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Mitgliedschaft der Stadt Aachen in der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit NRW e.V.Hier: Antrag der Fraktion PIRATENFRAKTION vom 13.10.2016

FB 45/0309/WP17 · Entscheidungsvorlage

Mitgliedschaft der Stadt Aachen in der Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit NRW e.V.Hier: Antrag der Fraktion PIRATENFRAKTION vom 13.10.2016

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Krott berichtet, dass der Kinder- und Jugendausschuss bereits am 29.11.2016 dem Beschluss gefolgt ist und die Meinung vertritt, dass die Mitarbeit der Kollegin aus der Verwaltung gut und ausreichend ist.

Herr Sahm regt dennoch an, dass durch die Stadt Aachen ein Zeichen gesetzt werden kann, wenn sie der LAG auch als juristische Person beitritt.

Beschluss

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er spricht sich gegen eine Mitgliedschaft der Stadt Aachen in der LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. aus.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er spricht sich gegen eine Mitgliedschaft der Stadt Aachen in der LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. aus
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er spricht sich gegen eine Mitgliedschaft der Stadt Aachen in der LAG Schulsozialarbeit NRW e.V. aus

Erläuterungen

Erläuterungen:

1.Ausgangslage

Mit Antrag vom 13.10.2016 bittet die Piratenfraktion im Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Mitgliedschaft in der „Landesarbeitsgemeinschaft Schulsozialarbeit NRW e.V.“ als juristische Person zu prüfen und bei positiver Bewertung zu beantragen.

2. Ist-Stand

Am 24.11.2012 fand die Gründungsveranstaltung der LAG Schulsozialarbeit NRW in Duisburg statt. Mit der Gründung der LAG/NRW will sich die Schulsozialarbeit öffentlich präsentieren, politisch zu Wort melden und fachliche Perspektiven diskutieren.

Die Vereinsgründung erfolgte am 16.11.2013 in Düsseldorf. Der Zweck des Vereins ist die Förderung und Vernetzung der im Arbeitsfeld Schulsozialarbeit tätigen Fachkräften, die Wahrnehmung der berufspolitischen und fachlichen Interessenvertretung, eine landesweite Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, die Qualitätsentwicklung von Schulsozialarbeit und deren Sicherung durch Festlegung und Fortschreibung von Standards, die Fachberatung von Fachkräften und Institutionen, die Organisation, Durchführung und Mitwirkung von landesweiten Veranstaltungen zur Aus- und Fortbildung, die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit und die Förderung landesweiter Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule.

Seit 2014 bildeten sich darüber hinaus diverse LAG-Regionalgruppen, darunter die Gruppe „StädteRegion Aachen, Heinsberg, Düren“, die auch offen für Schulsozialarbeiter/innen ist, die selbst nicht Mitglied der LAG sind.

Die Stadt Aachen ist durch die zuständige Teamleiterin der kommunalen Schulsozialarbeiter/innen in der LAG Schulsozialarbeit LAG NRW e.V. vertreten. Die war 2012 Teilnehmerin der Gründungsveranstaltung und ist seit dem Zeitpunkt der Vereinsgründung als natürliche Person aktives Vereinsmitglied. Im Zuge ihrer Mitgliedschaft nimmt sie an den Vollversammlungen und Regionalgruppentreffen hier in der Region teil. Die Mitarbeit in diesem Gremium gewährleistet den Informationsfluss und die Vernetzung und trägt zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Schulsozialarbeit bei. Die seitens der LAG (mit)initiierten Fortbildungen und Veranstaltungen, wie beispielsweise der 2. Bundeskongress zur Schulsozialarbeit im Dezember 2015, werden von Schulsozialarbeiter/innen der Stadt Aachen besucht.

Im Juni 2016 wurde eine Mitteilung über die Entfristung der „BuT-Schulsozialarbeiterstellen“ der Stadt Aachen auf der Website der LAG eingestellt, um einerseits andere Kommunen, Kreise und Fachkräfte zu informieren und andererseits als Kommune präsent zu sein, die dem Aufgabenfeld Schulsozialarbeit einen hohen Stellenwert bemisst.

3. Fazit

Die Mitgliedschaft der zuständigen Teamleiterin gewährleistet die Vernetzung und trägt zur Qualitätssicherung und -entwicklung der Schulsozialarbeit bei. Eine Mitgliedschaft der Stadt Aachen als juristische Person in der LAG Schulsozialarbeit e.V. wird derzeit nicht für erforderlich betrachtet.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

keine finanziellen Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung: 1Enthaltung: mehrheitlich

Weitere Dokumente (1)

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-11-14 FB 45_0309_WP17 Mitgliedschaft der S SAO.pdf

11.11.2024

261.0 KB

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Schulausschusses
Gremium
Schulausschuss
Datum
Do., 01.12.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:58