TOP 22Öffentlich

Wahl des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14.05.2017

FB 01/0210/WP17 · Entscheidungsvorlage

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Der Oberbürgermeister führt aus, dass der Kreiswahlausschuss in der Regel einmal zur Feststellung der Kandidaturen und ein weiteres Mal zur Feststellung des Wahlergebnisses tage. Beide Sitzungen seien kurz gehalten und würden öffentlich durchgeführt, so dass jeder als Gast an der Sitzung teilnehmen könne.

Er weist darauf hin, dass, sofern Einigkeit bestehe, der vorliegende Wahlvorschlag im einfachen Verfahren einstimmig angenommen werden könne, alternativ bei Uneinigkeit aber auch die Möglichkeit bestehe, eine Listenwahl durchzuführen. Die Vorkehrungen für diesen Fall seien bereits getroffen.

Ratsherr Teuku erklärt stellvertretend für die Piraten-Fraktion, dass man ihre Einbindung in den Prozess begrüß hätte.

Der Oberbürgermeister betont, dass jeder an der Sitzung teilnehmen könne und lässt alsdann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss

Der Rat der Stadt einstimmig wählt zu Mitgliedern des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2017: Beisitzer/innenStellvertreter/innen 1. Ratsherr Demmer1. Herr Auler 2. Ratsherr Mies2. Ratsfrau Plum 3. Ratsfrau Höller-Radtke3. Herr Haase 4. Ratsfrau Lucke4. Ratsfrau Reuß 5. Ratsfrau Seufert5. Ratsfrau Lang 6. Herr Bredohl6. Herr Klopstein

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt wählt zu Mitgliedern des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2017:

Beisitzer/innenStellvertreter/innen

1.1.

2.2.

3.3.

4.4.

5.5.

6.6.

Philipp

Oberbürgermeister

Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach den Vorschriften des Landeswahlgesetzes (LWahlG) und der Landeswahlordnung (LWahlO) sind verschiedene mit der Landtagswahl verbundene Aufgaben im Wahlkreis von einem Kreiswahlausschuss wahrzunehmen. Insbesondere hat der Kreiswahlausschuss gem. § 10 Abs. 4 LWahlG über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen und das Wahlergebnis im Wahlkreis festzustellen.

Für die Landtagswahl am 14.05.2017 ist das Stadtgebiet gemäß der Anlage zum LWahlG in 2 Wahlkreise unterteilt, und zwar in die Wahlkreise 1 Aachen I und 2 Aachen II. Gem. § 10 Abs. 1 LWahlG kann jedoch für beide Wahlkreise ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss gebildet werden.

Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und 6 Beisitzern; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig (§ 10 Abs. 3 LWahlG). Für jeden Beisitzer soll gem. § 3 Abs. 1 LWahlO ein Stellvertreter gewählt werden.

Die Beisitzer/innen des Kreiswahlausschusses sind vom Rat der Stadt, sofern eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande kommen, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen (§ 10 Abs. 3 LWahlG, § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung - GO -). Der Kreiswahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung. Er ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Im Übrigen finden auf den Kreiswahlausschuss die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung.

Zu Mitgliedern des Kreiswahlausschusses können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger/innen, die dem Rat angehören können, bestellt werden (§ 58 Abs. 3 Satz 1 GO).

Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern des Kreiswahlausschusses bestellt werden (§ 8 Abs. 2 LWahlG).

Die Zahl der sachkundigen Bürger/innen darf die Zahl der Ratsmitglieder im Kreiswahlausschuss nicht erreichen (§ 58 Abs. 3 Satz 3 GO). Der Kreiswahlausschuss ist nur beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger/innen übersteigt (§ 58 Abs. 3 Satz. 4 GO). Er gilt auch insoweit als beschlussfähig, solange seine Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist (§ 58 Abs. 3 Satz 5 GO).

Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der derzeitigen Sitzverteilung im Rat folgende Besetzung des Kreiswahlausschusses ergeben:

Beisitzer/innen

insgesamt

davon

C D U

S P D

GRÜNE

LINKE

6

2

2

1

1

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-11-28 FB 01_0210_WP17 Wahl des Kreiswahlau SAO.pdf

20.11.2024

72.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 22
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
Gremium
Rat der Stadt Aachen
Datum
Mi., 21.12.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Entscheidungsvorlage
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Entscheidungsvorlage
Federführend
FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 00:12