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Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

FB 56/0002/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:abgelehnt

Beratung

Frau Natus-Can, Leiterin des Helene-Weber-Haus, erläutert anhand der beigefügten Präsentation das Bundesprogramm Mehrgenerationenhäuser und seine Ziele. Für das Gebiet der Stadt Aachen hat sich das Helene-Weber-Haus zur Einrichtung und Unterhaltung eines Mehrgenerationenhauses für den Bereich Eilendorf, mit Ausstrahlung nach Rothe Erde, beworben, da hier noch kein zentrales Begegnungszentrum und ein damit verbundenes Angebot bestehe. Die Stadt Aachen habe im Interessenbekundungsverfahren die erforderliche Absichtserklärung der Gebietskörperschaft zur zweckgebundenen Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses sowie zur Einbringung eines Beschlusses der Vertretungskörperschaft über die kommunale Einbindung des Mehrgenerationenhauses abgegeben. Frau Natus-Can berichtet abschließend, dass sie auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten sei, damit das „Cafe Helene“ zum 01.04.2017 starten könne.

Die Bezirksbürgermeisterin dankt Frau Natus-Can für ihre Ausführungen. Sie freut sich, dass Eilendorf die Voraussetzungen des Bundes zur Förderung erfülle, bedauert es aber sehr, dass man die Bezirksvertretung erst einen Tag vor der endgültigen Entscheidung im Fachausschuss von dem geplanten Projekt in Kenntnis setzt. Sicherlich hätte man gemeinsam ein gutes ergänzendes Angebot für Eilendorf erarbeiten können, so aber gewinne man den Eindruck, dass das Projekt Eilendorf übergestülpt werden solle und in Eilendorf ein zweites Helene-Weber-Haus entsteht. Darüber hinaus werde von der Bezirksvertretung eine Entscheidung verlangt, ihre Zustimmung für ein Projekt zu geben, dessen Mehrwert man für Eilendorf nicht erkennen könne, welches den städtischen Haushalt in den nächsten 4 Jahren mit jährlich 10.000,00 € belasten werde. Hierzu fehle es aber an wichtigen Informationen. So werden keinerlei Angaben über die finanzielle Ausstattung, Folgekosten für den städtischen Haushalt oder Anschluss-Finanzierung gemacht. Es wird lediglich auf die Bundesförderung von 30.000,00 € jährlich bis 2020 und einer Eigenleistung des Helene-Weber-Haus hingewiesen. Wie die Finanzierung des Mehrgenerationenhaus nach Wegfall der Förderung erfolgen wird ist nicht erkennbar. Das Projekt sei nicht bis zum Ende durchdacht. Der Stadtteil sei gut verortet und man habe den Antrag in ein vorgefasstes Gerüst gepresst. Hier sei eine Entscheidung vom Schreibtisch aus getroffen worden, bei der Eilendorf ungefragt in einen Förderantrag aufgenommen wurde, weil die geforderten Rahmenbedingungen ins Förderprogramm passten.

Seitens der CDU-Fraktion wird darauf hingewiesen, dass ihnen die Vorbereitungszeit fehle um eine solche Entscheidung zu treffen. Das Projekt sei noch mit zu vielen Fragezeichen behaftet. Der Mehrwert sei nicht zu erkennen. Vielmehr entstehe der Eindruck, dass hier eine Parallelstruktur zu Bewährtem und Bestehendem geschaffen werden soll.

Auch seitens der SPD-Fraktion wird beanstandet, dass die Vorstellung des Projektes zu kurzfristig ist. Unter einem Mehrgenerationenhaus habe man sich bisweilen etwas anderes vorgestellt. Nachdem das Projekt von Frau Natus-Can vorgestellt worden sei, stelle sich allerdings die Frage, in wie weit die verschiedenen Aktivitäten, die im Mehrgenerationenhaus stattfinden sollen, als Konkurrenz zu anderen Verbänden und Vereinen gesehen werden. So gebe es auch heute schon Begegnungsstätten in Eilendorf, z. Bsp. im Haus der evangelischen und katholischen Kirche, der Arbeiterwohlfahrt und anderer Verbände. Auch gebe es zahlreiche Vereine mit den verschiedensten Freizeitangeboten für Jung und Alt. Man sehe eine Gefahr darin, ein Haus zu schaffen, dass alles auf sich zieht und befürchtet, dass das Mehrgenerationenhaus die jetzt in den Verbänden und Vereinen tätigen Ehrenamtler abwerben könne und deren jetziges Wirkungsfeld damit zerstöre. Die SPD-Fraktion sei daran interessiert, welche Erfahrungen es diesbezüglich mit den Verbänden und Vereinen gebe.

Herr Koch, FDP, merkt an, dass ihm bei der Vorstellung des Projektes Mehrgenerationenhaus die Kalkulation und die Folgewirkung fehlen.

