Münsterstraße zwischen Vennbahnquerung und Wilhelm-Ziemons-Straße,Ausführungsbeschluss
FB 61/0360/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Frau Poth verweist auf die Vorlage und teilt ergänzend anhand einer Power-Point-Präsentation mit, dass der Ausbau der Münsterstraße seit vielen Jahren die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschäftigt habe. Aufgrund der neuen Wohnbebauung und des fehlenden Gehwegs sei der Ausbau des betreffenden Straßenabschnitts dringend notwendig. Der Gehweg sei aktuell aus Verkehrssicherungsgründen provisorisch mit einer Markierung abgetrennt worden. Es gebe heute keine barrierefreie Querungsmöglichkeit und die Entwässerung sei nicht in einem optimalen Zustand. Der kritische Teil der Münsterstraße zwischen Vennbahnweg und dem Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße von 140 m werde mit der Maßnahme bereinigt. Die 6,50 m breite Fahrbahn ermögliche, das Parken am Fahrbahnrand zur Geschwindigkeitsdämpfung abschnittsweise zuzulassen. An der Vennbahnkreuzung sei eine Querungsstelle mit Aufmerksamkeitsfeld für blinde und sehbehinderte Menschen vorgesehen, außerdem eine Nullabsenkung für Mitbürger, die auf einen Rollstuhl oder Rollator angewiesen seien. Aktuell stünden Verhandlungen mit der StAWAG zur Verlegung der erforderlichen Leitungen an. Haushaltstechnisch bedingt werde mit den Bauarbeiten im Frühjahr 2017 bei einer Bauzeit von 6 Wochen unter Vollsperrung der Straße begonnen.
Die Bezirksvertretung Brand habe zum jetzigen Zeitpunkt die Möglichkeit, 50.000,00 Euro Planungsmittel in den Haushalt 2017 einzustellen, um den ausstehenden Abschnitt der Münsterstraße zwischen Vennbahnquerung und Autobahnbrücke zu planen. Für die Einstellung der Investitionsmittel für diese weitergehende Baumaßnahme im Haushalt seien eine ausführungsreife Planung und eine zuverlässige Kostenangabe erforderlich. Diese Voraussetzungen müssten bis Mai 2017 vorliegen, um weitere Mittel im Haushaltsjahr 2018 einzustellen mit dem weiteren Ausbau beginnen zu können.
Frau Poth bittet um Mitteilung, ob die Bezirksvertretung Brand eine Bürgerinformation für die unmittelbar betroffenen Anwohner wünscht.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF bedankt sich für die Ausführungen und die Nutzung der im Haushalt eingestellten 50.000,00 Euro.
Herr Auler von der CDU-BF fragt im Hinblick auf die Abstimmung mit der StAWAG, ob auch Gespräche wegen Breitbandausbaumit NetAachen, Unitymedia oder Telekom vorgesehen seien.
Frau Poth teilt mit, dass sie diese Frage aktuell nicht beantworten könne. Sie versichert allerdings, dass diesbezüglich zumindest Leerrohre gelegt werden könnten, da dies im Gesamtkostenrahmen nicht relevant seien.
Herr Hußmannn von der GRÜNE-BF befürwortet eine Bürgerinformation und plädiert dafür, die geplante Maßnahme mit den anderen Ausbauarbeiten im Umfeld abzustimmen.
Herr Hellmann von der SPD-BF erklärt, dass im Zusammenhang mit dem Ausbau der Trierer Straße vor ca. 5 Jahren den Brander Bürgerinnen und Bürgern die Verschiebung des Ausbaus der Münsterstraße dargelegt worden sei. Die für die Münsterstraße bereits im Haushaltsmittel vorgesehenen Mittel seien nach Fertigstellung der Trierer Straße aber nicht mehr vorhanden gewesen. Nach jahrelangen fruchtlosen Versuchen, die Haushaltsmittel für den Ausbau der Münsterstraße wieder in den Haushalt einzustellen, sei er nun erfreut darüber, dass mit den Ausbauarbeiten bald begonnen werden könne. Unzufrieden sei er jedoch über die entstehende Lücke von Vennbahnweg bis Autobahnbrücke. Unverständlich sei für ihn, dass für die Planung die genaue Kostenkalkulation so früh vorgelegt werden müsse, obwohl die Maßnahme erst für das Jahr 2018 im Haushalt eingestellt werden solle.
