1. Dezember 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Marschiertor
TOP 8Öffentlich

Lütticher Straße;hier: Erschließung Aldi Preuswald (B-Plan 969)

FB 61/0564/WP17 · Kenntnisnahme

Lütticher Straße;hier: Erschließung Aldi Preuswald (B-Plan 969)

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Beratungsergebnis:vertagt

Beratung

Herr U. Müller trägt vor mit Hilfe eines projizierten Plans.

Herr Fischer stellt folgende Fragen:

  1. Nachdem er aus dem Vortrag entnommen habe, dass die Einrichtung von Tempo 50 nicht möglich sei, fragt er, ob man wirklich warten müsse, bis etwas passiert ist. Seine Fraktion wolle das nicht.
  2. Weiter fragt er, inwieweit man aus Sicht der Verwaltung durch Grunderwerb die Planungen verbessern könnte und
  3. welche Gestaltungsmöglichkeit der Mobilitätsausschuss überhaupt hat, um dem Landesbetrieb Straßen NRW als Baulastträger zu sagen, wie man es gestalten will.

Herr A. Müller stellt die Frage, ob in dieser Ortslage unter Heranziehung von vergleichbaren Beispielen, wo das schon umgesetzt ist, eine Reduzierung der Geschwindigkeit in Zusammenarbeit mit Straßen NRW möglich sein könnte oder ob wenigstens die Möglichkeit einer Geschwindigkeitsreduzierung auf freiwilliger Basis als Appell oder durch Hinweis an Autofahrerbestehe. Er wisse, dass die Verwaltung kreativ sei.

Frau Ernst bestätigt aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde die Aussagen des Herrn U. Müller in Bezug auf Tempo 50: Es handle sich um eine Außerortslage. Ausschlaggebend sei die Zahl der Unfälle. Natürlich warte man nicht auf Unfälle, aber das Tempo entspreche hier den Regularien.

Herr U. Müller teilt ergänzend mit, dass Straßen NRW keinen Kreisverkehr plane. Zu der Frage nach Tempo 50 an anderen Stellengebe es Beispiele, etwa am Pumpwerk, wo es eine Querungshilfe gebe, an der Staatsgrenze wegen der speziellen Situation, oder an der Waldschenke, wo in der Vergangenheit ein Unfallschwerpunkt gewesen sei, der mehrfach Thema in der Unfallkommission war.

Herr Achilles fragt, ob in Zukunft, langfristig gedacht, im Falle einer zweiseitigen Bebauung, eine Tempo 50 Regelung möglich sein könnte.

Herr U. Müller antwortet, die Situation müsse eindeutig sein. Baulich müsse die Örtlichkeit als Innerortslage erkennbar sein.

Zum rechtlichen Hintergrund teilt er mit, hier sei nur Kenntnisnahme möglich, im Gegensatz zu eigenem Planungsrecht mit Entscheidungsbefugnis. Wenn die Mitglieder des Ausschusses zu dem Ergebnis kommen würden, eine andere Auffassung zur Planung zu vertreten, werde die Verwaltung das entsprechend vor Vertragsabschluss kommunizieren.

Herr Lindemann sieht das Objekt ausreichend vorgestellt und schließt den TOP, der entsprechend dem Beschluss in TOP I/1 vertagt wird.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Discounters mit zwei kleinen Shops zur Nahversorgung des Ortsteils Preuswald geschaffen werden. Die Verkaufsfläche soll unter 800 m² und die Verkaufsflächen der Shops je unter 150 m² liegen.

Am 28.02.2013 hat der Planungsausschuss nach Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 27.02.2013 den Aufstellungsbeschluss für einen etwas erweiterten Planbereich gefasst (FB61/0830/WP16). Am 26.02.2015 hat der Planungsausschuss die Einleitung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan einschließlich der Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Am 18.03.2015 hat sich die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Beschluss angeschlossen.

