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Wirtschaftsplan der Volkshochschule Aachen 2017

E 42/0056/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Ratsherr Pilgram weist darauf hin, dass im für die VHS zuständigen BetriebsausschussTheater und VHS seitens der Verwaltung mitgeteilt wurde, dass die im Wirtschaftsplan beschriebenen Betriebskostenzuschüsse der Stadt um die Auswirkungen der Tariferhöhung 2016/2017 aufgestockt würden. Er bitte um Bestätigung seitens der Stadtkämmerin.

Zudem sei im Betriebsausschuss eine erweiterte Protokollerklärung beschlossen worden, nach der seitens der Stadtkämmerin die Übernahme von Tarifsteigerungen auch für kommende Tarifrunden zugesagt werden solle.

Frau Grehling erwidert hierzu, dass die Erhöhung der Betriebskostenzuschüsse aller Eigenbetriebe um die jeweiligen Auswirkungen der Tarifergebnisse 2016/2017 Bestandteil des Haushaltsplanentwurfes 2017 seien. Aktualisierte Wirtschaftspläne könnten jedoch noch nicht vorgelegt werden, da die erhöhten Zuschüsse noch nicht Bestandteil der mittelfristigen Planung des gültigen durch den Rat beschlossenen Haushalts 2016 seien. Insofern seien die Zuschüsse im Haushalt noch nicht rechtskräftig erhöht. Vielmehr seien die Erhöhungen wie im Entwurf vorgesehen noch Gegenstand der Haushaltsplanberatungen, sodass eine Berücksichtigung im Wirtschaftsplan zum jetzigen Zeitpunkt nicht beschlussfähig sei.

Des Weiteren stellt sie klar, dass sie keine generelle Übernahmeerklärung abgeben werde, da damit der Zweck der Eigenbetriebe, wirtschaftlich mit den Ressourcen, auch den Personalressourcen, umzugehen, verfehlt werde, wenn der Betrieb seine Wirtschaftlichkeit generell über Zuschusserhöhungen garantiert hätte.

Ergänzend führt sie in diesem Zusammenhang aus, dass auch die in den Eigenbetrieben vorhandenen Rücklagen nicht zur Finanzierung von gewünschten Mehrleistungen dienen dürften, sondern eine Absicherung für unterjährig auftretende Risiken darstellen. Sofern die Rücklage nicht mehr zu diesem Zweck, sondern zur Finanzierung von gewünschten Mehrleistungen diene, deren Auswirkungen aufgrund einer generellen Übernahmeerklärung ohnehin durch den städtischen Haushalt getragen werden müssten, so könne die Rücklage auch im Sinne mangelnder Zuschussbedürftigkeit vom Betriebskostenzuschuss haushaltsverbessernd abgezogen werden.

Die nach Abschluss der Haushaltsplanberatungen feststehenden Zuschusserhöhungen führten auch nicht dazu, dass der Wirtschaftsplan nachträglich noch einmal angepasst werden müsste, da sie eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation gegenüber der Planung bedeuten. Sofern aus der Übernahme der Auswirkungen der Tarifsteigerungen heraus ein positives Jahresergebnis erwirtschaftet werden könne, so solle dies zur beschriebenen Risikoabsicherung in den Folgejahren der Rücklage zugeführt werden.

Ratsfrau Plum erklärt, dass die Protokollerklärung des Betriebsausschusses aus der betriebspolitischen Sicht sicherlich nachzuvollziehen sei, auch wenn er ihr nicht bekannt sei. Aus finanzpolitischer Sicht müssten jedoch die Konsequenzen für den städtischen Haushalt bedacht werden, die eine generelle Übernahmeerklärung aus dem städtischen Haushalt nicht zuließen.

Grundsätzlich seien die Eigenbetriebe und die Kernverwaltung gleich zu behandeln, sodass die Auswirkungen der Tarifsteigerungen 2016/2017 durch den städtischen Haushalt wie im Entwurf vorgesehen aufzufangen seien. Eine generelle Zusage auch für folgende Tarifrunden sei damit aber nicht verbunden.

Sie betont in diesem Zusammenhang, dass seitens der VHS deutliche Konsolidierungsanstrengungen vorgenommen würden.

Ratsherr Pilgram wiederholt, dass seitens des Betriebsausschusses die Forderung nach einer Zusage, dass die Zuschüsse auch den zukünftigen Tarifergebnissen angepasst würden, im Protokoll festgehalten worden sei. Zudem bittet er um Aufnahme der vorgesehenen Zuschusserhöhungen in die Niederschrift.

