15. Dezember 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
TOP 9Öffentlich

Einrichtung von Planstellen für die sozialarbeiterische , hausmeisterliche und leistungsrechtliche Betreuung der Flüchtlinge in Übergangsheimen und Wohnungen aufgrund prognostizierter Fallsteigerungen im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56)

FB 11/0174/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Frau Griepentrog bittet zum einen um Erläuterung zu der Aussage auf Seite 238, dass bestimmte Kosten keine Deckung fänden und zum anderen um Erläuterung zu einer Zusammenrechnung (365 Menschen / 15,5 Stellen für sozialarbeiterische Betreuung) auf Seite 239.

Herr Frankenberger weist -wie in der Vorlage ausgeführt- daraufhin, dass das Planstellenvolumen anhand der prognostizierten Fallzahlen für Flüchtlinge im Jahr 2017 ermittelt worden sei. Für die Dauer des Betriebes der Landeseinrichtung (Schließung zum 31.01.2017) wären 1000 Plätze auf die Zuweisungsquote zugunsten der Stadt Aachen angerechnet worden. Nach der Schließung würden ab Februar 2017 für 5 Monatevoraussichtlich jeweils 200 zusätzliche Plätze auf die städtische Zuweisungsquote angerechnet. Für den Zeitraum Juli bis Dezember 2017 wären monatlich 75 Fallzugänge prognostiziert worden. Im Rahmen der Prognose (ca. 1550 Fälle) ergäbe sich für das Jahr 2017 sodann insgesamt ein Stellenbedarf von 15,5 Stellen für sozialarbeiterische Betreuung (100 Personen auf 1 Stelle für sozialarbeiterische Betreuung). Im Laufe des Jahres, beginnend im II. Quartal 2017, würden die Fallprognosen den realen Fallzugängen gegenüber gestellt werden, um den tatsächlichen Stellenbedarf zu ermitteln.

Herr Guth erläutert, dass die Stellenzuwächse bereits im Veränderungsnachweis angepasst worden seien. Für die über die eingebrachten Mittel hinausgehenden Personalkosten gäbe es keine Gegenfinanzierung, bei tatsächlicher Besetzung der Stellen gingen diese Kosten dann zulasten des Gesamthaushaltes.

Frau Griepentrog merkt an, dass man bei dieser Sachlage gegebenenfalls die städtischen Ansprüche senken oder eine Aufstockung der Haushaltsmittel anstreben sollte.

Frau Begolli erkundigt sich, mit welcher Wahrscheinlichkeit mit einer schnellen Besetzung der Stellen zu rechnen wäre, wenn tatsächlicher Bedarf bestünde.

Herr Dr. Kremer hebt hervor, dass es sich bei dem Beschluss um einen Vorsorgebeschluss handele. Die tatsächliche Besetzung der Stellen erfolge nur bedarfsbezogen in Abstimmung mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration und einer entsprechenden Freigabe seinerseits.

Frau Eschweiler unterstreicht die Aussage, dass es sich um einen Vorsorgebeschluss zu einer Pflichtaufgabe handele. Im Rahmen der politischen Verantwortung würde jede Stelleneinrichtung kritisch hinterfragt. Mit der Beschlussfassung würde eine Sicherheit geschaffen werden, wenn die getätigten Prognosen in diesem Umfang eintreffen würden.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 die Einrichtung von Planstellen für die Betreuung der Flüchtlinge in Übergangsheimen und Wohnungen im Umfang von a) 15,5 Stellen für die sozialarbeiterische Betreuung, bewertet nach S 12 TVöD SuE, FB 56/500, b) 26 Stellen für die hausmeisterliche Versorgung, bewertet nach EG 5 TVöD, FB 56/500 sowie c) 6 Stellen für die Sachbearbeitung „Hilfen nach dem AsylbLG“, bewertet nach A 10 LBesO A/ EG 9 TVöD, FB 56/200, zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussfassung des Stellenplanes 2017 die Einrichtung von Planstellen für die Betreuung der Flüchtlinge in Übergangsheimen und Wohnungen im Umfang von

a) 15,5 Stellen für die sozialarbeiterische Betreuung, bewertet nach S 12 TVöD SuE, FB 56/500,

b) 26 Stellen für die hausmeisterliche Versorgung, bewertet nach EG 5 TVöD, FB 56/500 sowie

c) 6 Stellen für die Sachbearbeitung „Hilfen nach dem AsylbLG“, bewertet nach A 10 LBesO A/ EG 9 TVöD, FB 56/200, zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Zusammenhang mit den vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration prognostizierten Fallzahlen für Flüchtlinge im Jahr 2017 ist ein entsprechendes Planstellenvolumen für die erforderliche sozialarbeiterische und hausmeisterliche Betreuung zur Verfügung zu stellen. Daneben werden voraussichtlich Stellen für die leistungsgewährende Sachbearbeitung im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) notwendig.

Die tatsächliche Besetzung der Stellen erfolgt bedarfsbezogen in Abstimmung mit dem Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) nach Freigabe durch den Personaldezernenten.

Im Laufe des Jahres, beginnend im II. Quartal 2017 werden die Fallprognosen den realen Fallzugängen gegenüber gestellt, um den tatsächlichen Stellenbedarf, u.a. auch für die weitere Haushaltsplanung der Folgejahre, zu ermitteln.

