Ampelschaltung Von-Coels-Straße/ SeverinstraßeAntrag der SPD Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf vom 24.10.2016
FB 61/0592/WP17 · Kenntnisnahme
Beratung
Die Stellungnahme des Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen (FB61) zum Antrag der SPD-Fraktion vom 24.10.2016 zur Verlängerung der Grünphase für Fußgänger ist den Bezirksvertretern als Tischvorlage zur Kenntnis gegeben worden und von der Verwaltung erläutert worden.
Die SPD-Fraktion möchte die von der Fachverwaltung angegebenen Zeiten nochmals überprüfen und hierzu Stellung beziehen.
Beschluss
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit dem Antrag vom 24.10.2016 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen- Eilendorf wurde die Verwaltung mit der Überprüfung der Ampelschaltung Von-Coels-Straße/ Severinstraße beauftragt.
Es wird bemängelt, dass die Grünzeit für Fußgänger zu kurz ist.
Allgemein
Als Grundlage für die Berechnung von Ampelphasen dient die „Richtlinie für Lichtsignalanlagen“ (RiLSA) von 2010.
Laut dieser Richtlinie liegt der Regelwert für die Gehgeschwindigkeit von Fußgängern bei 1,2 Metern pro Sekunde. (Dies entspricht einer Geschwindigkeit von 4,32 Kilometern pro Stunde.)
Variationen von 1,0 bis 1,5 Meter pro Sekunde sind möglich.
Die Gehgeschwindigkeit ist wichtig um die Grünzeit für die Fußgänger zu berechnen.
Es ist nicht erforderlich, dass in der Grünzeit die komplette Furt überquert werden kann.
Hierzu führt die Richtlinie aus:
„Bei Fußgängern ist zu gewährleisten, dass bei einer zu querenden Furt während der Freigabezeit rechnerisch mindestens die halbe Furtlänge zurückgelegt werden kann.“
Solange das Grünlicht leuchtet, darf die Fahrbahn zum Queren betreten werden. Das Grün zeigt nicht die Zeit an, in der die Straße überquert werden muss.
Springt die Ampel für den Fußgänger auf Rot, darf die Fahrbahn nicht mehr neu betreten werden. Fußgänger, die sich bereits auf der Furt befinden, dürfen und können die gesamte Fahrbahn bei Rot überqueren.
Die Fußgänger, die bei Grün losgegangen sind erhalten im Anschluss an die Grünzeit noch eine Räumzeit, in der die Fahrzeuge, die im Konflikt mit den Fußgängern stehen, Rot angezeigt bekommen.
Diese Räumzeit ist oft länger als die Grünzeit und dient zum Schutz der Fußgänger.
Zum Queren der Furt stehen dem Fußgänger also die Grünzeit und die anschließende Räumzeit zur Verfügung.
Rechtsabbieger oder Linksabbieger, die gleichzeitig mit dem Fußgänger Grün gezeigt bekommen, müssen nach Straßenverkehrsordnung (§ 9 Absatz 3) den Fußgängern beim Abbiegen Vorrang gewähren und anhalten.
Knoten Von-Coels-Straße/ Severinstraße (siehe Anlage 1)
Am Knoten Von-Coels-Straße/ Severinstraße werden folgende Grün-und Räumzeiten für Fußgänger geschaltet:
Querung über | Günzeit in Sekunden | Räumzeit in Sekunden | Gesamtzeit in Sekunden |
Von-Coels-Straße (westliche Furt) | 10 | 10 | 20 |
Von-Coels-Straße (östliche Furt) | 10 | 10 | 20 |
Severinstraße | 41 | 10 | 51 |
Forster Straße | 41 | 10 | 51 |
Dem Fußgänger stehen also 20 Sekunden zur Verfügung, um die Furten über die Von-Coels- Straße zu queren.
Die Furtlängen betragen für die westliche Furt 12,30 Meter und für die östliche Furt 11,40 Meter.
Mit einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 Meter pro Sekunde, bräuchte man für das Queren der gesamten Furt 11 Sekunden.
Bei einer Gehgeschwindigkeit von 1,0 Meter pro Sekunde sind 13 Sekunden erforderlich.
Zur Verfügung stehen 20 Sekunden.
Fazit
Auch langsame Fußgänger haben die Möglichkeit die Straße zu queren, da zum Queren der Furt nicht nur die Grünzeit dient, sondern im Anschluss an die Grünzeit eine Schutzzeit folgt, in der der Fußgänger noch weitergehen kann ohne zu befürchten, dass er mit Fahrzeugen in Konflikt zu geraten.
Eine Verlängerung der Grünzeit ist laut Richtlinien daher nicht erforderlich und würde zu einer Verschlechterung der Grünen Welle auf der Von-Coels-Straße führen.
Auswirkungen
finanzielle Auswirkungen | ||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) |
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) |
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 | ||||
Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | |||||
Weitere Dokumente (2)
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Technische Details
ID: 78953
OParl URL:http://ratsinfo.aachen.de/public/oparl/agendaItems?id=78953
Hauptdokument
Sammeldokument öffentlich
2016-11-24 FB 61_0592_WP17 Ampelschaltung Von-C SAO.pdf
20.11.2024
805.5 KB
Betroffene Straßen
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Metadaten
- TOP
- Ö 10.1
- Sitzung
- öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Gremium
- Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
- Datum
- Mi., 07.12.2016
- Uhrzeit
- 18:00
- Anlass
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Vorlage
- Kenntnisnahme
- Beratung
- öffentlich
- Status
- gemischt
- Vorlageart
- Kenntnisnahme
- Federführend
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Geändert
- 23.2.2026
- Inhalt abgerufen
- 23. Februar 2026 um 00:02