29. November 2016 um 17:00, Verwaltungsgeb. Mozartstraße Zi.207
TOP 9Öffentlich

Brandschutz AWO-Kindertagesstätte Goerdelerstraße

FB 45/0316/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Keine Wortmeldungen.

Beschluss

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V. (AWO) in Höhe von maximal 57.900 € zwecks Ertüchtigung des Brandschutzes in der KiTa Goerdelerstraße 10 in Aachen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
  2. beschließt die Gewährung eines einmaligen Zuschusses an Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V. (AWO) in Höhe von maximal 57.900 € zwecks Ertüchtigung des Brandschutzes in der KiTa Goerdelerstraße 10 in Aachen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

Die AWO betreibt in dem städtischen Gebäude Goerdelerstraße 10 derzeit die viergruppige KiTa „Mittendrin“. Für die KiTa besteht seit dem 09.08.1995 ein Nutzungsvertrag zwischen dem Liegenschaftsamt der Stadt Aachen (heute FB 23) und der AWO. Gemäß § 3 dieses Nutzungsvertrages wird keine Nutzungsentschädigung erhoben, allerdings obliegt dem Nutzer die gesamte Unterhaltung an Dach und Fach sowie die bauliche und technische Unterhaltung von innen.

Im Auftrag des Fachbereichs Immobilienmanagement (FB 23) wird das Gebäude durch die gewoge AG Aachen verwaltet.

Im Rahmen des Ausbaus von Betreuungsplätzen für unter dreijährige Kinder in der KiTa wurde ein neues Brandschutzkonzept erforderlich.

Vor diesem Hintergrund hatdie gewoge AG Aachen das Architektenbüro Scholl im April 2015 mit der Erstellung eines Brandschutzkonzepts gemäß § 9 BauPrüfO zur Nutzungsänderung der KiTa „Mittendrin“ mit vier Gruppen für die Betreuung von U3-Kindern beauftragt. Die Kosten für die Umsetzung dieses Brandschutzkonzeptes belaufen sich nach Mitteilung der gewoge AG Aachen vom 30.09.2016 auf 57.900 €.

Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung des erarbeiteten Brandschutzkonzeptes können nicht über die Fördermittel des Landes NRW für den U3-Ausbau beglichen werden. Ein beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) gestellter Antrag auf Gewährung einer zusätzlichen Förderung wurde ebenfalls negativ beantwortet. Da die AWO die Kosten für die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes, die als außerplanmäßige technische Anpassungen verstanden werden können, nicht eigenständig tragen kann, hat sie mit Schreiben vom 05.11.2015 einen Antrag auf Bereitstellung entsprechender Finanzmittel gestellt.

Die Umsetzung des Brandschutzkonzepts ist zur Gewährleistung der Sicherheit der Kinder, des Personals und weiterer Menschen, die sich täglich in der KiTa aufhalten oder in der Umgebung wohnen, gesetzlich vorgeschrieben und zwingend notwendig.

  1. Finanzierung

Zur Deckung des einmaligen Zuschusses an die AWO stehen in 2016 im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit Mittel in ausreichender Höhe auf der Position 4-060101-980-6; 52410000 zur Verfügung. Ein entsprechender Antrag nach § 9 Abs. 2 der Haushaltssatzung wird an die Finanzsteuerung gerichtet.

Damit ist die Gesamtfinanzierung der Ertüchtigung des Brandschutzes sichergestellt.

  1. Vorschlag der Verwaltung

Die AWO ist gemäß bestehendem Nutzungsvertrag für die Ertüchtigung des Brandschutzes zuständig, ist aus finanziellen Gründen allerdings nicht in der Lage dazu.

Der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) ist auf die Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren und die diesbezügliche Mitwirkung der freien Träger in der Stadt Aachen angewiesen. Darüber hinaus ist die Umsetzung des Brandschutzkonzepts zur Gewährung der Sicherheit im Brandfallgesetzlich vorgeschrieben und zwingend notwendig.

Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen schlägt die Verwaltung vor, dass die Kosten für die brandschutztechnische Ertüchtigung der KiTa „Mittendrin“ in der Goerdelerstraße 10 aus bereits etatisierten Haushaltsmitteln gedeckt werden. Hierzu ist der AWO ein einmaliger Zuschuss in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal in Höhe von 57.900 €, zu gewähren.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Ertüchtigung des Brandschutzes:

4-060101-980-6, 53180000 1)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

01)

57.900

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-57.900

0

Deckung ist gegeben aus 4-060101-980-6; 52410000

Deckung ist gegeben

Abstimmungsergebnis

Zustimmung:Ablehnung:Enthaltung: einstimmig

Weitere Dokumente (2)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-11-22 FB 45_0316_WP17 Brandschutz AWO-Kind SAO.pdf

15.11.2024

5.9 MB

Betroffene Straßen

Karte wird geladen…

Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses
Gremium
Kinder- und Jugendausschuss
Datum
Di., 29.11.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
22. Februar 2026 um 23:55