Abstand von zwei Wochen mit 66 Prozent der am häufigsten gewählte Entleerungsrhythmus.
In diesem Zusammenhang ergab sich auch keine signifikante Erhöhung der Geruchsbelästigung oder Hygieneproblematik bei der Durchführung einer 2-wöchentlichen Leerung.
Durch die Einführung einer zweiwöchentlichen Sammlung von Bioabfall wird die Anzahl der Behälterleerungen im Jahr von derzeit 2.127.060 Leerungen um 46,6 % auf prognostizierte 1.135.602 Leerungen reduziert. Die Grobermittlung der dadurch zu erzielenden Kosteneinsparung beläuft sich auf rund 555.000,-- Euro.
Im Bereich Sperrabfall:
-Einführung einer Lenkungsgebühr i.H.v. 15 €
Ziele dieser Maßnahme sind eine Erhöhung der Verursachergerechtigkeit sowie eine kostenreduzierende Mengensteuerung beim Sperrabfall. Durch die Einführung einer Lenkungsgebühr für Sperrabfall ab der 1. Abholung i.H.v. 15 € werden sich voraussichtlich die Abfuhraufträge im Jahr von derzeit 52.600 Aufträgen um rund 70 % auf prognostizierte 15.780 Aufträge reduzieren. Durch die zu erwartende drastische Minimierung der Entsorgungsfahrten wird gleichfalls ein ökologischer Vorteil generiert. Die Grobermittlung der dadurch zu erzielenden Kosteneinsparung unter Einrechnung der zu erwartenden Lenkungsgebühren beläuft sich auf ca. 490.000,-- Euro.
2.2Maßnahmenpaket II – Gebühren
Ziele des Maßnahmenpaketes II sind die Gewährleistung einer geordneten Entsorgung, die Reduzierung der Inanspruchnahme des amtl. Restabfallsackes, eine aufwandsgerechtere Kostenzuordnung sowie eine Abfederung der demografischen Effekte.
Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
-Einführung eines spezifischen Mindestbehältervolumen i.H.v. 7,5 l (E*w)
-Preisanpassung amtlicher Restabfallsack auf 7 €
-Einführung eines demografiesicheren Gebührenmodells (Grund- und Leistungsgebühr)
Mindestbehältervolumen
Derzeit ist es nach der aktuellen Satzungslage so, dass sich jeder Haushalt, unabhängig von der jeweiligen Personenanzahl, einen Restabfallbehälter seiner Wahl bestellen kann. In Aachen ist der 60 l Behälter beim Restabfall mit knapp 65 % und beim Bioabfall mit rund 78 % die am häufigsten verwandte Behältergröße.
Im gesamten Stadtgebiet sind rund 73.000 60 l Rest- und Bioabfallbehälter aufgestellt, die im Rahmen der Entsorgung einen enormen logistischen und kostenmäßigen Aufwand darstellen.
Durch die Einführung eines in vielen anderen Städten bereits allgemein üblichen Mindestbehältervolumens für Restabfallbehälter sollen folgende Vorteile generiert werden:
-Gewährleistung einer geordneten Entsorgung des in privaten Haushaltungen anfallenden Abfalls
-Verhinderung überhöhter Störstoffquoten in Wertstoffen (insb. Bio und LVP)
-Begrenzung der Sperrmüllmengen
-Begrenzung der Nutzung unerwünschter Entsorgungswege (z.B. „wilde Müllstellen“)
-Verhinderung von häufigem Überhangmüll
-Reduzierung der Inanspruchnahme von amtl. Restabfallsäcken
-Begrenzung der Tendenz zu immer kleineren Abfallbehältern
-Gebührenstabilität.
Es ist beabsichtigt, in der Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Aachen ein Mindestbehältervolumen von 7,5 l pro Person und Woche festzuschreiben, sodass zukünftig das 60 l Restabfallgefäß mit 4-wö. Leerung i.d.R. nur noch für 2-Personen-Haushalt in Betracht kommt.
