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Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus

FB 56/0002/WP17 · Entscheidungsvorlage

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns begrüßt Herrn Karl Simons, Leiter des Mobilé in Brand.

Herr Simons bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung. Die Angelegenheit sei in der letzten Woche im Sozialausschuss behandelt worden. Er bedankt sich bei Frau Kahlen-Kerenkiewitz vom Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration für die aussagekräftige Vorlage.

Zwischen der Altentagesstätte der KAB und der Jugendarbeit im Mobilé finde hin und wieder ein Austausch statt. In den letzten Jahren habe sich dabei herausgestellt, dass es Parallelen gebe, weil es sich in beiden Fällen um ehrenamtlich getragene Einrichtungen handele. Hierbei sei festgestellt worden, dass sich das Ehrenamt heutzutage anders orientiere. Sowohl Jugendliche als auch Erwachsene seien nicht mehr so sehr an einer längerfristigen Bindung interessiert, sondern engagierten sich eher befristet für ein Projekt, ohne sich für das nächste Projekt weiter festzulegen. Ein ehrenamtlich organisierter Verband wie die KAB sei mit Trägerschaft einer Seniorentagesstätte schnell überfordert. Die Seniorenarbeit und die Jugendarbeit drohten zudem zu überaltern.

Es stelle sich somit die Frage, wie man die nächste Generation für eine ehrenamtliche Tätigkeit gewinnen könne. Dies sei bei der Jugendarbeit einfacher als bei der Seniorenarbeit, da er für seine Einrichtung in die Schulen gehen oder auf die Kommunionkinder warten könne. Eine gute Zusammenarbeit bestehe mit der Generationsbrücke Deutschland. Aufgrund dieser Überlegungen sei vor einigen Jahren eine Arbeitsgruppe gebildet worden.

Die Seniorentagesstätte werde immer fachlich begleitet und beraten, so z.B. durch Herrn Reiner Krebsbach, der hauptberuflich beim Caritas-Verband tätig sei. Ein weiterer fachlicher Rat sei beim heute ebenfalls anwesenden Diözesanreferent der Kath. Arbeiterbewegung, Herrn Gublintz, eingeholt worden, da man vorsichtig mit der Thematik umgehen müsse.

Niemand habe ein Interesse daran, ältere Menschen aus ihrem Haus zu verpflanzen und neben Jugendliche an einen Tisch zu setzen. Es gebe aber auch Berührungspunkte und Gruppen mit Potential und Ideen, die sich engagieren wollten. Herr Lorenz Sittler habe im letzten Jahr beim Jubiläum der KAB einen Vortrag gehalten und nun ein Buch mit dem Titel „Generation Ü 50 –wir brauchen Euch“ veröffentlicht. Für ihn seien die Menschen dieser Altersgruppe die Senioren der Zukunft, die jetzt die Chance hätten, sich in ihrem Stadtteil und ihrem Lebensumfeld zu engagieren und ihren Ruhestand selbst mit vorzubereiten. Ebenfalls sei bereits mit Herrn Dr. Köster von der Verwaltung darüber diskutiert worden, ob es denkbar sei, eine Jugendeinrichtung und ein Pfarrzentrum mit einer Seniorentagesstätte zusammen zu bringen bzw. zu erweitern. Herr Dr. Köster habe hierzu den Vorschlag gemacht, dies in einem Mehrgenerationenhaus zu versuchen. Da es keine vorgegebene städt. Fördermöglichkeit gebe, habe er ein sog. „Leuchtturmprojekt“ vorgeschlagen. Die Aufnahme des Mehrgenerationenhauses in die Förderung setze ein Antragsverfahren auf Bundesebene voraus. Im weiteren Verfahrensverlauf würde dann festgestellt, ob das Projekt für eine Förderung infrage komme.

Zunächst sei ein Interessenbekundungsverfahren durchlaufen worden und die Aufforderung zur Antragstellung für das Projekt, mit dem sich neue Potentiale für ehrenamtliche Tätigkeiten im Stadtteil erschließen ließen, liege nun vor. Er stehe mit dem Sprecher der Stadtteilkonferenz, Herrn Horst Kreutz, in Kontakt, um die Idee, die Stadtteilkonferenz aufzuwerten und räumlich auf den ganzen Stadtbezirk zu beziehen, zu erörtern. Als Auftakt könne eine Sozialraumkonferenz für ganz Brand initiiert werden.