Aufgrund der Ergebnisse der Strukturkommission seien erhebliche Einsparungen insbesondere im Personalbereich erfolgt. Trotzdem seien die Erträge der VHS aufgrund der Lage am Bushof weiter rückläufig, sodass Zuschusserhöhungen auch in den Folgejahren unumgänglich seien. Er beantrage entsprechend der Vorgehensweise im Betriebsausschuss, dass auch der Finanzausschuss eine Protokollerklärung aufnehme, nach der die Stadtkämmerin eine Zusage tätigen solle, nach der auch in Folgejahren beschlossene Tarifsteigerungen zuschusserhöhend berücksichtigt würden.

Frau Grehling bestätigt, dass die Konsolidierungsanstrengungen der VHS dankenswerterweise deutlich erkennbar seien. Daher habe sie auch die Erhöhung der Zuschüsse in der vollen Höhe der Auswirkungen der Tarifergebnisse berücksichtigt. Alternativ hätte der Zuschuss auch nur bis zur Höhe des Jahresverlustes angehoben werden können.

Bezüglich der beantragten Protokollerklärung gibt sie außerdem zu bedenken, dass eine solche Zusage im Sinne der Gleichbehandlung der Eigenbetriebe auch für die übrigen Eigenbetriebe gelten müsse. Dies könne der städtische Haushalt nicht dauerhaft zusichern. Außerdem würden die Eigenbetriebe auch im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung mit dem Kernhaushalt gleich behandelt, da in beiden Fällen weitere jährliche Tarifsteigerungen in den Folgejahren in Höhe von 1 % berücksichtigt seien.

Ratsherr Schmitz bestätigt, dass eine Übernahme zunächst nur für die Auswirkungen der abgeschlossenen Tarifsteigerung 2016/2017 gelten könne. Eine generelle Zusage auch für Folgejahre stelle eine unzulässige Bindung künftiger Stadträte dar. Er befürworte auch die Gleichbehandlung der Eigenbetriebe mit dem Kernhaushalt.

Ratsherr Pilgram erwidert, dass die Eigenbetriebe strukturell sehr unterschiedlich seien. So sei die VHS hinsichtlich des Standes der Konsolidierungen sicherlich führend. Im Kulturbetrieb sehe er noch Konsolidierungspotential, dass nicht realisiert werde. Dies habe sich auch in der Strukturkommission der Museen gezeigt. Die beantragte Zusicherung auch über die aktuelle Tarifsteigerung hinaus sei für die Eigenbetriebe aus Gründen der Planungssicherheit für die mittelfristige Finanzplanung notwendig.

Ratsherr Deumens bestätigt, dass die geforderte Zusicherung inhaltlich sicherlich wünschenswert sei. Die Ausführungen von Frau Grehling gegen eine derartige Zusicherung seien jedoch überzeugend. Er bittet um Bestätigung, dass trotz der abweichenden Ausweisung des Betriebskostenzuschusses im Wirtschaftsplan und im Haushaltsplanentwurf ein Beschluss möglich sei.

Frau Grehling bestätigt dies. Eine Abweichung sei insbesondere unschädlich, da es sich um Verbesserungen handle. Im Übrigen würden Anpassungen der Betriebskostenzuschüsse im Haushaltsplan auch ohne Anpassung des Wirtschaftsplans gem. der Betriebssatzungen stattfinden, wenn diese nicht erfolgsgefährdend seien. Als Beispiel nennt sie die neutrale Anpassung aufgrund der Abrechnung der Beamtenkosten und der zugehörigen Erstattung.

Ratsherr Pilgram fordert, dass die Kultur in der Stadt Aachen ihre Strukturen unter Berücksichtigung der Finanzierbarkeit anpassen müsse. Er bittet um Abstimmung des Antrags zur Aufnahme der Protokollerklärung,nach der die Stadtkämmerin eine Zusage tätigen solle, nach der auch in Folgejahren folgende Tarifsteigerungen zuschusserhöhend berücksichtigt würden.

Der Ausschussvorsitzende stellt den Antrag zur Aufnahme der Erklärung zur Abstimmung.

Der Finanzausschuss lehnt die Aufnahme der Erklärung in die Niederschrift mehrheitlich mit 2 Gegenstimmen und ohne Enthaltungen ab.

