Wahl des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 14.05.2017
FB 01/0210/WP17 · Entscheidungsvorlage
Beratung
Der Oberbürgermeister führt aus, dass der Kreiswahlausschuss in der Regel einmal zur Feststellung der Kandidaturen und ein weiteres Mal zur Feststellung des Wahlergebnisses tage. Beide Sitzungen seien kurz gehalten und würden öffentlich durchgeführt, so dass jeder als Gast an der Sitzung teilnehmen könne.
Er weist darauf hin, dass, sofern Einigkeit bestehe, der vorliegende Wahlvorschlag im einfachen Verfahren einstimmig angenommen werden könne, alternativ bei Uneinigkeit aber auch die Möglichkeit bestehe, eine Listenwahl durchzuführen. Die Vorkehrungen für diesen Fall seien bereits getroffen.
Ratsherr Teuku erklärt stellvertretend für die Piraten-Fraktion, dass man ihre Einbindung in den Prozess begrüß hätte.
Der Oberbürgermeister betont, dass jeder an der Sitzung teilnehmen könne und lässt alsdann über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt wählt zu Mitgliedern des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl 2017:
Beisitzer/innenStellvertreter/innen
1.1.
2.2.
3.3.
4.4.
5.5.
6.6.
Philipp
Oberbürgermeister
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nach den Vorschriften des Landeswahlgesetzes (LWahlG) und der Landeswahlordnung (LWahlO) sind verschiedene mit der Landtagswahl verbundene Aufgaben im Wahlkreis von einem Kreiswahlausschuss wahrzunehmen. Insbesondere hat der Kreiswahlausschuss gem. § 10 Abs. 4 LWahlG über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zu beschließen und das Wahlergebnis im Wahlkreis festzustellen.
Für die Landtagswahl am 14.05.2017 ist das Stadtgebiet gemäß der Anlage zum LWahlG in 2 Wahlkreise unterteilt, und zwar in die Wahlkreise 1 Aachen I und 2 Aachen II. Gem. § 10 Abs. 1 LWahlG kann jedoch für beide Wahlkreise ein gemeinsamer Kreiswahlausschuss gebildet werden.
Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter als Vorsitzendem und 6 Beisitzern; eine Benennung oder Bestellung weiterer Mitglieder ist nicht zulässig (§ 10 Abs. 3 LWahlG). Für jeden Beisitzer soll gem. § 3 Abs. 1 LWahlO ein Stellvertreter gewählt werden.
Die Beisitzer/innen des Kreiswahlausschusses sind vom Rat der Stadt, sofern eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande kommen, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen (§ 10 Abs. 3 LWahlG, § 50 Abs. 3 Gemeindeordnung - GO -). Der Kreiswahlausschuss entscheidet in öffentlicher Sitzung. Er ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag. Im Übrigen finden auf den Kreiswahlausschuss die allgemeinen Vorschriften des kommunalen Verfassungsrechts entsprechende Anwendung.
Zu Mitgliedern des Kreiswahlausschusses können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger/innen, die dem Rat angehören können, bestellt werden (§ 58 Abs. 3 Satz 1 GO).
Wahlbewerber, Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge und stellvertretende Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern des Kreiswahlausschusses bestellt werden (§ 8 Abs. 2 LWahlG).
Die Zahl der sachkundigen Bürger/innen darf die Zahl der Ratsmitglieder im Kreiswahlausschuss nicht erreichen (§ 58 Abs. 3 Satz 3 GO). Der Kreiswahlausschuss ist nur beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger/innen übersteigt (§ 58 Abs. 3 Satz. 4 GO). Er gilt auch insoweit als beschlussfähig, solange seine Beschlussunfähigkeit nicht festgestellt ist (§ 58 Abs. 3 Satz 5 GO).
Nach den Grundsätzen der Verhältniswahl würde sich aufgrund der derzeitigen Sitzverteilung im Rat folgende Besetzung des Kreiswahlausschusses ergeben:
Beisitzer/innen insgesamt | davon | |||
C D U | S P D | GRÜNE | LINKE | |
6 | 2 | 2 | 1 | 1 |
Technische Details
ID: 78893
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=78893
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-11-28 FB 01_0210_WP17 Wahl des Kreiswahlau SAO.pdf
20.11.2024
72.3 KB
Metadaten
- TOP
- Ö 22
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen
- Gremium
- Rat der Stadt Aachen
- Datum
- Mi., 21.12.2016
- Uhrzeit
- 17:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Entscheidungsvorlage
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Entscheidungsvorlage
- Federführend
- FB 01 - Fachbereich Verwaltungsleitung, Grundsatz und Dialog
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 00:12