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Herkunftssprachlicher Unterricht für den Schulträger Stadt Aachen im Schulamtsbezirk der StädteRegion Aachen

FB 56/0010/WP17 · Kenntnisnahme

im Ratsinformationssystem anzeigen
Beratungsergebnis:ungeändert beschlossen

Beratung

Herr Mertens, Schulrat der StädteRegion Aachen, erläutert seinen Aufgabenbereich und informiert über den herkunftssprachlichen Unterricht.

Der herkunftssprachliche Unterricht ist ein Angebot des Landes NRW, den die StädteRegion Aachen in ihrem Zuständigkeitsbereich koordiniert. Auf der Internetseite der StädteRegion Aachen wird in den nächsten Tagen eine aktuelle Liste mit dem Angebot von herkunftssprachlichem Unterricht abgestellt.

Im Schulamtsbezirk der StädteRegion Aachen werden im Rahmen des herkunftsspachlichen Unterrichts

die Sprachen Albanisch, Italienisch, Arabisch, Spanisch, Türkisch, Bosnisch, Griechisch, Farsi, Russisch,

Polnisch und Portugiesisch angeboten.

In der Stadt Aachen gibt es ein konstantes Angebot von herkunftssprachlichem Unterricht.

Sofern die organisatorischen und personellen Voraussetzungen es zulassen, kann an Schulen der

Sekundarstufe 1 die Herkunftssprache anstelle einer zweiten oder dritten Fremdsprache angeboten werden. Darüber hinaus kann im Gymnasium die Herkunftssprache an die Stelle der ersten Fremdsprache treten. Der Unterricht in der Herkunftssprache anstelle einer Fremdsprache kann in der gymnasialen Oberstufe bis zum Abitur fortgeführt werden.

Die Schule informiert die Eltern der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, insbesondere bei der Aufnahme in die Grundschule und beim Übergang in die weiterführende Schule über das Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichts.

Der herkunftssprachliche Unterricht umfasst bis zu 5 Wochenstunden. Aus organisatorischen Gründen kann es vorkommen, dass Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Schulen zusammengefasst und an einer Schule zentral unterrichtet werden.

Frau Ambadar möchte wissen, warum der Farsiunterricht von 13.00 bis 19.00 Uhr dauert.

Warum dieser Unterricht mit einer hohen Stundenzahl von 13.00 bis 19.00 Uhr angesetzt ist und nicht im Tagesunterricht eingebunden ist, kann Herr Mertens spontan nicht erklären. Er bedankt sich für den Hinweis und kann bei Bedarf die Antwort nachliefern.

Herr Özbay erklärt, dass seine 3 Kinder über 3 Monate keinen Türkischunterricht erhalten haben, weil der Lehrer erkrankt ist und keine Vertretung vorhanden ist.

Herr Mertens erklärt, dass es beim herkunftssprachlichen Unterricht keine andere Regelung gibt als beim regulären Unterricht. Auch dort gibt es oft keine Vertretung. Er weist darauf hin, dass der herkunftssprachliche Unterricht ein Angebot ist, aber keine Verpflichtung darstellt. Des Weiteren ist es sehr aufwendig, den Stundenplan an einer Schule komplett umzuändern, um die Vertretung an einer anderen Schule zu gewährleisten. Bei Langzeiterkrankungen ist auf Antrag eine Ersatzmöglichkeit gegeben.

Herr Georgiadis bemängelt, dass der Deutschunterricht für Flüchtlingskinder in einer Förderklasse in einer Schule in Burtscheid für 15 Tage ausgefallen ist.

Herr Mertens erklärt, dass auch hier nicht sofort eine Vertretung zur Verfügung steht. Auch in den Regelklassen fällt Unterricht aus. Er führt des Weiteren aus, dass sich auf 4 Stellenanzeigen für Lehrkräfte, keine BewerberInnen gemeldet haben. Momentan gibt es zu wenige Lehrkräfte.

Herr Ghaei möchte wissen, welche Erfahrungen die Lehrkräfte haben und wer festlegt, welches Lehrmaterial verwendet wird.

Herr Mertens erwidert, dass in Deutschland pädagogische Freiheit besteht.

Grundsätzlich entscheidet die Schule mit welchem Lehrmaterial unterrichtet wird. Die Lehrkraft entscheidet selber, welches Buch sie zum Unterricht benutzt. Es müssen Bücher sein, die den entsprechenden Standard haben und anerkannt sind. Beim Elternabend stellen die Lehrkräfte den Unterrichtsstoff und das Lehrmaterial vor. Wenn Eltern nicht einverstanden sind, müssen sie die Lehrkräfte ansprechen.

Herr Pivovarov erkundigt sich, inwieweit der herkunftssprachliche Unterricht in Russisch ausgeweitet

werden kann.

Herr Mertens erläutert, wenn keine weiteren Anmeldungen für eine bestimmte Sprache erfolgen, keine Grundlage da ist, den Unterricht auszuweiten. Wenn genügend Eltern für eine bestimmte Sprache den herkunftssprachlichen Unterricht wünschen, wird der HKU eingerichtet bzw. ausgeweitet. Das Ergebnis kann aber sein, dass Kinder aus Würselen z.B nach Eschweiler zum Unterricht müssen, da der Unterricht auf eine Schule konzentriert wird. Die Lehrkräfte können nicht an 4 oder 5 Schulen unterrichten.Der herkunftssprachliche Unterricht ist manchmal vormittags integriert oder findet gelegentlich am Nachmittag statt. Wenn der Unterricht nachmittags stattfindet, bleibt den Kindern oft nicht genügend Zeit für ihre Hobbys.