Die frühzeitige Bürgerbeteiligung hat in der Zeit vom 02.11. bis 13.11.2015 stattgefunden und wurde öffentlich ausgestellt. Am 09.11.2015 fand die Anhörungsveranstaltung im Gemeindezentrum Maria im Tann statt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich und mündlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war zusätzlich im Internet einsehbar. Die betroffenen Behörden wurden ebenfalls beteiligt. Der Bericht über die Beteiligung wurde in den Sitzungen des Planungsausschusses am 16.06.2016 und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 15.06.2016 beraten. Gleichzeitig wurde die öffentliche Auslegung beschlossen, die vom 25.07. bis 02.09. stattfand.

Anpassung der Verkehrsflächen

Das Vorhaben wird im Ausserortsbereich erschlossen. Die Lütticher Straße befindet sich als B 264 hier in der Baulast des Landesbetriebs Strassen NRW. Ausgewiesene Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt ist 70 km/h.

Für das Projekt wurde im Auftrag des Investors ein Verkehrsgutachten erstellt, das zu dem Ergebnis kommt, dass das prognostizierte Verkehrsaufkommen leistungsfähig abgewickelt werden kann. Insgesamt werden 100Stellplätze erstellt, davon wird eine Teilfläche mit 26 Stellplätzen für eine dauerhafte öffentliche Nutzung gesichert. Diese Parkplätze dienen als Ersatz für die wegfallende öffentliche Parkplatzfläche.

Die Erschließung des Parkplatzes geschieht einzig über den Unteren Backertsweg, der zu diesem Zweck im betroffenen Abschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 5,50 m sowie einem einseitigen Gehweg in 2,50m Breite ausgebaut und öffentlich gewidmet wird. Durch die Anlage des Gehwegs ist eine sichere Führung unter anderem zum Kinderheim Maria im Tann gewährleistet; die Ausbaubreite von 5,50 m ermöglicht den Begegnungsverkehr PKW-LKW. Aufgrund der geringen Schwerlastfrequenz von 10 Fahrzeugen pro Tag wird dies als ausreichend erachtet.

Für eine leistungsfähige Abwicklung des Kfz-Verkehrs ist in der Lütticher Straße die Anlage eines Linksabbiegestreifens aus Fahrtrichtung Belgien notwendig. Dafür soll die vorhandene Mittelinsel als Querungshilfe verschoben und ausreichend dimensioniert wieder hergestellt werden.

Für die aus Richtung Aachen kommend einfahrenden Fahrzeuge wird ein separater Rechtsabbiegefahrstreifen hergestellt. Damit wird auch eine Wartefläche für die Querung des nebenliegenden kombinierten Rad-Gehwegs geschaffen. Durch die Herstellung der Zufahrt Unterer Backertsweg als Geh- und Radwegüberfahrung mit niedrigem Rundbord wird die Bedeutung der passierenden Fußgänger und Radfahrer hervorgehoben und diese bevorrechtigt. Weiterhin soll durch Beschilderung und zusätzliche Markierung auf die passierenden Radfahrer hingewiesen werden. Vorschlägen zur Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 70 auf 50 km/h, sowie der Errichtung einer Lichtsignalanlage oder eines Kreisverkehrs wurdenaufgrund der Lage im Ausserortsbereich,

der bestehenden Unfallsituation und der Gestaltung des Einmündungsbereichesnicht gefolgt.

Der kombinierte Geh- und Radweg wird im weiteren Verlauf der Lütticher Straße durchgängig in einer Breite von 2,50 m ausgebaut; bestehende Zufahrten werden zurückgebaut.

Auf der Rückseite des Geländes wird der bestehende Waldweg bis zum Unteren Backertsweg fortgeführt.

Die Kosten für die Anpassungsmaßnahmen werden vom Investor getragen.

Weitere Dokumente (1)

Plan Aldi Preuswald
1.1 MB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-10-10 FB 61_0564_WP17 Luetticher Strasse_hie SAO.pdf

20.11.2024

1.4 MB

Betroffene Straßen

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Metadaten

TOP
Ö 8
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
Gremium
Mobilitätsausschuss
Datum
Do., 01.12.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 00:00