29. September 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 3.4Öffentlich

Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)Modifizierung des Kragentarifs AVV/VRR

FB 61/0553/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Geulen teilt mit, es handle sich hierbei um eine Informationsvorlage, die mehr die Städteregion betreffe, die Stadt Aachen nur geringfügig.

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Tarifliche Angelegenheiten

Modifizierung des Kragentarifs AVV/VRR

Nachdem die umfangreichen Arbeiten zur Einführung der Tarifkooperation AVV/VRS für verbundraumüberschreitende Fahrten zwischen den Verkehrsgebieten des VRS und des AVV zum 01.01.2015 ihren Abschluss gefunden haben, haben die beiden Verbundgesellschaften AVV und VRR bereits im Jahr 2015 beraten, den bereits seit Jahrzehnten existenten Kragentarif AVV/VRR, der immer wieder in kleinen Bereichen den erforderlichen Gegebenheiten angepasst wurde, grundsätzlich zu modifizieren. Bedauerlicherweise hat sich eine Zeitverzögerung beim Ablauf der Arbeiten ergeben, da die für die Kalkulation eines modifizierten Kragentarifs notwenige Datenbasis lange Zeit nicht zur Verfügung stand.

So sind die beiden Verbundgesellschaften übereingekommen, dass der Kragentarif grundsätzlich

auf den tariflichen Grundlagen des AVV-Tarifs aufgebaut wird,

aus dem gesamten AVV-Gebiet heraus Anwendung finden wird,

maximal eine Kommune tief in das VRR-Verkehrsgebiet hineinragen wird,

Sonderregelungen abschaffen (z.B. VRR-Tarif auf der VRR-Linie 017) wird,

bestehende Job-Ticket- und Schülerverkehr-Regelungen ggf. beibehalten wird,

die Einnahmensituation der Verkehrsunternehmen nicht verschlechtern darf.

Für Fahrten über die grenznahen Gemeinde/Städte hinaus soll weiterhin der NRW-Tarif gelten, der infolge seiner „Ertüchtigung“ zu Beginn des Jahres 2017 auch von allen Busverkehrsunternehmen in NRW verkauft werden kann.

Die Verbundgesellschaft und die Verkehrsunternehmen im AVV sowie der VRR sind des Weiteren übereingekommen, mit den Untersuchungen zur Weiterentwicklung des Kragentarifs AVV/VRR die Ingenieurgruppe IVV Aachen (IVV) zu beauftragen. IVV hat die Arbeiten bereits aufgenommen; über die Ergebnisse wird zu gegebener Zeit berichtet.

Abstimmungsergebnis

einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-09-13 FB 61_0553_WP17 Tarifliche Angelegen SAO.pdf

20.11.2024

76.5 KB

Metadaten

TOP
Ö 3.4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 29.09.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:36