Beratung
- Herr Meiners berichtet über eine Unterhaltungsmaßnahme im Rabentalweg. Die STAWAG als derzeitiger Betreiber des Hochwasserrückhaltebeckens (HRB) sei seitens der Unteren Landschaftsbehörde aufgefordert worden, aus Biotopschutz- und Artenschutzgründen eine Teilentschlammung des Beckens durchzuführen.
Laut Auskunft von Herrn Meiners sei ohnehin beabsichtigt gewesen, über diese Maßnahme im Rahmen der Sitzung zu berichten; allerdings habe der Sachverhalt durch die Entwicklungen in der Vergangenheit einen anderen Charakter erhalten.
Bereits in der Septembersitzung 2014 sei der Landschaftsbeirat darüber informiert worden, dass vorbereitende Maßnahmen für die Entschlammung durchgeführt worden seien.
Herr Meiners führt weiterhin aus, dass die Planung der STAWAG in enger Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde durchgeführt werde. So sei mit der STAWAG die Vereinbarung getroffen worden, dass der belasteteSchlamm nicht in den umliegenden Flächen (z.T. Ausgleichsflächen bzw. Naturschutzgebiet), sondernauf dem Rabentalweg gelagert werden sollte. Jedoch habe sich aufgrund bautechnischer Anforderungen die mit der STAWAG erörterte Ausführungsplanung nochmals geändert, da ein neues technisches Verfahren der Schlammlagerung in Geotextilsäcken gewählt worden sei.
Für die Entwässerung des Schlammes mittels Geotextil sei eine ebene und dichte Fläche notwendig, da ansonsten zu Beginn die mit flüssigen Schlamm befüllten Säcke nicht rutschfest lagern können. Ein Asphaltieren der Entwässerungsfläche sei erforderlich geworden, da eine Dichtungsfolie auf steinigem Untergrund durch die Auflast der Sickerpackung beschädigt werden könne. Die Untere Landschaftsbehörde sei erst Ende Oktober 2016 über die neuanzulegende Baustraße sowie über den erweiterten Rückschnitt einzelner Gehölze informiert worden. Da die Maßnahme nicht unterbrochen werden sollte, habe man diesem Vorhaben zugestimmt. Anfang November 2016 sei der Unteren Landschaftsbehörde bei einem Ortstermin mit Herrn Lorenz von der STAWAG dann die letzte Änderung einer terrassierten Abtreppung der Sickerpackung zur Schlammlagerung bis zu einer Höhe von 1,20m vorgestellt worden. Dies sei aufgrund des Längsgefälles notwendig.
Herr Meiners teilt weiterhin mit, dass im Vorfeld der Unterhaltungsmaßnahme folgende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen vereinbart worden seien:
-Nassbaggerung
-Nutzung einer versiegelten Fläche zur Lagerung
-Maßnahme wird außerhalb der Laichzeit von Amphibien und der Brutzeit der Vögel durchgeführt,
-nur abschnittsweise Räumung
-naturnaher Abschnitt bleibt unangetastet
-weitgehende Schonung der Gehölze und Ufer (-vegetation)
-Nutzung bestehender Wege für den Schwerverkehr und
-Abfischung und Umsetzung der Fische vor Beginn der Maßnahme.
Herr Lorenz ergänzt die Ausführungen von Herrn Meiners wie folgt: Die zunächst geplante Variante, den Weg so zu belassen, musste wegen der technischen Anforderungen verworfen werden.
So sei dann die Idee entwickelt worden, den Weg zu asphaltieren. Dadurch, dass der Asphalt auf einem Flies gelegt werde, werden nach dem Rückbau keine Rückstände mehr zu sehen sein.
Bzgl. des Zeitplanes gibt Herr Lorenz bekannt, dass der Schlamm in ca. 3 Wochen herausgeholt werden solle. Da es danach ca. 2-3 Wochen dauert, bis der Schlamm getrocknet ist, sei es fraglich, ob ein Abtransport noch vor Weihnachten erfolgen könne.
Frau Jonczyk-Stoll erkundigt sich danach, wohin der Klärschlamm gebracht werde. Herr Lorenz erwidert, dass dieser zur Deponie Titz gebracht werde.
Herr Fleu zeigt sich verärgert darüber, dass der Landschaftsbeirat nicht beteiligt wurde. Er ist der Meinung, dass derartige Maßnahmen nicht von heute auf morgen geplant werden und durchaus genügend Zeit bestanden hätte, den Landschaftsbeirat zu beteiligen.
Nach Ansicht von Herrn Dr. Aletsee stimmt die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme nicht; er erkundigt sich nach den Kosten. Herr Lorenz erwidert, dass schätzungsweise 1000m³ entschlammt werden und die Kosten bei ca. 250.000€ liegen.
Darüber hinaus fügt Herr Dr. Aletsee an, dass der Weg mit der Berme ein Lebensraum der Bergeidechse sei. Ebenfalls findet er es widersinnig, dass das Wasser, welches aus den Sickerpackungen herausläuft wieder in das Becken gebracht werden soll, da dieses doch dann auch, genauso wie der Schlamm, belastet sein müsse. Seiner Meinung nach hätte die Maßnahme während einer trockeneren Periode durchgeführt werden müssen.
Herr von Frantzius stellt die Frage, ob nicht auch ein Abtransport des Schlammes hätte erfolgen können.
Herr Lorenz erwidert, dass der Schlamm in nassem Zustand nicht angenommen werden würde.
Herr Meiners weist darauf hin, dass im Vorfeld lange Diskussionen erfolgt seien.
So habe durchaus auch zur Diskussion gestanden, den Weiher komplett zurückzubauen.
Es handele sich aktuell um ein wasserwirtschaftliches Bauwerk, das dem Naturschutz zugeführt werde; es erfolge zukünftig eine Umwidmung vom „Hochwasserrückhaltebecken Rabental“ in das „Biotop Rabental“.
Ebenfalls weist er darauf hin, dass andere Flächen zur Trocknung nicht gefunden wurden. Es sei eine kurzfristige Entscheidung dringend erforderlich gewesen.
Herr von Frantzius entgegnet, dass zumindest eine Vorsitzendenbeteiligung möglich gewesen wäre
- Frau Milobara berichtet auf Bitte von Herrn Klinkenberg über die Entfichtungsmaßnahme auf einer Fläche an der Raerener Straße.
Sie gibt bekannt, dass die Fläche (Gemarkung Sief, Flur 7, Flurstück 393) seitens der Stadt Aachen bereits im Mai 2015 im Rahmen des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechtes und dem Ziel der natürlichen Entwicklung erworben worden sei. Die Fläche sei dem Forst übertragen worden und sei nun offiziell Waldfläche. Aus diesem Grunde werde die Unterhaltung und Pflege der Fläche ebenfalls durch den Forst durchgeführt. Frau Milobara teilt weiterhin mit, dass das vorhandene Nadelgehölz entnommen worden sei, um den Zielen zu entsprechen. Diese Maßnahme sei im Sommer 2016 durchgeführt worden. Totholz sei, soweit möglich, stehen geblieben. Das entnommene Material sei entfernt worden, um Veränderungen in der Bodenvegetation zu vermeiden. Das Grundstück bleibe nun seiner natürlichen Entwicklung überlassen und es sei abzuwarten, was sich entwickelt.
Für diesen Tagesordnungspunkt liegen noch keine Beratungsergebnisse vor.
Technische Details
ID: 77925
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=77925
Grunddaten
- TOP
- Ö 5
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Landschaftsbeirates
- Gremium
- Naturschutzbeirat
- Datum
- Di., 15.11.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Status
- gemischt