Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Aachen1. Fortschreibung 2015Bericht zu Sachstand und Finanzierung
FB 36/0120/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Die Ausschussvorsitzende Ratsfrau Göddenhenrich bekräftigt die Brisanz des Luftreinhalteplans der Stadt Aachen insbesondere durch die Klage der Deutschen Umwelthilfe gegen die Stadt Düsseldorf, die aktuell zugunsten der Klägerin entschieden worden sei.
Ihrem Vernehmen nach sei die Stadt Düsseldorf vor dem Verwaltungsgericht verpflichtet worden, mehr für saubere Luft in der Stadt zu tun.
Herr Meiners, Fachbereich Umwelt, erläutert die Vorlage eingangs kurz.
Ratsfrau Lürken, CDU Fraktion, dankt der Verwaltung ausdrücklich für die gut aufbereitete Vorlage und die bisherige Arbeit im Rahmen des Luftreinhalteplanes. Sie äußert, dass die städtische Hintergrundbelastung stabil sei. Sie bemerkt, dass bei der Vielzahl der dargestellten Maßnahmen nun zu überlegen sei, mit welcher Priorität vorgegangen werde solle. Sie erkundigt sich nach dem aktuellen Stand zur Erstellung einer Grünsatzung.
Herr Neumann, Grüne Fraktion, lobt ebenfalls die gute Vorlage und die Umsetzung vieler Maßnahmen, dennoch sei bei der Verbesserung der NOx Emissionen noch einiges nötig.
Die Politik müsse kreative Themen und Arbeitsaufträge an die Verwaltung verweisen. Insbesondere vor dem Hintergrund der eingangs erwähnten Klage müsse seinem Vernehmen nach nun etwas geschehen.
Ratsfrau Dr. Wolf, SPD Fraktion, dankt ebenfalls für die Vorlage und die bisher geleistete Arbeit. Sie bemerkt, dass die Abnahme der Feinstaubwerte durchaus positiv sei, die ermittelten NOx-Werte eher negativ. Sie erkundigt sich, ob die Feinstaubproblematik sich ausschließlich auf die Partikelgröße PM 10 beziehe, oder auch auf die Partikelgröße PM 2,5.
Herr Meiners antwortet auf die gestellten Fragen.
Zur Priorisierung der Maßnahmen äußert er, dass dies jetzt schon geschehe und es bereits ein gemeinsames Engagement beispielweise zur Umsetzung einer Elektrobusflotte gebe.
Seiner Aussage nach beziehe sich die Feinstaubproblematik derzeit auf PM 10.
Zum Stand der Grünsatzung sagt Herr Wiezorek, dass bereits der erste Entwurf zur internen Abstimmung vorliege und Anfang 2017 dem Ausschuss ein erstes Ergebnis vorgestellt werden könne.
Ratsherr Demmer, CDU Fraktion, bemerkt, dass bereits seit mindestens sieben Jahren an der Verbesserung der Luftqualität durch den Luftreinhalteplan gearbeitet werde. Seiner Aussage nach sei das Stickoxidproblem bekannt und bleibe weiterhin akut.Er fragt, wer Hauptverursacher sei.
Herr Meiners äußert, dass der Verkehr zu 65 % verantwortlich für die lokale Belastung sei, so dass ein Ansatz beim Thema Verkehr nötig sei.
Herr Wiezorek ergänzt hierzu, dass von Seiten der Stadt Aachen kein Einfluss auf die Entwicklung der Fahrzeugtechnik genommen werden könne. Eine Möglichkeit sei nach nochmals über eine mögliche Sperrung der Hauptbelastungspunkte für schwere Nutzfahrzeuge nachzudenken.
Für die Linke Fraktion äußert Herr Hofmann, dass die Durchschnittswerte lediglich minimal gesunken seien. Seiner Meinung nach seien einzig die Maßnahmen sinnvoll, die den Verkehr betreffen.
Er verweist auf eine Studie aus der Schweiz zur Problematik der Auswirkungen auf die Gesundheit.
