Tarifliche Angelegenheiten (AVV-Beirat)Anpassung AVV-Tarif ab 01.01.2017
FB 61/0547/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Geulen (AVV) hält einen Vortrag anhand einer Präsentation, die auch als Anlage zu diesem TOP im Ratsinformationssystem einsehbar ist.
Einleitend stellt er fest, Tarifanpassungen seien ein schwieriges Thema. Der Verbund verdiene da kein Geld;die regionalen Unternehmen seien eher in einer defizitären Lage. Die Finanzierung müsse auf mehreren Schultern verteilt werden. Ziel sei es, kostendeckend zu arbeiten, wobei beim AVV die Kostendeckung unter dem Bundesdurchschnitt liege. Die Preise sollen deshalb in jährlichen Schritten moderat angepasst werden.
Bei der ASEAG seien die Preise bei den Einzeltickets nahezu unverändert geblieben; der Preis für die Monatskarte bei den Mobiltickets (Sozialtickets) solle allerdings um 2,20 €steigen.
Herr A. Müller spricht von einem jährlichen Ritual der Preiserhöhung. Das könne kein auf die Zukunft gerichtetes Handeln sein. Sinnvoll sei ein Moratorium. Er könne Herrn Geulen zwar verstehen, aber entscheiden müsse die Politik. Die Erhöhung des Sozialpreises „gehe gar nicht“. Die Linke habe sich für die Einführung des Sozialtickets für Personen, die Sozialleistungen erhalten, eingesetzt. Für einen Empfänger von Harz IV z. B., der mit einem Regelsatz von 404,00 € auskommen müsse und der vom Gesetzgeber ab 2017 nur 5,00 € mehr bekomme, sei eine Erhöhung der Preise schwer zu verkraften. Er appelliere an die Politik, besonders an die SPD, das nicht zu beschließen.
In Bezug auf das Pilotprojekt zum Seniorentarif in Heinsberg begrüßt er zwar die Aufhebung der 9.00 Uhr Grenze, kritisiert aber die Anhebung der Altersgrenze auf 63 Jahre. Er stellt eine Frage zum Jobticket.
Herr Schulz teilt mit, die SPD Fraktion sei natürlich nicht glücklich über die Tariferhöhungen. Es stelle einen Konflikt dar. Man könne es sich nicht so einfach machen wie die Linke, sondern müsse das Gesamte sehen und dabei alles – auch das Mobilticket – einbeziehen.Er habe im letzten Jahr beantragt, eine automatische Erhöhung des Sozialtickets ab dem 01.01.2017 nicht zu beschließen, sondern dann erneut zu prüfen. Man werde bei der Landtagsfraktion darauf drängen, den Zuschuss zu erhöhen.
Er begrüßt das geplante EinfachWeiterTicket und stellt eine Frage zum Anschlussticket für Bahnfahrten. Seine Fraktion werde dem Beschlussvorschlag ansonsten zustimmen.
Frau Breuer schließt sich den Ausführungen des Herrn Schulz an. Sie betont, dass es keine Freude mache und man sich auch keine Freunde damit mache, jedes Jahr Erhöhungen zu beschließen. Die Erhöhungen seien aber gering; das gelte ebenfalls für das Sozialticket, welches man in Relation zu den Menschen sehen müsse, die knapp über dem Sozialhilfesatz liegen.Das Geld könne eben nur einmal verteilt werden. Man sollte es nicht so schwarzsehen und könne in Aachen stolz auf die ASEAG und die ÖPNV-Leistungen sein.
Auch Herr Fischer kritisiert das jährliche Preiserhöhungsritual. Man müsse vielmehr über ein neues Finanzierungsmodell nachdenken; die Politik müsse sich Handlungsspielräume verschaffen. Dieser Vorschlag der Grünen mit einem entsprechenden Antrag sei geschoben worden. Er bitte die Verwaltung aber dringend, eine Vorlage hierzu zu erstellen, er hoffe für das nächste Jahr.
Ein Problem sei das subjektive Empfinden in der Bevölkerung über die Gegenleistung: z. B. überfüllte Busse, fehlende Tarifkenntnisse der Busfahrer. Auch hier müsse man ansetzen. Was dringend benötigt werde, sei nicht nur ein EinfachWeiterTicket, sondern es müsse der Verkauf aller Tickets in jedem Bus möglich sein.
Seine Fraktion werde aber dem Beschlussvorschlag zustimmen.
