Benutzungsordnung für den Recyclinghof Aachen-Brand und den Recyclinghof Aachen Eilendorf
E 18/0079/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Zu diesem Tagesordnungspunkt merkt Ratsherr Blum kritisch an, dass die neue Nutzungsordnung für die Recyclinghöfe nicht bürgerfreundlich sei. Sie klänge eher wie Erziehungsmethoden aus den 50er Jahren.
Für die Mengenbeschränkung gebe es keinen Grund, Sperrmüll werde schließlich nicht weniger. Es sei die originäre Aufgabe des Aachener Stadtbetriebes, sich dieser Sache anzunehmen. Der Vorlage könne Ratsherr Blum so nicht zustimmen.
Auch der sachkundige Bürger Schmitz-Reiber fordert, die Annahmemengen von Sperrgut nicht zu reduzieren. Vielmehr müsse endlich ein dritter Recyclinghof installiert werden.
Der Operative Betriebsleiter, Herr Maier, bestätigt, dass ein dritter Recyclinghof sehr dringend erforderlich sei. Da dieser zurzeit aber leider nicht vorhanden sei, müssten Regularien her.
Ziel sei es aber nicht zu sagen, der Stadtbetrieb bewältige die Annahmemengen nicht. Fakt sei, dass der Recyclinghof Kellershaustraße ein herausragendes Vorzeigeobjekt sei. Aber nach Stand der Dinge sei man dort, was die Annahmemengen angehe an der Grenze angekommen. Aber, die alte Mengenangabe von 5 Teilen entsprächen lediglich einer Menge von 0,5 m³, so dass jetzt die Annahmemenge zwar beschränkt, aber faktisch erhöht werde.
Ratsfrau Lucke gibt zu bedenken, dass die Regelungen in der jetzigen Vorlage nach einer Verschlechterung klängen. Aber es gebe positive Änderungen, so könne jetzt auch Sperrgut am Recyclinghof Brand abgegeben werden und Bauschutt werdeebenfalls an beiden Recyclinghöfen als freiwillige Leistung, ohne Vorliegen einer rechtlichen Notwendigkeit, angenommen.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, merkt ergänzend an, dass es eine Differenz zwischen der Angabe auf der Homepage und der Nutzungsordnung gebe. Dort hieße es noch, 5 TeileSperrgut können abgegeben werden.
Auch der sachkundige Bürger Szagunnmöchte für die Piraten Partei die Vorlage so nicht mittragen, mit Ausnahme der Regelung, dass Sperrgut auch auf dem Recyclinghof in Brand abgegeben werden könne.
Ratsherr Corsten hält eine Mengenbegrenzung für ein probates Mittel um zu vermeiden, dass z.B. Kleinunternehmer große Mengen Bauschutt wie etwa abgerissene Badezimmer an den Recyclinghöfen loswerden können. Gleichzeitig werde dem Bürger aber Gelegenheit gegeben, seinen Bauschutt in geringen Mengen abzugeben.
Leider sei jedoch die Vorlage so formuliert, dass sie falsch verstanden werde. Es gehe aber in keiner Weise um erzieherische Maßnahmen.
Auch sei dieBeschränkung der Nutzung der Recyclinghöfe auf Aachener Bürgerinnen und Bürger bzw. Grundstückseigentümer/Innen sinnvoll, da es nicht sein könne, dass die hiesigen Gebührenpflichtigen die kostenlose Nutzung der Recyclinghöfe für Nicht-Aachener mitfinanzierten.
Und auch das Argument der wilden Entsorgung von Sperrmüll ziehe nicht. Umweltgerechtes Verhalten beginne im Kopf, es werde immer Menschen geben, dieihre Badewanne in die Natur werfen.
Ratsherr Corsten schlägt sodann vor, die Nutzungsordnungen der Recyclinghöfe mit der Änderung der Möglichkeit der Sperrgutabgabe am Recyclinghof Brand und der unveränderten Menge von 5 Teilen Sperrgut zu beschließen.Auch weist er nochmals ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines weiteren Recyclinghofes im Aachener Norden hin.
Der zuständige Leiter des Geschäftsbereichs Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Winterdienst, Herr Lennartz merkt an, dass die eigentliche Intention gewesen sei, die Annahmemenge für Sperrgut zu erhöhen. 1 m³ sei in der Regel eine größere Menge als 5 Teile.
Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos erläutert, dass die neue Nutzungsordnung geschaffen worden sei, um den Service für die Nutzer und Nutzerinnen auszuweiten und um in Aachen Brand das zusätzliche Angebot zu schaffen, Sperrgut abzugeben.
Er schlagedeswegen vor, auch nur diese Änderung in Brand zu beschließen, alles andere werde von der Bevölkerung als Verschlechterung wahrgenommen. Auch solle es bei der Mengenangabe von 5 Teilen für Sperrgut bleiben.
Im nächsten Jahr solle dann noch einmal über die restlichen Änderungen der Nutzungsordnung, insbesondere die Mengenangaben diskutieren. DieVerwaltung solledann dem Ausschuss eine neue Vorlage einreichen.
Bezüglich eines weiteren Recyclinghofes im Aachener Norden merkt Ratsherr Servos an, dass die Verwaltung und die Politik hier auf einem guten Weg zur Realisierung dieser Maßnahme seien.
Mit dem vorgenannten Beschlussvorschlag erklären sich ebenfalls dieübrigen vertretenen Fraktionen einverstanden.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes und die Änderungen der Benutzungsordnung für die Recyclinghöfe Aachen-Eilendorf und Aachen-Brand zustimmend zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufgrund der beschlossenen Neuausrichtung der AWI zum 01.01.2017 sind Mengenverschiebungen im Bereich Sperrgut vom Holsystem (Straßensammtung) zum Bringsystem (Recyclinghof) zu erwarten. Desweiteren werden Mengenverschiebungen im Bereich der Grünschnittsammlung vom Holsystem (Biotonne) zu den Bringsystemen Recyclinghöfe und Grünschnittcontainersammlung erwartet.
Aus diesen Gründen wird die Annahme von Sperrgut zusätzlich auch am Recyclinghof in Brand ermöglicht werden. Gleichzeitig wird die Annahme von Sperrgut an beiden Recyclinghöfen auf max. 1 m³ (PKW Ladung, kleiner Hänger) begrenzt.
Aufgrund der eingeschränkten Platzverhältnisse am Recyclinghof in Brand muss bei Einführung der Sperrgutannahme die Annahme von Bauschutt an beiden Recyclinghöfen von 0,5 m³ auf 0,1 m³ eingeschränkt werden.
Die Benutzungsordnungen, die sich an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Aachen richtet, dienen zur Gewährleistung eines reibungslosen und zügigen Ablaufes auf den Recyclinghöfen Aachen-Eilendorf und Aachen-Brand. Die Benutzungsordnungen dienen außerdem dazu, die Kosten durch vereinzelte Mengenbegrenzungen sowie durch die Eingrenzung des Anlieferkreises stabil zu halten.
Mit den vorgeschlagenen Anpassungen der Benutzungsordnungen wird das Ziel verfolgt, den Service besonders am Recyclinghof Brand zu steigern und trotzdem weiterhin die besondere Dienstleistung der kostenfreien Nutzung der Recyclinghöfe in der Stadt Aachen aufrecht zu erhalten.
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 78256
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=78256
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-11-02 E 18_0079_WP17 Benutzungsordnung fue SAO.pdf
23.11.2024
241.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 6
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den Aachener Stadtbetrieb
- Gremium
- Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb
- Datum
- Di., 29.11.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 23:55
Beschlussdokument
Sammeldokument öffentlich
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