3. November 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
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Grünpfeil für den Radverkehr in Aachen;Antrag der Fraktionen Piraten und Grüne vom 05.04.2016

FB 61/0565/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Achilles äußert seine Enttäuschung über die Einstellung beim Ministerium in Düsseldorf. Die Begründung der Ablehnung sei seiner Meinung nach inhaltsleer. Er erläutert die Gründe für denAntrag. Die Sicherheitsbedenken der Obersten Straßenverkehrsbehörde könne er nicht teilen.

Herr A. Müller bemerkt, wenn das Ministerium es so sage, müsse man es leider hinnehmen. Vielleicht gelinge so etwas in einem anderen Bundesland. Dann könnte man es noch einmal versuchen.

Auch Herr Fischer findet es schade;hier gelte der Satz: “Wer nicht will, findet einen Weg.“In der Stadt gebe es einige Stellen, wo ein Grünpfeil für rechtsabbiegende Radfahrer sinnvoll wäre.

Besonders für das Rechtsabbiegen der Radfahrer vom Boxgraben in die Südstraße sollte eine Regelung gefunden werden, da der Geradeauspfeil nicht nur für Autofahrer, sondern auch für Radfahrer gelte, woran sich aber viele nicht halten würden, weil sie sonst Umwege in Kauf nehmen müssten. Das Linksabbiegen für Radfahrer zu erlauben, halte er an dieser Stelle für ungefährlich. Hier würde er gerne einen Ortstermin machen.

Der Ausschuss fasst folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach einer Einführung von Grünpfeilregelungen für den Radverkehr durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW nicht zugestimmt wird, zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach einer Einführung von Grünpfeilregelungen für den Radverkehr durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW nicht zugestimmt wird, zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Fraktionen Piraten und Grüne beantragen an verschiedenen Lichtzeichenanlagen innerhalb des Stadtgebietes versuchsweise Grünpfeilregelungen einzuführen, die ausschließlich dem Radfahrer erlauben, auch bei Rot nach rechts abzubiegen.

Die Straßenverkehrsordnung kennt in § 37 Abs. 2 Nr. 1 den so genannten Grünpfeil. Danach ist nach dem Anhalten das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist.

Diese Regelung gilt für den gesamten Fahrverkehr und kann nicht auf eine bestimmte Verkehrsart beschränkt werden.

Eine Anfrage bei der Bezirksregierung Köln, diese Regelung beschränkt auf die Verkehrsart Radfahrer probeweise einzuführen, wurde unter Hinweis auf einen Schriftwechsel des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW mit allen Teilnehmer des Arbeitskreises „Lichtzeichenanlagen“ ablehnend beantwortet.

Ein durch die Stadt Münster beantragter vergleichbarer Verkehrsversuch wurde mit der nachfolgenden Begründung abgelehnt:

„Ungeachtet dessen gibt es offensichtlich Bestrebungen, im Rahmen eines Verkehrsversuches das Grünpfeilschild in Kombination mit einem neuen Zusatzzeichen, entsprechend der beispielhaften Abbildung, nur für Radfahrer auch an für den allgemeinen Verkehr geltenden Lichtzeichen (Kraftfahrzeugsignalgeber) anzubringen, um das Abbiegen bei Rot nur dem Radverkehr zu gestatten. Verkehrsversuche zur Erprobung neuer Verkehrszeichenkombinationen erfordern die Zustimmung der Obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes NRW und müssen hinreichend begründet sein. Begründungen für die verkehrstechnische oder sicherheitstechnische Notwendigkeit dieser o.a. Verkehrszeichenkombination sind mir nicht ersichtlich. Im Übrigen erlauben die straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen grundsätzlich keine derartigen Privilegierungen einzelner Verkehrsteilnehmergruppen. Ungeachtet dessen sind Verkehrssicherheitsprobleme zu erwarten, da die Radfahrer diese Art der Privilegierung an Lichtsignalanlagen als uneingeschränkte Bevorrechtigung missdeuten könnten und daher geeignet sind, unter Missachtung der Verhaltensvorschriften des § 37 Abs. 2, Nr. 1 in verkehrsgefährdender Weise bei Rot abzubiegen.

Den Mehrwert und die Zweckdienlichkeit dieser Verkehrszeichenkombination vermag ich daher nicht zu erkennen und würde nach derzeitigem Ermessen einen Verkehrsversuch dieser Art auch ablehnen. Diese Auffassung wird im Übrigen auch von dem für straßenverkehrsrechtliche Fragen zuständigen Fachreferat des BMVI (Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur) geteilt.“

Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage und der fehlenden Zustimmung der Obersten Straßenverkehrsbehörde des Landes NRW zu einem Verkehrsversuch, ist daher die Einführung einer Grünpfeilregelung ausschließlich für Radfahrer nicht möglich.

Abstimmungsergebnis

einstimmig

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-10-10 FB 61_0565_WP17 Gruenpfeil fuer den Ra SAO.pdf

20.11.2024

718.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 03.11.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:45