1. Dezember 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 6.1Öffentlich

Bushaltestelle Hörgeschädigtenzentrum - Ergänzung

FB 61/0542/WP17-1 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:geändert beschlossen

Beratung

Herr Lindemann schlägt vor, die TOP I/6 und I/6.1 zusammen zu behandeln und den Beschluss in TOP I/6.1 zu fassen. Darüber besteht im Ausschuss Einvernehmen.

Frau Conradt teilt mit, die Koalition habe sich beraten und sei zu dem Schluss gekommen, sich zwar gegen den Vorschlag auszusprechen, eine zusätzliche Haltestelle in der Jülicher Straße einzurichten. Sie wolle aber der Bezirksvertretung Aachen-Mitte folgen, die den Beschluss gemäß Vorlage mit dem Zusatz gefasst habe: „… und bittet die Verwaltung, einer verbesserten Beleuchtung (in der Talbotstraße) zuzustimmen und dies in die Prioritätenliste aufzunehmen.

Herr Achilles findet es nicht gut, diesen Vorschlag pauschal abzulehnen. Es stimme zwar, dass es genügend Haltestellen auf der Jülicher Straße gibt. Sie seien aber nicht bedarfsmäßig verteilt. Er schlage vor, die Haltestelle Ludwigforum wegfallen zu lassen und stattdessen diese vorgeschlagene einzurichten.

Herr Paetz erklärt, die ASEAG rate von der Einrichtung zusätzlicher Haltestellen ab. Der Abstand der Haltestellen betrage normalerweise 300 m. Der würde dann hier unterschritten. Zur Haltestelle Lufo gehörten auch die STAWAG und die AGIT. Man müsse die Einzugsgebiete hinter den Haltestellen sehen. Er halte den Wegfall deshalb für kontraproduktiv. Die Haltestellen auf der Jülicher Straße seien sehr gut verteilt.

Unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksvertretung Aachen-Mitte (BA 0) fasst der Ausschuss folgenden

Beschluss

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, keine zusätzliche Haltestelle in der Jülicher Straße einzurichten. Er bittet die Verwaltung, eine verbesserte Beleuchtung (in der Talbotstraße) zu prüfen und dies in die Prioritätenliste aufzunehmen. Der Antrag gilt als behandelt.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, keine zusätzliche Haltestelle in der Jülicher Straße einzurichten.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, keine zusätzliche Haltestelle in der Jülicher Straße einzurichten. Der Antrag gilt als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Anlass

Der Tagesordnungspunkt "Bushaltestelle Hörgeschädigtenzentrum" wurde in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 28.09.2016 abgesetzt, da eine Fraktion Beratungsbedarf angemeldet hatte. Grund hierfür war der Beschluss in der Kommission Barrierefreies Bauen am 27.09.2016 zu dieser Vorlage:

"Die Kommission Barrierefreies Bauen spricht sich für die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle „Hörgeschädigtenzentrum“ auf der Jülicher Straße in Höhe der Einmündung Talbotstraße aufgrund ausreichender Nachfrage in beide Fahrtrichtungen aus. Die Kriterien, die im Rahmen der Vorgaben zur familienfreundlichen Stadtplanung für Neubaugebiete vorgesehen sind (Haltestellen in einem Abstand von 250 m) sollen auch auf Altbaugebiete angewandt werden. Die Verschiebung einer der beiden bestehenden Haltestellen "Talbot" und "Liebigstraße" kann nicht befürwortet werden, da diese im starken Maße von Menschen mit Behinderungen (Wohnverbund Wiesental der Lebenshilfe) beziehungsweise von den Schülern der Katholischen Grundschule Feldstraße genutzt werden."

Die zitierte Broschüre "Familienfreundliche Stadtplanung - Kriterien für Städtebau mit Zukunft" enthält Vorgaben für die maximale Entfernung zu Haltestellen des ÖPNV. Diese wird mit 200 m bis 300 m angegeben.

Der aktuelle Nahverkehrsplan der Stadt Aachen (2. Fortschreibung 2015) unterscheidet bei der Angabe der maximalen Entfernung zur Haltestellen zwischen den Bereichen innerhalb und außerhalb des Alleenrings. Diese sind - wie in der Broschüre "Familienfreundliche Stadtplanung" auch - luftlinienbezogen:

- Innerhalb des Alleenrings: Mindeststandard 300 m, besser 200 m.

- Außerhalb des Alleenrings: Mindeststandard 400 m, besser 300 m.

Der Nahverkehrsplan ist maßgebend für die Ausgestaltung des ÖPNV in Aachen und wurde daher für den Prüfauftrag herangezogen. Das entsprechende Kriterium zur ÖPNV-Erschließung in der Broschüre "Familienfreundliche Stadtplanung" sollte in der nächsten Fassung entsprechend ergänzt werden.

In der ursprünglichen Vorlage werden die Entfernungen zwischen Hörgeschädigtenzentrum und den vorhandenen Haltestellen angegeben und die Abwägung für/gegen eine zusätzliche Haltestelle transparent dargestellt. Nach Abwägung aller Belange wird die Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle in der Jülicher Straße, auch provisorisch, sowohl von der ASEAG als auch von der Stadt Aachen weiterhin abgelehnt.

Abstimmungsergebnis

einstimmig bei 1 Enthaltung
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-10-11 FB 61_0542_WP17-1 Bushaltestelle Hoerge SAO.pdf

20.11.2024

88.9 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 6.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 01.12.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 00:00