Kurbrunnenstraße; Anpassung in Folge von STAWAG-Maßnahmen
FB 61/0475/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Fischer schlägt vor, dem Verwaltungsvorschlag nicht zu folgen, sondern den Empfehlungen des ADFC (u. a. 1,85 m breite Radfahrstreifen, Zebrastreifen als Querungshilfe). Zwar könnten diese nicht 1 : 1 umgesetzt werden; sie könnten aber als Orientierung dienen. So müsste z. B. der Busgegenverkehr dort auch funktionieren. Der Vorschlag der Verwaltung sei nicht zukunftsträchtig. Es müssten kreative Lösungen für den Radverkehr erarbeitet werden.
Herr Ferrari betont, heute werde kein Ausführungs- und Planungsbeschluss gefasst, sondern es sei ein Auftrag an die Verwaltung, eine Planung zu erarbeiten. Er schlage deshalb vor, die Anregungen zu den Planungen hinzu zu nehmen.
Frau Ulbort erläutert die Vorlage. Sie erklärt, Radfahrstreifen dürften vom Busverkehr nicht überfahren werden, Schutzstreifen hingegen schon. Im Ergebnis werde die Variante 1 mit 1,50 m oder evtl. Variante 2 mit 1,75 breiten Schutzstreifen vorgeschlagen, die überfahren werden dürfen.
Die Aussage der Frau Breuer, man brauche das Radfahren nicht auf dem Gehweg zu erlauben, wenn es ausreichende Schutzstreifen gebe, bejaht Frau Ulbort; das sei das Ziel.
Herr Paetz sieht das Problem, dass bei einer verbleibenden 5,50 m breiten Fahrbahn permanent über die Mitte hinaus, also in der Gegenfahrbahn gefahren werde. Er würde gerne die Meinung der Polizei hierzu hören.
Herr A. Müller findet die Argumentation der Verwaltung plausibel. Das Überfahren des Schutzstreifens sei natürlich ein Problem. Das Profil der Straße sei aber nun mal begrenzt.
Herr Schulz gibt zu bedenken, dass es sich hier nicht um einen Neuausbau handelt, sondern um einen Folgeausbau nach STAWAG-Maßnahmen. Das schränke die Planungen stark ein. Für Neubauten könnten in Zukunft andere Regelungen für Fußgänger und Radfahrer getroffen werden.
Herr Fischer spricht sich erneut dafür aus, für die Radfahrer einen möglichst breiten Schutzstreifen zu ermöglichen.
Herr Blum findet den Vorschlag kontraproduktiv. Wie eben bereits gesagt werde er nur überfahren, wenn es notwendig ist. Ein breiterer Schutzstreifen werde aber ständig überfahren; das sei ungünstig. Man schaffe den Übertretungen Raum und Zeit. Er schlage vor, nun abzustimmen.
Herr Fischer widerspricht der Aussage, dass sein Vorschlag unkonzipiert sei. Der Radfahrer habe ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis. Er beantrage deshalb, bei den Planungen einen möglichst breiten Schutzstreifen von mindestens 1,85 m wie vom ADFC empfohlen (nur nicht als Radfahrstreifen) zu berücksichtigen.
Der Vorsitzende Herr Ferrari lässt zunächst über den Antrag des Herrn Fischer abstimmen.
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt bei 3 Gegenstimmen.
Anschließend fasst der Ausschuss folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsausschuss auf Basis des Plan Nr.: 2016 / 06-01 den Planungsbe-schluss zu fassen und die Verwaltung mit der Erarbeitung einer Ausbauplanung und der Durchführung einer Bürgerinformation zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und fasst auf Basis des Plan Nr.: 2016 / 06-01 den Planungsbeschluss. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Ausbauplanung zu erarbeiten und eine Bürgerinformation durchzuführen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Anlass
Die STAWAG wird in der Kurbrunnenstraße in 2017 eine umfangreiche Leitungserneuerung vornehmen. Die Maßnahme soll genutzt werden, um den Zustand der Straße zu verbessern und funktionale Mängel zu beheben.
Dies ist im Wesentlichen die mangelhafte Situation für den Radverkehr und Fußverkehr.
Heutige Situation
Räumliche Gegebenheiten
Die Kurbrunnenstraße stellt zwischen Friedrich-Ebert-Allee und Wilhelmstraße das Verbindungsstück der L 233 dar. An der Straße befindet sich mit der Reha-Klinik Rosenquelle eine der verbliebenen Einrichtungen des Kurbetriebs. In der Kurbrunnenstraße 6 ist seit einiger Zeit die Amos Comenius-Schule als privates Gymnasium beheimatet; in den Hs.-Nrn 16 bis 22 befindet sich Wohn- und Gewerbenutzung. Die Parkpalette Bachstraße mit dauerhaft vermieteten und öffentlich genutzten Stellplätzen ist ebenfalls direkt über die Kurbrunnen-straße erschlossen. Die Straßen Dammstraße, Bachstraße, Michaelsbergstraße und Moltkestraße sowie die Nebenfahrbahn vor der Schule münden als untergeordnete Straßen in die Kurbrunnenstraße. Der Einmündungsbereich der Moltkestraße ist durch eine baumbestandene Dreiecksinsel in üppiger Breite ausgebaut.
