10. November 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 7Öffentlich

Umwandlung des Tennenspielfeldes Rombachstraße in Kunstrasen und die Einfriedung und Verbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes im Brander Wall

FB 23/0288/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Auf Nachfrage von Herrn Pütz bestätigt Herr Feiter, dass die Errichtung einer Flutlichtanlage nicht beabsichtigt ist.

Für die Fraktion Die Linke kündigt Herr Beus an, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen werde, wobei man davon ausgehe, dass bei der Materialauswahl auf die geforderte Zertifizierung geachtet worden sei.

Für die Fraktion der Grünen signalisiert Herr Rau grundsätzlich ebenfalls Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung. Nicht einverstanden sei man jedoch mit dem Finanzvorbehalt, der im Beschlussentwurf formuliert sei. Es sei selbstverständlich, dass die Maßnahme erst umgesetzt werden könne, wenn die haushaltsrechtlichen Bedingungen erfüllt seien, den Beschluss selbst wolle man jedoch nicht unter einen Vorbehalt stellen. Aus diesem Grund beantrage man die Streichung des Passus „vorbehaltlich der Freigabe der erforderlichen Finanzmittel“.

Aus haftungsrechtlichen Gründen spricht sich Herr Plum gegen den Änderungsantrag von Herrn Rau aus.

Nach einer kurzen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses die Herren Pütz, Rau, Beus, Plum und Haase sowie seitens der Verwaltung Herr Feiter beteiligen, stellt der Vorsitzende den Änderungsantrag als den weitergehenden Antrag zur Abstimmung.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur vorgesehenen Umwandlung des Tennenspielfeldes Rombachstraße in Kunstrasen und Einfriedung und Verbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes im Brander Wall zur Kenntnis. Er fasst den Baubeschluss für diese Maßnahme. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus der in den Erläuterungen aufgeführten Position.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur vorgesehenen Umwandlung des Tennenspielfeldes Rombachstraße in Kunstrasen und Einfriedung und Verbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes im Brander Wall zur Kenntnis. Er fasst den Baubeschluss für diese Maßnahme vorbehaltlich der Freigabe der erforderlichen Finanzmittel. Die Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt aus der in den Erläuterungen aufgeführten Position.

Erläuterungen

Erläuterungen:

In seiner Sitzung am 01.06.2016 hat die Bezirksvertretung Aachen-Brand, in seiner Sitzung am 09.06.2016 der Sportausschuss und in seiner Sitzung am 14.06.2016 der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der Verlagerung des Sportplatzes Karl-Kuck-Straße in den Bereich Rombachstraße/Brander Wall im Jahre 2016 mit der Umsetzung folgender Maßnahmen zu beginnen:

  • Umwandlung des vorhandenen Tennenspielfeldes Rombachstraße in Kunstrasen,
  • Einfriedung und Verbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes am Brander Wall zur kombinierten Nutzung durch Baseball und Fußball.

Die immissionsschutzrechtliche Verträglichkeit der betroffenen Sportanlagen mit den geplanten sensiblen Nutzungen im Umfeld (Wohnbebauung und Kita) wurde zwischenzeitlich durch ein Schallgutachten nachgewiesen. Die sich durch das Gutachten ergebenden Konsequenzen für den Sportbetrieb wurden mit den Sportvereinen (Greyhounds und Borussia Brand) eingehend besprochen und einvernehmlich geregelt.

Die Kosten für die vorgenannten Maßnahmen werden auf insg. 700.000 € geschätzt; 500.000 € für die Umwandlung des vorhandenen Tennenspielfeldes Rombachstraße in Kunstrasen und 200.000 € für die Einfriedung und Verbesserung des vorhandenen Naturrasenplatzes am Brander Wall. Bei PSP-Element 5-080102-100-00100-900-1 stehen Mittel in Höhe von 1.061.316,81 € für diese Maßnahme zur Verfügung. Die verbleibenden Mittel sollen zur Teilfinanzierung eines Bauabschnittes dienen, der in dieser Form noch nicht im Haushalt abgesichert ist.

Der hauptnutzende Verein des Kunstrasenplatzes Rombachstraße, der Verein für Spiel und Sport Borussia Brand, wird entsprechend der Regelung anderer Maßnahmen im „Kunstrasenprogramm“ an den Baukosten für den Kunstrasenplatz mit einem Drittel, maximal 100.000 €, beteiligt.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

investive Auswirkungen

Ansatz

2016

fortgeschriebener Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

100.000,00 €

0

100.000,00 €

Auszahlungen

0

1.062.487,77 €*

0

0

0

1.062.487,77 €

Ergebnis

0

1.062.487,77 €

0

0

0

-962.487,77 €

+ Verbesserung / -Verschlechterung

- 1.062.487,77 €

100.000,00 €

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

fortgeschriebener Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2017 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

0

0

0

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0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

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0

0

+ Verbesserung / -Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

* Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2015

Abstimmungsergebnis

mehrheitlich bei einer Gegenstimme

Weitere Dokumente (2)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-10-25 FB 23_0288_WP17 Umwandlung des Tenne SAO.pdf

10.1.2025

840.6 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 7
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses
Gremium
Planungsausschuss
Datum
Do., 10.11.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:48