Frau Poth bestätigt, dass der Umbau der Trierer Straße vor dem Ausbau der Münsterstraße erfolgen musste und aus verkehrlichen Gründen nicht zeitgleich gearbeitet werden konnte. Die Verzögerung begründet sie damit, dass die Fachverwaltung auch über die Bezirksgrenzen hinaus planen müsse und anderweitig höhere Prioritäten zu berücksichtigen gewesen seien. Der Grauenhofer Weg sei in einem viel schlechteren Zustand gewesen als die Münsterstraße. Die Notwendigkeit der Vorlage einer detaillierten Ausbauplanung für die Bereitstellung von Haushaltsmitteln sei nicht neu und ergebe sich aus § 14 der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO-NW). Früher habe die Kämmerin einen Kostenrahmen als ausreichend angesehen, dies werde aber mittlerweile nicht mehr akzeptiert. Der Kostenrahmen für diese Maßnahme betrage grob geschätzt 1,0 Mio EUR bei 6.000 qm Fläche ohne Berücksichtigung von Kostenrisiken, da z. B. Baugrundbeschaffenheit und Entwässerungsproblematik nicht bekannt seien.
Herr Auler von der CDU-BF stellt anhand der Grafik fest, dass eine Kostenschätzung zu einem frühen Planungsstand bis zu 40 % abweichen kann, d. h. bis zu 80 % Schwankungsbreite möglich seien; bei HOI 3 mit entsprechend genauen Planungen liege der Bereich bei +/- 15 %. Hier sei mehr Sicherheit bei der Einplanung für den Haushalt gegeben, wobei natürlich vorab Planungsmittel bereitgestellt werden müssten. Die bereits eingeplanten 50.000 EUR seien für diese Ausbauplanung vorgesehen.
Herr Meyer von der CDU-.BF spricht sich für eine Bürgerinformation aus.
Herr Müller von der SPD-BF kritisiert die Verfahrensweise beim Ausbau des Grauenhofer Wegs und der Münsterstraße, da bei den ersten Einplanungen sowohl Mittel für den Umbau des Grauenhofer Weges als auch der Münsterstraße vorhanden gewesen seien. Seinerzeit sei der Ausbau der beiden Straßen zurückgestellt worden, um einen gleichzeitigen Umbau der Trierer Straße zu vermeiden. Während der Grauenhofer Weg im laufenden Jahr umgebaut werde, seien für die Münsterstraße im Abschnitt von Vennbahnweg bis Autobahnbrücke keine Haushaltsmittel mehr vorgesehen worden. Die Politik müsse die Entscheidungen über die Prioritäten treffen und solle sich diese nicht von der Verwaltung aufzwingen lassen.
Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns befürwortet die Vorlage. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand am 28.10.2015 sei der Ausbau der Münsterstraße zuletzt thematisiert worden.
Dabei sei ein einstimmiger Beschluss gefasst worden, die entsprechenden Mittel einzubringen und die Planungen für das Reststück auf den Weg zu bringen. Die zeitliche Abfolge sei aber aktuell völlig unklar. Trotz der Kenntnis über die personellen Engpässe müsste bei Freigabe der der Haushaltsmittel in ca. 8 Wochen eine entsprechende Planung erarbeitet werden. Das Thema müsse nach wie vor politisch begleitet und die Einstellung der Mittel in den Haushalt beobachtet werden. Er fragt Frau Poth, ob durch den Fachbereich für die Maßnahme Mittel angemeldet worden seien.