Die Kurbrunnenstraße ist mit jeweils einer Richtungsfahrbahn ausgebaut. An der Einmündung der Moltkestraße wurde durch die Aufweitung der Fahrspur eine Aufstellfläche für linksabbiegende Verkehre geschaffen; Zwischen Einmündung Dammstraße und Kasinostra-ße wird der stadteinwärtige Verkehr auf einer überbreiten Fahrspur geführt.
Entlang der nördlichen Fahrbahnkante reihen sich raumprägende Bäume zwischen Neben-anlagen und Fahrbahn, die zum Teil über nicht ausreichende Pfanzfelder verfügen, bzw. die Oberfläche durchwurzeln.
Im Straßenabschnitt befindet sich die Bushaltestelle Rosenquelle, an der zahlreiche Buslinien in und aus dem Aachener Süden halten.
Im Bereich der Einmündung Michaelsbergstraße befindet sich eine signalgesicherte Fußgängerquerung. Weitere Fußgängerquerungen bestehen als Mittelinseln zudem an den Einmündungen Bachstraße und Dammstraße.
Begleitend existieren zum Teil unterdimensionierte Fußwege und mangelhafte Radverkehrsanlagen.
Radverkehr
Vor Jahren wurde der begleitende Beidrichtungsradweg wegen mangelhafter Breiten aufgehoben und stadtauswärts ein Radfahrschutzstreifen mit geringen Breiten zwischen 1,20 m und 1,40 m angelegt. Stadteinwärts verblieb der Radweg als getrennter Geh-/Radweg in Seitenlage, mit den damit verbundenen Gefahren für den Fußgängerlängsverkehr. Auch der ehemalige Unfallschwerpunkt mit ein- und ausfahrenden Kfz in/aus die/der Bachstraße blieb weiterhin auffällig. Für den Radverkehr besteht zusätzlich Handlungsbedarf, da die Führung über Kurbrunnenstraße/Friedrich-Ebert-Allee die einzige, auf Radwegen gesichert befahrbare Verbindung zwischen der Aachener Innenstadt und Burtscheid darstellt: Die für den Radverkehr kritische Sachlage auf dem Krugenofen ist hinreichend bekannt, eine Befahrbarkeit der Burtscheider Fußgängerzonen wurde mehrfach abgelehnt.
Fußgänger
Auch für Fußgänger stellt sich die Situation in der Kurbrunnenstraße als verbesserungswürdig dar. Der nördlich gelegene Gehweg weist in seiner gesamten Länge Maße unterhalb der Regel-Mindestmaße von 2,50 m auf. In kritischen Teilabschnitten (z.B. ab Bachstraße stadt-einwärts) sind Abschnitte mit Gehwegbreiten von nur noch 1,20 m vorhanden und auch im Bereich der Moltkestraße weichen die Maße mit Breiten von 1,35 m deutlich von den Mindestmaßen ab.
Weiterer Handlungsbedarf für Fußgänger besteht bei der Querung der Straße. So ist die Mittelinsel auf Höhe der Reha-Klinik Rosenquelle mit ca. 1,80 m Breite deutlich zu schmal und genügt – u.a. wegen der Bushaltestelle oder der in unmittelbarer Nähe befindlichen Parkpalette Bachstraße - nicht den Anforderungen. Die signalisierte Querungsstelle im Bereich der Michaelsbergstraße hingegen ist zusätzlich noch mit einer Mittelinsel ausgestattet. Aus verkehrsplanerischer Sicht empfiehlt sich auf jeden Fall der Ausbau der Mittelinsel. Alternativ kann hier vollständig auf die Signalisierung verzichtet werden; die Mittelinsel muss dann in entsprechender Breite hergestellt werden
Verkehrszählung
Aktuelle Verkehrszählungen liegen für den betroffenen Bereich der Kurbrunnenstraße nicht vor. Daten aus dem Jahr 2002 weisen eine Gesamtbelastung von ca. 14.000 Kfz im Zeitraum zwischen 7 und 19 Uhr, bei ca. 700 Radfahrern auf. Das entspricht dem aktuellen modellierten DTV-Wert des städtischen Verkehrsmodells von ca. 20.000 KFZ/Tag. Eine aktuelle Verkehrserhebung ist beauftragt.
Planung
Aufgrund der Straßencharakteristik, der bestehenden Flächenverfügbarkeit und den oben beschriebenen Aufgabenstellungen ergeben sich überschaubare Planungsansätze. Aufgrund der Bedeutung für das Ortsbild wird – bis auf den Baum in unmittelbarer Nähe der Querungsstelle Rosenquelle - die Beibehaltung der Baumreihung am nördlichen Fahrbahnrand vorgeschlagen. Das bedeutet, dass sich die Verkehrsflächenaufteilung an der Breite der vorhandenen Fahrbahn von im Durchschnitt ca. 9,00 m Breite orientieren muss.
