Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)Pauschales Anschluss-Ticket AVV/VRS/VRR ab 01.01.2017
FB 61/0549/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr von Hayn erklärt, seine Fraktion (Piraten) würde einem neuen Tarif nur zustimmen, wenn ein alter Tarif gestrichen wird, um den Tarifdschungel zu lichten. Als Beispiel nennt er das Museumsticket.
Herr Geulen erwidert, es gebe den Wunsch vieler Gruppen nach Sondertarifen. Man setze sich regelmäßig einmal im Jahr zusammen und überlege, welche Tarife gestrichen werden können. Das sei ein schwieriges Thema. Er werde das aber mitnehmen.
Auf die Frage des Herrn Schulz, wo das Anschlussticket erworben werden kann, beim Busfahrer oder online, antwortet Herr Geulen, Ziel sei es, dass es bei allen Unternehmen möglich ist. Dafür werde geworben.
Der Ausschuss fasst folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt der Einführung eines pauschalen Anschluss-Tickets „EinfachWeiterTicket“ oder der beschriebenen Alternative auf Basis des VRS-Tarifs zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Tarifliche Angelegenheiten
Pauschales Anschluss-Ticket AVV/VRS/VRR ab 01.01.2017
In den Landesgremien NRW wird bereits seit geraumer Zeit beraten, ein pauschales Anschluss-Ticket NRW-weit einzuführen, mit dem Inhaber einer Zeitkarte nach dem jeweiligen Verbund- oder NRW-Tarif sowie Inhaber von im jeweiligen Verbundgebiet netzweiten Kombi-Tickets die Möglichkeit erhalten, mittels eines pauschalen Anschluss-Tickets eine Anschlussfahrt in das gesamte NRW-Verkehrsgebiet zu machen. Eine vergleichbare Tarifierung ist zwar mit Einführung des NRW-Tarifs auch in der Art geschaffen worden, dass Anschluss-Tickets nach den Tarifkilometern des DB-Tarifs vertrieben werden; die Handhabung ist allerdings wenig transparent.
Vor dem Hintergrund der geplanten Einführung des Westfalentarifs Mitte nächsten Jahres ist es den westfälischen Akteuren derzeit aber nicht möglich, ein NRW-weites pauschales Anschluss-Ticket positiv zu begleiten, so dass nunmehr geplant ist, zunächst für die drei Verbundräume AVV, VRS und VRR für einen Pilotzeitraum von drei Jahren ein pauschales Anschluss-Ticket zum 01.01.2017 einzuführen. Die Einführung steht noch unter dem Vorbehalt einer einvernehmlich abzustimmenden Einnahmenaufteilung zwischen den drei Verbundräumen.
Da das neue Angebot aus vorgenannten Gründen nicht NRW-weit gültig sein kann, verbietet sich auch eine Produktbezeichnung, die den Begriff „NRW“ beinhaltet. Das neue Angebot wird daher unter der Bezeichnung „EinfachWeiterTicket“ vermarktet werden. Die Tarifbestimmungen und Tarifmerkmale sind in der Anlage aufgeführt.
Die VRS-Gremien haben ergänzend darüber beraten, dass, falls das „EinfachWeiterTicket“ landesweit keine Mehrheit findet, zur pauschalen Anschlusstarifierung zwischen VRS, AVV und VRR ein Anschluss-Ticket auf Basis des VRS-Tarifs eingeführt werden soll. Hiermit wären Anschluss-Tarifierungen zwischen AVV und VRS sowie VRS und VRR, nicht aber zwischen AVV und VRR möglich. Der gegenüber dem „EinfachWeiterTicket“ geringere Preis in geplanter Höhe von 5,50 €/Fahrt rechtfertigt dies jedoch. Im Rahmen anstehender Beratungen zur Modifizierung des Kragentarifs AVV/VRR sind dann weiterführende Überlegungen anzustellen.
Über die weiteren Beratungen im Landesarbeitskreis Nahverkehr NRW am 20.09.2016 wird in der Sitzung berichtet.
Die Verkehrsunternehmen im AVV haben vorgenannten Planungen zur Einführung eines pauschalen Anschluss-Tickets bereits grundsätzlich zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 77524
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=77524
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-09-02 FB 61_0549_WP17 Tarifliche Angelegen SAO.pdf
17.11.2024
251.5 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 3.3
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 29.09.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 23:36