Amtlicher Restabfallsack
Die Nachfrage nach amtlichen Restabfallsäcken nimmt stetig zu. In dem Zeitraum von 2011 bis 2015 ist die Zahl der verkauften Restabfallsäcke um etwa 27 Prozent angestiegen. Das Volumen des amtlichen Restabfallsackes beträgt 70 Liter bei einem Preis von 3,00 Euro. Bei einer wöchentlichen Nutzung des amtlichen Restabfallsackes zahlt der Bürger pro Jahr 156,00 Euro (=3,00 Euro x 52 Wochen). Die Gebühr für einen 60-Liter-Behälter mit wöchentlicher Leerung liegt hingegen bei 276,00 Euro pro Jahr. Die zu geringe Restabfallsackgebühr führt insgesamt zu einem Gebührenverlust von etwa 270.000 Euro pro Jahr. Diese Gegenüberstellung verdeutlicht, dass die Kosten für den amtlichen Restabfallsack in der Vergangenheit zu niedrig waren und eine kostendeckende Erhöhung auf 7,00 Euro geboten ist.
Hierdurch wird eine Reduzierung der Inanspruchnahme der amtlichen Restabfallsäcke erhofft, sodass die Nutzung dieser Restabfallsäcke nicht weiterhin zur Regel wird. Vielmehr soll die Kostenerhöhung wieder dazu führen, dass die amtlichen Restabfallsäcke nur in Ausnahmefällen, wie ursprünglich angedacht, verwendet werden und die Entsorgung der Restabfälle über ausreichend große Behälter erfolgt.
Gebührenmodell
Die aktuelle Restabfallgebühr (Einheitsgebühr) beinhaltet folgende abfallwirtschaftliche Leistungen:
-Restabfallentsorgung
-Bioabfallentsorgung
-Papierentsorgung
-Nutzung von 2 Wertstoffhöfen
-Sperrgutabfuhr
-Elektro- und Elektronikabfallentsorgung
-Baum- und Strauchschnittabfuhr
-Grünschnittsammlung an Sammelplätzen
-Weihnachtsbaumsammlung
-Abgabe schadstoffhaltiger Abfälle.
Die Höhe der Jahresgebühr richtet sich derzeit ausschließlich nach der Anzahl, dem Volumen und der Abfuhrhäufigkeit der Restabfallbehälter (Litermaßstab).
Da jedoch das Restabfallvolumina in Aachen rückläufig ist, führt dies zwangsläufig dazu, dass der steigende Logistikaufwand und damit auch die steigenden Kosten auf eine immer geringer werdende Basis (Restabfallvolumen) umgelegt werden muss.
Um diesem negativen Trend zu begegnen, ist beabsichtigt, zukünftig eine behälterbezogene Grundgebühr mit linearen Leistungsgebühren für den Restabfall und den Bioabfall einzuführen.
Hierzu ist eine Teilung der Gebühren in einen leistungsunabhängigen Teil (Vorhaltekosten) und einen leistungsabhängigen Teil beabsichtigt.
Durch die Grundgebühr sollen alle Gebührenschuldner an den Vorhaltekosten beteiligt und ein Einnahmesockel unabhängig von der Inanspruchnahme der Leistung gesichert werden. Darüber hinaus soll eine gerechtere Verteilung der fixen und variablen Kosten erfolgen und die Einflüsse durch den demografischen Wandel und das rückläufige Restabfallbehältervolumina abgefedert werden.
Durch die Einführung einer separaten Leistungsgebühr für Rest- und Bioabfall soll mehr Gebührentransparenz durch klare Kostenzuordnung geschaffen werden.
Zu den Gebühren wird im Rahmen der vorgesehenen Präsentation vorgetragen werden.
3. Zusammenfassung / Empfehlung
Durch die vorgeschlagenen Maßnahmen soll eine zukunftssichere und nachhaltige Abfallsammlung in Aachen gewährleistet und gleichzeitig einer weiteren Kosten- und Gebührensteigerung entgegen gewirkt werden.
Technische Details
ID: 76739
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=76739
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-08-05 E 18_0064_WP17 Neuausrichtung der A SAO.pdf
27.11.2024
96.6 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 4
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bürgerforums
- Gremium
- Bürgerforum
- Datum
- Di., 30.08.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 23:13