Frau Natus-Can bedauert den holprigen Start des Prozesses. Sie führt an, dass man in Stolberg bereits seit vielen Jahren erfolgreich ein Mehrgenerationenhaus betreibe. Erst 5 Wochen vor der heutigen Sitzung habe man den Hinweis erhalten, dass der Bund weitere 95 neue Mehrgenerationenhäuser fördern werde. Da der Stadtteil Eilendorf die strukturellen Rahmenbedingungen gut erfülle, es aber keine zentrale Begegnungsstätte gebe, habe man sich für diesen Standort unter Einbeziehung von Rothe Erde entschieden. Man wolle hier kein zweites Helene-Weber-Haus entstehen lassen, sondern vielmehr mit einem erfahrenen Träger einen Mehrwert für Eilendorf schaffen. Natürlich sehe man für das Mehrgenerationenhaus eine längere Perspektive wie 4 Jahre. Alle Kosten, die über die Fördersumme hinausgehen, liegen in der Verantwortung des Trägers. Die Finanzierung erfolge ausschließlich über Spenden und Gebühren und nicht aus anderen Projekten.

Herr Dr. Otto, Sozialplaner der Stadt Aachen, versucht zu rekonstruieren und erklären, wie das Projekt entstanden ist und warum es nicht möglich gewesen sei mit den Fachleuten vor Ort zu kommunizieren. Abschließend meint er, dass das Förderprogramm da sei und jetzt gehe es darum die wichtigsten Bestandteile Begegnung und Mehrgenerationen sinnvoll zusammen zu bringen. Das Mehrgenerationenhaus sei auf keinen Fall als Konkurrenz zu den bestehenden Verbänden und Vereinen und deren Aktivitäten zu verstehen. Vielmehr müsse man gemeinsam Nischen finden die noch fehlen und den zusätzlichen Bedarf decken. Dies könne man zusammen initiieren und mitgestalten.

Seitens der SPD-Fraktion wird die Darstellung von Herrn Dr. Otto als netter Versuch zur Rechtfertigung gesehen. Als Hauptproblem des Mehrgenerationenhauses sehe man aber die Ausgangsanalyse des „öffentlichen Wohnzimmers“. Hier sollen Kernpunkte zentralisiert werden, für die es keinen Bedarf gibt. Vielmehr sehe man hier drin die Gefahr, dass gut funktionierende Strukturen in Eilendorf zerstört werden. Seitens der SPD-Fraktion könne keine Zustimmung zum Förderantrag erfolgen.

Die CDU-Fraktion sieht sich kurzfristig mit Themen konfrontiert, bei denen sie den Eindruck gewinnt, dass man ihnen von „oben“ etwas aufdrücken will. Wäre man rechtzeitig mit in den Prozess einbezogen worden, wäre es eine andere Ausgangssituation. So habe man den Eindruck, dass vorhandene Strukturen verwässert oder zerstört würden. Unter diesen Voraussetzungen könne man auch seitens der CDU-Fraktion keinen fundierten Beschluss fassen.

Herr Koch von der FDP kann keinen Mehrwert für ein Mehrgenerationenhaus erkennen, da der Bedarf vor Ort bereits durch Verbände, Vereine und Organisationen gedeckt ist. Unter den gegebenen Umständen kann er so nicht zustimmen.

Die Bezirksbürgermeisterin verwehrt sich dagegen ein solches Konstrukt zu schaffen, für das noch nicht einmal ein Finanzplan aufgestellt wurde. Dies sei keine Basis um eine Entscheidung zu treffen. Eine solche Entscheidung müsse vorbereitet werden. Der Sozialausschuss orientiere sich an dem Votum der Außenbezirke. Daher könne man dem Gremium keine solche Empfehlung aussprechen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf lehnt einstimmig die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Aachen-Eilendorf ab.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Aachen-Eilendorf zu beschließen.

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie fasst vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand folgende Beschlüsse:

Das Mehrgenerationenhaus in Aachen/Brand ist Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses.

Die Stadt Aachen beabsichtigt –vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017- die zweckgebundene Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von jährlich 10 TEURO während der Förderphase 2017-2020 aus PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000.

Das Mehrgenerationenhaus in Aachen/Eilendorf ist Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses

Die Stadt Aachen beabsichtigt –vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017- die zweckgebundene Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von jährlich 10 TEURO während der Förderphase 2017-2020 aus PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“,Kostenart 53180000.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Aachen-Brand zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Jahr 2006 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus gestartet. Derzeit werden 450 Häuser im Rahmen des Aktionsprogramms II bundesweit bis 2016 gefördert.

Das Bundesministerium hat das Interessenbekundungsverfahren für die 3. Förderphase im April 2016 gestartet.

Für das Gebiet der Stadt Aachen haben sich die Katholische Kirchengemeinde St. Donatus/Brand für den Bereich Brand und das Helene-Weber-Haus für den Bereich Eilendorf mit Ausstrahlung nach Rothe Erde beworben.

