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Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 - Brander Feld- im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Planbereich zwischen Autobahn BAB A44/E 40, Schulzentrum Brander Feld und der Wohnbebauung an der Schagenstraßehier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 11.07.2016

FB 61/0577/WP17 · Entscheidungsvorlage

Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 - Brander Feld- im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Planbereich zwischen Autobahn BAB A44/E 40, Schulzentrum Brander Feld und der Wohnbebauung an der Schagenstraßehier: Beitrittsbeschluss zur Genehmigung der Bezirksregierung Köln vom 11.07.2016

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt zur Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Brander Feld- einstimmig die geänderte Fassung der Plandarstellung sowie Begründung mit Umweltbericht nach Auflage der Genehmigungsbehörde Köln vom 11.07.2016 sowie die fortgeschriebene zusammenfassende Erklärung in der vorgelegten Fassung.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt beschließt zur Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen

- Brander Feld- die geänderte Fassung der Plandarstellung sowie Begründung mit Umweltbericht nach Auflage der Genehmigungsbehörde Köln vom 11.07.2016 sowie die fortgeschriebene zusammenfassende Erklärung in der vorgelegten Fassung.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 02.03.2016 die Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes 1980 der Stadt Aachen - Brander Feld- im Stadtbezirk Aachen-Brand für den Planbereich zwischen Autobahn BAB A44/E 40, Schulzentrum Brander Feld und der Wohnbebauung an der Schagenstraße sowie die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung hierzu beschlossen.

Die Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes wurde der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

Gem. § 6 BauGB hat die Bezirksregierung diese Flächennutzungsplanänderung nun genehmigt, mit der Auflage, a) in den Hauptplan einen Vermerk nach § 5 Abs. 4 Satz 2 BauGB zur geplanten Wasserschutzzone II afür die ordnungsbehördliche Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes im Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlage Eicher Stollen (Entwurfsstand aus dem Jahr 2001) einzutragen und entsprechend in der Begründung sowie im Umweltbericht zu berichtigen und

b) die Begründung auf der Grundlage der Abwägungsergebnisse fortzuschreiben.

Die Auflage hat klarstellenden Charakter und dient der Rechtseindeutigkeit.

Zur Klarstellung der dem Abwägungsbeschluss des Rates zugrundeliegenden Erwägungen zur

Leistungsfähigkeit der äußeren Erschließung und zum ruhenden Verkehr wurde die Begründung zur Änderung Nr. 132 des Flächennutzungsplanes ergänzt. Im Umweltbericht wurde das Thema Sportlärm hinsichtlich der Nutzungsverträglichkeit mit dem benachbarten Wohnen eingefügt. Die Forderung zu a) wurde eingefügt und im Plan vermerkt.

Zur besseren Lesbarkeit sind die Änderungen im Text der Begründung und Umweltbericht grau hinterlegt. Im Verfahrensplan wurde der Vermerk in rot eingetragen.

Weiterhin wurde die zusammenfassende Erklärung fortgeschrieben.

Empfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt die Änderungen in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

Weitere Dokumente (4)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-10-25 FB 61_0577_WP17 Aenderung Nr. 132 des sao

16.11.2024

6.5 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 23.11.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:53