Die in der Vorlage angeführten Maßnahmen seien gut und teilweise aufoktroyiert, aber nicht ausreichend.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Einleitung
Die erste Fortschreibung des 2009 erstellten Luftreinhalteplan Aachen (kurz: LRP) ist zum 01.09.2015 in Kraft getreten. Im neuen LRP 2015 wurde der alte Maßnahmenkatalog aus 2009 aufgegriffen, überarbeitet, mit neuen Schwerpunkten und Zielsetzungen fortgeschrieben und mit weiteren, neuen Maßnahmen ergänzt. Gleichzeitig wurde eine neue Maßnahmenstruktur eingeführt. Ein Auszug aus dem LRP 2015 mit Übersichtsliste der Einzelmaßnahmen und den jeweiligen Maßnahmenblättern ist in Anlage 1 beigefügt
Ziel des Aachener LRP war (und ist), das Mobilitätsverhalten und den Modal Split dauerhaft zu verändern, hin zu einer nachhaltigen, stadtverträglichen und umweltfreundlichen Mobilität. Durch eine Vielzahl ineinandergreifender Projekte soll der motorisierte Individualverkehr reduziert und der Umweltverbund (ÖPNV, Bahn, Radverkehr, CarSharing, zu Fuß gehen etc.) gestärkt werden. Viele Maßnahmen haben integrativen Charakter und unterstützen neben der Verbesserung der Luftqualität auch den Lärm- und Klimaschutz.
Durch die Bezirksregierung Köln als federführende Behörde für die Aufstellung des Luftreinhalteplans wurde als ergänzende Maßnahme die Einrichtung einer grünen Umweltzone ab 01. Februar 2016 in die Fortschreibung des LRP aufgenommen. Die Maßnahme MF4 „Innovationsstrategie ASEAG-Busflotte (und Subunternehmen)“ wurde aufgrund dessen und der im Zusammenhang mit der Umweltzone diskutierten Alternativen inhaltlich angepasst.
- Entwicklung der Luftqualität in Aachen
(NO2 – Stickstoffdioxid und PM10 - Feinstaub)
Die Auswertungen der Immissionsmessungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (kurz: LANUV) für das Jahr 2015 zeigen für Aachen an den Messpunkten Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg (innerstädtische Verkehrsstationen) und Burtscheid (städtische Hintergrundstation) eine Fortsetzung des bisherigen Trends. Die Schadstoffbelastungen für Feinstaub (PM10) und Stickstoffdioxid (NO2) sind seit Inkrafttreten des LRP 2009 langsam gesunken. Trotz Schwankungen oder Stagnation in einzelnen Jahren ist insgesamt ein positiver Trend zu verzeichnen.
2.1. FEINSTAUB (PM10)
Die Betrachtung der Jahresmittelwerte an den Messstationen Wilhelmstraße und Burtscheid zeigt, dass die Feinstaubbelastung (PM10) im Jahresmittel deutlich gesunken ist und sich mittlerweile im „grünen“ Bereich bewegt. Für Burtscheid wurde mit 15 µg/m³ in 2015 ein neuer Tiefststand der Jahresmittelbelastung im städtischen Hintergrund erreicht. Dieser positive Trend deutet darauf hin, dass die durchgeführten Luftreinhaltemaßnahmen der Stadt im gesamten Stadtgebiet greifen.
Auch die zulässigen Kurzzeitbelastungen, repräsentiert durch die Anzahl der Überschreitungstage des EU-Tagesmittelgrenzwertes von 50 µg/m³ (Grenzwert: max. 35 Überschreitungstage/Jahr), wurden in 2015 mit nur noch 12 Tagen an der Wilhelmstraße sicher eingehalten (Burtscheid: 4 Überschreitungen), auch wenn der günstige Witterungsverlauf im vergangenen Jahr mit nur wenigen Inversionswetterlagen mit dazu beigetragen hat.
Mit den für 2015 ermittelten Feinstaubbelastungen sei laut Auskunft des LANUV belegt, dass die in 2013 aufgetretene hohe Zahl an Überschreitungstagen an der Wilhelmstraße zweifelsfrei auf eine benachbarte Großbaustelle zurückzuführen wären und mehr als 35 Überschreitungstage zukünftig nur noch unter Ausnahmebedingungen (meteorologische Besonderheiten, Großbaustellen im Umfeld der Messstationen o.ä.) auftreten dürften.
Tabelle PM10:
Entwicklung der PM10-Belastungssituation an den Messstationen Wilhelmstr. u. Burtscheid
Jahr | Aachen-Wilhelmstraße (Verkehrsstation) | Aachen-Burtscheid (städt. Hintergrund) | ||
Jahresmittel µg/m³ | Überschreitungs-tage | Jahresmittelµg/m³ | Überschreitungs- tage | |
2007 | 32 | 48 | 20 | 7 |
2008 | 29 | 28 | 17 | 2 |
2009 | 33 | 44 | 19 | 6 |
2010 | 32 | 32 | 20 | 13 |
2011 | 28 | 34 | 19 | 10 |
2012 | 27 | 32 | 17 | 8 |
2013 | 32 | 46 | 18 | 9 |
2014 | 27 | 21 | 16 | 5 |
2015 | 25 | 12 | 15 | 4 |
EU-Grenzwert | 40 | 35 | 40 | 35 |
(Hinweis:
eine graphische Aufbereitung der PM10-Entwicklung ist in Anlage 2 und Anlage 3 beigefügt)
2.2. STICKSTOFFDIOXID (NO2)
Bezüglich des Schadstoffs NO2 bleibt es – trotz allgemeiner Verbesserungen – an den Verkehrsmessstationen kritisch. Der Grenzwert von 40 µg/m³ im Jahresmittel wird – wie in vielen anderen Großstädten auch – an diesen stark verkehrsbeeinflussten Straßen z.T. deutlich überschritten.