Anmerkung der Verwaltung:

Die voraussichtlichen Auswirkungen der Tarifsteigerungen 2016/2017 in Höhe von 162.000 Euro wurden zuschusserhöhend vollständig berücksichtigt. Insofern kann bei entsprechendem Haushaltsbeschluss der Jahresverlust in Höhe von 83.300 Euro der VHS vermieden und stattdessen ein positives Jahresergebnis in Höhe von 78.700 Euro erwirtschaftet und der Rücklage zugeführt werden.

Beschluss

Der Finanzausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage des Entwurfs des Wirtschaftsplanes der Volkshochschule 2017 unter Berücksichtigung der für den Haushaltsplanentwurf zugesagten Zuschusserhöhung aufgrund der Tarifergebnisse 2016/2017 und der damit verbundenen Verbesserung unter Vorbehalt der späteren Haushaltsverabschiedung gemäß § 7 Abs. 11 der Satzung der Volkshochschule Aachen einstimmig und ohne Enthaltungen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschuleempfiehlt gemäß § 7 Abs. 4 und 11sowie § 12 Abs. 2 der Satzung der Volkshochschule Aachen dem Rat der Stadt Aachen den Entwurf des Wirtschaftsplanes der Volkshochschule 2017 entsprechend der Verwaltungsvorlage festzustellen.

Gleichzeitig nimmt der Betriebsausschuss Theater und Volkshochschule die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2017 bis 2021 zur Kenntnis.

  1. Der Finanzausschuss nimmt die Verwaltungsvorlage des Entwurfs des Wirtschaftsplanes der Volkshochschule 2017 gemäß §7 Abs. 11 der Satzung der Volkshochschule Aachen zur Kenntnis
  2. Auf Empfehlung des Betriebsausschusses Theater und Volkshochschule und nach Kenntnisnahme durch den Finanzausschuss stellt der Rat der Stadt Aachen gemäß § 7 Abs. 11 der Satzung der Volkshochschule Aachen den Wirtschaftsplan der Volkshochschule 2017 fest.

Gleichzeitig nimmt der Rat der Stadt Aachen die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2017 bis 2021 zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Allgemeines

Der Entwurf zum Wirtschaftsplan 2017 umfasst

- den Erfolgsplan

- den Vermögensplan

- die Stellenübersicht.

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2017 – 2021 ist beigefügt.

Im Wirtschaftsjahr 2017 weist der Entwurf des Wirtschaftsplaneseinen Fehlbetrag in Höhe von 83.300 EUR auf, der aus den tariflichen Erhöhungen resultiert.

Das Jahr 2015 schließt voraussichtlich mit einer Unterdeckung in Höhe von 56.145 Euro ab. Es ist keine Rücklage mehr vorhanden. Ein Ausgleich des Verlustes wird in die Forderungen an die Stadt Aachen gebucht. Der tatsächliche Ausgleich des Fehlbetrages 2015 wird laut der städtischen Finanzsteuerung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

Die Volkshochschule hat in 2015 den ersten Teil des Reorganisationsprozesses umgesetzt, indem der pädagogische Bereich umstrukturiert wurde. Ziel ist eine strukturelle und finanzielle Basis für die Sicherstellung der Zukunft. In vier Programmbereichen leiten zunächst Teams, die sich durch den demografischen Wandel verkleinern. So kann ein Wissenstransfer der ausscheidenden Mitarbeitenden an verbleibende Mitarbeitende stattfinden. Die Zahl der Programmbereichsleitungen wird durch Verrentung bzw. Pensionierung mittelfristig reduziert. Eine Reorganisation der Verwaltung ist in der Erarbeitung und für 2016 vorgesehen. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Wirtschafsplanes sind die verlässlichen Vereinbarungen mit der Politik zur Reorganisation und zur Höhe des städtischen Zuschusses, um die Volkshochschule zu konsolidieren und finanziell abzusichern.

Die Volkshochschule wird sowohl durch Akquisition neuer Projekte und vorsichtigen Umgang mit Aufwendungen auf der einen Seite als auch durch den Umstrukturierungsprozess unter Berücksichtigung des demografischen Wandels auf der anderen Seite ihr Ziel verfolgen, mittelfristig das strukturelle Defizit bzw. das Risikoportal zu schließen und wieder Rücklagen zu bilden.