Vorgeschlagen wird, den Radverkehr als Fahrverkehr konsequent auf die Fahrbahn zu verlegen und dort adäquate Führungsformen anzubieten. Entsprechend kann durch die Verlagerung aus den Nebenanlagen Fläche für Fußgänger und den Baumschutz gewonnen wer-den. Dabei bleiben für den fließenden Verkehr auch weiterhin ausreichend Flächen – sowohl für den Längsverkehr als auch für die Abbiegebeziehungen – zur Verfügung.
Bei einer Berücksichtigung von Radfahrstreifen im Regelmaß von 1,85 m beidseitig, verbliebe eine 5,50 m breite Mittelfahrbahn, die für den hier vorhandenen Busverkehr unterdimensioniert wäre. Vorgeschlagen wird daher der Einsatz von Schutzstreifen, die im Bedarfsfall vom Kfz-Verkehr überfahren werden können. Denkbar sind Schutzstreifen von 1,50 m Breite als Regelmaß oder – angesichts der oben skizzierten Bedeutung der Wegeverbindung für den Radverkehr – auch mit einem komfortablen Maß von 1,75 m Breite. Die Querschnitte sind in den Anlagen dargestellt. Als Ergebnis der Beratung in der Verkehrsbesprechung wird die Variante mit 1,50m breiten Schutzstreifen und verbleibender Fahrbahn von 6,30 m wegen des Sicherheitsgewinns für die Radfahrer durch ausbleibende Ausweichmanöver sich begegnender Großfahrzeuge bevorzugt.
Anschlüsse an die vorhandenen Radverkehrsanlagen in der Friedrich-Ebert-Allee sowie im Bereich Normaluhr müssten entsprechend der dort vorhanden Radwegemarkierungen vor-genommen werden. Im Bereich der Dreiecksfläche Moltkestraße kann der Straßenraum er-weitert werden.
Die Nebenanlagen sollten als durchgängiger Gehweg gestaltet werden, der im Regelfall brei-ter als die Mindestgehwegbreite von 2,50 m ausgeführt werden sollte. Auch für die Baumfelder ergäbe sich dabei die Möglichkeit der Verbreiterung der Wurzelfelder.
Die Haltestellenbereiche müssen an die Anforderungen der Barrierefreiheit und auf die heutigen Standards der Busbedienung angepasst werden (Formbord, 22 m Haltestellenlänge).
Die vorhandenen Querungs-Mittelinseln werden auf ein Regelmaß von 2,50 m ausgebaut, die LSA an der Michaelsbergstraße wird zugunsten einer breiteren Querungs- Mittelinsel abgebaut. Im Bereich der Mittelinseln werden die Schutzstreifen für den Radverkehr unterbrochen.
Bauphasen
Die Umsetzung der Planung muss in Abstimmung mit den Baumaßnahmen der STAWAG geschehen und ist für 2017/18 zu erwarten.
Kosten und Finanzierung
Aus dem Haushaltsplan 2016 stehen für die Kurbrunnenstraße unter PSP-Element 5-120102-000-08700-300-1 auskömmliche Planungsmittel i.H.v. 45.200 € zur Verfügung; in der Liste der nach § 14 GemHVO zunächst nicht in den Haushalt aufgenommenen Maßnahmen sind weitere Mittel in Höhe von insgesamt 367.800 € aufgeführt.
Die haushaltsneutrale Einplanung der Maßnahme in den Haushalt wird auf der Basis der Ergebnisse der Ausbauplanung erfolgen.
Die Kurbrunnenstr. hat zum 31.12.2015 noch einen Restbuchwert von 151.199,51 €.
Aufgrund des Neubaus ist dieser um einen noch bestehenden Sonderposten in Höhe von 31.887,53 € zu reduzieren und gegen die allgemeine Rücklage auszubuchen. Dementsprechend ergibt sich eine Verschlechterung der allgemeinen Rücklage um 119.311,98 €.
Nach dem Neubau ist ein Buchwert in Höhe der Herstellungskosten zu veranschlagen, parallel zu den aus der Finanzierung entstehenden Verbindlichkeiten.
Für die Herstellung der Bushaltestellen sowie die baulichen Anpassungen für den Schutz-streifenausbau stehen ausreichende Mittel aus dem Sonderposten der Ablösezahlungen zur Verfügung.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die politische Beratung ist die Durchführung einer Bürgerinformation beabsichtigt. Verwertbare Ergebnisse der Anhörung fließen in die Ausbauplanung ein; ein Protokoll der Bürgerinformation wird dem Ausschuss in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellt.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen PSP-Element 5-120102-000-08700-300-1, Kurbrunnenstraße | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016* | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 45.200 | 45.200 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 45.200 | 45.200 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
PSP-Element 4-120102-056-2, Kurbrunnenstraße | ||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016* | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (4)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 77337
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=77337
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-05-25 FB 61_0475_WP17 Kurbrunnenstrasse_ An SAO.pdf
16.11.2024
10.0 MB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 15
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 29.09.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 23:36