Mitgliedschaft der Stadt Aachen in der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit NRW e.V.Hier: Antrag der Fraktion PIRATENFRAKTION vom 13.10.2016
FB 45/0309/WP17 · Entscheidungsvorlage
Mitgliedschaft der Stadt Aachen in der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit NRW e.V.Hier: Antrag der Fraktion PIRATENFRAKTION vom 13.10.2016
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Herr Krott berichtet, dass der Kinder- und Jugendausschuss bereits am 29.11.2016 dem Beschluss gefolgt ist und die Meinung vertritt, dass die Mitarbeit der Kollegin aus der Verwaltung gut und ausreichend ist.
Herr Sahm regt dennoch an, dass durch die Stadt Aachen ein Zeichen gesetzt werden kann, wenn sie der LAG auch als juristische Person beitritt.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er spricht sich gegen eine Mitgliedschaft der Stadt Aachen in der LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. aus
- Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er spricht sich gegen eine Mitgliedschaft der Stadt Aachen in der LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. aus
Erläuterungen
Erläuterungen:
1.Ausgangslage
Mit Antrag vom 13.10.2016 bittet die Piratenfraktion im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Mitgliedschaft in der „Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit NRW e.V.“ als juristische Person zu prüfen und bei positiver Bewertung zu beantragen.
2. Ist-Stand
Am 24.11.2012 fand die Gründungsveranstaltung der LAG Schulsozialarbeit NRW in Duisburg statt. Mit der Gründung der LAG/NRW will sich die Schulsozialarbeit öffentlich präsentieren, politisch zu Wort melden und fachliche Perspektiven diskutieren.
Die Vereinsgründung erfolgte am 16.11.2013 in Düsseldorf. Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Vernetzung der im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit tätigen Fachkräften, die Wahrnehmung der berufspolitischen und fachlichen Interessenvertretung, eine landesweite Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die Qualitätsentwicklung von Schulsozialarbeit und deren Sicherung durch Festlegung und Fortschreibung von Standards, die Fachberatung von Fachkräften und Institutionen, die Organisation, Durchführung und Mitwirkung von landesweiten Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung, die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit und die Förderung landesweiter Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.
Seit 2014 bildeten sich darüber hinaus diverse LAG-Regionalgruppen, darunter die Gruppe „StädteRegion Aachen, Heinsberg, Düren“, die auch offen für Schulsozialarbeiter/innen ist, die selbst nicht Mitglied der LAG sind.
Die Stadt Aachen ist durch die zuständige Teamleiterin der kommunalen Schulsozialarbeiter/innen in der LAG Schulsozialarbeit LAG NRW e.V. vertreten. Die war 2012 Teilnehmerin der Gründungsveranstaltung und ist seit dem Zeitpunkt der Vereinsgründung als natürliche Person aktives Vereinsmitglied. Im Zuge ihrer Mitgliedschaft nimmt sie an den Vollversammlungen und Regionalgruppentreffen hier in der Region teil. Die Mitarbeit in diesem Gremium gewährleistet den Informationsfluss und die Vernetzung und trägt zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Schulsozialarbeit bei. Die seitens der LAG (mit)initiierten Fortbildungen und Veranstaltungen, wie beispielsweise der 2. Bundeskongress zur Schulsozialarbeit im Dezember 2015, werden von Schulsozialarbeiter/innen der Stadt Aachen besucht.
Im Juni 2016 wurde eine Mitteilung über die Entfristung der „BuT-Schulsozialarbeiterstellen“ der Stadt Aachen auf der Website der LAG eingestellt, um einerseits andere Kommunen, Kreise und Fachkräfte zu informieren und andererseits als Kommune präsent zu sein, die dem Aufgabenfeld Schulsozialarbeit einen hohen Stellenwert bemisst.
3. Fazit
Die Mitgliedschaft der zuständigen Teamleiterin gewährleistet die Vernetzung und trägt zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Schulsozialarbeit bei. Eine Mitgliedschaft der Stadt Aachen als juristische Person in der LAG Schulsozialarbeit e.V. wird derzeit nicht für erforderlich betrachtet.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen keine finanziellen Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Abstimmungsergebnis
Weitere Dokumente (1)
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Technische Details
ID: 78420
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=78420
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-11-14 FB 45_0309_WP17 Mitgliedschaft der S SAO.pdf
11.11.2024
261.0 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 9
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
- Gremium
- Schulausschuss
- Datum
- Do., 01.12.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 22. Februar 2026 um 23:58