Lärmbelästigung Kohlscheider Straßehier: Bürgeranfrage
FB 36/0112/WP17 · Kenntnisnahme
Lärmbelästigung Kohlscheider Straßehier: Bürgeranfrage
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Frau Bezirksbürgermeisterin Köhne begrüßt Herrn Meiners, Abteilung Immisionsschutz und Untere Landschaftsbehörde im Fachbereich Umwelt.
Herr Meiners nimmt Stellung zu den in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 15.06.2016 aufgeworfenen Fragen.
Vorab betont Herr Meiners, dass der Fachbereich Umwelt dem Thema Lärmbelästigung von Wohnbereichen große Bedeutung beimisst u.a. zu sehen im Lärmaktionsplan für die Stadt Aachen.
1. Vorlage konkreter Zahlen:
Es gibt eine Dauermessstelle an der Kohlscheider Straße.
Diese Messungen zeigen einen Rückgang der Nutzung von durchschnittlich 25.000 Fahrzeugen pro Tag im Jahre 2000 auf ca. 23.000 zum aktuellen Zeitpunkt. Die Zahlen stagnieren zur Zeit. Die Ursache für die Verminderung der Belastung vermutet Herr Meiners in der verstärkten Nutzung der Euregio Bahn und verkehrlicher Änderungen auf niederländischer Seite. Trotz neu entstandener und geplanter Wohnbereiche im Norden der Städteregion sei aus seiner Sicht auch durch den Ausbau des Buitenrings auf niederländischer Seite in Zukunft keine weitere Zunahme der Zahlen zu erwarten.
2. Falscher Aufbau der Lärmschutzwand:
Hier stellt sich lt. Herrn Meiners die Frage, auf welcher Seite diese Lärmschutzwand absorbierend wirken sollte. Da an der Kohlscheider Straße gegenüber der Lärmschutzwand freies Feld ist und dort keine Gegenwand aufgebaut wurde, hätte ein Aufbau der absorbierenden Seite zum Wohngebiet sogar den Vorteil, dass der dort entstehende Lärm von der Wand geschluckt würde und die Anwohner nicht zusätzlich belastet. Der von der Kohlscheider Straße ausgehende Lärm wird für das Wohngebiet Schönauer Friede unabhängig von der Aufbaurichtung gleichwertig aufgenommen.
3. Lärmmessungen durch den Fachbereich Umwelt:
Herr Meiners führt aus, dass der Fachbereich Umwelt aktuell keine Messungen mehr durchführen kann – auch weil durch diese nur sehr schwer rechtsverbindliche Aussagen getroffen werden können. Herr Meiners weist darauf hin, dass die Lärmbelastung durch die Kohlscheider Straße zwar hoch sei und er den Wunsch nach Reduzierung für den Bürger nachvollziehen könne, die Kohlscheider Straße jedoch in Bezug auf das gesamte Stadtgebiet keinen Brennpunkt mit Handlungspriorität darstelle. Die Richtwerte für eine Sanierung werden dort nicht erreicht. Selbst wenn finanzielle Mittel vorhanden wären, hätte dieser Bereich keine Priorität.
4. Anspruchsvoraussetzungen auf verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm:
Die in der Vorlage enthaltene Formulierung „die Belange des Einzelnen werden den Belangen der Allgemeinheit untergeordnet“ erläutert Herr Meiners wie folgt.
Die Belange der Allgemeinheit und der Bürger müssen in diesem Fall gegeneinander abgewogen werden. Im Straßenverkehrsrecht ist die hier getroffene Abwägung vorgesehen. Der fließende Verkehr als Interesse der Allgemeinheit, der durch verkehrsrechtliche Maßnahmen wie Temporeduzierung eingeschränkt würde, steht dem Ruhebedürfnis der Anwohner gegenüber.
Herr Bezirksvertreter Dautzenberg kann die Reduzierung der Verkehrszahlen nicht nachvollziehen. Außerdem gehe es nicht um eine durchschnittliche Belastung von 1.000 Fahrzeugen pro Stunde, sondern um die Rush hour mit erheblichem Stau morgens in Richtung Aachen und abends in Richtung Kohlscheid. Er habe sich persönlich von der Lärmbelastung der Anwohner überzeugen können. Für diese seien außerdem laut aufdrehende Motorräder auf der am Wochenende freien Straße eine enorme Belastung. Herr Bezirksvertreter Dautzenberg kann ferner nicht nachvollziehen, warum eine Temporeduzierung von 70km/h auf 50 km/h nicht möglich sein sollte. In anderen Bundesländern, z.B. Bayern, sei dies möglich. Ihm fehlen zudem Aussagen zu einem Hinweisschild „Bitte langsam fahren“ und der Installation eines Starenkastens.
