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KiTa Sandhäuschen - Auf dem Weg vom Neubau nach "Aachener Standard" zum Niedrigstenergiegebäude

E 26/0059/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Frau Dipl.-Ing. Leidinger, erläutert ausführlich die Vorlage der Betriebsleitung und vertieft diese an Hand einer Präsentation. Die Präsentation ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.

Sie zeigt nochmals die künftigen rechtlichen Anforderungen sowie zeitlichen Vorgaben auf und weist darauf hin, dass diese neuen energetischen Anforderungen nicht allein durch Einsparungen zu erfüllen sind.

Sie erläutert, dass als logische Folge der Einsatz erneuerbarer Energien unumgänglich ist.

Frau Leidingerführt aus, dass aufgrund der Nutzungszeiten gerade Nicht-Wohngebäude sehr viel geeigneter für die Errichtung von Photovoltaikanlagen sind als Wohngebäude.

Maßgebend für die Geeignetheit eines Gebäudes zur Errichtung einer Photovoltaikanlage sind

Ausrichtung des Gebäudes

Dachflächengröße.

Aufgrund der aufgeführten Voraussetzungen wurde in Aachen die KiTa Sandhäuschen ausgewählt, diese als Niedrigstenergiegebäude weiterzuentwickeln.

Die Anzahl der Module wurde auf die vorliegende gebogene Dachfläche und –form angepasst.

Der Solarertrag diene zu 50 Prozent dem Direktverbrauch, der Überschuss des generierten solaren Stroms werde in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet. Insgesamt sei das Ergebnis positiv und führe zu hohen jährlichen Einsparungen.

Sie gibt zu bedenken, dass der Einsatz der erforderlichen Gebäudetechnik dabei unter der Maßgabe „so viel wie nötig“ zu bemessen ist.

Herr Schavan führt ergänzend aus, dass der derzeit maßgebende „Aachener Standard“ nicht weiter kritisch diskutiert werden sollte, da dieser ab dem 01.01.2019 durch die rechtlichen Maßgaben des NN+E-Standards eingeholt sein wird.

Er merkt an, dass die Zeit bis zum In-Kraft-Treten des neuen Standards für vorbereitende Überlegungen genutzt werden sollte und gibt zu bedenken, ob es nicht sinnvoll ist, bei einzelnen ausgewählten Projekten schon vorab Erfahrungen für die künftig umzusetzenden rechtlichen Voraussetzungen zu sammeln.

Frau Ferber ergänzt, dass die erforderlichen Mittel aus dem Wirtschaftsplan generiert werden konnten.

Dabei würde stets geprüft, ob die Maßnahme für den/die Nutzer sinnvoll ist und die Interessen der Nutzer gewahrt werden.

Herr Schavan merkt an, dass diese Überlegungen ggfls. der Erörterung durch die politischen Entscheidungsträger bedürfen.

Er legt dar, dass dabei die Betriebskosten im Gesamtlebenszyklus eines Gebäudes betrachtet und nicht allein die Investitionskosten für die Überlegungen herangezogen werden sollen.

Er betont, dass dabei die Betrachtung aller Aspekte zu Beginn eines Projektes grundlegend ist.

Beschluss

Der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements nimmt den Bericht zum Sandhäuschen als Niedrigstenergiegebäude zustimmend zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss des Gebäudemanagements nimmt den Bericht zum Sandhäuschen als Niedrigstenergiegebäude zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Gesetzeslage

Auf Gebäude entfallen 40 % des Gesamtenergieverbrauchs. Daher sind die Senkung des Energieverbrauchs und die Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen im Gebäudesektor wesentliche Maßnahmen zur Verringerung der Energieabhängigkeit und der Treibhausgasemissionen. Das EUROPÄISCHE PARLAMENT und der RAT haben darauf mit der RICHTLINIE 2010/31/EU DES vom 19. Mai 2010 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden reagiert:

Neubauten, die nach dem 31. Dezember 2018 von Behörden als Eigentümer genutzt werden, müssen Niedrigstenergiegebäude sein (Artikel 9 b).

Dazu müssen Neubauten nicht nur wenig Energie verbrauchen, sondern auch selber Energie erzeugen. Der geforderte „fast bei Null liegende oder sehr geringe Energiebedarf sollte zu einem ganz wesentlichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden“ (Artikel 2.2. der Richtlinie).

Kleiner Schritt vom „Aachener Standard“ zum Niedrigstenergiegebäude

Der 2010 beschlossene „Aachener Standard“ – insbesondere aber die damit verbundene Umsetzungserfahrung - macht es leichter, den neu geforderten Energie-Standard zu erreichen. In Abstimmung mit dem Betriebsausschuss hat das Gebäudemanagement dafür Sorge zu tragen, dass die knapp zwei Jahre bis 2019 genutzt werden, um sich für den 1. Januar 2019 baufachlich so aufzustellen, dass ein reibungsloser Übergang zu noch größerer Nachhaltigkeit gesichert ist. Es gilt vorab mit dem neuen Standard Erfahrungen zu machen und diese fortlaufend auszuwerten und in die Planungs- und Bauaufgaben zu integrieren.

Photovoltaik als ideale Stromquelle für kommunale Gebäude

Gerade in sog, „Nichtwohngebäuden“ entspricht das Nutzerverhalten dem natürlichen Sonnenangebot: tagsüber, wenn die Sonne scheint, wird der eigene Strom verwendet. Abends werden die meisten Gebäude nicht mehr genutzt. Somit ist die Photovoltaik eine ideale Stromquelle für kommunale Gebäude.

