30. August 2016 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 6Öffentlich

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRW Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel

FB 37/0016/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Pilgram gibt an, dass die Notwendigkeit der Mittelbereitstellung ärgerlich sei. Es sei bedenklich, dass die Mehrkosten erst während der Sanierung festgestellt worden seien. Er fragt, inwieweit eine Alternativenprüfung und eine Baukostenanalyse stattgefunden habe.

Frau Grehling erläutert, dass die Debatte um das Gerätehaus Sief sehr umfangreich gewesen sei, insbesondere auch hinsichtlich alternativer Standorte. Letztlich habe die Diskussion um alternative Standorte aber zu keinem Ergebnis geführt. Ebenso seien die konkreten Raum- und Nutzungsbedarfe seinerzeit hinterfragt worden. Insgesamt sei festgestellt worden, dass ein Neubau an anderer Stelle nicht kostengünstiger sei. Eine erneute Diskussion sei nicht zielführend, soweit eine alsbaldige Lösung gefunden werden solle.

Ratsherr Teuku hinterfragt, inwieweit der Standort feuerwehrtechnisch notwendig sei. Die Versorgung über die Freiwillige Feuerwehr in Walheim sei ausreichend.

Frau Grehling erwidert, dass die Anzahl der Löscheinheiten im Brandschutzbedarfsplan festgehalten sei. Sie weist darauf hin, dass die in der Dringlichkeitsentscheidung dargestellte angemietete Übergangslösung für die Freiwillige Feuerwehr Sief auslaufe.

Ratsherr Prof. Dr. Kronenberg weist darauf hin, dass der Standort in Sief in der Ortsmitte auch eine soziale Bedeutung habe.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘, sowie die Genehmigung zusätzlicher Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zustimmend zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘, sowie die Genehmigung zusätzlicher Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung – zustimmend zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt die gem. § 60 GO NRW am 27.07.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Fortsetzung der Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘ sowie zusätzliche Auszahlungen im Jahr 2017 i.H. von 290.000 € zum Produkt 021501 – Brandbekämpfung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Siehe Anlage: Dringlichkeitsentscheidung für den Rat der Stadt Aachen gemäß § 60 (1) GO NRW

Die Baumaßnahme ,,Umbau und Erneuerung des Feuerwehrgerätehauses Aachen-Sief‘‘ erfordert die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel i.H. von 290.000 €.

Gem. § 83 Abs. 2 GO NRW bedarf die Genehmigung der notwendigen Mittel der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn die Aufwendungen/Auszahlungen erheblich sind.

Wegen der Eilbedürftigkeit (zeitnahe Beauftragung zur Durchführung des Gesamtprojektes, Teil-Fertigstellung bis April 2017) war eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.

Diese wurde am 27.07.2016 getroffen und wird hiermit dem Rat zur Genehmigung vorgelegt.

Auswirkungen

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-08-02 FB 37_0016_WP17 Genehmigung einer Dr SAO.pdf

20.11.2024

301.1 KB

Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 30.08.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 37 - Feuerwehr und Rettungsdienst
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:12