Herr Bezirksvertreter Dautzenberg bedauert, dass kein Vertreter von Straßen NRW in der Bezirksvertretungssitzung anwesend ist.
Herr Meiners erläutert hierzu, dass die Reduzierung der Verkehrszahlen keine für die Anwohner spürbare signifikante Lärmreduzierung zur Folge hat. Eine Temporeduzierung auf 50km/h hätte verkehrliche Auswirkungen im Netz, die die Straßenverkehrsbehörde zu berücksichtigen hat. Für dieInstallation einer Geschwindigkeitsüberwachungsanlage sei der Fachbereich Umwelt nicht zuständig.
Herr Bezirksvertreter Werner erläutert, dass man nicht nur vom Ergebnis, sondern auch vom Inhalt der Vorlage enttäuscht sei. Die dortigen Erläuterungen seien bereits bekannt gewesen. Die Aussage „da kann man nichts machen“ führe zur Politikverdrossenheit. Intention im Sinne der Bürger sei gewesen, auch ohne rechtlichen Anspruch auf eine Maßnahme mögliche Lösungsvorschläge von der Verwaltung zu erhalten. Aus seiner Sicht seien weniger die Stoßzeiten problematisch, sondern in verkehrsarmen Zeiten Motorräder und auswärtige Fahrer, die von der Autobahn kommend mit hoher Geschwindigkeit die Kohlscheider Straße befahren. Solange keine Geschwindigkeitskontrolle stattfinde, interessiere diese Fahrer die Begrenzung auf Tempo 70km/h nicht. Er regt mobile Kontrollen durch die Polizei an.
Herr Meiners kann diese Überlegungen nachvollziehen und hält die Einrichtung einer stationären Geschwindigkeitsanlage für die sinnvollste Maßnahme.
Er wird diese Anregung an denFachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen und der Straßenverkehrsbehörde weitergeben. Da es sich nicht um einen Gefahrenbereich handelt, sieht er wenig Möglichkeiten für eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung. Das Aufbringen von Flüsterasphalt wäre ebenso eine gute Lösung. Herr Meiners könnte sich außerdem eine temporäre Temporeduzierung auf 50km/h in der Zeit von 22h bis 6h morgens vorstellen.
Bei allen Maßnahmen müsse Straßen NRW einbezogen werden.
Herr Meiners nimmt alle Anregungen und Lösungsvorschläge auf.
Herr Bezirksvertreter Poth sieht ebenfalls das Problem, dass die Einhaltung der Geschwindigkeitsvorgaben nur über Sanktionsmaßnahmen funktioniert.
Herr Bezirksvertreter Feil möchte wissen, ob Herr Meiners nach Bau der Umgehungsstraße mit einer Änderung der Situation und deren Bewertung rechnet. Herr Meinersgeht nicht davon aus, denkbar wäre eine Annäherung an die Zahlen aus dem Jahre 2000.
Herr Bezirksvertreter Pontzen schließt sich im Wesentlichen dem bisher Gesagten an, insbesondere dem Bedauern, dass kein Vertreter von Straßen NRW zugegen ist. Er bittet Herr Meiners entsprechend der geführten Diskussion zu eruieren, welche Maßnahmen möglich und sinnvoll sind.
Auf Nachfrage von Herrn Dr. Kuhrt-Lassay, aus welchem Grund Schallmessungen nicht dokumentiert werden, erläutert Herr Meiners am Beispiel von durchgeführten Messungen an den Windkraftanlagen in Vetschau, dass die Störeinflüsse durch Nebengeräusche wie Wind, Autobahn und anderer Umgebungslärm ein objektives Bild verhindern. Darüber hinaus stehe im Fachbereich Umwelt keine Fachpersonal zur Schallmessung zur Verfügung. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben werden die Einstufungen aufgrund vorgegebener Berechnungsgrundlagen durchgeführt.
Es wird folgender geänderter Beschluss gefasst:
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Richterich nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung wurde beauftragt, nochmals mit dem Straßenbaulastträger über Lärmminderungsmaßnahmen für die L 232, Kohlscheider Straße, im Bereich Schönauer Friede zu verhandeln (u.a. Temporeduzierung und lärmmindernder Belag auf der Kohlscheider Straße, Hinweisschilder auf das Wohngebiet) und die fehlenden Lärmschutzelemente auf der Brücke über die Kohlscheider Straße Richtung Berensberg zu ersetzen.