Frau Poth ergänzt, dass neben § 14 Gemeindehaushaltsverordnung auch das Tariftreue- und Vergabegesetz zeitlich einschränke, da dieses Gesetz die Verwaltung verpflichte, ab einer Summe i.H.v. 28.000 EUR in den Wettbewerb zu gehen. Bei genügend Personalkapazität könnten die Planungen im Fachbereich erfolgen, dem sei aber leider nicht so. Die Frage von Herrn Bezirksbürgermeister Tillmanns beantwortet Frau Poth dahingehend, dass die eingestellten 50.000 EUR für die Planung der Münsterstraße eingeplant gewesen, allerdings jetzt anderweitig verwendet worden seien. Zusätzliche Planungsmittel seien nicht angemeldet worden.
Ratsfrau Lürken von der CDU-BF stellt fest, dass die Politik für diese 50.000 EUR Planungsmittel für die Münsterstraße gekämpft habe. Es sei daher erforderlich, die politischen Gremien rechtzeitig über einen weitergehenden Finanzbedarf von 50.000 EUR durch den Fachbereich zu informieren.
An dieser Stelle verweist Frau Poth auf ein während der Diskussion entstandenes Missverständnis, da im letzten Absatz der Vorlage eine Gesamtsumme von 350.000 EUR genannt werde; je 50.000 EUR seien in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 als Haushaltsmittel veranschlagt worden. Die für das Jahr 2017 eingebrachten 50.000 EUR würden für die erforderliche Planung des nächsten Bauabschnittes genutzt und reichten für die Anmeldung der Haushaltsplanung aus.
Herr Auler von der CDU-BF bittet um Aufklärung darüber, warum die für 2016 vorgesehenen Planungsmittel nicht für die Planung des nächsten Straßenabschnitts verwendet worden seien.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung 2014_045_L und 2014_045_RQ den Ausführungsbeschluss für die Münsterstraße, vorbehaltlich der rechtskräftigen Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Haushaltsplan 2017, zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der Pläne 2014_045_L und 2014_045_RQ den Ausführungsbeschluss für die Erneuerung der Münsterstraße, vorbehaltlich der rechtskräftigen Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel mit dem Haushaltsplan 2017.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Der Abschnitt Münsterstraße zwischen Vennbahnweg und Kreisverkehr Wilhelm-Ziemons-Straße befindet sich seit langem in einem erneuerungsbedürftigen Zustand und soll bereits seit Jahren neu ausgebaut werden. Weitere Fahrbahnschäden sind durch den Baustellenverkehr des Neubaugebietes in den letzten Monaten hinzugekommen.
Bestand
Die Münsterstraße ist eine zweistreifige Straße, die von Linienverkehr und landwirtschaftlichen Fahrzeugen genutzt wird, mit unzureichenden Nebenanlagen.
Die vorhandene Asphaltfläche variiert zwischen 5,25 m und 7,12 m.
Auf der Nordseite verläuft ein Gehweg, der durch einen parallel verlaufenden Seitengraben von der Fahrbahn getrennt ist.
Die Fahrbahn ist in einem erneuerungsbedürftigen Zustand und die Entwässerung verläuft mit wechselnden Querneigungen entlang der Fahrbahn. Die nordöstliche Fahrbahnseite entwässert in den bestehenden Graben. Das Regenwasser der südwestlichen Seite wird über 2 Abläufe dem Mischwasserkanal zugeführt.
Planung
Die Münsterstraße soll mit Ausnahme des vorhandenen nordöstlichen separaten Gehweges in dem Abschnitt zwischen Vennbahnweg und Wilhelm Ziemons Straße komplett neu ausgebaut werden.
