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Ampelschaltung Von-Coels-Straße/ SeverinstraßeAntrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 24.10.2016

FB 61/0592/WP17 · Kenntnisnahme

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Beratungsergebnis:zur Kenntnis genommen

Beratung

Die Stellungnahme des Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB61) zum Antrag der SPD-Fraktion vom 24.10.2016 zur Verlängerung der Grünphase für Fußgänger ist den Bezirksvertretern als Tischvorlage zur Kenntnis gegeben worden und von der Verwaltung erläutert worden.

Die SPD-Fraktion möchte die von der Fachverwaltung angegebenen Zeiten nochmals überprüfen und hierzu Stellung beziehen.

Beschluss

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit dem Antrag vom 24.10.2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf wurde die Verwaltung mit der Überprüfung der Ampelschaltung Von-Coels-Straße/ Severinstraße beauftragt.

Es wird bemängelt, dass die Grünzeit für Fußgänger zu kurz ist.

Allgemein

Als Grundlage für die Berechnung von Ampelphasen dient die „Richtlinie für Lichtsignalanlagen“ (RiLSA) von 2010.

Laut dieser Richtlinie liegt der Regelwert für die Gehgeschwindigkeit von Fußgängern bei 1,2 Metern pro Sekunde. (Dies entspricht einer Geschwindigkeit von 4,32 Kilometern pro Stunde.)

Variationen von 1,0 bis 1,5 Meter pro Sekunde sind möglich.

Die Gehgeschwindigkeit ist wichtig um die Grünzeit für die Fußgänger zu berechnen.

Es ist nicht erforderlich, dass in der Grünzeit die komplette Furt überquert werden kann.

Hierzu führt die Richtlinie aus:

„Bei Fußgängern ist zu gewährleisten, dass bei einer zu querenden Furt während der Freigabezeit rechnerisch mindestens die halbe Furtlänge zurückgelegt werden kann.“

Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn zum Queren betreten werden. Das Grün zeigt nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden muss.

Springt die Ampel für den Fußgänger auf Rot, darf die Fahrbahn nicht mehr neu betreten werden. Fußgänger, die sich bereits auf der Furt befinden, dürfen und können die gesamte Fahrbahn bei Rot überqueren.

Die Fußgänger, die bei Grün losgegangen sind erhalten im Anschluss an die Grünzeit noch eine Räumzeit, in der die Fahrzeuge, die im Konflikt mit den Fußgängern stehen, Rot angezeigt bekommen.

Diese Räumzeit ist oft länger als die Grünzeit und dient zum Schutz der Fußgänger.

Zum Queren der Furt stehen dem Fußgänger also die Grünzeit und die anschließende Räumzeit zur Verfügung.

Rechtsabbieger oder Linksabbieger, die gleichzeitig mit dem Fußgänger Grün gezeigt bekommen, müssen nach Straßenverkehrsordnung (§ 9 Absatz 3) den Fußgängern beim Abbiegen Vorrang gewähren und anhalten.

Knoten Von-Coels-Straße/ Severinstraße (siehe Anlage 1)

Am Knoten Von-Coels-Straße/ Severinstraße werden folgende Grün-und Räumzeiten für Fußgänger geschaltet:

Querung über

Günzeit in

Sekunden

Räumzeit in Sekunden

Gesamtzeit in Sekunden

Von-Coels-Straße

(westliche Furt)

10

10

20

Von-Coels-Straße

(östliche Furt)

10

10

20

Severinstraße

41

10

51

Forster Straße

41

10

51

Dem Fußgänger stehen also 20 Sekunden zur Verfügung, um die Furten über die Von-Coels- Straße zu queren.

Die Furtlängen betragen für die westliche Furt 12,30 Meter und für die östliche Furt 11,40 Meter.

Mit einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 Meter pro Sekunde, bräuchte man für das Queren der gesamten Furt 11 Sekunden.

Bei einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 Meter pro Sekunde sind 13 Sekunden erforderlich.

Zur Verfügung stehen 20 Sekunden.

Fazit

Auch langsame Fußgänger haben die Möglichkeit die Straße zu queren, da zum Queren der Furt nicht nur die Grünzeit dient, sondern im Anschluss an die Grünzeit eine Schutzzeit folgt, in der der Fußgänger noch weitergehen kann ohne zu befürchten, dass er mit Fahrzeugen in Konflikt zu geraten.

Eine Verlängerung der Grünzeit ist laut Richtlinien daher nicht erforderlich und würde zu einer Verschlechterung der Grünen Welle auf der Von-Coels-Straße führen.

Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

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Ergebnis

0

0

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Dokumente (2)

Anlage 1 Lageplan
385.6 KB · PDF
Anlage 2 Antrag
327.1 KB · PDF

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Technische Details

Hauptdokument

Sammeldokument öffentlich

2016-11-24 FB 61_0592_WP17 Ampelschaltung Von-C SAO.pdf

20.11.2024

805.5 KB

Betroffene Straßen

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Metadaten

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Ö 10.1
Sitzung
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Datum
Mi., 07.12.2016
Uhrzeit
18:00
Anlass
Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Vorlage
Kenntnisnahme
Beratung
öffentlich
Status
gemischt
Vorlageart
Kenntnisnahme
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Geändert
23.2.2026
Inhalt abgerufen
23. Februar 2026 um 00:02