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Mietpreisgestaltung im städtischen Wohnhausbestand

FB 23/0266/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Deumens bemängelt die knappe Verwaltungsvorlage. Das Grundproblem ist, dass bezahlbarer Wohnraum knapp ist. Die Mietpreisgestaltung soll sich nicht am Mittelwert orientieren, dann sind die Mieten für Transferleistungsempfänger zu hoch. Städtische Wohnungen sollen nicht mit dem Ziel der Gewinnerzielung vermietet werden; er betont die soziale Verantwortung der Stadt. Er kritisiert, dass Einzelfallprüfungen und Befristung unangenehm sind.

Herr Poschmann fragt, ob es bei Mietverzichten zu Verlusten der gewoge kommt.

Herr Müller sagt aus, die Vorlage ist zwar knapp, aber inhaltlich ausreichend. Eine zeitlich befristete Mietreduzierung ist besser, als die Wohnung zu verlieren, dies muss als Chance für den Mieter gesehen werden. Eine Einzelfallprüfung sei vor diesem Hintergrund hinnehmbar.

Herr Schäfer fragt nach, bei wie vielen Wohnungen die gewoge den Mietverzicht ausgesprochen hat und in welchem Turnus eine Neuüberprüfung des Mietverzichts geplant ist.

Herr Bussen erläutert, dass die Miete in Aachen sozialverträglich gestaltet ist; die tatsächliche Miethöhe liegt in der unteren Spanne des Mietspiegels, wobei der Mietspiegel stetig steigt.

Widersprüche der Mieter gegen Mieterhöhungen kommen nur sehr selten vor, die Mieter akzeptieren die Mieterhöhungen in den überwiegenden Fällen. Die soziale Verantwortung der Stadt wird beachtet.

Herr Bussen differenziert zwischen den 5.500 Wohnungen der gewoge und den 2.800 städtischen Wohnungen. Zu den Wohnungen der gewoge kann er keine Aussagen machen. Bei den 2.800 städtischen Wohnungen löst die gewoge Probleme bei der Miethöhe im Einzelfall. Der Zeitraum der Befristungen wird dabei individuell festgelegt.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In der Sitzung am 24.09.15 wurde der Ausschuss über die Mietpreisgestaltung im städtischen Wohnhausbestand informiert. Im Schlussteil der Vorlage wurde erwähnt, dass die gewoge AG anbietet zu prüfen, ob ein geringer Anteil an Wohnungen dem städtischen Bestand von der Durchführung regelmäßiger Sanierungen ausgenommen werden kann, um dort z.B. die zeitlichen Abstände zwischen Mieterhöhungen zu verlängern (analog der Durchführung von Mindeststandards an Renovierungen).

Zwischenzeitlich haben Gespräche zwischen der Verwaltung und der gewoge AG zur Entwicklung des städtischen Wohnhausbestandes stattgefunden. Als Ergebnis wurden Kriterien für die Auswahl von Sanierungsobjekten im städtischen Wohnhausbestand festgelegt und dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss in der Sitzung am 05.04.16 vorgestellt. Es sollen möglichst gleichwertige Wohnverhältnisse für alle Mieter geschaffen werden.

Die Belegung der städtischen Wohnungen nach erfolgter Sanierung gestaltet sich zunehmend schwieriger. Die öffentlich geförderten Wohnungen werden nur mit Mietern belegt, die über einen Wohnberechtigungsschein verfügen; der überwiegende Teil dieses Personenkreises sind Transferleistungsempfänger. Die festgelegte Bewilligungsmiete stimmt je nach Konstellation (Größe der Wohnung, Belegung) nicht mit den angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) überein und wird von den Leistungsträgern nicht in voller Höhe übernommen. Um die Vermietung trotzdem zu ermöglichen, gestattet die Verwaltung der gewoge AG nach entsprechender Einzelfallprüfung, einen befristeten Mietverzicht auszusprechen. Damit ist gewährleistet, dass die Vergabe der Wohnungen an den berechtigten Personenkreis erfolgt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-09-07 FB 23_0266_WP17 Mietpreisgestaltung SAO.pdf

19.11.2024

93.4 KB

Metadaten

TOP
Ö 5
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie
Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Datum
Do., 29.09.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:35