Das „Sandhäuschen“ wurde im Sommer 2013 als erste Kindertagesstätte nach Aachener Standard in Betrieb genommen. Seit August 2016 machen 110 Solarmodule auf dem Tonnendach sie zur ersten Niedrigenergie-KiTa Aachens.

Technische Daten der Photovoltaikanlage

  • Anlagengröße: 29,7 kWp
  • Modulanzahl: 110 Stück
  • Dachausrichtung: Süd-Süd-Ost
  • Dachneigung: Tonnendach (bogenförmig) zwischen 0° bis 30°
  • Prognostizierter Solarertrag: 950 kWh/kWp (siehe Anlage 1a)

Kapazität der Photovoltaikanlage

Mit der 29,7 kWp- Photovoltaikanlage kann ein durchschnittlicher Stromertrag von ca. 28.000 kWh im Jahr erzeugt werden. Ungefähr die Hälfte kann im Gebäude direkt verbraucht werden. Dieser Anteil ist durch entsprechendes Nutzerverhalten, z. B. den Betrieb der Wasch- und Spülmaschinen während der Sonnenzeiten, noch zu steigern. Für die eingespeisten Kilowattstunden beträgt die gemittelte Vergütung 12,08 Cent.

Definition Niedrigstenergiegebäude/ Effizienzhaus-Plus

Die EU-Richtlinie definiert das Niedrigstenergiegebäude bisher nur vage und verweist auf die nationale Umsetzung. Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes soll auf transparente Weise dargestellt werden und einen numerischen Indikator für den Primärenergieverbrauch je Energieträger enthalten.

Die Definition des Effizienzhauses-Plus des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung übertrifft diese Vorgaben.

Das Effizienzhaus-Plus-Niveau ist erreicht, wenn

  • ein negativer Jahres-Primärenergiebedarf (ΣQp < 0 kWh/m²a) und
  • ein negativer Jahres-Endenergiebedarf (ΣQe < 0 kWh/m²a) vorliegen.

Jahres-Primärenergiebedarf

Der Jahres-Primärenergiebedarf der Stromerzeugung übertrifft den von Strom und Erdgas, sowohl im Vergleich der tatsächlichen Mengen als auch unter Berücksichtigung des Eigenverbrauchs. Die Solaranlage erzeugt mehr Primärenergie, als das Gebäude Energie verbraucht (siehe Anlage 1b).

(Die Primärenergiefaktoren enthalten sämtliche Faktoren der Erzeugung, Aufbereitung, Verteilung etc.)

Endenergiebedarf

Die Produktion des Stroms ist als Linie dargestellt. Die monatlichen Endenergieverbräuche von Gas und Strom als Balken. Wärme wird nur von Oktober bis März gebraucht. Von April bis September sind die Solarerträge höher als der Bedarf. Der Überschuss des solaren Stroms wird in das öffentliche Stromnetz gespeist. Das öffentliche Stromnetz wird somit zu einem saisonalen Zwischenspeicher. Eine Speicherung vor Ort wurde geprüft aber verworfen. Erst in den Wintermonaten, wenn das Gebäude Heizenergie einfordert, verbraucht das Gebäude mehr Energie, als es in diesem Zeitabschnitt produziert.

In der Summe erreicht die Produktion des Stroms nicht ganz den Gesamtbedarf (Anlage 1c).

Zusammenfassung

Die Kita Sandhäuschen ist ein Niedrigstenergiegebäude. Der mit diesem Objekt erreichte Effizienzstandard entspricht damit dem Niedrigstenergiestandard, den die Europäische Union ab 2019 von den Neubauten der Kommunen erwartet.

Für künftige Baumaßnahmen gilt es, bereits bei der Entwurfsplanung Ausrichtung und mögliche Anlagengrößen einzuplanen, umso die geforderte Energie aus erneuerbaren Quellen gemäß den kommenden gesetzlichen Vorgaben zu gewährleisten. Somit wird ein Teil der notwendigen Energiekosten für das Gebäude bereits in den direkten Bauentstehungskosten zu berücksichtigen sein.

Die Investition der Anlage Sandhäuschen von knapp € 49.000.- € amortisiert sich nach ca. 9,5 Jahren. Dabei sind die Betriebskosten in Höhe von 380.- € pro Jahr eingerechnet. Ebenfalls ist der Alterungsprozess der Module berücksichtigt (in 25 Jahren im M. nur 80% Leistung).

Während der ersten Betriebs- und Nutzungsphase von 20 Jahren (Vergütungszeitraum EEG) sind finanzielle Einsparungen (eingesparte Stromkosten + Einspeisevergütungen) von ca. 65.000.- € zu erwarten.

Da die Lebensdauer der Module bei mindestens 25-30 Jahren liegt, werden sich die eingesparten Stromkosten über den Vergütungszeitraum hinaus weiter fortsetzen.

Abstimmungsergebnis

Zustimmung: 13Ablehnung:Enthaltung:

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-08-19 E 26_0059_WP17 KiTa Sandhaeuschen - SAO.pdf

18.11.2024

191.1 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für das Gebäudemanagement
Gremium
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
Datum
Di., 20.09.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
E 26 - Gebäudemanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:29