Informationen über die geplante Änderung der Gemeindeordnung im Hinblick auf Seniorenvertretungen und über den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 06. 07. 2016 - Aktenzeichen XII ZB 61/16 - zu den Anforderungen an die Vorsorgevollmacht und die Patientenverfügung
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Herr Eckert informiert kurz über eine aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 06.07.2016 zum Thema „Anforderungen an die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung“.
Die meisten Patientenverfügungen stellen sich als unwirksam heraus, weil sie unpräzise und zu allgemein verfasst sind.
Nähere Informationen hierzu findet man auch auf der Internetseite des bayrischen Staatsministeriums der Justiz.
Das Thema wird in einer der nächsten Sitzungen aufgegriffen werden.
Herr Eckert teilt mit, dass es einen Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung gibt, wonach es eine Einbindung kommunaler Seniorenvertretungen in die Gemeindeordnung (§ 27 a) geben soll (ebenso wie Behindertenvertretungen).
Aus dem Innenministerium werden hierzu allerdings nicht nur Bedenken hinsichtlich der Finanzierung genannt, weil dem Land hierdurch zusätzliche Kosten entstehen, sondern auch, dass der Grundsatz der Gleichbehandlung tangiert wird, wenn es besondere Regelungen für Senioren geben sollte.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 77212
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=77212
Grunddaten
- TOP
- Ö 10
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Seniorenrates
- Gremium
- Seniorenrat
- Datum
- Do., 15.09.2016
- Uhrzeit
- 10:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Status
- gemischt