Frau Reiber von der GRÜNE-BF ist von der Idee begeistert, insbesondere auch übergreifend mit dem Brander Feld die Stadtteilkonferenz neu zudefinieren. Ihre Frage, ob die Beteiligung unabhängig von der Religion sei, beantwortet Herr Simons in dem Sinne, dass Religionszugehörigkeit völlig offen sei. Der Stadtteil werde von der Vielfalt profitieren.

Herr Hellmann von der SPD-BF bedankt sich bei Herrn Simons für die vorbildliche Jugend- und Altenarbeit beider Kirchen. Er begrüßt die dauerhafte Weiterentwicklung der Angebote und sagt für seine Fraktion die volle Unterstützung für das Projekt zu.

Ratsfrau Lürken von der CDU-BF schließt sich dem Dank fürs Ehrenamt an. Es gehe nicht um hauptamtlich Tätige, sondern in ganz hohem Maße um das Ehrenamt. Dies funktioniere in Brand sehr gut. Deshalb wolle die Bezirksvertretung Aachen-Brand das Projekt aktiv unterstützen und dem Ratsausschuss eine entsprechende Empfehlung aussprechen.

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns bedankt sich bei Herrn Simons für seinen Vortrag. Es bestehe das innere Bedürfnis der Menschen, dass Generationen immer mehr zusammenwachsen. Ein gutes Beispiel sei der Trend zu generationsübergreifendem Wohnen. Im schulischen Bereich sei es die Inklusion, so dass mit der Behinderung von Menschen anders umgegangen werde als in der Vergangenheit. Der neu umgebaute Marktplatz biete Raum für generationsübergreifende Begegnung. Das Potential, für den Stadtbezirk etwas zu tun, stecke in den Menschen, die hier wohnen und arbeiten. Es sollten neue Wege ausprobiert werden. Dafür sei das Mehrgenerationenhaus in Brand ein geeignetes Leuchtturmprojekt, das seiner Meinung nach ein Erfolg werde.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Aachen-Brand zu beschließen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Aachen-Eilendorf zu beschließen.

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie fasst vorbehaltlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Brand folgende Beschlüsse:

Das Mehrgenerationenhaus in Aachen/Brand ist Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses.

Die Stadt Aachen beabsichtigt –vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017- die zweckgebundene Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von jährlich 10 TEURO während der Förderphase 2017-2020 aus PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000.

Das Mehrgenerationenhaus in Aachen/Eilendorf ist Bestandteil der kommunalen Planung zum demografischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung im Wirkungsgebiet des Mehrgenerationenhauses

Die Stadt Aachen beabsichtigt –vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017- die zweckgebundene Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Höhe von jährlich 10 TEURO während der Förderphase 2017-2020 aus PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“,Kostenart 53180000.

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie die Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses in Aachen-Brand zu beschließen.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Im Jahr 2006 hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend das Aktionsprogramm Mehrgenerationenhaus gestartet. Derzeit werden 450 Häuser im Rahmen des Aktionsprogramms II bundesweit bis 2016 gefördert.

Das Bundesministerium hat das Interessenbekundungsverfahren für die 3. Förderphase im April 2016 gestartet.

Für das Gebiet der Stadt Aachen haben sich die Katholische Kirchengemeinde St. Donatus/Brand für den Bereich Brand und das Helene-Weber-Haus für den Bereich Eilendorf mit Ausstrahlung nach Rothe Erde beworben.

In der aktuellen Förderrichtlinie des Bundes für die Förderperiode 2017-2020 heißt es:

„Ziel des Bundesprogramms Mehrgenerationenhaus ist es, die Kommunen dabei zu unterstützen, den demografischen Wandel unter Einbringung der Mehrgenerationenhäuser bestmöglich zu gestalten. Der Bund fördert und stärkt die Kommunen in ihren Bemühungen, den aus dem demografischen Wandel resultierenden Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, den Zugang zu und die Inanspruchnahme von sozialer Infrastruktur der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen und neu auftretende Herausforderungen wie die Flüchtlingsintegration zu bewältigen.