An der südwestlichen Fahrbahnseite wird zur Wohnbebauung hin ein 2,33 m breiter Gehweg angelegt. Die Fahrbahn wird 6,50 m breit mit beidseitig verlaufender 16 cm Betonsteinrinne. Abschnittsweise ist einseitiges Fahrbahnrandparken möglich.
Die Entwässerung erfolgt über ein Dachprofil über die Rinnen in den Kanal und auf der nordöstlichen Seite in den Graben. Für eine gleichmäßige und optimale Entwässerung werden fünf neue Abläufe eingebaut. Am Bauanfang und Bauende ist eine einseitige Querneigung nach Nordosten geplant, um den Übergang an den Bestand zu schaffen.
Der Vorgarten, inklusive Mauer, sowie das Tor vor Hausnummer 318, die zurzeit auf städtischem Grundstück liegen, werden entfernt. Hier verläuft der geplante Gehweg mit 2 seitlichen Parkplätzen. Die Gehwege werden mit taktilen Leitsystemen ausgestattet.
Im Zuge der Baumaßnahme wird der Graben im nördlichen Bereich aufgenommen und später partiell neu verrohrt. Das bestehende Grün wird beschnitten.
Im Übergangsbereich zum Wohngebiet und zum Vennbahnweg wird die Grünfläche aufgefüllt und ein Baum gepflanzt.
Zehn Schieberkappen des neuen Wohngebietes müssen außerhalb der Flucht des Hochbords versetzt werden.
Aufbau
Fahrbahn RStO 12, Zeile 1, Bauklasse 10Gehweg
4 cmAsphaltdeckschicht8 cmBetonsteinplatten 30/30 bzw.
8 cmAsphaltbinderBetonpflaster 10/20 grau
14 cmAsphalttragschicht3-5 cmBrechsand-Splittgemisch 0/5
39 cmFrostschutzschicht 0/4515 cmhydr. gebundene Tragschicht 0/45
--------------------------------------------13 cmFrostschutzschicht 0/45--------------------------------------------------------
65 cmGesamt
40 cmGesamt
Bauzeit
Voraussichtlich Mitte 2017, da eine Veröffentlichung erst nach Rechtskraft des Haushalt 2017 möglich ist.
Kosten und Finanzierung
Die Gesamtkosten für die Erneuerung der Münsterstraße im Abschnitt zwischen Vennbahnweg und Wilhelm-Ziemons-Straße betragen brutto rund 350.000 Euro.
Bislang sind im Haushaltsplan 2016 unter dem PSP-Element 5-120102-100-00400-300-1 "Münsterstraße, Erneuerung" Planungskosten in Höhe von jeweils 50.000 € für die Haushaltsjahre 2016 und 2017 eingeplant. Der für das Haushaltsjahr 2017 eingeplante Betrag von 50.000 € ist dabei für die Planung des nächsten Bauabschnitts der Münsterstraße vorgesehen. Daher werden mit der Haushaltsplanung 2017 die zusätzlichen Baukosten in Höhe von 300.000 € für den nun auszuführenden ersten Bauabschnitt zusätzlich haushaltsneutral für das Haushaltsjahr 2017 eingeplant sofern die notwendige Planungstiefe bis zur Verabschiedung des Haushalts 2017 erreicht wird. Die zusätzlichen Baukosten setzen sich zusammen aus 288.000 € investiven Mitteln (PSP-Element 5-120102-100-00400-300-1) und 12.000 € konsumtiven Beleuchtungskosten (PSP-Element 4-120102-112-7).
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-100-00400-300-1 – Münsterstraße, Erneuerung | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 50.000 | 50.000 | 50.000 | 288.000 | 0 | 0 |
Ergebnis | 50.000 | 50.000 | 50.000 | 50.000 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-112-7 – Münsterstraße, Erneuerung | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 12.000 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 76901
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=76901
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-01-21 FB 61_0360_WP17 Muensterstrasse zwisch SAO.pdf
17.11.2024
494.2 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Brand
- Datum
- Mi., 31.08.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 23:16