Frau Blume fragt, wie groß die Gruppen im herkunftssprachlichen Unterricht sind und wie viele Schüler sich anmelden müssen, damit der Unterricht stattfindet. Des Weiteren möchte sie wissen, wer die Lehrkräfte bezahlt.

Herr Mertens erklärt, dass die Anzahl der Schülerinnen und Schüler zur Durchführung des herkunftssprachlichen Unterrichts nicht konkret für jede Sprache festgelegt ist. Herkunftssprachlicher Unterricht wird im Regelfall eingerichtet, wenn mindestens 15 Schülerinnen und Schüler in der Grundschule und 18 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I sich in der gleichen Herkunftssprache anmelden.

Wenn der herkunftssprachliche Unterricht eingerichtet wird, wird geprüft, aus welchen Standorten kommen die Kinder und welcher Standort kommt in Frage. Die Lehrkräfte werden vom Land NRW bezahlt.

Frau Fröhlich schlägt zum Lehrmaterial vor, dass das Ministerium eine Bücherempfehlung aussprechen soll. Sie findet es Lobenswert, dass in der Schule Aretzstraße viel herkunftssprachlicher Unterricht stattfindet.

Herr Mertens erklärt, dass es eine Liste mit Empfehlungen für Schulbücher vom Ministerium gibt.

Die Lehrkräfte sind jedoch nicht an diese Empfehlungen gebunden. Sie können auch andere Bücher verwenden oder ohne Buch unterrichten.

Frau Kalkan findet es gut, dass herkunftssprachlicher Unterricht in türkischer Sprache flächendeckend in der Städteregion angeboten wird. Sie fragt nach, welche Qualifikationen die Lehrkräfte haben. Viele Kinder kommen von der Grundschule und haben dort 4 Jahre Türkisch als herkunftssprachlichen Unterricht erhalten, sprechen aber nur sehr schlecht Türkisch.

Herr Mertens erläutert, dass die Lehrkräfte die Sprachqualifikation C 1 haben müssen. Die Kinder sollen nicht nur z.B. Türkisch sprechen können, sondern auch die Grammatik beherrschen.

Frau Scheidt bedankt sich bei Herrn Mertens für die Ausführungen. Zum Thema Schulbücher merkt sie an, dass die Schulen und Lehrkräfte über die Verwendung der Bücher entscheiden. Sie möchte den Impuls geben, dass mit der Landesbehörde überlegt wird, dass die Schulbücher von Fachleuten der Hochschulen ausgesucht werden. Sie richtet die Bitte an Herrn Mertens, dass die Schülerinnen und Schüler vor falschen Inhalten in den Büchern geschützt werden.

Herr Mertens bedankt sich für die Anregung, die er gerne mitnimmt. Er erklärt, dass die Schule ein

politisch und religiös neutraler Raum ist. Die Lehrwerke werden vorgestellt und von den Lehrkräften ausgesucht. Die Schule und die Schulaufsicht tragen die Verantwortung.

Herr Iscan erläutert, dass viele kurdische Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind. Er fragt, ob Kurdisch als herkunftssprachlicher Unterricht angeboten wird.

Herr Mertens erklärt, wenn durch den Zuzug dieser Menschen neue Bedarfe entstehen, diesen Bedarfen mit Angeboten in herkunftssprachlichem Unterricht Rechnung getragen wird. Wichtig ist jedoch, dass die Kinder im ersten Schritt die deutsche Sprache erlernen. Danach erfolgt der herkunftssprachliche Unterricht. Der herkunftssprachliche Unterricht in kurdischer Sprache kann allerdings nur angeboten werden, wenn auch genügend Anmeldungen durch die Eltern erfolgen.

Zum Abschluss erklärt Herr Mertens, dass er die Mitglieder des Integrationsrates als Multiplikatoren sieht, die die Angebote des herkunftssprachlichen Unterrichtes an die Familien weitergeben.

Der Beschluss erfolgt einstimmig.

Beschluss

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen über das Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichts für den Schulträger Stadt Aachen im Schulamtsbezirk der StädteRegion Aachen zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen über das Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichts für den Schulträger Stadt Aachen im Schulamtsbezirk der StädteRegion Aachen zur Kenntnis.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Für die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund sind Herkunftssprache und die nationale Kultur von besonderer Bedeutung. Auf der Grundlage der Erfahrungen der Schüler erwerben sie in diesem Unterricht Kompetenzen zur Mehrsprachlichkeit und Handlungsfähigkeit. Darum wird herkunftssprachlicher Unterricht in Ergänzung zum regulären Unterricht angeboten.

Herr Mertens vom Schulamt der StädteRegion Aachen wird in der Sitzung über das Angebot des herkunftssprachlichen Unterrichts informieren.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

Weitere Dokumente (1)

Die Dokumente werden direkt vom Ratsinformationssystem der Stadt Aachen abgerufen und nicht von uns gespeichert oder gehostet.

Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-11-29 FB 56_0010_WP17 Herkunftssprachliche SAO.pdf

24.11.2024

115.3 KB

Metadaten

TOP
Ö 3
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates
Gremium
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Datum
Mi., 14.12.2016
Uhrzeit
17:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 00:07