In enger Abstimmung mit der Kommune richtet das Mehrgenerationenhaus sein Profil an den mit der demografischen Entwicklung vor Ort einhergehenden Bedarfen aus. Durch die flexible und sozialraumorientierte Ausrichtung werden die Mehrgenerationenhäuser für die Kommunen noch stärker zu einem zentralen Akteur bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts.“

Folgende Querschnittsziele prägen die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser:

-Generationenübergreifendes Arbeiten

-Sozialraumorientierung

-Einbindung freiwilligen Engagement

Damit ergänzt die Idee der Mehrgenerationenhäuser in adäquater Weise das städtische Konzept der Begegnungszentren. Das Konzept der Begegnungszentren begegnet den Herausforderungen des Demographischen Wandels. Die Bevölkerung wird insgesamt nicht nur älter, sondern sie verbleibt gleichzeitig länger in ihrer eigenen Häuslichkeit. Die Aufrechterhaltung von Kontakten, die Integration in gemeinwesenorientierte Netze und die wohnortnahe Information und Beratung über (Hilfe-) Angebote sowie deren Organisation und Vermittlung ist daher eine wichtige Aufgabe, die zudem alle Teilräume Aachens betrifft. Diese Aufgaben werden von den Begegnungszentren wahrgenommen. Inzwischen gibt es in Aachen acht Begegnungszentren (Kronenberg, Preuswald, Forst, Hörn, Mitte, Nord, Ost, Haaren), mit einem eigenen Profil und einer Ausrichtung auf die spezifischen Bedarfe im Quartier.

Mit der Etablierung der Mehrgenerationenhäuser in Eilendorf (mit Berücksichtigung von Rothe Erde) und Brand würden zwei Räume in den Fokus genommen werden, in denen noch keine Begegnungszentren und ein damit verbundenes Angebot bestehen. Das Angebot von Begegnung, generationenübergreifendem Zusammenleben und Quartiersarbeit würde durch die Mehrgenerationenhäuser gestärkt werden.Die Mehrgenerationenhäuser sind des Weiteren eine vielversprechende Maßnahme im Rahmen der Umsetzung der durch Ratsbeschluss am 28.01.2015 angenommenen Zielvereinbarung zur Erlangung des Zertifikats „Familiengerechte Kommune“ (hier Handlungsfeld 6.1 – Förderung von Nachbarschaften im Quartier / Unterpunkt 4 Erschließung neuer Strukturen für Begegnung).

Während der Förderperiode 2017-2020 beträgt der Bundeszuschuss als Festbetragsförderung

30 TEURO pro Haus und Jahr, die kommunale Kofinanzierung 10 TEURO pro Jahr und Haus.

Im oben erwähnten Interessenbekundungsverfahren mussten die Bewerber bereits die Auswahl zu den o.g. Schwerpunktthemen treffen, die Konzeptidee vorstellen sowie Aussagen zu den geplanten generationsübergreifenden, interkulturellen und bedarfsorientierten Begegnungsangeboten, zu den geforderten Räumlichkeiten (Offener Treff, Barrierefreiheit, Internetzugang) und zu den Verkehrsanbindungen treffen.

Die Stadt Aachen hat im Interessenbekundungsverfahren die erforderlichen Absichtserklärungen der Gebietskörperschaft zur zweckgebundenen Kofinanzierung des Mehrgenerationenhauses sowie zur Einbringung eines Beschlusses der Vertretungskörperschaft über die kommunale Einbindung des Mehrgenerationenhauses abgegeben.

Das Interessenbekundungsverfahren wird durch ein sogenanntes „Jubelschreiben“ abgeschlossen, indem der Antragsteller zur Abgabe des Antrags aufgefordert wird.

Im Antragsverfahren müssen dann die verbindlichen Zusagen der Kommune beigefügt werden.

Ob die Interessenbekundungsverfahren positiv verlaufen, wird sich bis Jahresende zeigen.

Die Trägervertretungen stellen ihre Projekte kurz mündlich in der Sitzung vor.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Die Kofinanzierung in den Jahren 2017 – 2020 in Höhe von 20.000 € jährlich erfolgt vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung 2017 aus dem PSP-Element 4-100405-902-3 „Sozialraumbezogene Maßnahmen“, Kostenart 53180000.

Abstimmungsergebnis

Einstimmig
Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-11-22 FB 56_0002_WP17 Bundesprogramm Mehrg SAO.pdf

9.11.2024

103.4 KB

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Metadaten

TOP
Ö 6
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Datum
Mi., 14.12.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 00:06