Bei der Ermittlung des voraussichtlichen Stellenbedarfs für 2017 wurde analog der Prognose des FB 56 für den Sachkostenhaushalt eine Fallsteigerung von 275 Fällen in den Monaten März 2017 bis Juni 2017 angenommen. Diese Steigerungsrate hängt ursächlich mit der Schließung der Landeseinrichtung auf dem Gelände des West-bahnhofs zum 31.01.2017 zusammen. Für die Dauer des Betriebes der Landeseinrichtung wurden dort untergebrachte Schutz suchende Personen auf die Zuweisungsquote zugunsten der Stadt Aachen angerechnet. Für den Zeitraum Juli 2017 bis Dezember 2017 werden 75 Fallzugänge monatlich prognostiziert.

Im Rahmen der Prognose ergibt sich für das Jahr 2017 insgesamt ein Stellenbedarf von 15,5 Stellen für die sozialarbeiterische und 26 Stellen für die hausmeisterliche Betreuung in Übergangsheimen (Abb 1).

Anders gestaltet sich der Bedarf für die leistungsgewährende Sachbearbeitung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Hier geht FB 56 lediglich von 200 Fallzugängen monatlich in dem Zeitraum März bis Juni 2017 aus.

Fallabgänge in etwa gleicher Höhe aufgrund der Anerkennung des Asylstatus und des hieraus erwachsenden Anspruches auf Leistungen nach dem SGB II führen zu der Annahme, dass in den Monaten Januar, Februar und Juli bis Dezember die Fallzahlen stagnieren. Bei einem Fallzahlenschlüssel von 140 Fällen je VZÄ und einer Steigerung von 200 Fällen in den Monaten März bis Juni 2017 ergibt sich ein Stellenbedarf von 1,43 VZÄ, aufgerundet 1,5 VZÄ monatlich, insgesamt 6 Stellen.

Beteiligung des Personalrates:

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.

(Abb. 1 – monatlicher Stellenzuwachs Sozialarbeit, Hausmeister und Sachbearbeiter „Hilfen nach dem AsylbLG“ in 2017)

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

Haushaltsplan 2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Personalaufwand

0,00 €

0,00 €

0,00 €

6.721.500,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

0,00 €

0,00 €

6.721.500,00 €

0,00 €

0,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0,00 €

- 6.721.500,00 €

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Im Haushaltsplanentwurf 2017 sind hierfür Mittel in Höhe von jährlich 1.928.000,00 € eingeplant.

Im Zuge der Anpassung der Berechnung des Stellenbedarfs an die aktuelle Fallsteigerungsprognose des Fachbereiches Wohnen, Soziales und Integration (FB 56) ergeben sich folgende finanzielle Auswirkungen:

Jahr

Betrag

Bemerkungen

2017

1.552.700,00 €

Die Anpassung der Prognose führt zu einem geringeren Stellenbedarf, hieraus folgend zu geringeren zu erwartenden Personalkosten. Der Stellenbedarf baut sich unterjährig auf.

2018

2.584.400,00 €

ganzjährige Personalkosten bei Besetzung aller Stellen bis Ende 2017

2019

2.584.400,00 €

(für 2017: siehe auch Anlage 1)

Für die über die eingebrachten Mittel hinausgehenden Personalkosten, welche für 2017 anteilig ab März 2017 berechnet wurden, können weder der Fachbereich noch das das Dezernat eine Deckung anbieten. Eine Besetzung der Stellen erfolgt erst ab Rechtskraft des Haushaltes 2017.

Grundsätzlich enthält die pauschale Landeserstattung nach § 4 Abs. 2 FlüAG einen prozentualen Anteil (3,83 %)[1] für die erforderliche sozialarbeiterische Betreuung. Die Pauschalerstattung (Pro-Kopf-Pauschale) wurde jedoch vollständig zur Deckung der Produkte 050202 (Leistungen AsylbLG, FlüAG und TIntG) und 100803 (Verwaltung & Betrieb Unterkünfte und Einrichtungen) für den Haushalt 2017 in Ansatz gebracht.

[1]§4FlüAG – Pauschalierte Landeszuweisung

(1) Für die Aufnahme und Unterbringung nach §1 sowie für die Versorgung der ausländischen Flüchtlinge im Sinne des §2 stellt das Land den Gemeinden ab demJahr 2016jährlich Finanzmittel in Höhe von 1,81134 MilliardenEuro zur Verfügung, soweit nicht eine Anpassung nach Absatz2 erfolgt. Von den zur Verfügung gestellten Mitteln sind 3,83 Prozent ausschließlich für die soziale Betreuung zu verwenden. Die Mittel werden auf die Gemeinden entsprechend dem Zuweisungsschlüssel in §3 Absatz1 verteilt. Der Betrag nach Satz1 wird zum 1.März, 1.Juni, 1.September und 1.Dezembermit jeweils einem Viertel durch die Bezirksregierungen ausgezahlt.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-11-25 FB 11_0174_WP17 Einrichtung von Plan SAO.pdf

26.11.2024

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Metadaten

TOP
Ö 9
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 15.12.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 00:09