In der aktuellen Förderrichtlinie des Bundes für die Förderperiode 2017-2020 heißt es:

„Ziel des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbringung der Mehrgenerationenhäuser bestmöglich zu gestalten. Der Bund fördert und stärkt die Kommunen in ihren Bemühungen, den aus dem demografischen Wandel resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, den Zugang zu und die Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und neu auftretende Herausforderungen wie die Flüchtlingsintegration zu bewältigen.

In enger Abstimmung mit der Kommune richtet das Mehrgenerationenhaus sein Profil an den mit der demografischen Entwicklung vor Ort einhergehenden Bedarfen aus. Durch die flexible und sozialraumorientierte Ausrichtung werden die Mehrgenerationenhäuser für die Kommunen noch stärker zu einem zentralen Akteur bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts.“

Folgende Querschnittsziele prägen die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser:

-Generationenübergreifendes Arbeiten

-Sozialraumorientierung

-Einbindung freiwilligen Engagement

Damit ergänzt die Idee der Mehrgenerationenhäuser in adäquater Weise das städtische Konzept der Begegnungszentren. Das Konzept der Begegnungszentren begegnet den Herausforderungen des Demographischen Wandels. Die Bevölkerung wird insgesamt nicht nur älter, sondern sie verbleibt gleichzeitig länger in ihrer eigenen Häuslichkeit. Die Aufrechterhaltung von Kontakten, die Integration in gemeinwesenorientierte Netze und die wohnortnahe Information und Beratung über (Hilfe-) Angebote sowie deren Organisation und Vermittlung ist daher eine wichtige Aufgabe, die zudem alle Teilräume Aachens betrifft. Diese Aufgaben werden von den Begegnungszentren wahrgenommen. Inzwischen gibt es in Aachen acht Begegnungszentren (Kronenberg, Preuswald, Forst, Hörn, Mitte, Nord, Ost, Haaren), mit einem eigenen Profil und einer Ausrichtung auf die spezifischen Bedarfe im Quartier.

Mit der Etablierung der Mehrgenerationenhäuser in Eilendorf (mit Berücksichtigung von Rothe Erde) und Brand würden zwei Räume in den Fokus genommen werden, in denen noch keine Begegnungszentren und ein damit verbundenes Angebot bestehen. Das Angebot von Begegnung, generationenübergreifendem Zusammenleben und Quartiersarbeit würde durch die Mehrgenerationenhäuser gestärkt werden.Die Mehrgenerationenhäuser sind des Weiteren eine vielversprechende Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der durch Ratsbeschluss am 28.01.2015 angenommenen Zielvereinbarung zur Erlangung des Zertifikats „Familiengerechte Kommune“ (hier Handlungsfeld 6.1 – Förderung von Nachbarschaften im Quartier / Unterpunkt 4 Erschließung neuer Strukturen für Begegnung).

Während der Förderperiode 2017-2020 beträgt der Bundeszuschuss als Festbetragsförderung

30 TEURO pro Haus und Jahr, die kommunale Kofinanzierung 10 TEURO pro Jahr und Haus.

Im oben erwähnten Interessenbekundungsverfahren mussten die Bewerber bereits die Auswahl zu den o.g. Schwerpunktthemen treffen, die Konzeptidee vorstellen sowie Aussagen zu den geplanten generationsübergreifenden, interkulturellen und bedarfsorientierten Begegnungsangeboten, zu den geforderten Räumlichkeiten (Offener Treff, Barrierefreiheit, Internetzugang) und zu den Verkehrsanbindungen treffen.

Die Stadt Aachen hat im Interessenbekundungsverfahren die erforderlichen Absichtserklärungen der Gebietskörperschaft zur zweckgebundenen Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses sowie zur Einbringung eines Beschlusses der Vertretungskörperschaft über die kommunale Einbindung des Mehrgenerationenhauses abgegeben.

Das Interessenbekundungsverfahren wird durch ein sogenanntes „Jubelschreiben“ abgeschlossen, indem der Antragsteller zur Abgabe des Antrags aufgefordert wird.

Im Antragsverfahren müssen dann die verbindlichen Zusagen der Kommune beigefügt werden.

Ob die Interessenbekundungsverfahren positiv verlaufen, wird sich bis Jahresende zeigen.

Die Trägervertretungen stellen ihre Projekte kurz mündlich in der Sitzung vor.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die Kofinanzierung in den Jahren 2017 – 2020 in Höhe von 20.000 € jährlich erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 aus dem PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000.

Abstimmungsergebnis

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-11-22 FB 56_0002_WP17 Bundesprogramm Mehrg SAO.pdf

9.11.2024

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Metadaten

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Ö 4
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 07.12.2016
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 00:02

Beschlussdokument

Sammeldokument öffentlich

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