Herr Lindemann bemerkt, man könnte den Eindruck haben, es gehe der ASEAG nur um Preiserhöhung. Er sei im Internet auf eine Umfrage gestoßen. Demnach stehe bei den Kunden an 1. Stelle Zeitgewinn und Pünktlichkeit, die Kosten stünden erst an 7. Stelle. Bei einer anderen Umfrage stehe der Preis an 6. Stelle. Es gehe den Kunden also um Qualität. Deshalb sollte man über Flexibilität nachdenken, siehe Cambio, Velocity, oder aus dem Busnetzgutachten das Thema Y-Linien. Auch Pünktlichkeit sei ein wichtiges Thema. Man sollte alsodie ASEAG in die Lage versetzen, an der Qualität zu arbeiten. Deshalb sei eine Preiserhöhung notwendig.
Herr Blum knüpft an die Aussage des Herrn Schulz an, dass es niemandem Freude mache, Preiserhöhungen zu beschließen, aber sie seien unvermeidbar. Es sei keine besonders schöne Angelegenheit. Er gebe Herrn Müller zwar im Prinzip Recht, es sei ihm aber wohler, wenn dieser gleichzeitig Lösungen anbieten würde.
Er wünsche sich eine bessere Förderung des ÖPNV auch von höherer Stelle; die Zuschüsse ließen zu wünschen übrig.In Bezug auf die Busfahrer könne er die indirekte Kritik des Herrn Fischer bestätigen. Er wünsche sich, dass diese besser informiert würden.
Herr Geulen beantwortet zunächst die Fragen zum Jobticket und Anschlussticket. Zur Kritik über Busfahrer teilt er mit, er wisse von vielen Schulungen bei der ASEAG; er nehme das aber trotzdem mit.
Im Rahmen der Digitalisierung arbeite man an Verbesserungen beim Ticketverkauf. Sowohl über Handy als auch an Automaten sollen alle Tarife abrufbar werden, auch wenn dies zurzeit noch ein schwieriges Thema sei.
Die ASEAG habe eine Umfrage gemacht. Hierin seien auch Qualitätsaspekte enthalten, die im Ausschuss vorgeschlagen wurden.
Herr A. Müller erklärt, das Thema Sozialticket sei zwar keine Frage der ASEAG, sondern gehöre zur Armutsdebatte. Dennoch beantrage er, das Sozialticket aus dem Preisanstieg herauszunehmen.
Zunächst lässt der Vorsitzende Herr Ferrari über den Antrag des Herrn A. Müller abstimmen, das Mobilitätsticket aus dem Beschluss über Anpassungen von AVV-Tarifen herauszunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt bei 1 Zustimmung
Der Ausschuss fasst dann folgenden
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen des AVV-Tarifs zum 01.01.2017 in dem dargelegten Umfang zu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Tarifliche Angelegenheiten
Anpassung AVV-Tarif ab 01.01.2017
Die Verbundgesellschaft hat den im Gesellschaftsvertrag festgeschriebenen politischen Auftrag, den Verbundtarif unter Berücksichtigung der verkehrspolitischen Leitlinien des Zweckverband AVV, der Kostenentwicklung, den Marktanforderungen sowie der Interessen der im Verbundraum tätigen Verkehrsunternehmen möglichst kostendeckend zu gestalten, jährlich zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Des Weiteren besteht seit geraumer Zeit die Anforderung, die Nutzerfinanzierung zu stärken und die öffentlichen Haushalte zu entlasten. Vor diesem Hintergrund wird von Seiten der Verbundgesellschaft festgestellt, dass der Kostendeckungsgrad der kommunalen Verkehrsunternehmen im AVV droht, immer weiter zu sinken, was bedingt ist durch die Tarifabschlüsse im öffentlichen Dienst, die notwendigen Investitionen in die Infrastruktur (z. B. Einführung eines elektronischen Fahrgeldmanagements) und mittelfristig auch wieder ansteigende Treibstoffkosten. Fahrgeldeinnahmen stellen dabei einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung eines qualitativ hochwertigen Nahverkehrs dar. Die Verbundgesellschaft verfolgt daher bereits seit vielen Jahren die Strategie, den Verbundtarif in jährlichen Schritten moderat anzupassen.
Die vorgeschlagene Tarifanpassung zum 01.01.2017 liegt bei durchschnittlich rd. 2,5 % und damit auf dem Niveau des Vorjahres.
