15. Dezember 2016 um 17:00, Verwaltungsgebäude Katschhof
TOP 14Öffentlich

Befristete Einrichtung einer halben Stelle für eine/n StützlehrerIn zur Durchführung der Maßnahme "Assistierte Ausbildung" in der Jugendberufshilfe der Stadt Aachen

FB 11/0182/WP17 · Empfehlungsvorlage (inaktiv)

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Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Eickholt spricht an dieser Stelle seinen Unmut über diese Vorlage aus.

Sowohl Herr Dr. Kremer als auch Herr Brötz unterstreichen, dass die Drittmittelförderung dieser Maßnahme über 100 % betrage. Die zufließenden Fördermittel überstiegen die Personalkosten dieser zusätzlich erforderlichen ½ Stelle. Daher könnten die verbleibenden Fördermittel zur Refinanzierung vorhandener Stellenkontingente hergezogen werden und trügen somit zu einer Entlastung des städtischen Haushaltes bei. Zudem werde die Stelle mit einem entsprechenden kw-Vermerk versehen.

Der Personal- und Verwaltungsausschuss beschließt einstimmig.

Beschluss

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplan 2017 die befristete Einrichtung einer halben Stelle, ausgewiesen nach EG 9 TVöD, im Team „Jugendberufshilfe“ des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zur Durchführung der Maßnahme „Assistierte Ausbildung“. An der Stelle wird ein entsprechender kw-Vermerk angebracht.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt der Personal- und Verwaltungsausschuss dem Rat der Stadt Aachen im Rahmen der Beschlussfassung zum Stellenplan 2017 die befristete Einrichtung einer halben Stelle, ausgewiesen nach EG 9 TVöD, im Team „Jugendberufshilfe“ des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule zur Durchführung der Maßnahme „Assistierte Ausbildung“. An der Stelle wird ein entsprechender kw-Vermerk angebracht.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Jugendberufshilfe des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule hat sich in Kooperation mit einem freien Träger an der von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Ausschreibung „Durchführung der Assistierten Ausbildung“ beteiligt. Zur Wahrnehmung der damit verbundenen Aufgaben ist die Stadt Aachen bei Zuschlagserteilung verpflichtet, entsprechend der der Ausschreibung zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung, qualifiziertes Personal zur Verfügung zu stellen.

Da die zur Verfügung zu stellenden Personalressourcen von der jeweiligen Teilnehmerzahl abhängig sind, würden sich grundsätzlich für den von der Stadt Aachen zu übernehmenden Maßnahmenanteil folgende Personalbedarfe ergeben:

Durchführungsphase der Maßnahme

Personalbedarf in VZÄ

AusbildungsbegleiterIn/

Sozialpädagoge/-in

Lehrkraft

Phase I mit 11 TeilnehmerInnen

(März –August 2017)

0,77

0,30

Phase II mit 14 TeilnehmerInnen

(September 2017- Juli 2020)

0,98

0,38

Der Bereich der AusbildungsbegleiterIn/ Sozialpädagoge/-in kann mit vorhandenem Stammpersonal abgedeckt werden. Lediglich für den Bereich der Lehrkraft sind somit befristet zusätzliche personelle Ressourcen erforderlich.

FB 45 beantragt daher vorbehaltlich der Zuschlagserteilung die befristete Einrichtung einer halben Planstelle für eine Lehrkraft für den Zeitraum März 2017 bis Juli 2020. Der Beschäftigungsumfang der Stelle soll dabei im Zeitraum März bis August 2017 insgesamt 0,30 VZÄ (=11,59 Wochenstunden) umfassen und ab dem 01.09.2017 mit 14,76 Wochenstunden (=0,38 VZÄ) besetzt werden. Da die zufließenden Drittmittel die Personalkosten dieser zusätzlich erforderlichen halben Stelle übersteigen würden, könnten die verbleibenden Drittmittel zur Refinanzierung vorhandener Stellenkontingente herangezogen werden und somit zu einer Entlastung des städtischen Haushalts beitragen.

Die Beteiligung des Personalrates (Anhörung) gemäß § 75 Nr. 1 LPVG – Vorbereitung des Entwurfs von Stellenplänen (hier Stellenplan 2017) – ist erfolgt.

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2016

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2016

Ansatz 2017 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2017 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0 €

0 €

0 €

182.400 €

0 €

0 €

Personal-/

Sachaufwand

56.000 €

56.000 €

168.000 €

229.600 €

0 €

0 €

Abschreibungen

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

0 €

Ergebnis

56.000 €

56.000 €

168.000 €

47.200 €

0 €

0 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0 €*

120.800 €*

Mit den zufließenden Fördermitteln ist eine vollumfängliche Deckung der für die zusätzlich erforderlichen Personalkapazitäten einhergehenden Personalkosten möglich. Die darüber hinausgehenden Fördermittel werden zur anteiligen Refinanzierung der vorhandenen und für das Projekt eingebrachten Stellenkapazitäten herangezogen.

Zeitraum

vorhandene
Stellenkapazität

zusätzlich erforderliche Stellenkapazität
(StützlehrerIn)

zufließende
Mittel

verbleibende Drittmittel zur Finanzierung vorhandener Stellenkapazitäten (SozialarbeiterIn)

VZÄ

P-Kosten

VZÄ

Summe

2017

1,00

56.000,00 €[1]

Phase I

0,30

16.400,00 €[2]

48.600,00 €

32.200,00 €

Phase II

0,38

2018

1,00

56.000,00 €1

0,38

22.600,00 €2

66.900,00 €

44.300,00 €

2019

1,00

56.000,00 €1

0,38

22.600,00 €2

66.900,00 €

44.300,00 €

Summe 2017 ff

168.000,00 €

61.600,00 €

182.400,00 €

120.800,00 €

229.600,00 €

2020

1,00

56.000,00 €1

0,38

13.200,00 €2

39.000,00 €

25.800,00 €

[1] Personalkosten (KGSt-Wert) für eine Stelle „SozialarbeiterIn“, ausgewiesen nach EG S 11 b TVöD-SuE

[2]Personalkosten (KGSt-Wert) für die halbe Stelle „StützlehrerIn“, ausgewiesen nach EG 9 TVöD für den jeweiligen Zeitraum und Stundenanteil (Jahreswert 59.800 €)

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-11-29 FB 11_0182_WP17 Befristete Einrichtu SAO.pdf

18.11.2024

96.7 KB

Metadaten

TOP
Ö 14
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses
Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss
Datum
Do., 15.12.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Empfehlungsvorlage (inaktiv)
Federführend
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 00:09