Wilhelmstr.: In den Jahren 2009 bis 2013 ist die NO2-Belastung von 56 µg/m³ auf 50 µg/m³ im Jahresmittel gesunken. In den vergangenen 3 Jahren stagnierte der Wert bei 50 µg/m³; auch hier ist u.a. ein Zusammenhang mit der Großbaustelle zu vermuten. Nach Fertigstellung der Baustelle, Entfernen der Baucontainer, Öffnung der Umfahrt um den Kaiserplatz (Busse, Anlieger) und Änderung der Signalsteuerung zurück auf den Stand vor Baustellenbeginn deutet sich vorsichtig an, dass der von der Verwaltung ursprünglich prognostizierte, langfristige Absenkungstrend sich seit Herbst 2015 langsam wieder einstellt.
Adalbertsteinweg: Hier sank der Jahresmittelwert in 2015 im Vergleich zum Vorjahr um weitere 3 µg/m³ auf jetzt 45 µg/m³. Damit sind die NO2 Belastungen seit 2009 hier ebenfalls um ca. 6 µg/m³ gesunken.
Burtscheid: Weiterhin erfreulich ist, dass an der Messstation Burtscheid mit 14 µg/m³ ebenfalls für NO2 ein neuer Tiefststand ermittelt wurde.
Tabelle NO2:
Entwicklung der NO2-Jahresmittelwerte an den Messstationen Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg und Burtscheid
Jahr | AC-Wilhelmstraße (Verkehrsstation) | AC-Adalbertsteinweg (Verkehrsstation) | AC-Burtscheid (städt. Hintergrund) |
2009 | 56 | 51 | 18 |
2010 | 56 | 52 | 18 |
2011 | 51 | 49 | 16 |
2012 | 52 | 48 | 15 |
2013 | 50 | 50 | 18 |
2014 | 50 | 48 | 16 |
2015 | 50 | 45 | 14 |
EU-Grenzwert | 40 | 40 | 40 |
(Hinweis: eine graphische Aufbereitung der NO2-Entwicklung ist in Anlage 4 beigefügt)
Nach aktuellen wissenschaftlichen Studien, basierend auf konkreten Abgasmessungen, wurden für Dieselfahrzeuge der Euro-Normen 1 bis 6 im Realbetrieb kaum Unterschiede festgestellt. Die faktische Einhaltung der EU-Normen im Kfz-Bereich hätte ein Absinken der NO2-Werte um etwa 3 bis 6 µg/m³ an den Messstationen Wilhelmstraße und Adalbertsteinweg zur Folge gehabt. Der sog. „Abgasskandal“ der Automobilindustrie berührt damit ganz unmittelbar die Interessen der Bürgerschaft an gesundheitsverträglichen Umweltbedingungen, aber auch die der Stadt Aachen selbst, die für die schnellstmögliche Einhaltung der EU-Anforderungen jetzt deutlich höhere Investitionen tätigen muss.
2.3. FAZIT /BEWERTUNG:
Zusammenfassend ergeben sich drei wesentliche Erkenntnisse
- Die Entwicklung der Feinstaubbelastung darf als günstig bezeichnet werden; wichtige Maßnahmen des LRP – wie z.B. die Aachener Festbrennstoffverordnung - zeigen hier ihren Erfolg. Aachen hat kein akutes Feinstaubproblem mehr; 35 Überschreitungstage dürften zukünftig nur noch unter Ausnahmebedingungen (meteorologische Besonderheiten, Großbaustellen im Umfeld der Messstationen o.ä.) auftreten. Der Anspruch auch in Zukunft ganz im Sinne der Gesundheitsprävention weitere Verbesserungen bei der Feinstaubbelastung zu erzielen und auch in meteorologisch ungünstigen Jahren die Anzahl der Überschreitungstage möglichst niedrig zu halten, bleibt davon unberührt und ist nach wie vor Ziel der Stadt.
- Die NO2-Belastung an den „Hot-Spots“ des Verkehrs ist trotz allgemein sinkender Trends mit Werten um die 50 µg/m³ nach wie vor deutlich zu hoch. Dies erfordert die Fortsetzung einer stringenten und ambitionierten lokalen Luftreinhaltepolitik, für deren Erfolg Bund und Länder deutlich bessere Voraussetzungen schaffen müssen, soll der Grenzwert von 40 µg/m³ in den kommenden 5 Jahren tatsächlich eingehalten werden.