Mit den Verkehrsunternehmen im AVV wurden die nachstehend aufgeführten Preistabellen einvernehmlich abgestimmt. Zusätzlich zu der vorgeschlagenen Tarifanpassung wurden eine Reihe kleinerer Modifikationen im AVV-Tarif vorgenommen.
Im Einzelnen sind die Tarifmaßnahmen im AVV zum 01.01.2017 und deren finanzielle Auswirkungen in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt und stellen sich wie folgt dar:
1. Bartarif
Es ist beabsichtigt, sowohl die Einzelfahrausweise für Erwachsene als auch für Kinder einschl. der 4Fahrten-Tickets und der Kurzstreckentarife in der StädteRegion Aachen (Flugs-Ticket) und in den Kreisen Düren und Heinsberg (Kurzstreckenzone) nach 2015 und 2016 auch im Jahr 2017 nahezu unverändert zu belassen mit dem Ziel, Gelegenheitsfahrgäste einen Anreiz zu geben, das ÖPNV-System zu nutzen. Das erst zum 01.01.2015 eingeführte pauschale AVV-Anschluss-Ticket sowie der City-Tarif Düren und das City-XL-Ticket in Aachen bleiben preislich ebenfalls unverändert.
Es hat sich allerdings in den letzten beiden Jahren herausgestellt, dass die Handhabung einzelner Preise, die auf 5 Eurocent enden, u. a. infolge der Vorhaltung von entsprechendem Wechselgeld aufwändig ist. Auf Wunsch der Verkehrsunternehmen ist daher vorgesehen, die Preise bei Einzelfahrscheinen für Erwachsene in den Preisstufen 1 und 2 um 0,05 € auf 2,70 € bzw. 3,60 € und bei den Einzelfahrscheinen für Kinder in der Preisstufe 1 um 0,05 € auf 1,50 € anzupassen. Angesichts der landes- und europaweiten Diskussion, zukünftig ggf. gänzlich auf „Kupfergeld“ zu verzichten, geht o. a. Maßnahme in die richtige Richtung.
Es sei des Weiteren darauf hingewiesen, dass zur Unterstützung der Mobilität mit dem Fahrrad auch die Tarife für die Fahrradmitnahme als Einzel- und als Tages-Ticket unverändert bleiben.
2. Tages-Tickets
Auch die Preise der Tages-Tickets für eine Person und als Minigruppen-Ticket sollen zum 01.01.2017 bis auf eine Ausnahme unverändert bleiben. Lediglich das Minigruppen-Ticket für das Stadtgebiet Aachen soll um 0,40 € auf 9,90 € mit der Absicht angehoben werden, mittelfristig das gleiche Preisniveau wie in Preisstufe 1, die für jede andere Stadt oder Gemeinde im AVV-Verkehrsgebiet gilt, ohne ein vergleichbares Verkehrsangebot wie in Aachen zu haben, zu erreichen. Eine unveränderte Preisstellung für das euregioticket konnte auch mit den Partner in der Euregio Maas-Rhein und dem Kreis Euskirchen bzw. der VRS GmbH vereinbart werden.
3. Zeitkarten-Tarife für Erwachsene
Die Anpassung bei den Zeitkartentarifen beträgt durchschnittlich 3,1 % und bewegt sich somit leicht unter dem Vorjahresniveau. In einzelnen Tarifsegmenten ergeben sich allerdings durchaus Unter- und Überschreitungen des vorgenannten Anpassungssatzes. Es sei darauf hingewiesen, dass die Preisstellung für die City-Monatskarte Düren wie im Bartarif unverändert bleibt.
Bei den Mobil-Tickets in der StädteRegion Aachen und in den Kreisen Düren und Heinsberg ist angesichts der weiterhin unbefriedigenden Situation der Bezuschussung durch das Land NRW, trotz deren landesweiten Aufstockung für die Jahre 2016 und 2017 – und somit bis einschließlich des Jahres der nächsten Landtagswahl – um jeweils 10 Mio. €, eine Einnahmenunterdeckung zu verzeichnen, die eine kontinuierliche Preisanpassung auch in diesem Preissegment um 2,20 €/Monat (StädteRegion Aachen) bzw. 2,00 €/Monat (Kreise Düren und Heinsberg) erforderlich macht. Gutachterliche Untersuchungen haben ergeben, dass vorgenannte Preisanpassungen das Einnahmendelta allerdings immer noch nicht auffangen können.