Der Wirtschaftsplan 2017 enthält ein Risikoportal in Höhe von ca. 344 TEUR. Tarifliche Erhöhungen sind eingeplant, führen aber zu dem o.g. Fehlbetrag. Diese, ebenso wie steigende Kosten im Sachhaushalt durch Preisanstiege, führen zu einem größeren Risikoportal. Die Volkshochschule ist weiterhin intensiv aktiv bei der Akquisition von Drittmitteln in diversen Förderprogrammen des Landes, des Bundes und der EU, z. B. Maßnahmen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Die Programmbereiche optimieren ihr Angebot kontinuierlich und planen verstärkt zusätzliche Maßnahmen, um das Defizit aufzufangen. Die Planung von Mehrerträgen durch eine Erweiterung des Programmangebotes zur Gewinnung neuer Teilnehmendenkreise und durch abgestimmte Maßnahmen in den Programmbereichen ist mit Risiken verbunden, die in enger Abstimmung mit den Programmbereichsleitenden im Laufe des Jahres 2017 fortlaufend analysiert und bewertet werden, damit nachgesteuert werden kann. Ausgewiesen sind im Risikomanagement kalkulierte Teil-nehmendenbeträge für Kurszusatzangebote, Firmenkurse und Projektmittel in den verschiedenen Programmbereichen.

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2017 bis 2021 spiegelt ein abgestimmtes fünfjähriges modulares Konzept wieder, das zum Ziel hat, das Risikoportal schrittweise zu schließen.

Zur Erreichung dieses Ziels wird davon ausgegangen, dass der Personalaufwand für die unbefristet Beschäftigten mittelfristig abgesenkt wird in den Folgejahren die Erträge und Aufwendungen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen.

Hier ist anzumerken, dass die Finanzierung über Drittmittel (Projektmarkt) unsicher ist; der Plan ist daher in diesem Punkt mit Risiken behaftet. Es gibt keine Rücklagen mehr, die eine negative Entwicklung auffangen könnten. Die neue Struktur soll zu einem ausgeglichenen Haushalt und mittelfristig zum Aufbau von Rücklagen sorgen.

Voraussetzung für den Erfolg dieses Konzepts ist, dass sich die derzeitigen Rahmenbedingungen nicht negativ verändern und weitere tarifliche Erhöhungen ab dem Jahr 2017 nicht durch die Volkshochschule finanziert werden müssen.

Die Erläuterungen im Einzelnen zum

Erfolgsplan

Erträge

Zu 1) bis 3)

Diesen Positionen liegt eine vorsichtige Kalkulation zu Grunde, die sich seit Jahren bewährt hat. Die Teilnehmendenerträge werden im Hinblick auf die derzeitige Entwicklung reduziert.

Es wird erwartet, dass die Landeszuweisungen in fast gleicher Höhe fließen werden.

Zu 4)

Die Drittmittelfinanzierung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) wird in 2017 weiter rückläufig sein, und die Volkshochschule wird nur durch zusätzliche Projektakquisition den geplanten Ansatz erreichen. In allen Programmbereichen der Volkshochschule werden zusätzliche Maßnahmen bzw. Projekte geplant mit dem Ziel, Mehrerträge zu erwirtschaften. Z. B. werden die zusätzlichen Fördertöpfe für Projekte zur Eingliederung von Flüchtlingen berücksichtigt. Im Rahmen des Risikomanagements werden die damit verbundenen Risiken definiert, klassifiziert, bewertet, überprüft und über ein engmaschiges Controlling zwischen den Programmbereichsleitenden und der Leitung gesteuert.

Aufwendungen

Zu 1)

Der Ansatz beim Personalaufwand beinhaltet, neben Versorgungs- und Versicherungsaufwendungen, im Wesentlichen die Personalkosten. Hierzu gehören auch die Personalkosten, die durch Drittmittel finanziert sind und deren befristete Aufstockung für zusätzliche Projekte notwendig ist. Der Einstellungsstopp in der Volkshochschule liefert einen weiteren Beitrag zur Absenkung der Aufwandsseite. Die tariflichen Erhöhungen für 2017 sind enthalten.

Zu 2)

Der höhere Ansatz dieser Position ist durch die Einrichtung zusätzlicher Integrationskurse des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit erforderlich und wird durch entsprechende Erträge in der Position Drittmittel gedeckt.

Zu 4)

Die Heizungskosten wurden, wegen des milden Winters, nach unten korrigiert. Jedoch ist in den Gebäuden der Volkshochschule (Peterstraße und Sandkaulbach) der Energieverbrauch hoch, weil die energetische Substanz sehr gering ist. Außerdem werden keine Kosten mehr für die Räumlichkeiten in der Theaterstraße anfallen, weil der Vertrag inzwischen gekündigt wurde.

Zu 5)

Der Gebäudereinigungsdienst hat angekündigt, dass seine Personalkosten wegen eines Tarifabschlusses erhöht werden.