- Die städtische Hintergrundbelastung für NO2 und PM10 entwickelt sich weiterhin positiv; davon profitieren die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Stadtgebiet.
- Bericht zum Umsetzungsstand
In der als Anlage 5 beigefügten Übersicht ist der Umsetzungsstand der LRP-Maßnahmen als „Ampeldarstellung“ aufgezeigt (grün = Maßnahme begonnen, in Umsetzung o. umgesetzt / gelb = Maßnahme in Vorbereitung / rot = Maßnahme noch nicht begonnen).
Details zum Stand der einzelnen Maßnahmen sind in dem als Anlage 6 beigefügten Sachstandsbericht über den Umsetzungsstand des LRP für die Bezirksregierung Köln (letzter Bearbeitungsstand 10.08.2016) aufgeführt.
- Kosten und Effektivität einzelner Maßnahmen
Kosten der einzelnen Maßnahmen wurden - soweit bekannt – bereits in den Maßnahmenblättern aufgeführt. Veränderungen sind mit weiterer Konkretisierung und zunehmender Umsetzungsreife der Projekte durchaus möglich.
In der als Anlage 5 beigefügten Übersicht ist die Veranschlagung einzelner Maßnahmen im städtischen Haushalt auf Basis des genehmigten Haushaltsplans 2016 dargelegt; teilweise ergänzt durch Anmeldungen zum Haushalt 2017 (vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsansatzes 2017 durch die Bezirksregierung Köln).
Quantitative Aussagen zu Effektivität oder Kosten-Nutzen-Effekt einzelner Maßnahmen sind nicht möglich, da geeignete Rechenmodelle und Eingangsdaten fehlen; dies wurde von Seiten des Landesumweltamtes (LANUV) immer wieder bestätigt. Das LANUV hat im Rahmen des LRP lediglich die Wirksamkeit der Umweltzone und der Busflottenoptimierung rechnerisch beurteilt. Nach Auffassung der Umweltverwaltung handelt es sich beim eingesetzten Berechnungsmodell jedoch um eine theoretische Maximalabschätzung nach standardisierten Bewertungsmethoden, das ein eher verzerrtes Ergebnis zugunsten der Umweltzone abbildet.
Dagegen sind Aussagen zur Effektivität von LRP-Maßnahmen in der Regel möglich.
Beispiel 1: Die Förderung des Radverkehrs und der kontinuierliche Ausbau der Radinfrastruktur führen zu einer Verbesserung der Situation für Radfahrer und damit sukzessiv zu einer Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal Split. Die Maßnahmen entfalten damit mittelfristig eine nachhaltige Wirkung im Bereich der Luftqualität.
Beispiel 2: Die Erneuerung der Busflotte (Neuanschaffung von Euro 6 und Elektrobussen) führt kurzfristig zur schnellen Verbesserung der Emissionssituation, die sich auch immissionsseitig (also bei den Messwerten) positiv auswirkt.
Insgesamt wirkt der Luftreinhalteplan durch sein Bündel integrierter, aufeinander abgestimmter Maßnahmen, die das Mobilitätsverhalten weg vom motorisierten Individualverkehr, hin zur Stärkung des Umweltverbundes beeinflussen sollen. Eine Aussage, ob bzw. an welcher Stelle die städtischen Mittel besser oder schlechter eingesetzt sind, kann daher nicht objektiv getroffen werden.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Hinweis:
Die Kosten der im Maßnahmenkatalog des Luftreinhalteplan Aachen (kurz: LRP) beschriebenen Einzelmaßnahmen sind - soweit bekannt - in den dortigen Maßnahmenblättern dargelegt.
Die erforderlichen Finanzmittel sind - soweit nicht bereits erfolgt - durch die jeweiligen Fachbereiche zu ermitteln und in die kommenden Haushalts- bzw. Finanzplanungen haushaltsneutral einzustellen. Im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für 2016 und 2017 ist dies für die in diesem Zeitraum anstehenden Projekte bereits erfolgt.
Aus der beigefügten Übersicht (Anlage 5) kann die Verankerung verschiedener Maßnahmen im städtischen Haushalt entnommen werden (Datenbasis: genehmigter Haushaltsplan 2016; teilweise ergänzt durch Anmeldung für 2017ff).
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (6)
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Technische Details
ID: 77194
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=77194
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-08-24 FB 36_0120_WP17 Luftreinhalteplan fue SAO.pdf
17.11.2024
2.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 7
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz
- Gremium
- Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
- Datum
- Di., 13.09.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 23:25