Es sei in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass von Seiten des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW mit Schreiben aus Juni 2016 darauf hingewiesen wurde, dass „Drittmittel, die … den Verkehrsunternehmen zufließen, um die sogenannten Sozialtickets mitzufinanzieren, in der Regel nicht als Fahrgeldeinnahmen i. S. d. § 148 Abs. 2 SGB IX anerkannt werden (können)“. In vorgenanntem Gesetz sind die Ausgleichzahlungen für die Beförderung von behinderten Menschen geregelt, die die Verkehrsunternehmen auf Antrag erhalten. Da sich diese Ausgleichszahlungen nach dem Anteil der Beförderung behinderter Menschen an dem Anteil der Beförderung nicht behinderter Menschen und an den erzielten Fahrgeldeinnahmen richtet, verlieren die Verkehrsunternehmen aufgrund der nicht mehr zu berücksichtigenden Fahrgeldersatzleistungen (Drittmittel) für die Mobil-Tickets neben ursächlichen Fahrgeldeinnahmen weitere rd. 100 T€/Jahr an Zuschüssen gem. SGB IX für die Beförderung von behinderten Menschen.
4. Tarife für Senioren
In Bezug auf die Tarifierung für Senioren sind die Verkehrsunternehmen im AVV übereingekommen, vor einer eventuellen Modifizierung der Senioren-Tarife, die mit dem Aktiv-ABO und dem Aktiv-Duo eine hohe Akzeptanz im AVV haben, ein Pilotprojekt für Senioren im Kreis Heinsberg zu starten. Hier soll vor allem der Wegfall der 9.00 Uhr-Reduktion und eine Anhebung des Alters der Bezugsberechtigten „im Feldversuch“ praktisch erprobt werden, mit dem Ziel, die Ergebnisse nach Ablauf des zweijährigen Pilotprojektes ggf. im gesamte AVV-Gebiet anzuwenden. Die Tarifmerkmale des Senioren-Tarifs in Heinsberg sind in der Anlage 3 aufgeführt.
Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass das Ferien-Ticket für Senioren ab den Osterferien 2017 infolge fortlaufend sinkender Verkaufszahlen nicht mehr angeboten wird, womit der AVV auch den landesweiten Bestrebungen einer Vereinheitlichung der Tariflandschaft entgegenkommt. In 2015 sind in den Sommerferien und in den „kleinen Ferien“ zusammen jeweils nur noch rd. 300 Tickets verbundweit verkauft worden.
5. AVV-Job-Ticket und AVV-Firmen-Ticket
Die Tarife des solidarisch zu finanzierenden AVV-Job-Tickets sollen im Rahmen der übrigen Tarifanpassungen der Zeitkarten für Erwachsene angepasst werden. Gleiches gilt für die Ergänzungs-Tickets zu Job-Tickets des VRS und des VRR.
Die Tarife des fakultativ zu finanzierenden AVV-Firmen-Tickets, über das in der letzten Sitzung des Aufsichtsrates am 29.06.2016 beraten wurde, richten sich nach den Preisen der Monatskarten im Abonnement für Erwachsene und werden weiterhin mit 5,0 %, 7,5 % bzw. 10 % rabattiert.
Der VRR seinerseits hat über die Tarife der Ergänzungs-Tickets zu AVV-Job- und -Firmen-Tickets noch Beratungsbedarf. Der VRS wird im Rahmen seiner Tarifanpassung zum 01.01.2017 in Höhe von durchschnittlich 1,2 % das Ergänzungs-Ticket zum AVV-Job- und -Firmen-Ticket um 1,10 €/Monat auf 88,80 €/Monat anheben.
6. Zeitkarten für Schüler
Die Fahrpreise für Schüler im Tarifsegment School&Fun-Ticket bleiben bis auf das Ticket für Selbstzahler unverändert, da der Gesetzgeber trotz vielfältiger Bemühungen aus der ÖPNV-Branche nicht zu einer Gesetzesänderung bereit ist, die zulassen würde, auch die Eigenanteile beim School&Fun-Ticket für Anspruchsberechtigte der übrigen Preisstellung im AVV adäquat anzupassen. Der Preis des School&Fun-Ticket für Selbstzahler soll um 1,00 € auf 28,50 €/Monat – gültig im gesamten Verbundgebiet und in allen AVV-Verkehrsmitteln ohne zeitliche Einschränkung – angepasst werden.
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (3)
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Technische Details
ID: 77525
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=77525
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-09-02 FB 61_0547_WP17 Tarifliche Angelegen SAO.pdf
17.11.2024
756.3 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 3.1
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
- Gremium
- Mobilitätsausschuss
- Datum
- Do., 29.09.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 23:36
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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