Zu 8)

In dieser Position sind auch weiterzuleitende Drittmittel an Kooperationspartner enthalten, die separat ausgewiesen sind.

Zu 9)

Die Aufwendungen stehen im direkten Zusammenhang mit der Position 2 bei den Erträgen.

Zu 13)

Der erhöhte Ansatz ist zurückzuführen auf zusätzliche Aufwendungen für den Angestelltenlehrgang I des Studieninstituts für Kommunale Verwaltung, der von zwei Mitarbeiterinnen aus der Volkhochschule besucht wird.

Zu 15)

Hierzu gehörten auch die Kosten der externen Anmietung der Theaterstraße, die in 2016 beendet wurde.

Städtischer Zuschuss

Der geplante Bedarf an städtischem Zuschuss in Höhe von 4.069.600 € für 2017 beinhaltet die Verrechnungen des VKB (Verwaltungskostenbeitrags), der Pensionsrückstellungen und der (nicht) disponiblen Personalkosten, aber keine tariflichen Erhöhungen für den Personalaufwand. Somit steht der städtische Zuschuss bei 45,6 % des Gesamtumsatzes (im Jahr 2000 betrug er noch 53,3 %).Der Personalaufwand enthält aber wieder Mittel in Höhe der Bezüge der ausgeschiedenen Beamten.

Der zusätzliche Bedarf für die tariflichen Erhöhungen beträgt 83.300 EUR, somit wäre der Zuschuss auf 4.153.900 € zu erhöhen.

Vermögensplan

Dem Bedarf an neuem Unterrichtsmobiliar im Gebäude Peterstraße wird Rechnung getragen durch Investitionen in Höhe von 32.000 €.

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2016 bis 2020

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2016 bis 2020 ist unter folgenden Rahmenbedingungen aufgestellt worden:

-Die Erträge aus dem Erfolgsplan werden gehalten, obwohl die Erträge der Teilnehmendenentgelte für 2017 abgesenkt werden. Dafür werden die Drittmittel deutlich höher prognostiziert, weil zum einen das Projekt KompAS (Maßnahme Kompetenzfeststellung, frühzeitige Aktivierung und Spracherwerb), gefördert durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und die Bundesagentur für Arbeit, eine Bewilligung erhalten hat und zum anderen zusätzliche Integrationskurse wegen der gestiegenen Flüchtlingszahlen eingerichtet werden. Die weitere Akquisition von Drittmittel wird vorangetrieben. Es ist jedoch nicht kalkulierbar, wie die Fördertöpfe von Land, Bund und EU in Zukunft ausgestattet werden (z. B. ESF – Europäischer Sozialfonds).

-Die Reduzierung beim Personalaufwand durch den Umstrukturierungsprozess unter Berücksichtigung des demografischen Wandels mit entsprechender Personalentwicklung soll das Risikoportal schließen. Demgegenüber stehen aber die tariflichen Erhöhungen in 2017, die einkalkuliert wurden. Der Personalaufwand wird auch durch Projekte mit befristeten Arbeitsverträgen bestimmt.

-Anzumerken ist, dass das Risikoportal sukzessive abgesenkt wird und bis 2020 geschlossen werden soll.

-Es wird davon ausgegangen, dass auch in den Folgejahren die Erträge (u.a. durch vermehrtes Einwerben von Projekten) und die Aufwendungen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen werden. Auf das Fehlen von Rücklagen wird hingewiesen.

-Die Entwicklung des Teilnehmendenverhaltens, nämlich die Bereitschaft, in Weiterbildung zu investieren, ist weiterhin vor allem im Kontext der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation schwer einzuschätzen. Ein negativer Faktor ist die räumliche Situation des Bushofs, den Teilnehmende vor allem nach Einbruch der Dunkelheit nur ungern aufsuchen.

Stellenübersicht

Auf die beiliegende Anlage wird verwiesen. Die Stellen sind nach Vollzeitäquivalent ausgewiesen.

Kapitalflussrechnung

Ermächtigt durch den § 10 (1) der Satzung der Volkshochschule schlägt die Kämmerin vor, den Wirtschaftsplan 2017 um eine Kapitalflussrechnung zu ergänzen.

Auch hier wird auf die beiliegende Anlage wird verwiesen.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

Entf.

Weitere Dokumente (8)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-09-15 E 42_0056_WP17 Wirtschaftsplan der SAO.pdf

20.11.2024

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Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Finanzausschusses
Gremium
Finanzausschuss
Datum
Di., 04.10.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
E 42 - Volkshochschule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:37