29. September 2016 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
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Verteilung von Fördermitteln an Grundschulen 2016

FB 45/0267/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Griepentrog merkt an, dass wenn eine Schule aus dem Fördertopf herausfällt, nicht automatisch eine andere Schule dauerhaft nachrücken könne. Die Kriterien für eine Förderung müssen evaluiert und ggf. angepasst werden. Die steht vereinbarungsgemäß für das Jahr 2017 an. Mit dem jetzigen Beschluss wird daher nicht entschieden, dass eine bestimmte Schule dauerhaft auch die Förderung in den kommenden Jahren erhalten wird. Herr Biesing fordert einen Verwendungsnachweis der Schulen für die zugeteilten Fördermittel.

Herr Rohé fragt an, ob der Förderbetrag um 100.000 Euro angehoben werden kann. Herr Brötz teilte mit, dass dies ein Thema für die Haushaltsberatungen sei. Diese sei in der kommenden Sitzung im Dezember vorgesehen.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Auszahlung der Fördermittel entsprechend der vorliegenden Erläuterungen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Auszahlung der Fördermittel entsprechend der vorliegenden Erläuterungen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Sachstand

Für das Haushaltsjahr 2016 stehen 95.700 € innerhalb des Produktsachkontos “Grundschulförderung“ zur Verfügung.

Die Gelder sollen der Förderung der Bildungschancen an besonders belasteten Grundschulen in der Stadt Aachen dienen. Hieraus können Fördermaßnahmen für einzelne Schüler oder Gruppen von Schülern finanziert werden. Die Förderung soll die sozialen Unterschiede im Grundschulbereich abmildern.

Seit 2013 wird ein neu erarbeiteter Kriterienkatalog angewandt (siehe Anlage 1)

  1. Förderkriterien

Mit Verweis auf die Vorlage FB 45/0270/WP17 im Schulausschuss am 23.05.2013 bleibt es bei der dort dargestellten Anwendung der Förderkriterien.

  1. Verwendung

Nach den Rückmeldungen der Schulleitungen der geförderten Schulen fließen die ausgezahlten Gelder in

-differenziertere Materialangebote für schwächere Schüler, Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Seiteneinsteiger ohne Deutschkenntnisse, Kinder mit Teilleistungsstörungen, aber auch besonders begabte Kinder

-Gewaltpräventionsprojekte

-Bücherausstattungen zur Steigerung der Lesekompetenz

-freiwillige Fremdsprachenangebote

-außerunterrichtliche Lernangebote, z.B. Waldtage

-Schwimmkurse für Erstklässler, insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund.

An vielen Schulen bezieht ein hoher Teil der Elternschaft Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Eine Angebotsdifferenzierung wäre ohne die städtischen Fördermittel nicht umzusetzen. Gleichwohl eine Messbarkeit aufgrund einer fehlenden Kontrollgruppe schwierig ist, wirkt die Unterstützung durch die städtischen Fördermittel lt. betroffener Schulleitungen ausgesprochen qualitätssteigernd im Unterricht.

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die auf Basis der weiterentwickelten Förderkriterien ermittelten Auswertungsergebnisse aus 2013 sind als Anlage 2 der Vorlage beigefügt.

Aufgrund der eng zusammenliegenden Resultate wurden die 14 folgenden Grundschulen in den Förderkreis aufgenommen:

- KGS Bildchen

- Kath. Bekenntniszweig Barbarastrasse der GGS Brühlstrasse

- KGS Düppelstraße

- KGS Beeckstraße

- KGS Feldstraße

- KGS Luisenstraße

- GGS Driescher Hof

- KGS Mataréstraße

- EGS Annaschule

- KGS Passstraße

- GGS Schönforst

- Montessori-GS Mataréstraße

- GGS Gut Kullen

- KGS Fischmarkt

Mit Wegfall des Teilstandortes Barbarastrasse per Schließungsbeschluss im SchulA am 16.06.2016 rückt die nächste Grundschule in den Förderkreis auf. Dies ist dann die GGS Gerlachstraße.

  1. Weitere Vorgehensweise

Die o.g. Schulen sollen lt. vorseitigem Beschluss für das Schuljahr 2016/2017 basierend auf den von ihnen angegebenen Schülerzahlen eine anteilige Auszahlung aus dem Fördertopf erhalten.

Die festgelegte Liste förderungsfähiger Schulen soll entsprechend des am 23.05.2013 im Schulausschuss gefassten Beschlusses ihre Gültigkeit bis 2017 behalten, vorausgesetzt, es gibt keine entscheidenden Änderungen in der Schülerstruktur einzelner Schulen.

Bis 2017 erfolgt die Auszahlung der Förderbeträge weiterhin nach jährlichem Beschluss des Schulausschusses auf der Grundlage der von den Schulen zu Schuljahresbeginn übermittelten Anzahl der Schüler.

Mittel stehen in ausreichender Höhe bei Position PSP-Element: 4-030101-909-5, SK 5291 0000 zur Verfügung.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

PSP-Element: 4-030101-909-5, SK 5291 0000

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

95.700 €

95.700 €

287.100 €

287.100 €

0

0

Abschreibungen

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0

0

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Ergebnis

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (5)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-08-08 FB 45_0267_WP17 Verteilung von Foerde SAO.pdf

20.11.2024

2.0 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 12
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 29.09.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:34