30. August 2016 um 17:00, Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt
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Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

Herr Meiners gibt folgende Mitteilungen der Verwaltung bekannt:

  1. Herr Fleu beantragte im Vorfeld, das Thema „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 971 –Parkhaus Uniklinik- und Masterplan“ in der Sitzung zu behandeln, da nach den vorliegenden Plänen beabsichtigt war, westlich des Steinbergweges in das angrenzende Landschaftsschutzgebiet hinein zu planen.

Herr Meiners gibt diesbezüglich bekannt, dass seitens der Unteren Landschaftsbehörde Kontakt mit dem Planungsamt aufgenommen wurde und in Erfahrung gebracht wurde, dass zwischenzeitlich eine bauliche Entwicklung westlich des Steinbergweges nicht mehr vorgesehen ist und die Bebauung im Westen durch den Steinbergweg begrenzt wird. Eine Behandlung des Themas im Landschaftsbeirat hält Herr Meiners daher nicht für erforderlich.

  1. Bereits vor einiger Zeit bat Frau Nelißen um Auskunft darüber, wie die Untere Landschaftsbehörde mit Anträgen auf Genehmigung von Beleuchtung im Außenbereich umgeht.Anlass dazu waren installierte Lampen an Adamshäuschen.

Herr Meiners gibt dazu bekannt, dass nach den Festsetzungen des Landschaftsplanes im Landschaftsschutzgebiet Lampen nicht ausdrücklich im Verbotskatalog aufgeführt seien. Nach § 26 BNatSchG seien aber alle Handlungen in einem Landschaftsschutzgebiet verboten, die den Charakter des Gebietes verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen. Die Zulässigkeit von Beleuchtungskörpern richte sich nach den Befreiungsvoraussetzungen des § 67 BNatSchG, d.h.

-unzumutbare Belastung, wenn an dem Verbot festgehalten würde und mit den Belangen von Naturschutz und Landschaftspflege vereinbar

oder

-es liegt ein überwiegend öffentliches Interesse vor.

Die Untere Landschaftsbehörde prüfe immer den Einzelfall. Es gebe keine Standardentscheidung.

So sei beispielsweise die Straßenbeleuchtung der Buchenallee abgelehnt worden. Zugelassen werde die Beleuchtung aber auf öffentlich genutzten Grundstücken, wie z.Bsp. am Freizeitgelände Walheim und auf Sportplätzen.

Die Befreiung werde nach Auskunft von Herrn Meiners mit Auflagen verbunden, z.Bsp. Betriebszeit. Der Aspekt des Artenschutzes werde auch berücksichtigt, z.B. insekten- und fledermausfreundliche Lampen, Ausrichtung der Lampen.

  1. Weiterhin berichtet Herr Meiners darüber, dass die Fraktionen von CDU und SPD in der Bezirksvertretung Aachen-Brand sowie der Vertreter der FDP einen Antrag an die Verwaltung stellten, dass das Reiten im Aachener Wald legalisiert werde.

Er gibt bekannt, dass nach den Festsetzungen im Landschaftsplan das Reiten im Brander Wald ausdrücklich verboten sei. Die Untere Landschaftsbehörde wolle an diesem Verbot festhalten, da eine Gefährdung der Erhaltungsziele für das FFH-Gebiet nicht ausgeschlossen werden können. Auch die Bundeswehr stimme der Ausweisung eines Reitweges auf dem Gelände des Standortübungsplatzes nicht zu. Darüber hinaus befürchte das Gemeindeforstamt Konflikte zwischen Reitern und anderen Nutzungsgruppen. Die NABU-Naturschutzstation befürchte Trittschäden an Wegerändern und Eutrophierung in Bachsiefen.

Insgesamt sei eine ablehnende Haltung erkennbar.

Vorschlag der Unteren Landschaftsbehörde in der Sache sei, den Antrag in das Verfahren zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes einzubringen.

Der Landschaftsbeirat nimmt dies zustimmend zur Kenntnis.

  1. Weiterhin berichtet Herr Meiners über einen Antrag der STAWAG zur Sanierung der Gewässerverrohrung im Bereich Adenauerallee/Karl-Marx-Allee/Kornelimünsterweg. Die Verrohrung des Gillesbaches in diesem Bereich sei sanierungsbedürftig. Die Gewässerverrohrung bestehe aus drei Haltungen; die erste und dritte Haltung weisen Risse und Deformationen auf und müssen erneuert werden. Nach Auskunft von Herrn Meiners sei der Geschützte Landschaftsbestandteil 128 (Gillesbach) betroffen. Die Untere Landschaftsbehörde beabsichtige, dieser unbedingt notwendigen Maßnahme zuzustimmen. Vorschlag sei, die Maßnahme außerhalb der Vogelbrutzeit umzusetzen; darüber hinaus sollen vorhandener Baumbestand und Gehölze möglichst erhalten bleiben.

Zur Veranschaulichung der geplanten Maßnahme zeigt Herr Meiners den Lageplan/Querschnitt.

Der Landschaftsbeirat nimmt die Vorgehensweise der Unteren Landschaftsbehörde zustimmend zur Kenntnis. Einwände werden nicht erhoben.

Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.

Technische Details

Grunddaten

TOP
Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
Gremium
Naturschutzbeirat
Datum
Di., 30.08.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Status
gemischt