In diesem Zusammenhang wird verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass die Verkehrsbelastung auf der Kohlscheider Straße in den vergangenen 10 Jahren nicht zugenommen, sondern nach Informationen von Straßen NRW leicht abgenommen hat.
Rechtliche Möglichkeiten Lärmschutz einzufordern bzw. durchzusetzen
- Forderung nach baulicher Nachbesserung des Lärmschutzes für das Wohngebiet:
Bebauungsplan Nr. 714 – Kohlgasse -
Der Lärmschutz für das Wohngebiet im Bereich Schönauer Friede ist Bestandteil des 1993 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplans. Im Rahmen der Planung des Gebietes wurde der Aspekt „Lärmschutz“ fachgerecht betrachtet und umgesetzt. Es liegen keine nachweisbaren Planungs-, Erschließungs- oder Baufehler vor. Dementsprechend besteht keine rechtliche Möglichkeit, eine Verstärkung des Lärmschutzes einzufordern.
- Forderung nach Temporeduzierung/ Hinweisschilder auf das Wohngebiet:
Anspruchsvoraussetzungen auf verkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz vor Verkehrslärm
Gemäß §45 Absatz 1 Satz 2 Nr. 3 der Straßenverkehrsordnung kann die Straßenverkehrsbehörde (der Stadt Aachen) zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Hierbei wird die Lärmschutz - Richtlinie StV herangezogen, die den Straßenverkehrsbehörden eine Orientierungshilfe zur Entscheidung über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen geben soll. Straßenverkehrsrechtliche Lärmschutz-maßnahmen kommen insbesondere in Betracht, wenn der vom Straßenverkehr herrührende Beurteilungspegel am Immissionsort [RLS90] die angegebenen gebietsspezifischen Richtwerte überschreitet. Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall. Somit ist die maßgebende Anspruchs-voraussetzung nicht gegeben.
Die Straßenverkehrsbehörde hat sich außerdem seinerzeit bereits hierzu wie folgt geäußert: Bei der Kohlscheider Straße „überwiegen die Funktion der Straße und die Freizügigkeit des Verkehrs die Belange der Umwelt. Die Belange des Einzelnen werden den Belangen der Allgemeinheit untergeordnet.“ Demnach sind keine geschwindigkeitsregulierenden Maßnahmen einforderbar.
- Forderung nach lärmmindernden Belag:
Straßenbaulastträger Straßen NRW
Der Straßenbaulastträger Straßen NRW zieht sich ausdrücklich auf die bisherige Stellungnahme aus dem Jahre 2014 zurück und erklärt, dass es hierzu keine neuen Gesichtspunkte gibt. Eine Deckensanierung ist aufgrund des guten Zustandes der Straße kurzfristig nicht vorgesehen.
- Forderung, die fehlenden Lärmschutzelemente auf der Brücke über die Kohlscheider Straße Richtung Berensberg zu ersetzen
Auf der Brücke über die Kohlscheider Straße wurden beidseitig jeweils die letzten beiden transparenten Lärmschutzelemente durch Fremdeinwirkung zerstört. Die fehlenden Elemente haben eine Gesamtfläche von ca. 12 m².
Für den Ersatz der transparenten Lärmschutzelemente ist nach Angebotsbeiziehung durch den Aachener Stadtbetrieb mit Kosten in Höhe von 9.000 € zu rechnen, die aus dem Wirtschaftsplan des Aachener Stadtbetrieb finanziert werden. Die Umsetzung der Maßnahme kann nach Auskunft des Stadtbetriebs bis Ende des dritten Quartals 2016 erfolgen.
- Zusammenfassung:
Für die Kohlscheider Straße sind auf absehbare Zeit keine zusätzlichen lärmmindernden Maßnahmen angedacht bzw. seitens der Stadt Aachen bei Straßen NRW einforderbar.
Die fehlenden Lärmschutzelemente werden bis Ende September 2016 ersetzt.
Abstimmungsergebnis
Technische Details
ID: 76844
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=76844
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-06-07 FB 36_0112_WP17 Laermbelaestigung Kohl SAO.pdf
15.11.2024
89.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Richterich
- Datum
- Mi., 07.09.2016
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Zusätze
- Ein Vertreter des Fachbereichs Umwelt und ein Vertreter von Straßen NRW werden mündlich berichten.(Die Vorlage in Papierform wurde für die Sitzung am 15.06.2016 bereits zur Verfügung gestellt.)
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 23:23