29. September 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 3.2Öffentlich

Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)Anpassung NRW-Tarif ab 01.01.2017

FB 61/0548/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Geulen berichtet.

Er beantwortet anschließend Fragen des Herrn Fischer, des Herrn A. Müller und Anregungen des Herrn Schulz.

Es ergeht der folgende

Beschluss

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen des NRW-Tarifs zum 01.01.2017 in dem dargelegten Umfang zu.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen des NRW-Tarifs zum 01.01.2017 in dem dargelegten Umfang zu.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Tarifliche Angelegenheiten

Anpassung NRW-Tarif ab 01.01.2017

Seit dem Jahr 2005 erweitert der NRW-Tarif als landesweiter Tarif die nunmehr 8 regionalen Verbundtarife um Verbindungen zwischen den Verbundtarifräumen, wobei seit dem 01.01.2015 für Fahrten zwischen dem Verkehrsgebiet des VRS und des AVV der NRW-Tarif grundsätzlich durch den Verbundtarif des VRS ersetzt wurde. Zum letzten Fahrplanwechsel am 13.12.2015 wurde die den Relationspreis-Tickets zugrunde liegende Tarifsystematik weiterentwickelt, so dass neben einer Reihe von Modifizierungen nunmehr auch die ÖSPV-Unternehmen in NRW in die Lage versetzt werden sollten, Relationspreis-Tickets nach dem NRW-Tarif in den Fahrzeugen zu verkaufen. Nur sehr wenige der ÖSPV-Unter­nehmen NRW haben hieran Interesse gezeigt. Im Verkehrsgebiet des AVV beabsichtigen die Verkehrsunternehmen dies von der Einführung des elektronischen Fahrgeldmanagements im AVV und der Einführung des Produkt- und Kontroll-Moduls (PKM) abhängig zu machen.

Nach intensiver Beratung in den Landesgremien hat der Landesarbeitskreis „Nahverkehr NRW“ in seiner Sitzung am 21.06.2016 beschlossen, den lokalen Gremien eine Tarifanpassung des NRW-Tarifs in Höhe von durchschnittlich 2,6 % zur Beratung vorzuschlagen. Die Tarifübersicht ist in der Anlage 1 beigefügt.

Der Vollständigkeit halber sind der Vorlage in der Anlage 2 und 3 im Änderungsmodus mit Kommentaren auch die

–Tarifbestimmungen über den NRW-Tarif (gültig ab 01.01.2017) und die

–Beförderungsbedingungen für den NRW-Tarif (gültig ab 01.08.2016)

beigefügt.

Die Verkehrsunternehmen im AVV haben dem Tarifänderungsvorschlag einvernehmlich zugestimmt. Zur Weiterentwicklung des NRW-Tarifs im dargestellten Umfang ist eine Zustimmung aller 8 Kooperationsräume sowie der erlösverantwortlichen Partner erforderlich.

Abstimmungsergebnis

einstimmig bei 1 Enthaltung
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-09-02 FB 61_0548_WP17 Tarifliche Angelegen SAO.pdf

17.11.2024

1.5 MB

Metadaten

TOP
Ö 3.2
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 29.09.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:36