8. September 2016 um 17:00, Sitzungssaal Haus Löwenstein
TOP 5Öffentlich

Zuschüsse zur Anschaffung von Sportgeräten

FB 52/0044/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Ohne Wortmeldungen erkennt der Sportausschuss einstimmig den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Anschaffung eines linienfreien Bodens für die Volleyballabteilung des Post-Telekom-Sportverein Aachen 1925 e. V. mit einem Maximalzuschuss in Höhe von 2.500,-- € zu fördern.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss erkennt den sportfachlichen Bedarf an und beschließt, die Anschaffung eines linienfreien Bodens für die Volleyballabteilung des Post-Telekom-Sportverein Aachen 1925 e.V. mit einem Maximalzuschuss in Höhe von 2.500,--€ zu fördern.

In Vertretung

(Schwier)
Beigeordnete

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach denaktuell gültigen Richtlinien für die Anschaffung von Sportgeräten erhalten die Aachener Sportvereine, die Mitglied im Stadtsportbund Aachen sind und einem Sportfachverband angehören, der Mitglied im Landessportbund NRW ist, einen Zuschuss in Höhe von 25% der förderungsfähigen Gesamtkosten, maximal 2.500,00 €.

Seit der letzten Sitzung des Sportausschusses wurde ein weiterer Antrag gestellt.

Der Post-Telekom-Sportverein 1925 Aachen e.V. (PTSV Aachen) beabsichtigt, zeitnah für die Volleyballabteilung einen Spezialboden anzuschaffen, der frei von Linien anderer Sportarten ist. Dies wird vom Volleyballverband für Spiele in der 1. Bundesliga gefordert. Da der Verein für seine Damenmannschaft auch in der neuen Saison eine Lizenz in der höchsten Spielklasse erhalten hat, ist diese Anschaffung unbedingt erforderlich.

Bei der Firma Gerflor Mipolam GmbH kann der PTSV Aachen einen gebrauchten Boden, der bereits bei der Indoor Hockey Weltmeisterschaft 2015 in Leipzig zum Einsatz kam, zu einem Gesamtpreis von 13.600,00 € erwerben. Ein entsprechendes Angebot vom 10.05.2016 liegt vor.

Zu den Gesamtkosten beantragt der Verein einen Maximalzuschuss gemäß der Richtlinien für die Anschaffung von Sportgeräten in Höhe von 2.500,00 €. Vom Gesamtansatz in Höhe von 6.300,00 €
ist bisher nur ein Betrag in Höhe von 2.500,00 € bewilligt worden, so dass die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

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0

Ergebnis

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschrie-be­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschrie-bener Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

6.300,00 €

9.162,88 €

18.900,00 €

18.900,00 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-08-03 FB 52_0044_WP17 Zuschuesse zur Anscha SAO.pdf

23.11.2024

94.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses
Gremium
Sportausschuss
Datum
Do., 08.09.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 52 - Fachbereich Sport
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:24