Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit der Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik
FB 45/0292/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Herr Tillmanns erkundigt sich, aus welchem Grund die Jugendkunstschule im Haushalt unter der Position der OTs angesiedelt ist.
Frau Drews erklärt, dass man die Jugendkunstschule mit einer OT gleichsetzen kann, da diese nach dem Kinder- und Jugendförderplan als Teil der offenen Arbeit angesehen wird.
Herr Kaldenbach ergänzt, dass hierfür eine separate Position im Haushalt eingerichtet ist.
Herr Krott dankt dem Carolus Magnus Bildungswerk für die geleistete Arbeit.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
2.Er beauftragt die Verwaltung, mit der Bleiberger Fabrik eine Leistungsvereinbarung für die Jugendkunstschule abzuschließen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Jugendkunstschulen sind außerschulische Einrichtungen der kulturell-ästhetischen Kinder- und Jugendbildung. Sie verfolgen ein ganzheitliches Bildungsverständnis. Ihre Angebote beruhen auf den Prinzipien von Freiwilligkeit, Partizipation, Lebenswelt- und Sozialraumorientierung.
Angebotsschwerpunkte sind Kurse, Projekte sowie offene und mobile Angebote.
Sie kooperieren mit zahlreichen Jugend-, Bildungs- und Kultureinrichtungen, insbesondere mit Schulen und Kindertagesstätten. Die Jugendkunstschulen richten sich an alle Kinder und Jugendlichen.
Sie unterstützen Kinder und Jugendliche darin, ihr künstlerisches Potenzial zu entdecken, zu vertiefen und möglichst vielseitig zu entfalten. Sie wecken die Begeisterung für das kreative Tun und das Interesse für einen künstlerischen oder handwerklichen Werdegang.
Die Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik
Die Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik ist seit 2002 Mitglied im Landesverband der Jugendkunstschulen NRW. Seit 2010 erhält sie einen städtischen Zuschuss in Höhe von 10.000 Euro jährlich, mit der sie den städtischen Anteil ausweist, um aus dem Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW als Jugendkunstschule gefördert zu werden.
Die Jugendkunstschule in der Bleiberger Fabrik kooperiert mit etwa 15 Schulen und erreicht somit wöchentlich mehr als 230 Kinder und Jugendliche in der Euregio Maas-Rhein. Außerdem werden insgesamt 21 Werkstätten an vier Schulen inAachen mit 1,5 Stunden in der Woche angeboten.
10 Mal im Jahr führt die Jugendkunstschule musisch-kreative Werkwochen durch, in denen 800 Kinder und Jugendliche zwischen 7 und 18 Jahren in insgesamt 40 Werkstätten von Künstlern begleitet werden.
Zudem finden Projektwochen zur kreativen Berufsorientierung und Kompetenzentwicklung mit Gesamtschulen, Realschulen und bislang der Reformpädagogischen Sekundarschule am Dreiländereck statt.
Die Jugendkunstschule wurde gemäß § 10 des 3. AG-KJHG NRW in den 3. Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Aachen aufgenommen. Mit der Verabschiedung des Förderplans in der KJA-Sitzung am 23.06.2015 bzw. am 24.06.2015 im Rat der Stadt Aachen wurde auch die Verstetigung der Förderung der Jugendkunstschule beschlossen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung schlägt vor, mit der Bleiberger Fabrik analog ihrer Leistungsbeschreibung für die Jugendkunstschule eine Leistungsvereinbarung abzuschließen. Der städtische Zuschuss zu den Betriebskosten für die Jugendkunstschule ist von PSP 4-060201-932-9, PSK 53180000 nach
PSP 4-060201-908-9, PSK 53180000 zu verlagern.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen Mittel stehen im PSP 4-060201-932-9, SK 53180000 zur Verfügung | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2016 | Fortgeschriebener Ansatz 2016 | Ansatz 2017 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 10.000 | 10.000 | 30.000 | 30.000 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | |||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.
Technische Details
ID: 78386
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=78386
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-10-24 FB 45_0292_WP17 Abschluss einer Leis SAO.pdf
11.11.2024
227.1 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 8
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
- Gremium
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum
- Di., 29.11.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 23:55